![Quellensteuer auf ausländische Aktien - So holen Anleger ihr Geld zurück](https://cdn.statically.io/img/cdn.test.de/file/image/41/b4/484d793a-45fe-475e-b69b-42104037aae1-web/5987148_quellsteuer-boerse-london-a2303.jpg)
Börse London. Deutsche Anlegerinnen und Anleger bleiben von britischen Quellensteuern unbehelligt. © Alamy Stock Photo / Dmitry Naumov
Ausländische Einzelaktien locken oft mit hohen Dividenden. Doch Quellensteuern und Bankgebühren schmälern die Rendite. Diese Abzüge können sich Anlegende zurückholen.
Das doppelte Abkassieren auf Dividenden ausländerischer Einzelaktien innerhalb der Europäischen Union ist nicht nur ein Ärgernis für Anlegende, sondern auch für die EU-Kommission. Hinzu kommt der hohe Bürokratieaufwand für betroffene Bürger, Quellensteuern erstattet zu bekommen. Kritik ziehen besonders Italien und Frankreich auf sich. Entweder muss man jahrelang warten, bis man zu viel bezahlte Quellensteuern zurückbekommt, etwa aus Italien. Oder der Rückerstattungsantrag ist praktisch nicht umsetzbar, weil inländische Banken und Dienstleister extrem hohe Gebühren für die notwendigen Dokumente verlangen. Die EU-Kommission bereitet daher eine Richtlinie vor, die die Quellenbesteuerung innerhalb der EU vereinheitlichen und entbürokratisieren soll. Unangenehme Überraschungen bergen auch die Regeln in Nicht-EU-Staaten.
Wichtig: Sofern Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland haben, müssen Sie Ihre Kapitalerträge hierzulande versteuern. Sofern Sie Ihr Konto oder Depot im Inland führen, übernimmt Ihre Bank praktischerweise den Steuereinbehalt. Erzielen Sie aber Auslandserträge bei ausländischen Banken, müssen Sie diese selbstständig dem hiesigen Finanzamt offenlegen, damit es nachträglich Abgeltungsteuer berechnen kann.
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@la301d: Die Quellensteuer spielt in der Steuererklärung nur bei der Aktienanlage eine Rolle, nicht mehr bei den Fonds. Mit der Einführung der neuen Fondsbesteuerung 2018 sind vom Fondsmanagement bezahlte Körperschaftssteuer (im Inland) und Quellensteuer (im Ausland) auf der Anlegerseite nicht mehr von der Steuer absetzbar).
Die Teilfreistellung:
Anlegerinnen und Anleger bekommen zum Ausgleich Freistellungen von der Abgeltungsteuer. Wie viel steuerfrei bleibt, hängt von der Fondsart ab. Begünstigt sind deutsche und ausländische Fonds gleichermaßen.
www.test.de/fondsbesteuerung
Hallo, vielen Dank für den Artikel. Wir verhält es sich mit ETFs mit Fondsdomizil Irland?
Laut bzst.de (01.01.2024) sind für Irland 0% Quellensteuer anrechenbar. Meine Depotbank bietet für ETF mit Fondsdomizil Irland keine Formulare zur Steuererstattung an und empfiehlt einen Steuerberater.
Hallo, Was bedeutet für „registrierte Auslandsinvestoren“?
@PaulNefes: Weder der Kauf noch die Besteuerung der ADR sind Themen unserer Berichterstattung. Wir informieren an dieser Stelle gern zum Inhalt sowie zum Hintergrund unserer Berichterstattung. Mit der Klärung steuerlicher Einzelfragen zu Themen und Tipps, die nicht Teil unserer Berichterstattung sind, können wir nicht dienen. Bitte fragen Sie bei Ihrer Depotbank nach steuerlichen Informationen.
Interessierte Anleger finden im BMF-Schreiben vom 19.5.2022 (IV C 1 - S 2252/19/10003 :009) in den Randnummern 68, 123, 228 einzelne Aspekte zur Besteuerung der ADR behandelt:
www.bundesfinanzministerium.de / Service / Publikationen / BMF-Scheiben
Wow, die Stiftung Warentest, sehr seriös!!
Das Datum des Artikels 31.3.23, also nicht zu alt, könnte man meinen.
Im Kommentarbereich aber der erste vom 12.8.2018
Obwohl schon am 25.6.22 nach der ADR Besteuerung gefragt wird, kein Wort davon.
Da verzichte ich doch gerne in Zukunft auf das " exklusive Wissen Ihrer Chefredakteure".
Möge es exklusiv bleiben.
Die 4,90€ schenke ich Ihnen.