Riester-Rente

Riester-Fonds­sparpläne: Frust und Freude

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Riester-Rente - Riester – die große Analyse

Praxis­check. Nur an der Entwick­lung realer Verträge lässt sich sehen, ob sich Riester-Fonds­sparpläne für die Alters­vorsorge gelohnt haben. © picture-alliance/ dpa

Finanztest hat mehr als 300 Verträge von Lesern ausgewertet. Viele haben sich gut entwickelt, manche schlecht.

Große Resonanz auf Leser­aufruf

Sehr genervt ist Finanztest-Leser Daniel Wagner, für Leserin Sabine Wenzel lief alles bestens. Die beiden illustrieren das Spektrum an Antworten, die wir auf unseren Aufruf an Riester-Fonds­spare­rinnen und -sparer erhielten. Wir baten im November 2020 ­darum, uns Vertrags­verläufe zu schi­cken, um heraus­zufinden, wie sich diese Form der ­Alters­vorsorge in der Praxis bewährt hat.

So gemischt wie die Leser­ansichten war auch das Bild, das sich beim Auswerten von mehr als 300 Verläufen ergab. Die mit Abstand meisten bezogen sich auf Sparpläne von Union Investment, die wir besonders ­genau analysiert haben.

Entsprechend gibt es nicht einen Rat für alle. Es kann sinn­voll sein, einfach weiterzumachen, zu wechseln, zu kündigen oder den Vertrag beitrags­frei zu stellen. Für Neuabschlüsse kommen einige wenige Angebote infrage, darunter auch welche mit ethisch-ökologischer Ausrichtung.

Unser Rat

Weitersparen.
Meist ist es sinn­voll, bestehende Riester-Fonds­sparpläne weiterzuführen, um sich die staat­liche Förderung zu sichern.
Wechsel.
Wenn Sie in einen anderen Vertrag wechseln, sichern Sie die erzielten Gewinne Ihres alten Fonds­sparplans. Die Aktienquote beim neuen ist aber oft nied­riger, die Rendite­chancen sind geringer.
Neuabschluss.
Für Neuverträge zum Riestern mit Aktienfonds kommen nur noch der Deka Zukunfts­plan und die UniProfiRente infrage.
Öko-Fonds­sparplan.
Wenn Sie ­einen ethisch-ökologischen Riester-Fonds­sparplan wollen, stehen nur der Deka Zukunfts­plan Select mit dem Fonds Deka Nach­haltig­keit ­Aktien und die UniProfiRente Select mit dem Fonds UniNach­haltig ­Aktien Global zur Auswahl.

Je mehr Aktien, desto besser

Als die Riester-Rente im Jahr 2002 an den Start ging, war die Variante mit Fonds­sparplänen sehr verlockend: Regel­mäßig fließt Geld in Aktienfonds mit hohen Rendite­chancen bei gedeckeltem Risiko. Schließ­lich müssen alle Beiträge und Zuzah­lungen zu Beginn der ­Renten­phase voll­ständig erhalten sein. Schlimms­tenfalls ergibt sich eine Null­rendite. Die ist alles andere als erstrebens­wert, aber auch keine Katastrophe.

Aus Sicht von Finanztest sollten Riester-Fonds­sparpläne so viel Aktien wie möglich enthalten. Das ist bei lang laufenden Verträgen die beste Voraus­setzung für ein gutes Spar­ergebnis und somit auch für eine möglichst hohe Zusatz­rente.

Nied­riges Zins­niveau ist ein Problem

Niemand konnte den Verlauf an den Kapitalmärkten in den folgenden zwei Jahr­zehnten erahnen. Die Finanz­krise 2008 ließ die Aktien­märkte abstürzen, parallel dazu sanken die Zinsen unauf­halt­sam bis in den Minusbereich – ein historisch noch nie dagewesenes ­Sze­nario.

Das nied­rige Zins­niveau steht dem Ziel ­direkt im Weg, mit hohen Aktienquoten gute Ergeb­nisse zu erzielen. Denn vereinfacht ausgedrückt muss bei jedem Vertrag stets sicher­gestellt sein, dass aufgelaufene Kurs­gewinne oder verläss­liche Zins­einnahmen die Aktienrisiken absichern.

Bafin wacht über Kapital­erhalt

Die Bundes­anstalt für Finanz­dienst­leis­tungs­aufsicht (Bafin) wacht darüber, dass der voll­ständige Kapital­erhalt zum Ende der ­Anspar­phase gesichert ist. Die Fonds­gesell­schaften DWS, Union Investment und Co könnten die Aktienquoten in den Verträgen ihrer Kunden daher nicht beliebig erhöhen, selbst wenn sie wollten. Sind die erzielten Kurs­gewinne nicht hoch genug, müssen sie einen großen Teil des Geldes so anlegen, dass es Aktienrisiken nicht ausgesetzt ist.

Wenig Aktien bei jungen Verträgen

Das Zins­niveau und die Börsenkrisen der ­vergangenen Jahre haben daher Spuren hinterlassen bei Verträgen, die erst vor wenigen Jahren abge­schlossen wurden. Es ist kein Wunder, dass bei vielen die Aktienquote ­gering bis marginal ist.

Bei größeren Rück­schlägen an den Börsen wurden regel­mäßig Anteile an Aktienfonds verkauft und das Geld in weniger schwankungs­anfäl­lige Rentenfonds umge­schichtet. Das war im großen Stil zuletzt wieder beim Corona-Crash im Früh­jahr 2020 der Fall.

Als die Aktien­kurse wieder stiegen, profitierten die Riester-Kunden davon nicht mehr. Viele beklagten sich bei Finanztest über die im Rück­blick völlig unnötigen Umschichtungen. Darunter waren nicht nur Kunden des Markt­führers Union Investment, sondern auch von DWS, Deka oder ­Fairriester.

Ältere Verträge mit Topwert­zuwachs

Bei schon länger laufenden Verträgen sieht es teil­weise völlig anders aus. Ihre Fonds ­haben in der Vergangenheit oft hohe Kurs­gewinne erzielt. Aktuell über­steigt ihr Sparplan­vermögen bei Weitem die Summe aus ­allen Einzahlungen und Zulagen, die der ­Sparplananbieter garan­tieren muss.

Wenn der Puffer zwischen aktuellem und garan­tiertem Vermögen sehr groß ist, über­lebt der Sparplan selbst einen Aktiencrash ­ohne Blessuren. Den glück­lichen Kunden blieb das Umschichten erspart, sodass ihre Verträge eine sehr hohe Aktienquote behielten. Sie liegt nicht selten bei 100 Prozent. Die Sparplan­besitzer können hoffen, dass die ­Aktienquote auch weiterhin hoch bleibt.

Tipp: Ob das aktuelle Vermögen sehr deutlich über dem garan­tierten Kapital liegt, entnehmen Sie der aktuellsten Jahres­abrechnung. Sie enthält beide Summen.

Staatliche Förderung hilft bei der Eigenrendite

Mehrere der vorliegenden Verträge weisen Wert­zuwächse auf, die fast dem Durch­schnitt des globalen Aktienmarktes entsprachen. Wegen der Kostenbelastung bleibt zwar eine Lücke, die mit Blick auf die groß­zügige staatliche Förderung aber locker zu verschmerzen ist.

Eindrucks­voll ist der Wert­zuwachs bezogen auf die Beträge, die Kundinnen und Kunden selbst leisten: Ein Riester-Fondssparplan, der die ganze Zeit voll­ständig in Aktien investiert war, ist auch von einem ETF-Sparplan kaum zu toppen. ETF (Exchange Traded Funds) sind börsen­gehandelte Fonds, von denen Finanztest einige für Fonds­sparpläne empfiehlt.

Was Fonds­sparer tun können

Sparplan­kunden mit üppigen Kurs­gewinnen im Vergleich zum garan­tierten Kapital tun gut daran, den Vertrag fort­zuführen. Aller­dings kann im Fall eines sehr heftigen Börsencrashs selbst ein sehr großer Puffer zu gering sein. Und die künftige Entwick­lung der ­Aktienmärkte lässt sich nicht vorhersehen.

Ein entscheidender Punkt ist die Rest­lauf­zeit des Vertrages: Je länger sie ist, desto mehr Aktien sind grund­sätzlich möglich. Bei Verträgen, die aktuell kaum noch Aktien enthalten und weniger als zehn Jahre vor sich ­haben, werden Kunden mit hoher Wahr­scheinlich­keit bis zum Renten­beginn weit­gehend in Zins­anlagen bleiben.

Bei Kündigung vorher genau rechnen

Wer sich damit nicht abfinden will, kann den Vertrag jeder­zeit „förderschädlich“ kündigen. Dann muss man alle gewährten ­Zulagen und Steuer­vorteile zurück­zahlen, kann aber über das verbliebene Guthaben frei verfügen. Allerdings gilt dann keine Kapital­garantie. Haben die Fonds­anteile bis zum Kündigungs­zeit­punkt Miese gemacht, bleiben Sparer auf dem Verlust sitzen.

Es ist auch möglich, den Vertrag beitrags­frei zu stellen. Die Zulagen bleiben erhalten, und der Vertrag läuft bis zum Renten­beginn ohne Einzahlungen weiter. Sparer profitieren von der bisher zugeflossenen Förderung und haben einen garan­tierten Kapital­erhalt.

Welche der beiden Varianten besser passt, muss jede und jeder selbst entscheiden. Ein Patent­rezept für alle gibt es leider nicht.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 14.03.2024 um 16:19 Uhr
    Wegfall Kinderzulage - Riesterbeiträge stoppen?

    @JJT2604: Wir kennen Ihren Vertrag nicht, für eine Beurteilung spielen viele Faktoren eine Rolle. Die Höhe und die Dauer der Zulagen bestimmen die Förderrendite, sind aber keine Garantie dafür, dass sich der Vertrag lohnt. Eine individuelle Überprüfung können die Verbraucherzentralen für Sie vornehmen.

  • JJT2604 am 14.03.2024 um 10:39 Uhr
    Wegfall Kinderzulage - Riesterbeiträge stoppen?

    Mein Sohn wird nun 25, also fällt die Kinderzulage weg. Soll man weiter einzahlen oder den Vertrag beitragsfrei stellen lassen, da die 185 € nun wegfallen?

  • Trentino2017 am 25.03.2023 um 12:34 Uhr
    Das primäre Ziel der Riester-Rente.

    Das primäre Ziel der Riester-Rente bestand doch niemals darin, den Versicherten, die jahrzehntelang hart gearbeitet haben, im Alter eine gute Rente zu sichern. Das primäre Ziel der Rentenreform der Jahre 2000/2001 unter der rot-grünen Bundesregierung von Kanzler Schröder und der Mithilfe der Herren Riester, Rürup und Raffelhüschen bestand darin, die Löhne der Beschäftigten zu senken und die Unternehmen von Personal(neben)kosten zu entlasten.
    Auch die Erträge der Riester-Rente müssen schließlich von der Volkswirtschaft erwirtschaftet werden. Im Gegensatz zur gesetzlichen Rentenversicherung wollen die Aktionäre und Manager der Banken und die sogenannten Finanzdienstleister aber bei der Riester-Rente mitverdienen und auch ein Stück vom Kuchen haben. Das ist das Gegenteil von Sozialer Marktwirtschaft im Sinne eines Ludwig Erhard, denn die Krönung dieser asozialen Umverteilung besteht darin, dass die Riester-Rente auch noch auf Kosten der Allgemeinheit subventioniert wird.

  • didi-1955 am 16.05.2022 um 13:50 Uhr
    Riester-Banksparpläne

    Nie mehr Riester!
    Mein Mann und ich (als Hausfrau mittelbar gefördert) haben in etwa die gleiche Dauer und immer Höchstbeiträge eingezahlt. Während bei meinem Mann seit ca 3 Jahren eine monatliche Rente gezahlt wird, wurde mir diese nun verweigert. Der Kooperationspartner meiner Sparkasse hat bei meinem Mann für die Rentenhöhe - noch - das komplette Kapital (gefördert und ungefördert) herangezogen. Laut Sparkasse wird vom gleichen Kooperationspartner nunmehr für ein Rentenangebot nur noch das geförderte Kapital herangezogen. Dies ist so gering, dass die Voraussetzungen einer Kleinbetragsrente vorliegen. Also keine mtl. Rente sondern förderunschädliche Einmalzahlung mit entsprechender Steuerpflicht. Musterberechnungen aus dem Jahr 2006 mit mtl. Rentenzahlung sind für die Tonne.

  • hubertus0 am 08.02.2022 um 13:53 Uhr
    Es war 2002...

    der Riester-Hype lief auf vollen Touren, als mich ein Bekannter, von Beruf Versicherungsvertreter, von den Vorteilen der Riester-Rent zu überzeugen versuchte.
    Ich griff zum Taschenrechner, hatte schnell heraus, wieviel ich im Laufe des Berufslebens einzahlen müsste und wie viele Jahre ich alt werden müsste, um nach dem Ende der Einzahlungen lediglich das eingezahlte Geld wieder heraus zu bekommen.
    Wohlgemerkt ohne auf irgendwelche Verzinsung oder Gewinn zu spekulieren.
    Antwort: 86 Jahre.
    Nun, ich bin Realist und habe ihn mitsamt seinem Angebot zum Teufel gejagt...