Privatrente vererben Höheres Erbe, geringere Rente

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Privatrente vererben - Höheres Erbe, geringere Rente

Abge­sichert. Wer möchte, kann auch Enkeln seine private Rente hinterlassen. © plainpicture / Gianna Schade (M)

Nicht alle, die fürs Alter mit einer privaten Renten­versicherung sparen, tun das nur für sich. Viele wollen ihre Rente später vererben. Das hat aber auch Nachteile.

Privatrente vererben Alle Testergebnisse für Todes­fall­leis­tung im Rentenbe­zug freischalten

Wer für die Rente Geld zurück­legt, tut das für sein eigenes Wohl. Gerade bei privaten Renten­versicherungen steht das eigene finanzielle Auskommen im Alter im Vordergrund. Doch viele wollen Erspartes nach ihrem Tod gern ihrem Partner oder Kindern hinterlassen. Mit reinen Geld­anlagen wie einem ETF-Depot ist das gar kein Problem. In Alters­vorsorgever­trägen muss das jedoch extra vereinbart werden – und geht zulasten der eigenen Rentenhöhe. Wir zeigen, welcher Grad der Absicherung zu wie viel Rentenkür­zung führt.

Warum sich der Vergleich Private Rente vererben für Sie lohnt

Test­ergeb­nisse

Bis zu 35 Prozent geringer fallen bei manchen Anbietern die Renten aus, wenn Versicherte einen umfang­reichen Hinterbliebenen­schutz vereinbaren. Wir zeigen die Unterschiede für eine Auswahl an Versicherern wie Allianz, Debeka, Ergo und R+V.

Der beste Schutz für Sie und Ihre Familie

Wir zeigen, welche Absicherungs­optionen bei welchen Versicherern angeboten werden und wie Sie sich für eine Absicherungs­form entscheiden, die zu Ihnen passt.

Modell­rechnung

Eine kurze Renten­garan­tiezeit führt kaum zu Rentenkür­zungen, sichert aber die Rente für einige Jahre ab, falls Sie früh versterben. Wir zeigen, was das für Sie und Ihre Hinterbliebenen bedeutet und wie Sie alternativ für eine Summe zum Vererben sparen können.

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Renten­garan­tiezeit kann sinn­voll sein

Eine unangenehme Vorstellung für viele Spare­rinnen und Sparer: Sie stecken viel Geld in eine private Renten­versicherung oder Sofortrente und versterben dann früh. Das verbliebene Geld fließt dann nicht an Hinterbliebene, sondern an die Gemeinschaft der Versicherten. Um das zu verhindern, kann eine Renten­garan­tiezeit abge­schlossen werden.

Eine Renten­garan­tiezeit von zehn Jahren bedeutet, dass nach dem Beginn der Rente bis zum Ablauf von zehn Jahren eine Rente an einen Hinterbliebenen ausgezahlt wird, wenn der eigentliche Versicherte verstorben ist.

Wer zum Beispiel noch Kinder im Studium hat und diese über seinen Tod hinaus unterstützen möchte, kann dies mit den Zahlungen inner­halb der Renten­garan­tiezeit tun. Nach dem Log-in zeigen wir für eine Auswahl an Versicherern, was eine Renten­garan­tiezeit für die eigene Rente bedeutet.

Tipp: Schon vor dem Frei­schalten können Sie im Produktfinder alle dargestellten Angebote sehen.

Kapitalrück­gewähr ist Abwägungs­sache

Es gibt auch umfang­reichere Formen der Hinterbliebenen­absicherung wie die Beitrags- oder Kapitalrück­gewähr. Dabei fließt das bis zum Tod des Versicherten noch nicht für Rentenzah­lungen aufgebrauchte Kapital an einen Hinterbliebenen. Die Renten­einbußen für den Versicherten selbst sind dabei aber sehr hoch. Die Finanztest-Experten helfen bei der Entscheidung, ob es sinn­voller sein kann, seine Hinterbliebenen statt über die private Renten­versicherung mit einer getrennten Geld­anlage abzu­sichern.

Große Spannen zwischen den Anbietern

Wir haben für eine 66-jährige Muster­kundin, die 100 000 Euro in eine Sofortrente stecken will, die Konditionen bei verschiedenen Anbietern abge­fragt. Die Unterschiede bei den Versicherern sind dabei groß. So bieten manche beim Abschluss von Renten­garan­tiezeiten nicht an, dass das Geld an die Hinterbliebenen auch auf einen Schlag ausgezahlt wird. Sie bekommen dann nur monatliche Renten.

Extrem sind Unterschiede bei den Auszahlungen der Kapital- oder Beitrags­rück­gewähr. Manche Versicherer würden beim Todes­fall direkt zum Renten­beginn die 100 000 Euro der Versicherten komplett an die Hinterbliebenen zurück­zahlen, bei anderen wären es nur noch rund 80 000 Euro.

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