Riester-Rente

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  • Profilbild Stiftung_Warentest am 14.03.2024 um 16:19 Uhr
    Wegfall Kinderzulage - Riesterbeiträge stoppen?

    @JJT2604: Wir kennen Ihren Vertrag nicht, für eine Beurteilung spielen viele Faktoren eine Rolle. Die Höhe und die Dauer der Zulagen bestimmen die Förderrendite, sind aber keine Garantie dafür, dass sich der Vertrag lohnt. Eine individuelle Überprüfung können die Verbraucherzentralen für Sie vornehmen.

  • JJT2604 am 14.03.2024 um 10:39 Uhr
    Wegfall Kinderzulage - Riesterbeiträge stoppen?

    Mein Sohn wird nun 25, also fällt die Kinderzulage weg. Soll man weiter einzahlen oder den Vertrag beitragsfrei stellen lassen, da die 185 € nun wegfallen?

  • Trentino2017 am 25.03.2023 um 12:34 Uhr
    Das primäre Ziel der Riester-Rente.

    Das primäre Ziel der Riester-Rente bestand doch niemals darin, den Versicherten, die jahrzehntelang hart gearbeitet haben, im Alter eine gute Rente zu sichern. Das primäre Ziel der Rentenreform der Jahre 2000/2001 unter der rot-grünen Bundesregierung von Kanzler Schröder und der Mithilfe der Herren Riester, Rürup und Raffelhüschen bestand darin, die Löhne der Beschäftigten zu senken und die Unternehmen von Personal(neben)kosten zu entlasten.
    Auch die Erträge der Riester-Rente müssen schließlich von der Volkswirtschaft erwirtschaftet werden. Im Gegensatz zur gesetzlichen Rentenversicherung wollen die Aktionäre und Manager der Banken und die sogenannten Finanzdienstleister aber bei der Riester-Rente mitverdienen und auch ein Stück vom Kuchen haben. Das ist das Gegenteil von Sozialer Marktwirtschaft im Sinne eines Ludwig Erhard, denn die Krönung dieser asozialen Umverteilung besteht darin, dass die Riester-Rente auch noch auf Kosten der Allgemeinheit subventioniert wird.

  • didi-1955 am 16.05.2022 um 13:50 Uhr
    Riester-Banksparpläne

    Nie mehr Riester!
    Mein Mann und ich (als Hausfrau mittelbar gefördert) haben in etwa die gleiche Dauer und immer Höchstbeiträge eingezahlt. Während bei meinem Mann seit ca 3 Jahren eine monatliche Rente gezahlt wird, wurde mir diese nun verweigert. Der Kooperationspartner meiner Sparkasse hat bei meinem Mann für die Rentenhöhe - noch - das komplette Kapital (gefördert und ungefördert) herangezogen. Laut Sparkasse wird vom gleichen Kooperationspartner nunmehr für ein Rentenangebot nur noch das geförderte Kapital herangezogen. Dies ist so gering, dass die Voraussetzungen einer Kleinbetragsrente vorliegen. Also keine mtl. Rente sondern förderunschädliche Einmalzahlung mit entsprechender Steuerpflicht. Musterberechnungen aus dem Jahr 2006 mit mtl. Rentenzahlung sind für die Tonne.

  • hubertus0 am 08.02.2022 um 13:53 Uhr
    Es war 2002...

    der Riester-Hype lief auf vollen Touren, als mich ein Bekannter, von Beruf Versicherungsvertreter, von den Vorteilen der Riester-Rent zu überzeugen versuchte.
    Ich griff zum Taschenrechner, hatte schnell heraus, wieviel ich im Laufe des Berufslebens einzahlen müsste und wie viele Jahre ich alt werden müsste, um nach dem Ende der Einzahlungen lediglich das eingezahlte Geld wieder heraus zu bekommen.
    Wohlgemerkt ohne auf irgendwelche Verzinsung oder Gewinn zu spekulieren.
    Antwort: 86 Jahre.
    Nun, ich bin Realist und habe ihn mitsamt seinem Angebot zum Teufel gejagt...