Riester-Rente Riester – die große Analyse

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Riester-Rente - Riester – die große Analyse

Walter Riester. Er war Arbeits- und Sozial­minister unter Bundes­kanzler Gerhard Schröder. In seiner Amts­zeit wurde die Riester-Rente 2002 einge­führt. © picture-alliance / dpa

Wie geht es weiter mit der Riester-Rente? Die Pläne der neuen Bundes­regierung sind noch vage. Bestands­kunden sollten sich aber nicht verunsichern lassen.

Riester ist im Koalitions­vertrag nur eine Randnotiz

Das Wort „Riester“ kommt auf den 177 Seiten des Koalitions­vertrags zweimal vor: Die Regierungs­koalition werde „die gesetzliche Anerkennung privater ­Anla­gepro­dukte mit höheren Renditen als Riester prüfen“. Und: „Es gilt ein Bestands­schutz für laufende Riester-Verträge.“ Das sind vor­erst nur Absichts­erklärungen – ob sie Gesetz ­werden, ist ungewiss. Laufende ­Verträge können nach den bisherigen Plänen der Koalition auch nach einer Reform gefördert werden. Ob sich dann aber noch Neuverträge ab­schließen lassen, steht in den Sternen.

Schon jetzt kaum noch Angebote für Neukunden

Es gibt derzeit für ­Neukunden nur noch einen Fonds­sparplan-­Anbieter, keinen Anbieter für einen Bank­sparplan, 6 Anbieter für Wohn-Riester und 35 Versicherer, die Riester-Tarife anbieten. 17 dieser Versicherer haben einen Tarif mit Garan­tiezins. 15 solcher Anbieter hatten wir in unserem jüngsten Test dieser Tarife im Dezember 2018. Wir fragten sie, wie sie heute die Zukunft von Riester sehen. 13 haben uns geant­wortet. Die meisten interpretieren den im Koalitions­vertrag erwähnten „Bestands­schutz“ so, dass sich für laufende Verträge nichts ändert. Das müsse sich „auf die staatliche Förderung beziehen“, so eine Sprecherin der LVM. Für Riester-Bestands­kunden seien „keine Einschränkungen zu erwarten“, sagt eine Sprecherin der DEVK. Als „sehr knapp, vage und auslegungs­fähig“ bezeichnet eine Sprecherin der HanseMerkur die Koalitions­pläne. „Nicht kommentieren“ will sie ein Allianz-Sprecher, denn „tatsäch­liche ... Rege­lungen sind derzeit nicht bekannt“.

Riester hat Licht und Schatten

Die Riester-Rente steht unter Druck. Auch Finanztest hat viel zu kritisieren. Riester-Verträge bieten aber auch Positives. Das zeigt sich bei den beiden wichtigsten Formen, Fonds­sparplänen und Renten­versicherungen (Riester-Rente im Überblick). Wir haben mehr als 300 Verläufe von Fonds­sparplänen unserer Leser ausgewertet. Bei Renten­versicherungen ist das aktuelle Bild zwar trüb, dennoch kann es sich lohnen, einen Vertrag weiterzuführen.

Es gibt auch noch Optionen für Menschen, die einen Vertrag neu abschließen wollen und noch viel Zeit bis zum Ruhe­stand haben.

Tipps für alte und neue Verträge

Riester-Fond­sparpläne.
Wir haben uns die Verläufe der Fonds­sparpläne von rund 300 Lesern genau angeschaut. Je mehr Aktien im Fonds­sparplan, desto besser. Das ist bei lang laufenden Verträgen die beste Voraus­setzung für ein gutes Spar­ergebnis – somit auch für eine schöne Zusatz­rente.
Riester-Renten­versicherungen.
2022 ist der Garan­tiezins für Neuverträge von 0,9 Prozent auf 0,25 Prozent gesunken. Einige Versicherer bieten diese maximal zulässige Garantie schon jetzt nicht mehr. Neue Verträge sind also wenig attraktiv. Alte Verträge sind aber oft noch gut verzinst. Hier lohnt es sich, die Förderung weiterhin mitzunehmen.
Heft-Artikel.
Alle Informationen im Printlayout finden Sie im kostenlosen PDF zum Testbe­richt aus Finanztest 8/2021.

Das Konzept der Riester-Rente hat Mängel

Die Riester-Rente hat eine Reihe von Konstruktions­mängeln. Sie ist

  • sehr bürokratisch und wenig trans­parent,
  • nicht sehr effizient, weil ein erheblicher Teil der Sparbeiträge und Zulagen an die Anbieter statt in die Alters­vorsorge fließt,
  • unflexibel in der Renten­phase, weil bei Fonds- und Bank­sparplänen ein erheblicher Teil des angesparten Vermögens für die Rente ab 85 Jahren zurück­gehalten wird,
  • unausgewogen, weil manche Bevölkerungs­gruppen, etwa viele kleine Selbst­ständige, keinen Anspruch auf Förderung haben.

Viele Sparer profitieren dennoch

Für Menschen mit Anspruch auf die staatliche Förderung sieht das Ganze nicht so negativ aus. Im Gegen­teil: Dank der Zulagen lohnt sich die Riester-Rente für Familien mit Kindern ebenso wie für Gutverdiener, weil sich die Beiträge von der Steuer absetzen lassen.

Die persönliche Rendite, die sich auf die selbst einge­zahlten Beiträge ergibt, liegt meist höher als bei jeder anderen sicheren Spar­möglich­keit für die Alters­vorsorge. Und beim Riestern sind alle Einzahlungen und Zulagen zum Beginn der Auszahl­phase garan­tiert.

Das kann auch die zurzeit aussichts­reichste und von uns empfohlene Option zur privaten Alters­vorsorge, ein lang­jähriger Sparplan mit ETF (Exchange Traded Funds), also börsen­gehandelten Indexfonds, nicht leisten.

Zukunft der Angebote ist ungewiss

Ob die Riester-Rente so bleibt wie jetzt, ist ungewiss. Auch viele Politiker würden sie lieber heute als morgen zu Grabe tragen. Wer einen Riester-Vertrag hat, kann aber fest davon ausgehen, dass der Besitz­stand bleibt. Es kann sein, dass das Angesparte irgend­wann in eine andere Alters­vorsorgevariante über­führt werden muss, aber das wäre nicht tragisch.

Bis dahin raten wir, Verträge fort­zuführen. Das gilt insbesondere für Renten­versicherungen, die vor vielen Jahren abge­schlossen wurden, denn sie bieten in der Regel sehr attraktive Konditionen. Sie haben oft noch eine garan­tierte Verzinsung weit über dem, was andere Anlageformen derzeit bieten können.

Wer dennoch die Nase voll hat, kann den Vertrag jeder­zeit förderschädlich kündigen. Dann sind zwar Zulagen und Steuererspar­nisse zurück­zuzahlen. Die in der Zwischen­zeit erzielten Erträge aber nicht.

DWS und Deka machen Schluss, Debeka muss höheren Garan­tiezins zahlen

Die Fonds­gesell­schaft DWS bietet seit 1. Juli 2021 keine Riester-Produkte für Neukunden mehr an. Bestehende Verträge werden aber unver­ändert weitergeführt. Die DWS begründet ihren Ausstieg so: „Die voll­ständige Beitrags­garantie der Riester-Produkte erweist sich im Umfeld anhaltender Nied­rigzinsen zunehmend als Bürde.“ Da fast ausschließ­lich in konservative und negativ rentierende Anleihen investiert werden müsse, bleibe „kein Spielraum für chancenreiche Aktien­anlagen“.

Auch die Fonds­gesell­schaft Deka, die mit den Sparkassen zusammen­arbeitet, wird bald keine Riester-Fonds­sparpläne mehr anbieten. Wie es in einer Pressemeldung heißt, wird sie ihr Riester-Neugeschäft zum 1. Juni 2022 voll­ständig einstellen. Die bestehenden Sparpläne bleiben von der Entscheidung unbe­rührt.

Die Debeka muss in einem Riester-­Vertrag den bei Vertrags­abschluss zugesagten Garan­tiezins auch für die eigenen Erhöhungs­beiträge von Kunden gewähren. Dies entschied das Ober­landes­gericht Koblenz, nachdem sich die Debeka und der klagende Kunde auf einen ­Vergleich geeinigt hatten (Az. 10 U 1500/20). Die Debeka hatte die Erhöhungs­beiträge des von Rechts­anwalt Udo Ostermann vertretenen Kunden nur noch mit dem Höchst­rechnungs­zins von 0,9 Prozent verzinst – obwohl sie bei Vertrags­schluss 2,25 Prozent garan­tiert hatte. Bei anderen Kunden werden die Erhöhungs­beiträge auch schon vor 2022 sogar nur mit 0,25 Prozent verzinst, wie wir aus Leser­zuschriften wissen.

Eine Erhöhung des eigenen Beitrags ist für die volle Förderung absolut notwendig, wenn das Einkommen gestiegen ist. Wenn Kinder­zulagen wegfallen, weil die Kinder erwachsen geworden sind, gilt dies, um die volle Grund­zulage zu bekommen. Die Lücke muss dann mit ­eigenen Beiträgen gefüllt werden. Betroffene Debeka-Kunden sollten sich auf die Koblenzer Entscheidung ­berufen und den bei Vertrags­schluss ­garan­tierten Zins einfordern. Womöglich lohnt es sich auch, einen Anwalt einzuschalten. Wer keine Rechts­schutz­versicherung hat, muss hier jedoch Kosten und Nutzen abwägen.

Wenig Auswahl für Neuabschlüsse

Riestern ist mit einer Versicherung, einem Sparplan oder im Rahmen einer Baufinanzierung möglich. In unserem großen Riester-Vergleich geben wir einen ausführ­lichen Über­blick und sagen, für wen sich welche Variante eignet. Es gibt, wie gesagt, aber nur noch wenige interes­sante Angebote für Neuabschlüsse. Bank­sparpläne haben sich wegen des aktuellen Zins­niveaus so gut wie erledigt, auch bei Versicherungen ist die Luft inzwischen extrem dünn. Es bleiben vor allem die Fonds­sparpläne.

Wann Bausparen für Riester-Sparer interes­sant ist

Bauspar­verträge können für Riester-Sparer, die eine eigene Immobilie bewohnen oder kaufen wollen, attraktiv sein. Mit Abstrichen gilt das auch für das Tilgen eines Baudarlehens. Das geht aber fast nur noch bei Bausparkassen und nur selten bei Banken, die oft güns­tigere Kredit­konditionen haben.

Am Ende des Sparens steht die Entscheidung an, wie das Kapital ausgezahlt werden soll (Test Riester-Auszahlungen). Eine klassische Rente ist nicht immer am besten. Sie ist eine Wette auf ein langes Leben. Wer früh stirbt, hat mehr einge­zahlt, als ausgezahlt wird. Ab einem Lebens­alter über 90 Jahren erweist sie sich als gute Wahl. Wenn der Versicherer die Beiträge gut für den Kunden angelegt hat und kostengünstig wirt­schaftet, kommt der Rentner auch eher ins Plus.

Leser­zuschriften: Kunden ärgern sich über hohe Kosten

Zu diesem Artikel über die Riester-Rente haben wir mehr als E-Mails von Lese­rinnen und Lesern erhalten. Die meisten klagen über die hohen und oft nicht nach­voll­zieh­baren Kosten ihrer Riester-Renten­versicherung.

Hohe Kosten.
So schreibt uns Dr. Maria ­Dobner, es sei „besonders enttäuschend“, dass der Gesetz­geber „nicht dafür Sorge getragen hat, den An­bietern einen fairen Kosten­rahmen ab­zuver­langen“. Viele Riester-Sparer sind unschlüssig, ob sie ihren Vertrag bis zur Rente durch­halten sollen. „Lohnt es sich grund­sätzlich, in diesen Vertrag weiter einzuzahlen?“, fragt Silke Gerlach.
Rendite vom Staat.
Auch wenn viele Sparer unzufrieden mit ihren Verträgen sind: Die Riester-Rente lohnt sich meistens weiterhin aufgrund der staatlichen Förderung – selbst bei Verträgen, die nur noch wenig Verzinsung bringen. Eine Riester-Sparerin bekommt 175 Euro Grund­zulage im Jahr. Für jedes ab 2008 geborene Kind gibt es 300 Euro im Jahr (für davor geborene Kinder 185 Euro). Oben­drauf kommen je nach Einkommen auch Steuer­vorteile. Faust­regel: Je geringer der Eigenbeitrag und je höher die Förderung, ­desto eher lohnt sich ein Vertrag.
Üppige Förderung.
So hat eine Lese­­rin, die über ihren ebenfalls riesternden Ehemann mittel­bar förderberechtigt ist, ab 2012 jähr­lich nur den Mindest­eigenbeitrag von 60 Euro ­einge­zahlt. In den sieben Jahren ­davor war gar kein eigener Beitrag notwendig, bis der Mindesteigen­beitrag dann verpflichtend wurde. Insgesamt zahlte sie 540 Euro Eigenbeitrag und erhielt mehr als 4 700 Euro Grund- und ­Kinder­zulagen. Hier lohnt sich die Riester-Rente – ­allein schon wegen der Zulagen.
Aufgefressene Förderung.
Leserin Katja Benkler bekommt 175 Euro Grund­zulage. Die jähr­lichen Abschluss- und Verwaltungs­kosten betragen knapp 209 Euro, über­steigen also die Zulage. Allerdings bekommt Benkler für ihren 2007 abge­schlossenen ­Vertrag noch einen vergleichs­weise guten Garan­tiezins von 2,25 Prozent. Weil die Zulage für die Kosten ­drauf­geht, greift dieser Zins aber nur bei den Eigenbeiträgen – und auch davon sind noch 35 Euro im Jahr für Kosten fällig.
Maue Witwenrente.
Hinterbliebene ärgern sich oft über die schmale Rente aus einem Riester-Vertrag des verstorbenen Ehepart­ners. „Warum bekomme ich nicht seine volle Rente, obwohl eine Renten­garan­tiezeit vereinbart ist?“, fragt eine Leserin. Weil die Rente hier nach dem Tod nur noch eine vorher vereinbarte Zeit und nicht lebens­lang fließt, muss die Förderung zurück­gezahlt werden. Besser wäre es, das Rest­kapital auf einen eigenen Riester-Vertrag zu über­tragen. So bleibt die Förderung erhalten.
Kündigen möglich.
Unzufriedene Riester-Kunden sollten eine Vertrags­kündigung gut über­legen. Denn die staatliche Förderung muss nach einer Kündigung zurück­gezahlt werden. Hilfe­stellung für diese wichtige Entscheidung bietet unser Special zur Riester-Auszahlphase

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 14.03.2024 um 16:19 Uhr
    Wegfall Kinderzulage - Riesterbeiträge stoppen?

    @JJT2604: Wir kennen Ihren Vertrag nicht, für eine Beurteilung spielen viele Faktoren eine Rolle. Die Höhe und die Dauer der Zulagen bestimmen die Förderrendite, sind aber keine Garantie dafür, dass sich der Vertrag lohnt. Eine individuelle Überprüfung können die Verbraucherzentralen für Sie vornehmen.

  • JJT2604 am 14.03.2024 um 10:39 Uhr
    Wegfall Kinderzulage - Riesterbeiträge stoppen?

    Mein Sohn wird nun 25, also fällt die Kinderzulage weg. Soll man weiter einzahlen oder den Vertrag beitragsfrei stellen lassen, da die 185 € nun wegfallen?

  • Trentino2017 am 25.03.2023 um 12:34 Uhr
    Das primäre Ziel der Riester-Rente.

    Das primäre Ziel der Riester-Rente bestand doch niemals darin, den Versicherten, die jahrzehntelang hart gearbeitet haben, im Alter eine gute Rente zu sichern. Das primäre Ziel der Rentenreform der Jahre 2000/2001 unter der rot-grünen Bundesregierung von Kanzler Schröder und der Mithilfe der Herren Riester, Rürup und Raffelhüschen bestand darin, die Löhne der Beschäftigten zu senken und die Unternehmen von Personal(neben)kosten zu entlasten.
    Auch die Erträge der Riester-Rente müssen schließlich von der Volkswirtschaft erwirtschaftet werden. Im Gegensatz zur gesetzlichen Rentenversicherung wollen die Aktionäre und Manager der Banken und die sogenannten Finanzdienstleister aber bei der Riester-Rente mitverdienen und auch ein Stück vom Kuchen haben. Das ist das Gegenteil von Sozialer Marktwirtschaft im Sinne eines Ludwig Erhard, denn die Krönung dieser asozialen Umverteilung besteht darin, dass die Riester-Rente auch noch auf Kosten der Allgemeinheit subventioniert wird.

  • didi-1955 am 16.05.2022 um 13:50 Uhr
    Riester-Banksparpläne

    Nie mehr Riester!
    Mein Mann und ich (als Hausfrau mittelbar gefördert) haben in etwa die gleiche Dauer und immer Höchstbeiträge eingezahlt. Während bei meinem Mann seit ca 3 Jahren eine monatliche Rente gezahlt wird, wurde mir diese nun verweigert. Der Kooperationspartner meiner Sparkasse hat bei meinem Mann für die Rentenhöhe - noch - das komplette Kapital (gefördert und ungefördert) herangezogen. Laut Sparkasse wird vom gleichen Kooperationspartner nunmehr für ein Rentenangebot nur noch das geförderte Kapital herangezogen. Dies ist so gering, dass die Voraussetzungen einer Kleinbetragsrente vorliegen. Also keine mtl. Rente sondern förderunschädliche Einmalzahlung mit entsprechender Steuerpflicht. Musterberechnungen aus dem Jahr 2006 mit mtl. Rentenzahlung sind für die Tonne.

  • hubertus0 am 08.02.2022 um 13:53 Uhr
    Es war 2002...

    der Riester-Hype lief auf vollen Touren, als mich ein Bekannter, von Beruf Versicherungsvertreter, von den Vorteilen der Riester-Rent zu überzeugen versuchte.
    Ich griff zum Taschenrechner, hatte schnell heraus, wieviel ich im Laufe des Berufslebens einzahlen müsste und wie viele Jahre ich alt werden müsste, um nach dem Ende der Einzahlungen lediglich das eingezahlte Geld wieder heraus zu bekommen.
    Wohlgemerkt ohne auf irgendwelche Verzinsung oder Gewinn zu spekulieren.
    Antwort: 86 Jahre.
    Nun, ich bin Realist und habe ihn mitsamt seinem Angebot zum Teufel gejagt...