Pflegende Angehörige Wie die Pflege von Angehörigen Ihre Rente erhöht

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Pflegende Angehörige - Wie die Pflege von Angehörigen Ihre Rente erhöht

Angehörige unterstützen. Rund vier von fünf Pflegebedürftigen werden zu Hause versorgt. © Getty Images / Sol Stock LTD

Die Pflege­versicherungen zahlen Rentenbeiträge für pflegende Angehörige. Wir zeigen, wie Pflege­zeiten die Rente erhöhen und geben Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Rund fünf Millionen Menschen sind in Deutsch­land pflegebedürftig. Die allermeisten – vier von fünf – werden zu Hause versorgt. Es sind vor allem Angehörige, die die Versorgung über­nehmen.

Da Pflege­personen eine wichtige gesell­schaftliche Aufgabe über­nehmen, werden ihre Tätig­keiten als „Pflege­zeiten“ bei der gesetzlichen Rente berück­sichtigt. Unsere Renten-Experten erklären, wie das funk­tioniert und was pflegende Angehörige beachten müssen.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 26.03.2024 um 11:45 Uhr
    Keine Rente falls über Beitragsbemessungsgrenze

    @alle: Zahlen Sie zum Beispiel als Arbeitnehmer Beiträge an die Rentenversicherung für Einkommen, das über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, können Sie diese Überzahlungen von der Rentenversicherung (Verjährungsfrist 4 Jahre ab Kenntnis des Schreibens von der Rentenversicherungsträgerin, da die Überzahlung feststellt / bestätigt) zurückverlangen.

  • mich_ro am 16.01.2024 um 14:34 Uhr
    Keine Rente falls über Beitragsbemessungsgrenze

    Zusatz zum User Friedrich1411: Bei Überschreitung der Beitragsbemessungsgrenze ist anteilig zu rechnen nach dem Dreisatzprinzip, d.h. das die Pflegeversicherung gar nichts zahlt ist in der Regel nicht der Fall.
    Ich hatte riesen Probleme überhaupt Auskunft zu bekommen. Trotz Beschwerden beim Bundesamt für soziale Sicherheit hat sich nicht gerüht. Ich bekam eine Unmenge an widersprüchlichen und falschen Aussagen von Pflegekasse, Beitragseinzugstelle (meine Krankenkasse). Mein Arbeitgeber (Mehrfachversicherung) fühlte sich unzuständig.
    Mitte des Folgejahres reagierte die Rentversicherung. Nach monatelanger Bearbeitungszeit wurde mir eine anteilige Beitragsberechnung zu gestellt, wobei mir der überschiessende Beitrag meines Arbeitsgebers nun zur Erstattung angeboten wird. Neuer Antrag fällig, Steuerberater fragen ob steuerrechtliche Probleme? Antwort: Nein, höchstricherliches Urteil. Verrechung durch Einzugsstelle/ Gehaltsabrechnung analog zu mehreren Arbeitsverhältnissen wird abgelehnt.

  • WhatEverYouWantToBe am 15.02.2023 um 13:55 Uhr
    Das Bild ist unpassend bis irreführend

    Das gewählte Bild passt leider nicht zum Thema Pflege von Angehörigen. Denn diese ist meistens kein netter Ausflug an schöne Orte, sondern tagtäglich harte Knochenarbeit mit wenig Anerkennung. Ich hätte mir gewünscht, dass man das auch abbildet und damit Pflege würdigt statt sie zu verklären.

  • constructa625 am 02.02.2023 um 19:12 Uhr
    unentgeltliche pflege durch Angehörige Ausnahme

    einen Rentenzuschuss der Pflegeversicherung können in der DRV freiwillig Versicherte nicht nutzen.
    also ein Freiberufler , der freiwillig Beiträge für den Pflegezeitraum einzahlt,verliert seine freiwilligen Rentenansprüche für den Pflegezeitraum (auch die Erhöhungen ).Er wird gesetzlich Versicherter für den Zeitraum,da sind keine freiwilligen Einzahlungen möglich. Sozialgesetzbuch 6 Paragraph 7. freiwillige Mitglieder sind sogenannte minderwertige Einzahler. Ist natürlich eine klare Diskriminierung.

  • Friedrich1411 am 06.12.2022 um 14:55 Uhr
    Keine Rente falls über Beitragsbemessungsgrenze

    Die Rentenversicherung hat mir keine Rentenpunkte gutgeschrieben (trotz Bezahlung von
    Beiträgen durch die Pflegeversicherung der von mir gepflegten Person).
    Begründung:
    Da ich über der Beitragsbemessungsgrenze liege kann es keine weiteren Rentenpunkte geben.
    Das empfinde ich als unfair (genauso wie verweigerte Rentenpunkte für Vollrentner).