Quellen­steuer auf ausländische Aktien So holen Anleger ihr Geld zurück

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Quellen­steuer auf ausländische Aktien - So holen Anleger ihr Geld zurück

Börse London. Deutsche Anle­gerinnen und Anleger bleiben von britischen Quellen­steuern unbe­helligt. © Alamy Stock Photo / Dmitry Naumov

Ausländische Einzel­aktien locken oft mit hohen Dividenden. Doch Quellen­steuern und Bank­gebühren schmälern die Rendite. Diese Abzüge können sich Anlegende zurück­holen.

Das doppelte Abkassieren auf Dividenden ausländerischer Einzel­aktien inner­halb der Europäischen Union ist nicht nur ein Ärgernis für Anlegende, sondern auch für die EU-Kommis­sion. Hinzu kommt der hohe Bürokratie­aufwand für betroffene Bürger, Quellen­steuern erstattet zu bekommen. Kritik ziehen besonders Italien und Frank­reich auf sich. Entweder muss man jahre­lang warten, bis man zu viel bezahlte Quellen­steuern zurück­bekommt, etwa aus Italien. Oder der Rück­erstattungs­antrag ist praktisch nicht umsetz­bar, weil inländische Banken und Dienst­leister extrem hohe Gebühren für die notwendigen Dokumente verlangen. Die EU-Kommis­sion bereitet daher eine Richt­linie vor, die die Quellen­besteuerung inner­halb der EU vereinheitlichen und entbürokratisieren soll. Unangenehme Über­raschungen bergen auch die Regeln in Nicht-EU-Staaten.

Wichtig: Sofern Sie Ihren Wohn­sitz in Deutsch­land haben, müssen Sie Ihre Kapital­erträge hier­zulande versteuern. Sofern Sie Ihr Konto oder Depot im Inland führen, über­nimmt Ihre Bank praktischer­weise den Steuer­einbehalt. Erzielen Sie aber Auslands­erträge bei ausländischen Banken, müssen Sie diese selbst­ständig dem hiesigen Finanz­amt offenlegen, damit es nach­träglich Abgeltung­steuer berechnen kann.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 15.07.2024 um 13:58 Uhr
    Quellensteuer und ETF / Fonds

    @la301d: Die Quellensteuer spielt in der Steuererklärung nur bei der Aktienanlage eine Rolle, nicht mehr bei den Fonds. Mit der Einführung der neuen Fondsbesteuerung 2018 sind vom Fondsmanagement bezahlte Körperschaftssteuer (im Inland) und Quellensteuer (im Ausland) auf der Anlegerseite nicht mehr von der Steuer absetzbar).

    Die Teilfreistellung:
    Anlegerinnen und Anleger bekommen zum Ausgleich Freistellungen von der Abgeltungsteuer. Wie viel steuerfrei bleibt, hängt von der Fondsart ab. Begünstigt sind deutsche und ausländische Fonds gleichermaßen.
    www.test.de/fondsbesteuerung

  • la301d am 10.07.2024 um 09:51 Uhr
    Irland

    Hallo, vielen Dank für den Artikel. Wir verhält es sich mit ETFs mit Fondsdomizil Irland?
    Laut bzst.de (01.01.2024) sind für Irland 0% Quellensteuer anrechenbar. Meine Depotbank bietet für ETF mit Fondsdomizil Irland keine Formulare zur Steuererstattung an und empfiehlt einen Steuerberater.

  • Edits am 08.01.2024 um 11:06 Uhr
    Steuer auf Dividenden im Ausland

    Hallo, Was bedeutet für „registrierte Auslandsinvestoren“?

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 05.12.2023 um 16:24 Uhr
    ADR / Fragen zur Besteuerung

    @PaulNefes: Weder der Kauf noch die Besteuerung der ADR sind Themen unserer Berichterstattung. Wir informieren an dieser Stelle gern zum Inhalt sowie zum Hintergrund unserer Berichterstattung. Mit der Klärung steuerlicher Einzelfragen zu Themen und Tipps, die nicht Teil unserer Berichterstattung sind, können wir nicht dienen. Bitte fragen Sie bei Ihrer Depotbank nach steuerlichen Informationen.
    Interessierte Anleger finden im BMF-Schreiben vom 19.5.2022 (IV C 1 - S 2252/19/10003 :009) in den Randnummern 68, 123, 228 einzelne Aspekte zur Besteuerung der ADR behandelt:
    www.bundesfinanzministerium.de / Service / Publikationen / BMF-Scheiben

  • PaulNefes am 01.12.2023 um 16:30 Uhr
    Reingelegt

    Wow, die Stiftung Warentest, sehr seriös!!
    Das Datum des Artikels 31.3.23, also nicht zu alt, könnte man meinen.
    Im Kommentarbereich aber der erste vom 12.8.2018
    Obwohl schon am 25.6.22 nach der ADR Besteuerung gefragt wird, kein Wort davon.
    Da verzichte ich doch gerne in Zukunft auf das " exklusive Wissen Ihrer Chefredakteure".
    Möge es exklusiv bleiben.
    Die 4,90€ schenke ich Ihnen.