Riester-Bank­sparpläne Sparkasse lässt Kunden im Stich

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Riester-Bank­sparpläne - Sparkasse lässt Kunden im Stich

Horst Schilling. Der Riester-Bank­sparplan­kunde klagt gegen die Sparkasse Coburg-Lichtenfels. © Peter Roggenthin

Der Ombuds­mann gibt einem Kunden im Streit mit seiner Sparkasse recht. Dennoch muss der Kunde für sein Geld klagen.

Schlichtungs­stelle entscheidet kundenfreundlich

In einem Streit um die Verzinsung von Riester-Bank­sparplänen und hohe Kosten in der Auszahl­phase hat die Schlichtungs­stelle des Deutschen Sparkassen- und Giro­verbandes kundenfreundlich entschieden: Ombuds­mann Hans-Joachim Bauer gab der Sparkasse Coburg-Lichtenfels auf, die Verzinsung des Vertrags ihres Kunden Horst Schilling neu zu berechnen und die Kosten der Auszahl­phase erheblich zu reduzieren.

Zins der Sparkasse ist unpassend

Der Ombuds­mann erklärte, es sei „allein ein Referenz­wert für lang­fristige Spar­anlagen interes­sengerecht“ (mehr dazu unter: test.de/sparvertraege). Der Wert für den Referenzzins, den die Sparkasse verwendet, werde „einer richterlichen Kontrolle eher nicht standhalten“, so der Ombuds­mann weiter.

Ombuds­mann kritisiert hohe Kosten

Auch bei den Kosten in der Auszahl­phase verpasste der Schlichter der Sparkasse eine Klatsche. Für Kunden mit einem Riester-Bank­sparplan schließt das Geld­institut kurz vor Renten­beginn eine Renten­versicherung bei einer Versicherungs­gesell­schaft ab (test.de/riester-banken-kosten). Dafür gehen einmalig Kosten vom Angesparten ab: Im Fall von Schilling waren dies 2 296 Euro. Laufende Kosten kommen noch hinzu. Der Ombuds­mann gab der Sparkasse auf, sie solle dem Kunden erläutern, wie die Kosten zustande kommen und wenigs­tens auf darin enthaltene „Provision oder Vermitt­lungs­vergütung“ verzichten.

Leser­aufruf – Schreiben Sie uns!

Welche Erfahrungen haben Sie als Kundin oder Kunde mit einem Riester-Bank­sparplan kurz vor oder in der Renten­phase gemacht? Haben Sie sich über die Abschluss- und Vertriebs­kosten oder die Verzinsung beschwert – bei der Finanz­aufsicht Bafin, Ihrer Bank, bei der Beschwerde­stelle Ihrer Bank? Schildern Sie uns bitte Ihre Erfahrungen: Schi­cken Sie eine E-Mail an riestervertrag@stiftung-warentest.de!

Sparkasse nimmt Schlichter­spruch nicht an – Kunde klagt

Im Gegen­satz zu anderen Schlichtungs­stellen ist der Spruch des Ombuds­manns bei den Sparkassen nicht bindend. Die Sparkasse lehnte ihn ab. Schilling hat nun Klage einge­reicht.

Tipp: Beschweren Sie sich auf jeden Fall beim Ombuds­mann (mehr unter test.de/schlichtung). Sie können später immer noch klagen.

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