Private Kranken­versicherung Wie der Ombuds­mann bei Streit vermittelt

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Private Kranken­versicherung - Wie der Ombuds­mann bei Streit vermittelt

Nicht jede Rechnung, die ein Arzt privat abrechnet, wird auch vom Versicherer akzeptiert. © Adobe Stock

Ein Ombuds­mann vermittelt kostenlos bei Ärger mit dem privaten Kranken­versicherer. Meist geht es dabei um Arzt­rechnungen, Heil- oder Hilfs­mittel und die Frage, ob eine bestimmte Behand­lung medizi­nisch notwendig war. Immerhin in jedem dritten Fall ist der Ombuds­mann mit seinen Bemühungen um Schlichtung erfolg­reich.

Rund 5 000 Beschwerden über private Kranken­versicherer

Der Ombuds­mann der privaten Kranken­versicherung (PKV) nahm im Jahr 2019 rund 5 000 Beschwerden zur außerge­richt­lichen Klärung an. Laut dem jüngst vorgelegten Tätig­keits­bericht ging es in 4 053 Fällen um die private Voll­versicherung. Privat Versicherte können diese Möglich­keit der außerge­richt­lichen Schlichtung nutzen, nachdem sie sich erfolg­los beim Versicherer um eine Klärung bemüht haben. Auch mit Beschwerden über Versicherungs­vermittler können sich Kunden an den Ombuds­mann wenden.

So erreichen Sie den PKV-Ombuds­mann

Der Ombuds­mann ist für die private Kranken- und Pflege­versicherung zuständig und auf verschiedenen Wegen erreich­bar.

Online:
Kontaktformular unter pkv-ombudsmann.de,
Telefon: 0 800-2 55 04 44 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen),
Brief: Ombuds­mann, Private Kranken- und Pflege­versicherung,
Post­fach 06 02 22, 10052 Berlin.

Viel Streit über Arzt­rechnungen

Private Kranken­versicherung - Wie der Ombuds­mann bei Streit vermittelt

Am häufigsten gibt es Streit um Arzt­rechnungen, wie unsere Grafik zeigt. © Stiftung Warentest

Privat Versicherte beschwerten sich am häufigsten, wenn sie Probleme mit der Erstattung von Rechnungen ihrer Ärzte oder Zahn­ärzte hatten. Nicht immer akzeptieren Versicherungs­gesell­schaften die berechneten Honorare. Manchmal halten Versicherer auch die gesamte Behand­lung oder einzelne Behand­lungs­schritte für medizi­nisch nicht notwendig. Versicherte müssen dann klären, ob Arzt oder Versicherer einen Fehler gemacht haben oder ob sie den strittigen Betrag aus eigener Tasche zahlen müssen.

Rechts­schutz für hohe Prozess­kosten

Eine außerge­richt­liche Streit­schlichtung kostet nichts. Wird ein Rechts­anwalt einge­schaltet, kann es teuer werden. Verlieren privat Versicherte einen Prozess, bezahlen sie nicht nur die eigenen Anwälte, sondern müssen die Gerichts­kosten und die Kosten der gegnerischen Anwälte tragen. Bei Auseinander­setzungen um medizi­nische Fragen sind außerdem oft teure Gutachten von Fachleuten erforderlich. Hier hilft eine Rechtsschutzversicherung. Was privat Kranken­versicherte tun können, wenn sie Stress mit ihrem Versicherer haben, zeigt unser Special Private Krankenversicherung: So handeln Sie, wenn es Probleme gibt.

PKV-Ombuds­mann darf nicht entscheiden

Anders als der „normale“ Versicherungs-Ombuds­mann darf der Schlichter der privaten Kranken­versicherung allerdings nichts entscheiden. Er vermittelt lediglich und spricht Empfehlungen aus. Welche Möglich­keiten Verbrauche­rinnen und Verbrauchern offen­stehen, um Streit außerge­richt­lich beizulegen, lesen Sie in unserem Special Schlichtungsstellen.

Bearbeitung dauert fast ein halbes Jahr

Wer sich an den Ombuds­mann wendet, braucht Geduld. Im Durch­schnitt dauerte die Bearbeitung eines Falls 23 Wochen, also fast ein halbes Jahr. Von den 5 002 zugelassenen Be­schwer­den waren zum Jahres­ende 2 928 noch in Bearbeitung. Verjäh­rungs­fristen ruhen während des Schlich­tungs­verfahrens.

Jede dritte Beschwerde erfolg­reich

In 352 Fällen einigten sich Kunden und Versicherer mithilfe des Ombuds­manns, 343 Verfahren wurden auf Wunsch der Antrag­stellenden einge­stellt. In 1 379 Fällen war eine Schlichtung nicht möglich, zwei von drei der bearbeiteten Beschwerden blieben also erfolg­los.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 26.07.2021 um 11:49 Uhr
    Zurück in die GKV

    @LISA41: Im Alter von 55 plus ist der Weg zurück in die gesetzliche Krankenversicherung auf den üblichen Wegen meist versperrt. Die Annahme eines für Menschen bis 55 Jahren versicherungspflichtigen Nebenjobs eröffnet nicht den Weg zurück. Nur auf Umwegen ist ein Weg zurück möglich:
    www.test.de/Krankenversicherung-Zurueck-in-die-gesetzliche-Kasse-so-gehts-4988897-4988906
    Tipp: Lassen Sie sich sozialrechtlich beraten (und unterstützen). Und lassen Sie sich vom Antrag auf Grundsicherung nicht schrecken. Wenn die Voraussetzungen zum Erhalt der Grundsicherung vorliegen, lassen sich die Beiträge zur privaten Krankenversicherung vielleicht leichter schultern. (maa)

  • Lisa41 am 24.07.2021 um 09:29 Uhr
    Raus aus der PKV

    Wer hat Erfahrung???
    Ich bin 80 Jahre alt und meine Rente und Miete zusammen reichen nicht für die PKV mit SB von jährlich 1.440 Euro. Ich bat die DKV mich zu entlassen, so dass ich in die gesetzliche KV wechseln könnte. Ich bin seit Februar geringfügig beschäftig, mit Aussicht auf eine Halbtagsstelle. Ein Segen wäre das in meinem Alter. Aber ich würde arbeiten für die DKV. Gestern erhielt ich ein Schreiben, worin ein Austritt abgelehnt wird, ich solle Grundsicherung beantragen, damit es - bei Nichtzahlen des Beitrages nicht zu eine Mahnverfahren kommt -.
    Ich habe keine Worte und weiß nicht, was ich machen soll. Selbstverständlich sind und werden die Monatsbeiträge pünktlich abgebucht, aber meine Ersparnisse sind jetzt aufgebraucht. Wer hat solches bereits durchgemacht und/oder hat einen Tipp für mich. Ich werde mich jetzt an den Ombudsmann/frau in Berlin wenden.... und hoffe
    Freundlichst