Rainer von Holst Warum wird Anla­gehai nicht ausgeliefert?

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Rainer von Holst - Warum wird Anla­gehai nicht ausgeliefert?

Rainer von Holst hat sich in die USA abge­setzt. Seine dubiosen Geschäfte in Deutsch­land hat er mithilfe seiner erwachsenen Kinder fortgesetzt. Er soll vor allem Tochter Anne und Sohn Alexander von den USA aus instru­iert haben, Anleger abzu­zocken. Er wird seit Jahren von der deutschen Justiz gesucht. © Composing Finanztest

 Laut Land­gericht Augs­burg gibt es für den in die USA geflüchteten Anla­gehai Rainer von Holst ein Auslieferungs­gesuch aus Deutsch­land. Trotzdem wurde der Mann bisher nicht fest­genommen, obwohl ein Journalist der Staats­anwalt­schaft die Adresse Mitte März 2020 mitgeteilt hat. Von Holst hat Tausende von Anlegern geschädigt und mit seinem Online­dienst Gerlachreport Firmen unter Druck gesetzt. Fragen von test.de, warum von Holst bisher nicht fest­genommen wurde, will die Staats­anwalt­schaft Augs­burg nicht beant­worten, um ihre Ermitt­lungen nicht zu gefährden.

Betroffene bezweifeln ernst­hafte Bemühungen der Justiz

Rainer von Holst hat sich bereits vor einigen Jahren nach Princeton im US-Bundes­staat New Jersey abge­setzt. Vor seiner Haustür in Princeton stehen zwei Luxus­autos, davon eins mit deutschem Kenn­zeichen. Seine Adresse hat ein Journalist, der ihn dort besucht hat, am 12. März 2020 an die Kriminal­polizei und die Staats­anwalt­schaft Augs­burg gegeben, ebenso ein Foto von Rainer von Holst, das ihn zeigt, als er dem Journalisten die Haustür öffnet. Trotzdem wurde von Holst, dessen Geld­anlage­angebote seit Anfang 2018 auf der Finanztest-Warnliste stehen, bisher nicht ausgeliefert. Das nährt den Verdacht von Betroffenen und Journalisten, dass die Justiz nicht ernst­haft an einer Auslieferung Rainer von Holst interes­siert ist. Ob vielleicht die amerikanischen Straf­verfolgungs­behörden dem Fall wenig Priorität zumessen oder ob deutsche Ermittler den Fall mit wenig Dringlich­keit behandeln oder beides, lässt sich von außen schwer beur­teilen.

Seine Kinder kamen mit milden Strafen davon ...

Dabei hat die Staats­anwalt­schaft im Strafprozess gegen drei erwachsende Kinder des Rainer von Holst umfassende Informationen zu den dubiosen Geschäften des Mannes gesammelt. Vor allem Sohn Alexander und Tochter Anne hatten ihren Vater im Rahmen einer gerichtlichen Verständigung schwer belastet und als Spiritus Rector der vor Gericht behandelten zahllosen Betrügereien bezeichnet. Sie hätten Firmen aus dem Von-Holst-Imperium zwar formal geleitet, dabei aber lediglich die telefo­nisch aus den USA über­mittelten Anweisungen ihres Vaters befolgt. Wie mehr­fach berichtet, sammelten die Firmen von Anlegern unter anderem Geld für Investitionen ein, die nie getätigt wurden. Wegen ihrer Geständ­nisse waren Alexander und Anne mit milderen Haft­strafen als erwartet davon­gekommen: Alexander erhielt 2 Jahre und 10 Monate und Anne 3 Jahre und 10 Monaten.

... belasteten von Holst aber stark

Für Rainer von Holst bedeutet die gericht­liche Verständigung, dass die belastenden Aussagen seiner Kinder in einem Straf­prozess gegen ihn verwendet werden können. Weitere Vorwürfe gegen von Holst stammen von Unternehmen, die er mit seinem Online­dienst Gerlachreport geschädigt hat. Sie geben an, viel Geld an von Holst gezahlt zu haben, um keine geschäfts­schädigenden Berichte über sich im Gerlachreport lesen zu müssen. Wehren konnten sie sich gegen das von einem amerikanischen Server kommenden Onlineportal nicht, weil es keine ladungs­fähige Adresse nannte.

Duisburg stellt Ermitt­lungs­verfahren wegen Aufenthalts­orts ein

Vor dem Hintergrund der gegen von Holst vom Gericht gesammelten Beweise sowie der inzwischen an die Staats­anwalt­schaft Augs­burg über­mittelten Adresse ist ein eine Aussage der Duisburger Staats­anwalt­schaft vom 9. April 2020 unver­ständlich. In einem Schreiben an einen Anzeige­erstatter erklärte sie: „Das Verfahren kann nicht fortgeführt werden, weil der Aufenthalt des Beschuldigten nicht ermittelt werden konnte.“ Weiter heißt es in dem Schreiben: „Ich habe die erforderlichen Fahndungs­maßnahmen veranlasst.“ Sodann bittet der Staats­anwalt den Anzeige­erstatter darum, ihm mögliche Kennt­nisse über den Aufenthalts­ort Rainer von Holst mitzuteilen. Dabei liegt diese Information ja bereits der Staats­anwalt­schaft Augs­burg seit Mitte März vor. Offen­bar hat hier der Austausch zwischen den Staats­anwalt­schaften nicht funk­tioniert.

Das Hick-Hack der Staats­anwalt­schaften

Es ist nicht das erste Mal, dass ein Ermitt­lungs­verfahren gegen Rainer von Holst wegen Abwesenheit des Beschuldigten einge­stellt wird. Auch andere Staats­anwalt­schaften haben das schon getan. Die General­staats­anwalt­schaft Bamberg, Zentral­stelle Cybercrime Bayern, die gegen von Holst ermittelt, gibt sich gegen­über Journalisten zugeknöpft. Nach­fragen zum Stand des Verfahrens beant­wortete sie binnen weniger Tage unterschiedlich. So hieß es am 28. August 2019, dass die Ermitt­lungen andauerten und „der genannte Rainer von Holst als Beschuldigter geführt“ werde. Nur zwei Wochen später am 11. September 2019 war das Ermitt­lungs­verfahren „gegen den genannten Beschuldigten (...) zwischen­zeitlich vorläufig einge­stellt worden, da derzeit nach dem Beschuldigten gefahndet wird.“ Wieder wenige Tage später, ebenfalls im September 2019, teilte die Bamberger General­staats­anwalt Journalisten dann mit, dass Verfahren sei wieder aufgenommen worden. Das passierte offen­bar, weil von Holst in Verdacht geriet, das Duisburger Theater am Marientor erpresst zu haben.

Ermitt­lungen und Einstel­lungen

Derweil will die Staats­anwalt­schaft Augs­burg Fragen nach dem Stand des Auslieferungs­begehren nicht beant­worten, weil dies ihre Bemühungen behindern könnte. „Sie dürfen davon ausgehen, dass die Staats­anwalt­schaft Augs­burg, auch in Zeiten der Corona-Krise, entsprechend ihren Hand­lungs­möglich­keiten alles unternimmt, um auch diesen Teil des umfang­reichen Verfahrens­komplexes ihrer Aufgabe, wegen aller verfolg­baren Straftaten einzuschreiten, entsprechend abzu­schließen“, teilte Ober­staats­anwalt Matthias Nick­olai Finanztest am 6. April 2020 mit. Drei Tage nach dieser Mitteilung wurde ein Ermitt­lungs­verfahren der Staats­anwalt­schaft Duisburg erneut wegen unbe­kannten Aufenthalts des Beschuldigten einge­stellt.

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