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Richtung einschlagen. Privat Krankenversicherte können zwischen Dutzenden von Tarifen wählen. Wichtig ist es, sich Vor- und Nachteile genau anzusehen. © Erwin Wodicka
Um den Beitrag zu senken, kann es helfen, in einen anderen Tarif bei ihrer privaten Krankenversicherung zu wechseln. Wir zeigen, wie der Wechsel läuft.
Versicherte der privaten Krankenversicherung (PKV) müssen regelmäßig Beitragserhöhungen verkraften. Das kann vor allem dann zum Problem werden, wenn die Einkünfte im Rentenalter sinken. Eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist dann in der Regel nicht mehr möglich, und auch der Wechsel zu anderen Unternehmen hat meist keinen Sinn.
Ein Ausweg: Kundinnen und Kunden können bei ihrer Versicherungsgesellschaft in einen günstigeren Tarif wechseln und behalten dabei alle im bisherigen Vertrag erworbenen Rechte – vor allem die Rückstellungen, die der Versicherer für höhere Krankheitskosten im Alter gebildet hat. Die Versicherungsexpertinnen der Stiftung Warentest erklären, worauf dabei zu achten ist.
Rechte durchzusetzen ist für PKV-Kunden manchmal mühsam
Dieses Wechselrecht ist im Versicherungsvertragsgesetz garantiert. Für Leistungen, die bereits im jetzigen Vertrag enthalten sind, darf es im neuen Vertrag keine neuen Wartezeiten, Risikozuschläge oder Ausschlüsse geben. Doch ein Wechsel in der privaten Krankenversicherung kann mühsam sein, berichten Finanztest-Leser. Damit ein PKV-Tarifwechsel sich auch langfristig lohnt, kommt es nämlich nicht nur auf die Höhe des Beitrags, sondern auch auf die Leistungen an. Das Wechselrecht in „gleichartige“ Tarife bedeutet nicht, dass die Verträge identisch sind. Es heißt lediglich, dass jemand zum Beispiel von einem Tarif, der ambulante, stationäre und Zahnleistungen umfasst, in einen anderen wechseln darf, der ebenfalls diese Leistungsbereiche abdeckt.
Tarifwechsel in der privaten Krankenversicherung
Rechte kennen. Wir erklären, welche Rechte Sie als Versicherungskunde haben und wie Sie sich Ihre Rechte sichern.
Fallstricke umgehen. Wir sagen, auf welche Vor- und Nachteile Sie achten müssen, damit Sie nach einem Wechsel nicht nur günstiger, sondern immer noch gut versichert sind.
Richtig vorgehen. Unsere Schritt-für-Schritt-Anleitung hilft Ihnen, die für Sie geeignete Lösung zu finden.
Wechsel-Dienstleister. Wir sagen, welche Profis zum Tarifwechsel beraten und worauf Sie bei der Auswahl des geeigneten Dienstleisters achten sollten.
Standard- und Basistarif. Wir erläutern, wer Zugang zu Standard-, Basis- und Notlagentarif der PKV hat und für wen diese Sozialtarife eine gute Lösung sind.
Datenstand. Einmal im Jahr legt die Bundesregierung neue Rechengrößen für die Sozialversicherung fest. Bei dieser Gelegenheit aktualisieren wir jeweils die Höchstbeiträge für den Standardtarif und Basistarif.
Leistungen in Ruhe vergleichen
Um den Umfang der Leistungen müssen sich Kundinnen und Kunden selber kümmern. Dazu müssen sie ihren eigenen Vertrag gut kennen und mögliche Alternativen Punkt für Punkt vergleichen: Bis zu welcher Höhe zahlt der Versicherer etwa Zahnersatzkosten oder Arzthonorare? Wäre es akzeptabel, statt des Einbettzimmers im Krankenhaus ein Zweibettzimmer zu nehmen? In welchem Umfang sieht der Vertrag Leistungen für Heilpraktikerbehandlung oder teure Hörgeräte vor? Wie hoch ist der jährliche Selbstbehalt – also der Betrag, bis zu dem ein Kunde Kosten aus eigener Tasche tragen muss?
Unser Rat
Rechte nutzen. Wenn Sie schon etliche Jahre privat krankenversichert sind, können Sie möglicherweise Ihren Beitrag senken, indem Sie in einen anderen Tarif Ihrer PKV wechseln. Dazu haben Sie jederzeit das Recht, unabhängig von einer Beitragserhöhung.
Selber machen. Sie können einen Tarifwechsel selbst hinbekommen, müssen aber Zeit und Mühe investieren. Das Wichtigste ist, dass Sie Ihren Vertrag Punkt für Punkt mit Wechselangeboten vergleichen. Stellen Sie sich darauf ein, dass Sie mehrmals nachfassen müssen, bis Sie den für Sie optimalen Tarif bekommen. Unsere Anleitung "Wechseln Schritt für Schritt" zeigt Ihnen, wie‘s geht.
Rat suchen. Haben Sie den Vertrag über ein Versicherungsmaklerbüro abgeschlossen, muss dieses Sie beraten. Sie können auch einen professionellen Wechseldienstleister beauftragen, der Ihnen Arbeit abnimmt. Wichtig: Prüfen Sie auch diese Vorschläge kritisch.
Nicht kündigen. Bei einem anderen Versicherer einen neuen Vertrag zu schließen, lohnt sich in der Regel nicht. Haben Sie Ihren Vertrag vor dem 1. Januar 2009 geschlossen, verlieren Sie bei Kündigung die gesamten beim bisherigen Versicherer gebildeten Rückstellungen.
Unisex meiden. Sind Sie schon lange privat versichert, dürfen Sie in allen Tarifen Ihres Versicherers nach Alternativen suchen. Dieses Recht verlieren Sie, sobald Sie in einen Unisex-Tarif wechseln, der ab dem 21. Dezember 2012 auf den Markt gekommen ist. Seitdem dürfen Versicherer keine Bisex-Tarife mit geschlechtsabhängig kalkulierten Beiträgen mehr verkaufen. Von einem Unisex-Tarif dürfen Sie nicht zu einem Bisex-Tarif zurück, auch nicht in den Standardtarif.
Private Krankenversicherung. Sie suchen generelle Informationen zur privaten Krankenversicherung? Alles, was Sie wissen müssen, finden Sie im großen, kostenlosen Special Private Krankenversicherung. Sie wollen neu in die private Krankenversicherung? Die Stiftung Warentest hat im Jahr 2019 PKV-Angebote für Angestellte, Selbstständige und Beamte getestet. Zum Vergleich Private Krankenversicherung.
Checklisten für Angestellte, Selbstständige und Beamte
Unsere Checklisten Private Krankenversicherung für Angestellte, Selbstständige und Beamte unterstützen Wechselwillige dabei. Mit der Checkliste können Sie Punkt für Punkt ihren jetzigen Vertrag und mögliche Alternativen durchgehen. So sehen Sie, welche Mehrleistungen ein anderer Tarif im Vergleich zum derzeitigen Vertrag bietet und an welcher Stelle Sie auf Leistungen verzichten müssten.
Keine Angst vor Gesundheitsfragen
Sieht der neue Tarif Mehrleistungen vor, stellt der Versicherer hierfür erneut Gesundheitsfragen und darf für Erkrankungen einen Risikozuschlag verlangen oder Leistungen ausschließen. Verlangt der Versicherer einen zu hohen Risikozuschlag, hat der Kunde das Recht, die Mehrleistungen auszuschließen. Aus Angst vor der Gesundheitsprüfung von vorneherein pauschal auf alle Mehrleistungen zu verzichten, ist falsch. In vielen Fällen bekommen Kunden den Vertrag mit besseren Leistungen nämlich ohne Probleme. Verlangt der Versicherer einen Risikozuschlag, muss er mitteilen, welches medizinische Risiko dazu geführt hat. Auch das ist noch nicht das letzte Wort – bleibt ein Versicherter hartnäckig, wird er den Zuschlag unter Umständen noch los.
Standard- und Basistarif
Wenn Ihnen Beiträge dauerhaft über den Kopf wachsen, brauchen Sie eine andere Lösung. Infrage kommen die sogenannten Sozialtarife der privaten Krankenversicherung. Für die meisten bringt der Standardtarif für Rentner eine deutliche Beitragsentlastung. Der Basistarif ist nur in Ausnahmefällen geeignet. Hier erfahren Sie im Detail, wer Zugang zu diesen Tarifen hat und welche Leistungen sie bieten.
Langer Weg zum passenden Tarif: Beiträge senken – Leistungen erhalten
Erhalten privat Krankenversicherte dieser Tage Post von ihrem Versicherer, bedeutet das meist: Zum 1. Januar des neuen Jahres steigt ihr Beitrag. Für Menschen mit kleiner Rente können die Krankenversicherungsbeiträge zum existenziellen Problem werden.
Viele andere sind einfach nur genervt – wie der 59-jährige Finanztest-Leser Paul Schuster*. Der Rechtsanwalt aus Berlin ist seit Anfang der 90er-Jahre privat versichert. Er verfolgt jetzt einen Ausweg: „Eine Bekannte erzählte mir, dass sie durch einen Tarifwechsel jetzt deutlich weniger zahlt. Da wollte ich wissen, ob so etwas bei mir auch geht.“
Derselbe Anbieter, anderer Tarif
Der Wechsel in einen anderen Tarif bei demselben Anbieter ist für langjährig Versicherte oft die einzige Chance, um Kosten zu dämpfen. Einfach zurück in die gesetzliche Kasse, in der mancher vielleicht langfristig weniger bezahlen würde, können sie nicht, wenn sie bereits das 55. Lebensjahr erreicht haben. Privat Versicherte müssen hohe Hürden überwinden, wenn sie zurück in die gesetzliche Krankenkasse wechseln wollen.
Aus Protest zu kündigen, würde das Problem verschärfen: Kündigt jemand, der sich vor 2009 privat versichert hat, verliert er seine Alterungsrückstellungen (siehe Glossar) komplett und muss sie bei einem anderen Versicherer durch höhere Beiträge von null an neu aufbauen. Wer in der Zwischenzeit ernsthaft erkrankt war oder einen schweren Unfall hatte, würde ohnehin keinen Vertrag mehr bekommen – jedenfalls nicht zu akzeptablen Konditionen.
Ein Recht auf Tarifwechsel
Damit Kundinnen und Kunden den steigenden Beiträgen trotzdem nicht völlig ausgeliefert sind, gibt ihnen Paragraf 204 des Versicherungsvertragsgesetzes das Recht, bei ihrem Versicherer in einen günstigeren „gleichartigen“ Tarif zu wechseln. Gleichartig heißt, dass die gleichen Leistungsbereiche abgedeckt sind – bei einer Vollversicherung also ambulante und stationäre Behandlung sowie meist auch Zahnleistungen.
Dabei behalten sie alle Rechte aus dem bisherigen Vertrag – auch Alterungsrückstellungen. Für bestehende Leistungen darf es keine neuen Wartezeiten, Risikozuschläge oder Ausschlüsse geben. Das ist nur für Mehrleistungen des neuen Tarifs zulässig.
Jedes Mal, wenn sie die Beiträge erhöhen, müssen Versicherer ihre Kunden auf ihr Tarifwechselrecht hinweisen. Ist der Kunde älter als 60 Jahre, müssen sie sogar konkrete Tarife mit niedrigeren Beiträgen vorschlagen, unter anderem ihr aktuell verkaufsstärkstes Angebot, sowie über die Sozialtarife Standardtarif und Basistarif aufklären.
Versicherer versprechen mehr Hilfe
Viele Versicherer melden sich schon früher. Denn sie haben sich zum Einhalten der „Leitlinien für einen transparenten und kundenorientierten Tarifwechsel“ vom Verband der privaten Krankenversicherung verpflichtet. Ein Ziel der 2016 eingeführten Leitlinien ist es, Wechselwillige besser zu informieren und zu unterstützen. Versicherer nennen ihren Kunden dann bereits ab dem 55. Lebensjahr Wechselmöglichkeiten.
Hat sich dadurch für die Versicherten etwas verbessert? Rechtsanwältin Silke Möhring, die für die Verbraucherzentrale Hessen Versicherte berät, ist skeptisch: „Es gibt Unternehmen, die sich jetzt kooperativer beim Tarifwechsel verhalten. Andere Versicherer oder auch manche Sachbearbeiter beim selben Versicherer verzögern weiterhin den Prozess.“ Tatsächlich kann das Einhalten der Leitlinien den Tarifwechsel sogar in die Länge ziehen. Manche Unternehmen fragen Kundenwünsche ab und filtern eine Auswahl von Angeboten heraus. Es ist nicht auszuschließen, dass Kunden so in einem Tarif landen, der für sie nicht die beste Wahl ist.
Nicht dem ersten Vorschlag folgen
Paul Schusters Versicherer empfahl ihm, entweder im bestehenden Tarif seinen Selbstbehalt zu erhöhen oder in einen neuen offenen Tarif mit deutlich geringerem Beitrag zu wechseln. Doch der neue Tarif war auch deutlich leistungsschwächer.
„Generell sollten Kundinnen und Kunden dem ersten Vorschlag ihres Versicherers nicht impulsiv folgen“, warnt Versicherungsberater Oliver Beyersdorffer. „Der Tarif mit dem stärksten Neuzugang ist meist ein Einsteigertarif mit Schmalspurleistungen. Langjährig Versicherte mit einem guten Versicherungsschutz würden ihr gewohntes Leistungsniveau dadurch für immer verlieren. Solche Fehler sind später nur selten zu heilen.“ So hätte Schuster unter anderem die Chefarztbehandlung und das Einzelzimmer im Krankenhaus aufgeben müssen.
Auf Leistungen zu verzichten, ist oft gar nicht nötig. Wechselwillige sollten beharrlich nachfragen, denn sie erfahren vom Unternehmen immer nur, wonach sie konkret fragen, und wissen nie, was es ihnen alles nicht sagt.
Leistungen Punkt für Punkt prüfen
Um einen guten Alternativtarif auszusuchen, kommt es darauf an, Leistungsunterschiede Punkt für Punkt herauszufinden. Bis zu welcher Höhe zahlt der Versicherer etwa Zahnersatzkosten oder Arzthonorare? Wäre es akzeptabel, statt des Einbettzimmers im Krankenhaus ein Mehrbettzimmer ohne Chefarztbehandlung zu nehmen? In welchem Umfang sind Heilpraktikerbehandlungen oder teure Hörgeräte eingeschlossen?
Bietet der neue Tarif in Einzelpunkten weniger, müssen Versicherte das nach dem Wechsel hinnehmen. Was sie einmal verloren haben, lässt sich nicht ohne Weiteres rückgängig machen. Wollen sie später in einen Tarif mit höheren Leistungen wechseln, darf der Versicherer dies von einer erneuten Gesundheitsprüfung abhängig machen. Auch Gesunde erhalten Mehrleistungen später unter Umständen nicht.
Vorsicht ist auch bei sogenannten Hausarzt- oder Primärarzttarifen geboten, die gern als günstige Alternative angeboten werden. Versicherte müssen hier 20 bis 30 Prozent der Behandlungskosten bei der Fachärztin, manchmal auch der verschriebenen Arzneimittel, selbst tragen, wenn sie es bei Erkrankung versäumen, zuerst den Hausarzt aufzusuchen.
Hoher Selbstbehalt bleibt für immer
Wichtig ist auch: Wie hoch ist der jährliche Selbstbehalt (siehe Glossar), bis zu dem ein Kunde Kosten aus eigener Tasche tragen muss? Versicherer schlagen zur Beitragssenkung oft eine Erhöhung des Selbstbehalts vor. Um ein realistisches Bild von der Ersparnis zu bekommen, sollten Kunden ihre Belastung auf den Monat umrechnen. Selbstständige teilen dazu die jährliche Selbstbeteiligung durch 12 und addieren sie zum Monatsbeitrag. Angestellte rechnen mit dem halben Monatsbeitrag, weil ihr Arbeitgeber die andere Hälfte zahlt. Den Selbstbehalt tragen sie allein.
Für alle aber gilt: Egal, wie gesund sie sich fühlen – ein Unfall oder eine Krankheit kann dazu führen, dass Versicherte medizinische Leistungen benötigen und die Kosten im Umfang des Selbstbehalts tragen müssen.
Vielen ist nicht klar, dass sie ihren Selbstbehalt dann nicht mehr loswerden. Ein niedrigerer Selbstbehalt ist eine Mehrleistung. Das heißt: Der Versicherer verlangt eine erneute Gesundheitsprüfung und gegebenenfalls Risikozuschläge in Höhe der Differenz von dem höheren zum niedrigeren Selbstbehalt. Schließt jemand die Mehrleistung aus, um den Zuschlag zu vermeiden, bleibt es beim alten hohen Selbstbehalt. Das ist selbst im Standardtarif so, bei dem der Selbstbehalt auf 306 Euro im Jahr begrenzt ist.
Keine Angst vor Gesundheitsprüfung
Ein neuer Tarif kann in einzelnen Punkten auch höhere Leistungen vorsehen als der bisherige. Der Versicherer stellt erneut Gesundheitsfragen, selbst wenn es sich nur um eine geringfügige Verbesserung handelt. Schätzt der Versicherer seinen Kunden wegen Erkrankungen dann als höheres Risiko ein, darf er für die Mehrleistung einen Risikozuschlag verlangen. Oft schreckt Versicherte der Hinweis auf eine Gesundheitsprüfung ab. Aus Angst vor der Gesundheitsprüfung sollte aber niemand von vornherein pauschal auf alle Mehrleistungen verzichten. Manchmal bekommen Kunden den Vertrag mit besseren Leistungen nämlich ohne Probleme.
Wenn nicht, sollten Versicherte genau nachfragen: Auf welche Mehrleistung bezieht sich der Risikozuschlag, und welche Krankheit legt der Versicherer zugrunde? Manchmal stellt sich heraus, dass ein Versicherer eine Abklärung ohne Befund für eine gesicherte Diagnose gehalten hatte. Solche Dinge können Ärzte richtigstellen. Manchmal reicht es sogar, wenn Kunden die Sache selbst gegenüber ihrem Versicherer aufklären. Dann entfällt der Zuschlag. Lässt er sich nicht wegdiskutieren, können Kunden immer noch die Mehrleistungen ausschließen. Sie haben also nichts zu verlieren.
Riskanter Wechsel in neue Tarife
Ist jemand seit Jahrzehnten privat versichert, darf er zwischen allen Tarifen seines Versicherers wählen. Wechselt jemand jedoch in einen nach dem 20. Dezember 2012 entstandenen Tarif, verringern sich seine künftigen Auswahlmöglichkeiten drastisch.
Seitdem dürfen Versicherer nur noch Unisex-Tarife anbieten (siehe Glossar). Zu ihnen zählen auch die aktuell verkaufsstärksten Tarife. Doch von hier aus ist ein Wechsel zurück in einen Bisex-Tarif (siehe Glossar) unmöglich, ebenso in den Standardtarif. Kunden verbauen sich dadurch viele Möglichkeiten. Manchmal ist es für Versicherte schwierig zu erkennen, ob ihnen ein Bisex- oder Unisex-Tarif angeboten wird. Es gibt Gesellschaften, die die alten Tarifnamen beibehalten haben, häufig mit dem Zusatz „U“ in der Bezeichnung. Im Zweifel sollten Kunden so lange nachfragen, bis sie sicher sind, und sich dies schriftlich bestätigen lassen.
Langer Atem nötig
Bis Wechselwillige alle nötigen Informationen haben und entscheiden können, ist es ein langer Weg. Paul Schuster war das zu mühsam – er beauftragte einen Dienstleister mit dem Tarifwechsel.
Ob allein oder mit Profihilfe: Auch im neuen Tarif steigt früher oder später der Beitrag. Unter Umständen müssen sich Kunden dann erneut auf den Weg machen. Wer beim ersten Wechsel auf die Leistungen achtet, hält sich Ausweichmöglichkeiten für später offen.
* Name von der Redaktion geändert.
Wechseln Schritt für Schritt
1. Vertrag prüfen
Gehen Sie Ihren derzeitigen Versicherungsvertrag durch: Welche Leistungen, welche Einschränkungen enthält er, wie hoch ist der Selbstbehalt? Achten Sie nicht nur auf Arzthonorare, sondern auch auf Leistungen wie Psychotherapie, Heilmittel wie Physio- oder Ergotherapie, Reha-Leistungen sowie Hilfsmittel vom Hörgerät bis zu Rollstühlen. Unsere Checkliste Private Krankenversicherung hilft Ihnen, alle wichtigen Punkte zu erfassen.
2. Anforderungen notieren
Schreiben Sie sich auf: Welche Leistungen wollen Sie behalten, welche benötigen Sie nicht unbedingt, wo hätten Sie gerne mehr? Welcher Eigenanteil, zum Beispiel für Zähne, ist akzeptabel?
3. Anfrage starten
Fordern Sie Ihren Versicherer auf, Ihnen gemäß Paragraf 204 Versicherungsvertragsgesetz umfassend Angebote für einen Tarifwechsel zu machen. Bitten Sie um detaillierte Auskunft, welche Mehr- und Minderleistungen die einzelnen Angebote im Vergleich zu Ihrem jetzigen Tarif haben und auf welcher Grundlage die Auswahl erfolgte. Der Versicherer soll Ihnen auch geschlossene Tarife nennen. Machen Sie alles schriftlich und setzen Sie Fristen.
4. Druck machen
Gehen Sie davon aus, dass Sie im ersten Anlauf noch nicht das optimale Angebot erhalten. Schlägt Ihr Versicherer nur einen höheren Selbstbehalt vor oder reagiert gar nicht, fordern Sie ihn auf, Sie bedarfsgerecht zu beraten. Tun Sie das per Einschreiben und setzen Sie wieder eine Frist. Bringt das nichts, wenden Sie sich an den Vorstand der Versicherungsgesellschaft. Beschweren können Sie sich auch beim PKV-Ombudsmann und der Finanzaufsicht Bafin.
5. Hilfe holen
Falls Ihnen der Vergleich Ihrer aktuellen mit alternativen Vertragsleistungen zu mühsam ist, lassen Sie sich helfen. Achten Sie aber darauf, wonach Dienstleister ihre Vergütung bemessen.
6. Mehrleistungen checken
Lassen Sie sich nicht vom Hinweis auf eine erneute Gesundheitsprüfung abschrecken. Sie riskieren nichts, sondern haben die Chance auf bessere Leistungen. Ein möglicher Risikozuschlag oder Ausschluss bezieht sich nur auf die Mehrleistungen, die der neue Tarif bietet.
7. Risikozuschlag erfragen
Der Versicherer muss sagen, für welche Leistungen und welche Krankheiten er einen Risikozuschlag will. Fragen Sie nach: Mit welchen Fakten begründet er das? Liegt ein Irrtum vor oder hat sich ein Krankheitsverdacht nach Untersuchungen nicht bestätigt, verlangen Sie, dass der Zuschlag entfällt. Besteht der Zuschlag zu Recht, können Sie immer noch auf Mehrleistungen verzichten.
8. Tarif wechseln
Wenn alles passt, wechseln Sie. Hat die Umstellung viele Monate gedauert, verlangen Sie, dass der Versicherer Sie rückwirkend in den günstigeren Tarif umstuft. Wenn die Beiträge wieder steigen, prüfen Sie nach einigen Jahren erneut einen Wechsel.
Dienstleister helfen beim Wechsel der Krankenversicherung
Leistungen vergleichen, Fristen setzen, nachhaken – professionelle Dienstleister nehmen Kunden diese Arbeit ab. Auch Finanztest-Leser Paul Schuster* nutzte einen solchen Dienst: „Als Kunde komme ich sonst gar nicht an die Information, welche geschlossenen Tarife für mich interessant sind.“
Wechselhelfer werben oft damit, dass sie über dieses Insiderwissen verfügen. Kontrollieren können Kunden dies genauso wenig wie beim Versicherer selbst. Anwältin Silke Möhring kennt Negativbeispiele aus der Verbraucherberatung: „Versicherte stellen zum Beispiel fest, dass ihr neuer Tarif entgegen dem Versprechen der Anbieter geringere Leistungen oder neue Risikozuschläge enthält. Manchmal steigen die Beiträge im neuen Tarif auch stark.“
Wichtige Fragen an die Dienstleister
Kunden können selbst dazu beitragen, dass sie gut beraten werden. Beim ersten Kontakt mit einem Tarifwechseldienstleister sollten sie viele Fragen stellen, um sich einen Eindruck zu verschaffen:
- Verfügt der Dienstleister über eine fundierte Sachkenntnis?
- Wie lange ist er bereits als Tarifwechselberater tätig?
- Sind Angebot und Kosten transparent und verständlich oder gibt es unklare Vertragsklauseln?
- Ist ein Interessenkonflikt auszuschließen?
Wechseldienstleister arbeiten nach verschiedenen Modellen und berechnen auch ihre Vergütung unterschiedlich..
Welches Honorarmodell passt?
Welcher Dienstleister der passende ist, hängt auch davon ab, wie sich Kunden einschätzen.
Menschen wie Paul Schuster, die gut verhandeln und schnell rechnen können und bereit dazu sind, sich mögliche Wechseloptionen noch einmal genau anzusehen, können problemlos zu einer Maklerin oder einem Makler gehen, deren Vergütung von der Höhe der erzielten Ersparnis abhängt.
Wer hingegen nicht so viel hinterfragen und diskutieren möchte, fühlt sich wahrscheinlich besser aufgehoben in einem Büro für Versicherungsberatung, deren Bezahlung nicht davon abhängt, wozu die Person rät.
Profis mit eigenen Interessen
Der Vorteil einer erfolgsabhängigen Beratung: Gibt es keine Sparmöglichkeit oder entscheidet sich jemand gegen einen Wechsel, muss er nichts bezahlen. Dagegen spricht, dass Dienstleister umso mehr verdienen, je höher die Ersparnis der Kunden ist. Hier besteht das Risiko, dass sie zum Beispiel höhere Selbstbehalte empfehlen oder sogar relevante Leistungen wegkürzen, ohne auf die langfristigen Konsequenzen hinzuweisen.
Paul Schuster beauftragte einen Makler und zahlt jetzt rund 2 000 Euro weniger Beitrag im Jahr bei weitgehend gleichen Leistungen. Allerdings ist sein jährlicher Selbstbehalt mehr als doppelt so hoch wie vorher. Sein Wechselhelfer berücksichtigte das bei der Höhe seines Erfolgshonorars – aber erst auf Nachfrage. Es lohnt sich also, das Thema anzusprechen.
Generell ist es nicht leicht zu durchblicken, auf welcher Basis die Wechselhelfer die Ersparnis und damit ihr Honorar berechnen. Aus den schriftlichen Dienstleistungsvereinbarungen ergibt es sich oft nicht.
Lange Bindung an Dienstleister
Ärger gibt es auch manchmal, weil Kunden übersehen, wenn ein Dienstleistungsvertrag sie für längere Zeit bindet, zum Beispiel für 24 Monate. Bleiben sie zunächst in ihrem Tarif und organisieren dann später doch noch selbst einen Wechsel, wird das Honorar an den Dienstleister fällig. Bei den Verbraucherzentralen sind Fälle bekannt, in denen Kunden später nach dem aktuellen Versicherungsschein gefragt wurden, um zu kontrollieren, ob sie gewechselt haben. Sie müssen dann Auskunft geben und zahlen, wenn das so vereinbart ist.
Nur Versicherten verpflichtet
Wer sich mit solchen Dingen nicht herumplagen möchte, ist besser bei einem Versicherungsberatungsbüro aufgehoben. Hier ist das Honorar unabhängig davon, ob am Ende überhaupt ein Tarifwechsel stattfindet und wie hoch die Ersparnis ist. Versicherungsberatende haben also keinen finanziellen Anreiz, in eine bestimmte Richtung zu beraten.
Wie viel jemand bezahlen muss, ist ebenfalls leicht zu verstehen. Kunden gehen auch keine langfristige Bindung ein. Auf der anderen Seite müssen sie auch dann den vereinbarten Betrag bezahlen, wenn sich am Ende nichts für sie ändert.
Finger weg von Unseriösen
Es gibt auch unseriöse Firmen, die nur den eigenen Profit im Auge haben. Warnzeichen sind zum Beispiel:
- Kunden erhalten unaufgeforderte Werbeanrufe. Diese sollten sie bei der Bundesnetzagentur melden. Solche „Cold Calls“ sind verboten.
- Jemand gibt sich am Telefon als Mitarbeiter der Versicherungsgesellschaft oder des Verbands der privaten Krankenversicherung aus und rät zum Tarifwechsel mit einem bestimmten Dienstleister.
- Die Wechselfirma fordert sie auf, einen hohen Vorschuss zu überweisen.
- Eine Person rät langjährig Versicherten zur Kündigung ihres Vertrags und will sie zu einer anderen Gesellschaft lotsen.
Betreuung durch eigenen Makler
Wer kein Geld für die Wechselberatung ausgeben möchte und seinen Krankenversicherungsvertrag über ein Versicherungsmaklerbüro abgeschlossen hat, kann auch zunächst bei diesem anfragen. Maklerinnen und Makler sind verpflichtet, ihre Kunden auch im laufenden Vertrag zu betreuen. Dafür erhalten sie 1 bis 2 Prozent des Beitrags als eine Bestandsprovision vom Versicherer. So haben sie keinen Anreiz, ihre Kunden in schlechte Billigtarife zu lotsen.
Üblicherweise leben Versicherungsmaklerbüros jedoch von der Vermittlung neuer Verträge. Und längst nicht alle kennen sich in der schwer durchschaubaren Tarifvielfalt der Krankenversicherer aus.
* Name von der Redaktion geändert
Drei Modelle der Beratung zum Tarifwechsel
Unterschiedliche Dienstleister bieten ihre Hilfe beim Tarifwechsel in der privaten Krankenversicherung an. Mit wem sie es zu tun haben, erkennen Versicherte im Impressum der Internetseite oder in der Erstinformation, die Versicherungsmakler, -berater und -vertreter ihnen beim ersten Kontakt zugänglich machen müssen.
Schadenersatz für Falschberatung
Versicherungsmaklern, Versicherungsberatern und Rechtsanwälten ist gemeinsam:
- Sie können mit einer Vollmacht im Namen der Kunden mit dem Versicherer verhandeln, die Korrespondenz erledigen und den Wechsel veranlassen.
- Sie haften persönlich, wenn Kunden durch falsche Beratung ein Schaden entstanden ist. Sie müssen für diese Fälle eine Berufshaftpflichtversicherung oder als Unternehmen eine entsprechende Versicherung haben.
Ein Unterschied: Versicherungsmakler und -berater müssen in der Regel eine Sachkundeprüfung bei der Industrie- und Handelskammer ablegen. Rechtsanwälte brauchen Versicherungsfachkenntnisse nicht extra nachzuweisen. Alle müssen sich aber regelmäßig weiterbilden.
1. Versicherungsmakler
Die meisten Wechseldienstleister sind Versicherungsmakler, die ein erfolgsabhängiges Honorar vom Kunden verlangen. Es richtet sich nach der Höhe der durch einen Tarifwechsel erzielten Beitragsersparnis. Ob die Tarifwechselberatung durch Makler mit Erfolgshonorar zulässig ist, war umstritten, wurde aber vom Bundesgerichtshof (BGH) bestätigt (Az. I ZR 77/17).
Beispiele für dieses Modell sind die Firmen KV Optimal, Minerva Kundenrechte oder Widge.de. Ihre Honorare entsprechen der Beitragsersparnis von etwa sieben bis zehn Monaten plus Mehrwertsteuer.
Nach einem anderen Modell arbeitet der Versicherungsmakler hc consulting. Er verlangt kein Geld vom Kunden, sondern übernimmt dessen Krankenversicherungsvertrag in seinen Bestand – sofern der Versicherer mit Maklern zusammenarbeitet. Für die Kundenbetreuung in laufenden Verträgen erhalten Makler eine Bestandsprovision von 1 bis 2 Prozent des Beitrags vom Versicherer.
2. Versicherungsberatung
Versicherungsberater und -beraterinnen vermitteln keine Policen und dürfen von Versicherern kein Geld annehmen. Kunden zahlen für die Beratung ein Honorar. Laut BGH dürfen Versicherungsberatungsbüros ihr Honorar nicht nach der Höhe der erzielten Ersparnis berechnen (Az. I ZR 19/19).
Deshalb rechnen sie ihre Leistung meist nach Stunden ab. Die Sätze liegen zwischen 125 und 200 Euro, so der Bundesverband der Versicherungsberater (bvvb). Einige Anbieter berechnen eine Pauschale, die meist um die 1 000 Euro liegt, oder bieten einzeln buchbare Beratungsmodule an.
Nur wenige Versicherungsberaterinnen und -berater bieten Hilfe beim Tarifwechsel in der Krankenversicherung an. Interessierte können in der Beratersuche beim Bundesverband unter bvvb.de/beratersuche nach dem Tätigkeitsgebiet „Krankenversicherung“ filtern.
3. Rechtsanwälte
Auch Rechtsanwälte können ihre Mandanten beim Tarifwechsel gegenüber dem Versicherer vertreten. Ebenso wie Versicherungsberater dürfen sie keine Geschäftsbeziehung zu Versicherungsgesellschaften haben. Eine erfolgsabhängige Vergütung ist bei ihnen nur im Ausnahmefall zulässig. Deshalb setzen Anwälte Stundensätze an oder verlangen eine pauschale Vergütung. Tarifwechselberatung ist kein typisches Geschäftsfeld für Anwälte. In jüngster Zeit trat unter anderem die Kanzlei Kraus Ghendler Ruvinskij in Erscheinung, die privat Krankenversicherte auch in Verfahren um unwirksame Beitragserhöhungen in der PKV vertritt.
Mehr Information zur Versicherungsberatung
Wer berät alles zu Versicherungen? Die wichtigsten Informationen fassen wir in unserem Special Versicherungsvermittler für Sie zusammen.
Beitrag senken mit Standardtarif oder Basistarif
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Hohe Kosten. Wird die PKV im Alter zu teuer, kann der Standardtarif helfen. © Westend61 / Joseffson
Standardtarif: Ausweg für langjährig Versicherte
Der Standardtarif ist für Rentner und andere langjährig privat Krankenversicherte eine Möglichkeit, ihre Beiträge zum Teil erheblich zu senken. Die Leistungen entsprechen ungefähr denen der gesetzlichen Krankenversicherung. test.de bietet Ihnen hier umfangreiche Informationen zum Standardtarif. Der Artikel zeigt die Wege in den Standardtarif und bietet einen Vergleich der Leistungen – in der gesetzlichen Krankenversicherung, im Standardtarif und in der „normalen“ privaten Krankenversicherung.
Standard-, Basis- oder Notlagentarif: Bitte schreiben Sie uns!
Sind Sie privat krankenversichert im Basistarif, im Standardtarif oder im Notlagentarif? Oder kennen Sie jemanden, der in einem dieser Tarife ist? Uns interessiert, wie es Versicherten in diesen „Sozialtarifen“ der privaten Krankenversicherung ergeht.
Welche Erfahrungen machen Sie, wenn Sie zur Ärztin oder zum Arzt gehen? Wie hoch ist Ihr Beitrag? Wie waren Sie vorher versichert?
Bitte schreiben Sie uns an: pkv-sozialtarife@stiftung-warentest.de
Wenn die private Versicherung zu teuer wird
Manche Menschen können sich im Rentenalter die Beiträge ihrer privaten Krankenversicherung nicht mehr leisten. Ein Wechsel in günstigere Tarife desselben Versicherers kann ein Ausweg sein, ist aber nicht immer möglich. Die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist in der Regel ausgeschlossen. Für Menschen in dieser Situation ist der Standardtarif eine geeignete Möglichkeit, ihre Beitragsbelastung zu senken.
Was der Standardtarif bietet und wer rein darf
Unser Artikel zum Standardtarif erklärt, unter welchen Voraussetzungen privat Krankenversicherte Zugang zum Standardtarif haben und wie die Beitragssenkung funktioniert. Außerdem enthält er eine Tabelle mit allen Leistungsbereichen vom Krankenhaus über Medikamente bis zum Zahnersatz. Mit ihrer Hilfe können Interessierte die Leistungen des Standardtarifs mit denen der gesetzlichen Krankenversicherung einerseits und der „normalen“ privaten Krankenversicherung andererseits vergleichen.
Für wen der Basistarif sinnvoll ist
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Knapp bei Kasse. Auch wer nie krankenversichert war, hat im Alter Anrecht auf einen Basistarif. © Westend61 / Mareen Fischinger
Was der Basistarif bietet und wer rein darf
Alle privaten Krankenversicherer müssen den Basistarif anbieten. Ein Wechsel in den Basistarif senkt den Beitrag in der Regel nur für solche Versicherte maßgeblich, denen wegen der Krankenversicherung Hilfebedürftigkeit im Sinne des Sozialrechts droht.
Die Stiftung Warentest bietet umfangreiche Informationen zu Basis-, Standard- und Notlagentarif und erklärt, wer in den Basistarif wechseln kann und sollte. Dazu gibt es einen tabellarischen Vergleich der Leistungen – in der gesetzlichen Krankenversicherung, im Basistarif und in der „normalen“ privaten Krankenversicherung.
Basistarif – teurer als der Standardtarif
Der Basistarif bietet ähnliche Leistungen wie der Standardtarif in der privaten Krankenversicherung. Er ist aber teurer. Denn die Versicherer müssen hier auch Menschen aufnehmen, die nicht krankenversichert waren, sie dürfen keine alten oder kranken Kunden ablehnen und keine Risikozuschläge erheben. Verlangen können die Versicherer maximal den Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung.
Halber Beitrag für Hilfebedürftige
Ein Wechsel in den Basistarif senkt den Beitrag in der Regel nur für solche Versicherte maßgeblich, denen wegen der Krankenversicherung Hilfebedürftigkeit im Sinne des Sozialrechts droht. Dann muss der Versicherer den Beitrag auf die Hälfte des gesetzlichen Höchstbeitrags senken. Ist das noch zu viel, zahlt der Sozialhilfeträger notfalls komplett.
Alle Informationen zum Basistarif
Unser Artikel zu Basis- Standard- und Notlagentarif erklärt, unter welchen Voraussetzungen privat Krankenversicherte Zugang zum Basistarif haben. Außerdem enthält er eine Tabelle mit allen Leistungsbereichen vom Krankenhaus über Medikamente bis zum Zahnersatz. Mit ihrer Hilfe können Interessierte die Leistungen des Basistarifs mit denen der gesetzlichen Krankenversicherung einerseits und der „normalen“ privaten Krankenversicherung andererseits vergleichen.
Glossar
Alterungsrückstellung
Die privaten Krankenversicherer kalkulieren den Beitrag so, dass Kunden in jüngeren Jahren mehr zahlen, als der Versicherer für ihre Gesundheitsleistungen ausgibt. Die Differenz wird angelegt und bildet die Alterungsrückstellung. Wenn im Alter die Behandlungskosten über dem gezahlten Beitrag liegen, soll die Rückstellung diese Kosten decken. Versicherte, die ihren Vertrag vor dem 1. Januar 2009 geschlossen haben, verlieren bei einem Wechsel zu einem anderen Versicherer ihre Alterungsrückstellung komplett. Deshalb lohnt sich so ein Wechsel für sie in der Regel nicht. Kunden mit Verträgen ab 2009 können zumindest den Teil ihrer Rückstellung mitnehmen, der der Alterungsrückstellung für Leistungen des Basistarifs entspricht.
Beitragserhöhung/Beitragsanpassung
Die Versicherer müssen jährlich ihre Rechnungsgrundlagen für die Beiträge überprüfen und falls notwendig aktualisieren. Liegen die tatsächlichen Ausgaben für Heilkosten dauerhaft über den ursprünglich angenommenen, müssen die Beiträge – mit Zustimmung eines unabhängigen Treuhänders – angehoben werden. Das Gleiche gilt, wenn die Lebenserwartung dauerhaft über der kalkulierten liegt. Ältere Kunden sind von Beitragserhöhungen überproportional betroffen. Der Grund: Bei künftig höheren Kosten erweist sich die bereits aufgebaute Alterungsrückstellung als zu niedrig und muss – sozusagen rückwirkend – aufgefüllt werden. Das fällt umso stärker ins Gewicht, je länger der Vertrag läuft.
Bisex-Tarife
Bis zum 20. Dezember 2012 richtete sich der Beitrag in der privaten Krankenversicherung auch nach dem Geschlecht. Da Frauen länger leben und statistisch gesehen höhere Krankheitskosten als Männer haben, zahlten sie höhere Beiträge. Diese alten Tarife heißen Bisex-Tarife und werden für die Bestandskunden mit geschlechtsspezifischen Beträgen weitergeführt.
Geschlossene Tarife
Tarife, die ein Versicherer neuen Kunden nicht mehr anbietet, nennt man geschlossene Tarife.
Selbstbehalt/Selbstbeteiligung
In vielen Verträgen ist ein jährlicher Betrag festgelegt, bis zu dem Versicherte ihre Behandlungskosten selbst tragen. Das führt meist zu niedrigeren Beiträgen.
Unisex-Tarife
Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs dürfen Versicherer seit dem 21. Dezember 2012 für Neukunden nur noch Tarife mit einheitlichen Beiträgen für Frauen und Männer anbieten. Diese bezeichnet man als Unisex-Tarife. Es ist nicht möglich, aus einem Unisex-Tarif in einen der alten Bisex-Tarife zu wechseln – auch nicht in den Standardtarif, der für langjährige Kunden eine günstige Ausweichmöglichkeit darstellt, wenn sie die Beiträge im Alter nicht mehr aufbringen können.
Versicherungsberater
Versicherungsberater bekommen anders als Versicherungsmakler oder -vertreter kein Geld vom Versicherungsunternehmen. Sie nehmen ein Beratungshonorar vom Kunden (Beratersuche zum Beispiel im Internet unter Bvvb.de).
Probleme beim Tarifwechsel melden
Hilft Ihr Versicherer nicht, beschweren Sie sich. Vermitteln kann der Ombudsmann. Setzen Sie den Vorstand Ihres Versicherers in Kenntnis, wenn Sie sich an eine Beschwerdestelle wenden. Das kann helfen.
Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung. Er ist die Schlichtungsstelle der privaten Krankenversicherer. Der Ombudsmann vermittelt zwischen Kunden und Unternehmen, darf aber nicht entscheiden. Kontakt: pkv-ombudsmann.de, Telefon: 0 800/2 55 04 44, E-Mail: ombudsmann@pkv-‧ombudsmann.de.
Finanzaufsicht Bafin: Sie wacht darüber, dass Versicherer sich an Gesetze halten, berät jedoch nicht Einzelne. Kontakt: bafin.de, Tel. 02 28/29 97 02 99. E-Mail: poststelle@bafin.de.
Verbraucherzentrale: Sie können sich auch an die Verbraucherzentrale wenden oder sich direkt beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) über Ihren Versicherer beschweren.
Bundesnetzagentur: Erhalten Sie unerwünschte Werbeanrufe zum Tarifwechsel, melden Sie dies bei der Bundesnetzagentur. Solche Anrufe („Cold calls“) sind laut Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verboten.
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Nutzerkommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.
@alle: Wir haben die Qualität der Beratungsleistungen der im Artikel genannten Anbieter nicht getestet. Sie können Ihre Erfahrungen mit dem Service an dieser Stelle mit anderen User:innen teilen.
Ist o.g. Wechselanbieter nach wie vor als seriös einzuschätzen?
@Fazzo97: Die Beantwortung der Gesundheitsfragen obliegt dem Versicherungsnehmer, wenn Unklarheiten bestehen, ist es ratsam, seinen Arzt oder Ärztin zu befragen. Eventuelle Risikozuschläge oder Ausschlüsse betreffen bei einem Wechsel nur die Mehrleistungen gegenüber dem Bestandstarif. Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse können Versicherte bei einem Tarifwechsel vermeiden, indem sie pauschal auf alle Mehrleistungen des neuen Tarifs verzichten. Rechtsgrundlage hier ist § 204 Versicherungsvertragsgesetz. Wir raten aber, das nicht von vorneherein zu tun, sondern es erst einmal auf die Gesundheitsprüfung ankommen zu lassen und herauszufinden, aufgrund welcher Diagnosen welche Risikozuschläge erfolgen – manchmal irrt sich auch der Versicherer und man kann das noch ausräumen, oder zumindest eine Befristung des Risikozuschlags rausverhandeln. Auf Mehrleistungen verzichten kann man dann immer noch, wenn die Konditionen trotz „Nachverhandlung“ nicht passen.
Gibt es gegebenenfalls bei einem Wechsel mit besseren Leistung im Zusammenhang mit Gesundheitsfragen einen Anspruch, dass der Versicherer anhand der Krankheitshistorie die Fragen selbst beantwortet oder muss der Versicherte hierzu die Ärzte abfragen?
@Jaguar.1: Wir leiten Ihre Kritik an die Fachabteilung weiter. Die ursprünglich hier verlinkten Informationen zu den Wechseldienstleistern waren nicht mehr auf dem aktuellen Stand. Der übirge Teil des Artikels wurde regelmäßig aktualisiert. Wir haben Ihnen den Betrag von 1,50 Euro erstattet. (TK)