Privat­insolvenz Schufa verkürzt Speicher­frist

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Privat­insolvenz - Schufa verkürzt Speicher­frist

Schnelle Änderung. Ab sofort löscht die Schufa erledigte Privat­insolvenzen bereits nach sechs Monaten. © picture alliance / dpa / Andreas Arnold

Die Schufa hat die Speicherdauer der Rest­schuldbefreiung auf sechs Monate verkürzt. Die rück­wirkende Löschung bei rund 250 000 Betroffenen ist abge­schlossen.

Speicherung bislang drei Jahre

Durch eine Privat­insolvenz können sich Privatleute von ihren Schulden befreien, auch wenn sie nicht alle Schulden zurück­zahlen können. Am Ende steht die sogenannte Rest­schuldbefreiung. Deutsch­lands größte Auskunftei Schufa speicherte diese Information früher drei Jahre lang. Ende März hatte sie angekündigt, alle Einträge zu einer Rest­schuldbefreiung, die zum Stichtag 28. März 2023 länger als sechs Monate gespeichert waren, sowie alle hier­mit verbundenen Schulden rück­wirkend zu diesem Datum löschen. Dies ist nun nach Mitteilung der Schufa umge­setzt. Die Löschung erfolgte auto­matisch, die rund 250 000 Betroffenen mussten sich nicht darum kümmern. Ab sofort werden alle Rest­schuldbefreiungen gelöscht, wenn sie die Speicherdauer von sechs Monaten erreicht haben.

Alte Regelung war recht­lich umstritten

Hintergrund der Entscheidung der Schufa war, dass die frühere Speicherdauer von drei Jahren recht­lich umstritten ist. Der Bundes­gerichts­hof (BGH) hatte ein Verfahren zu der Frage vor­erst ausgesetzt, um eine Entscheidung des Europäischen Gerichts­hofs (EuGH) in zwei ähnlichen Fällen abzu­warten. Der zuständige General­anwalt des EuGH hatte sich Mitte März kritisch zur langen Speicherung geäußert. Der Eintrag der Rest­schuldbefreiung dürfe nur solange gespeichert werden, wie er auch im Schuld­nerverzeichnis steht – nämlich sechs Monate. Die lange Speicher­frist von drei Jahren verhindere bei den Betroffenen einen schnellen wirt­schaftlichen Neuanfang und führe bei ihnen zu erheblichen privaten und beruflichen Einschränkungen.

Rest­schuldbefreiung beein­flusst Bonität

Die Schufa hat nach eigenen Angaben von 68 Millionen Menschen in Deutsch­land Informationen über die Anzahl der Girokonten, Kreditkarten oder Handy­verträge. Sie weiß, wie viele Kredite laufen, ob sie regel­mäßig bedient werden und ob es in der Vergangenheit Zahlungs­schwierig­keiten und Privatinsolvenzen gab. Aus diesem Wissen bildet die Schufa ein Urteil über die Kreditwürdigkeit und das Zahlungs­verhalten jeder einzelnen gespeicherten Person – den sogenannten Schufa-Score. Die genaue Berechnung ist geheim. Trotz Verkürzung der Speicher­zeit bleibt die Rest­schuldbefreiung – solange sie gespeichert ist – aber relevant für die Score­wert-Berechnung.

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