Private Alters­vorsorge Mit Vorsorgebeiträgen Steuern sparen

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Private Alters­vorsorge - Mit Vorsorgebeiträgen Steuern sparen

Blick nach vorn. Im Berufs­leben ist Alters­vorsorge ein Muss. Je nach Vertrag wartet ein ordentlicher Steuerrabatt. © Getty Images / Hinterhaus Productions

Gesetzliche Rente, Riester- und Rürup-Vertrag: Der Staat hilft bei der Alters­vorsorge – vor allem mit Steuer­vorteilen. Ein Über­blick, was für Vorsorgesparer drin ist.

Der Staat hilft beim Sparen

Ohne private Alters­vorsorge geht es nicht – das ist den allermeisten Berufs­tätigen längst klar. Doch was ist der beste Weg? Ganz leicht ist es nicht, sich in dem breiten Angebot an Vorsorgemöglich­keiten zurecht­zufinden: Bietet es sich zum Beispiel an, freiwil­lig mehr Geld als vorgeschrieben in die gesetzliche Rente zu investieren? Lohnt es, über den Betrieb vorzusorgen oder wäre es besser, es auf eigene Faust mit Investments in Fonds und Aktien zu probieren? Steuerlich kann die Entscheidung für den einen oder anderen Vorsorgeweg eine Menge ausmachen. Denn je nach Art der gewählten Verträge greift der Staat den Sparern zum Teil deutlich unter die Arme, häufig in Form von Steuer­vorteilen. Wir zeigen, wo satte Steuerrabatte möglich sind.

Das Wichtigste in Kürze

  • Förderung. Je nach Art der Alters­vorsorge unterstützt der Staat Berufs­tätige beim Sparen für den Ruhe­stand.
  • Steuer­vorteil. Sonderzahlungen an die Rentenkasse, Beiträge in einen Rürup-Vertrag und Riester-Beiträge können in der Steuererklärung abge­rechnet werden, sodass die Steuerbelastung zum Teil deutlich sinken kann. Wer über den Betrieb vorsorgt, spart schon im Laufe des Jahres Steuern und Sozial­abgaben.
  • Auswahl. Informieren Sie sich vor Ihren Entscheidungen zur weiteren Alters­vorsorge über die Vor- und Nachteile der einzelnen Alternativen, damit Sie Verträge abschließen, die zu Ihrer persönlichen Situation passen.
  • Ohne Förderung. Vorsorge geht auch ohne staatliche Unterstüt­zung, etwa mit Hilfe des Pantoffel-Portfolios, bei dem Sie die Investition in ETF mit sicheren Geld­anlagen wie Tages- und Festgeld kombinieren.

Beiträge sind oft Sonder­ausgaben

Die Förderung wirkt sich meist bei der Steuererklärung aus: Hier können Berufs­tätige Riester-Beiträge sowie Zahlungen an die gesetzliche Rentenkasse und in einen Rürup-Vertrag als Sonderausgaben abrechnen. Dadurch sinkt letzt­lich ihr zu versteuerndes Einkommen, und sie zahlen weniger Steuern.

Über den Arbeit­geber sparen

Bei der betrieblichen Alters­vorsorge müssen Sparer nicht auf die Steuererklärung warten, um von der staatlichen Förderung zu profitieren: Sie profitieren gleich bei der monatlichen Gehalts­abrechnung. Denn für Arbeitnehmende, die etwa in eine betriebliche Direkt­versicherung einzahlen, zweigt der Arbeit­geber die jeweiligen Beiträge direkt vom Brutto­verdienst ab und investiert das Geld in den Vorsorgever­trag. Damit sparen die Beschäftigen bereits im Laufe des Jahres Steuern und Sozial­abgaben, weil weniger von ihrem Brutto­verdienst abge­zogen wird.

2023 können Arbeitnehmende bis zu 7 008 Euro im Jahr steuerfrei über den Betrieb sparen. 2022 war die Grenze mit maximal geförderten Beitrags­zahlungen von 6 768 Euro noch etwas nied­riger, doch selbst wenn deutlich weniger einge­zahlt wurde, konnten Beschäftigte mit der betrieblichen Vorsorge einiges an Steuern und Sozial­abgaben sparen.

Beispiel: Die Schneiderei, in der Sabrina Hanselmann arbeitet, hat 2022 von ihrem Brutto­gehalt 2 400 Euro abge­zweigt und in eine betriebliche Direkt­versicherung gezahlt. Dadurch konnte Hanselmann bei einem Brutto­jahres­gehalt von 42 000 Euro insgesamt rund 1 103 Euro Steuern und Sozial­abgaben sparen. Ihre Steuerbelastung sank übers Jahr gesehen um 615 Euro, bei den Sozial­abgaben hat sie rund 488 Euro gespart.

Sonderzah­lungen an die Rentenkasse

Eine größere Steuerersparnis ist zum Beispiel mit Zahlungen an die gesetzliche Rentenkasse möglich. Dabei hilft eine Gesetzes­änderung, denn 2023 zählen Vorsorgebeiträge bis 26 528 Euro komplett als Sonder­ausgaben. Das ist mehr als bisher: So galt etwa für 2022, dass Vorsorgeleistungen bis 25 639 Euro zu 94 Prozent als Sonder­ausgaben berück­sichtigt wurden.

Diese Gesetzes­änderung ist zum Beispiel für jene Berufs­tätigen attraktiv, die neben den für ihren Verdienst fälligen Renten­pflicht­beiträgen freiwil­lige Sonderzahlungen an die gesetzliche Rentenkasse leisten. Das ist möglich, wenn sie mindestens 50 Jahre alt sind.

Streng genommen dienen diese Zahlungen dazu, Renten­abschläge auszugleichen, die bei einem vorzeitigen Renten­beginn zu erwarten sind. Das heißt aber nicht, dass die Versicherten nach diesen Sonderzah­lungen tatsäch­lich vorzeitig in Rente gehen müssen – sie können statt­dessen doch länger arbeiten als zunächst gedacht. Dann fällt ihre Rente später höher aus.

Tipp: Details zu den Möglich­keiten, freiwil­lig in die gesetzliche Rente einzuzahlen und Steuern zu sparen, finden Sie im Beitrag „Rente erhöhen und Steuern sparen“.

Einige Tausend Euro sparen

Die Sonderzah­lungen tragen die Versicherten in der Steuererklärung in die Anlage Vorsorgeaufwand ein. Was das bringen kann, haben wir für 2022 ausgerechnet. Obwohl damals die Vorsorgebeiträge noch nicht zu 100 Prozent steuerlich zählten, brachten die Zahlungen eine enorme Ersparnis:

Beispiel: Die Rentenkasse hat 2022 für die Angestellte Anja Hauser ausgerechnet, dass sie mit einer Sonderzahlung von knapp 45 000 Euro die Abschläge ausgleichen kann, die beim vorzeitigen Renten­beginn mit 63 Jahren auf sie zukommen würden. Die erste größere Rate hat Hauser 2022 über­wiesen. Sie hatte sich ausgerechnet, dass sie übers Jahr nicht mehr als 16 339 Euro an die Rentenkasse zahlen sollte – hätte sie mehr einge­zahlt, wäre sie über die Förderhöchst­grenze gekommen: Für ihren Brutto­verdienst haben sie und ihr Arbeit­geber 9 300 Euro Pflicht­beiträge an die Rentenkasse gezahlt (18,6 Prozent von 50 000 Euro). Zusätzlich konnte sie somit noch die 16 339 Euro als freiwil­lige Vorsorgeaufwendungen abrechnen (25 639 – 9 300).

Von den maximal möglichen 25 639 Euro Vorsorgeaufwendungen wirken sich mit der Steuererklärung für 2022 aber höchs­tens 94 Prozent steuerlich aus – das sind 24 101 Euro. Von dieser Summe gehen 4 650 Euro Renten­pflicht­beiträge ab, die Hausers Arbeit­geber gezahlt hat. Es verbleiben 19 451 Euro, die das Finanz­amt als Sonder­ausgaben für Anja Hauser berück­sichtigt. Fazit: Bei ihrem Jahres­brutto von 50 000 Euro hat die Angestellte 2022 dank 16 339 Euro Sonderzahlung an die Rentenkasse 4 780 Euro Steuern gespart.

Tipp: Nutzen Sie das kostenlose Beratungs­angebot der Deutschen Rentenversicherung. Lassen Sie berechnen, in welcher Höhe Sonderzah­lungen für Sie infrage kommen und wie viel Rente sie Ihnen bringen. Vereinbaren Sie kostenlos einen Beratungs­termin über die Hotline 0 800/10 00 48 00.

Sonderzah­lungen splitten

Wenn fest­steht, welche Einzahlungen möglich sind, über­legen Versicherte am besten – eventuell auch mithilfe einer Steuer­expertin oder eines Experten –, wie groß die Zahlung in einem Jahr höchs­tens sein sollte, um den Steuer­vorteil voll auszuschöpfen. Häufig wird es sinn­voll sein, die Sonderzah­lungen auf mehrere Jahre zu verteilen. Pro Jahr sind mehrere Einzahlungen möglich.

Riester-Rente

Riester-Sparer können jähr­lich maximal 2 100 Euro staatlich gefördert für den Ruhe­stand anlegen. Die Förderung für Riester-Sparer setzt sich aus zwei Bestand­teilen zusammen: direkte staatliche Zulagen und eventuell zusätzlich ein Steuer­vorteil. Sparer erhalten die Förderung für zertifizierte Renten­versicherungen, Fonds- und Bank­sparpläne sowie für die Eigenheim­finanzierung.

Anspruch auf die staatliche Unterstüt­zung haben diejenigen, die sozial­versicherungs­pflichtig beschäftigt sind, Beamte sowie Mütter und Väter in Eltern­zeit. Auch wer Arbeits­losengeld 1 bezieht, hat einen direkten Anspruch auf die Förderung. Minijobbern steht sie nur zu, wenn sie den vom Arbeit­geber gezahlten Renten­versicherungs­beitrag aus eigenen Mitteln aufstocken.

Selbst­ständige, die keine Pflicht­beiträge an die Rentenkasse zahlen, haben keinen direkten Anspruch auf die Förderung. Sie können nur riestern, wenn ihr Ehe- oder eingetra­gener Lebens­partner einen Förder­anspruch und selbst einen Riester-Vertrag abge­schlossen hat.

Vorteil durch direkte Zulagen

Allen Riester-Sparern stehen bis zu 175 Euro Grund­zulage im Jahr zu. Für seit 2008 geborene Kinder erhält ein Eltern­teil pro Jahr bis zu 300 Euro, für ältere Kinder bis 185 Euro.

Sparer erhalten die vollen Zulagen für 2023, wenn aus eigenen Beiträgen und Zulagen mindestens 4 Prozent des Einkommens aus 2022 fließen. Dazu zählen etwa der renten­versicherungs­pflichtige Brutto­verdienst, Beamtenbezüge oder im Vorjahr erhaltenes Arbeits­losengeld. Je höher die Zulagen, desto weniger müssen die Sparer selbst aufbringen. Mindestens 60 Euro Eigenbeitrag im Jahr sind aber Pflicht.

Tipp: Üblicher­weise erhält die Mutter die Zulagen für die Kinder; sie können aber auch auf den Vater über­tragen werden. Wollen Sie die Zuordnung ändern, vergessen Sie nicht, die Höhe der Eigenbeiträge daran anzu­passen.

Zusätzlicher Steuerrabatt möglich

Ein zusätzlicher Vorteil ist möglich, weil das Finanz­amt eigene Vorsorgebeiträge und staatliche Zulagen bis zur Grenze von 2 100 Euro im Jahr als Sonder­ausgaben berück­sichtigt. Haben Ehe- oder einge­tragene Lebens­partner beide einen direkten Anspruch auf die Förderung, können sie zusammen bis zu 4 200 Euro steuerlich geltend machen. Hat nur ein Partner den direkten Förder­anspruch, berück­sichtigt das Finanz­amt für beide zusammen nur bis zu 2 160 Euro jähr­lich. Wie sie die Summe unter­einander verteilen, ist ihnen über­lassen. Wichtig ist aber, dass in jeden Vertrag mindestens 60 Euro fließen.

So rechnet das Finanz­amt

Im ersten Schritt ermitteln die Finanz­beamten den Steuer­vorteil, der sich aus den Riester-Beiträgen ergibt. Davon ziehen sie Ihren Anspruch auf staatliche Zulagen ab und schreiben den Sparern dann die Differenz gut.

Vom Sonder­ausgaben­abzug profitieren Riester-Kunden aber nur, wenn sie mit der Steuererklärung die Anlage AV einreichen. In dieser Anlage machen sie unter anderem Angaben zu ihren Kindern und ihren Einnahmen im Vorjahr.

Tipp: Wenn Sie Ihre Steuererklärung mit Elster machen, füllen Sie neben der Anlage AV die Anlage Zusatz­angaben zur Steuerbe­rechnung aus. Dann kann Elster die voraus­sicht­liche Steuerlast gleich richtig ermitteln.

Riester-Förderung: Zwei Beispiele

Wie der Riester-Steuer­vorteil aussehen kann, haben wir rück­blickend für das Jahr 2022 ausgerechnet:

Beispiel 1: Renate, eine allein­stehende Frau, hat 2021 und 2022 jeweils 54 000 Euro brutto verdient. Sie hat aus eigener Tasche 1 925 Euro Riester-Beiträge gezahlt und 175 Euro Zulage erhalten. 2022 spart sie letzt­lich 565 Euro Einkommensteuer. Ihr kompletter Riester-Vorteil liegt damit bei 740 Euro: 175 Euro Grund­zulage plus 565 Euro Steuerermäßigung.

Beispiel 2: Für Eltern mit Kindern sieht die Rechnung anders aus: Susanne, Mutter von zwei nach 2008 geborenen Kindern, kann jähr­lich bis zu 175 Euro als Grund­zulage bekommen sowie bis zu 600 Euro Kinder­zulagen. Hat sie 2022 in Teil­zeit 28 000 Euro brutto verdient, erhält sie die vollen Zulagen für 2023, wenn in dem Jahr mindestens 1 120 Euro in ihren Vertrag geflossen sind (4 Prozent von 28 000 Euro). Dank der Zulagen erreicht sie den Wert bereits bei 345 Euro Eigenbeitrag (1 120 – 775 Euro). Einen zusätzlichen Steuer­vorteil hat sie aber nicht.

Rürup-Rente

Im Vergleich zu Riester-Sparern können Kunden mit einem Vertrag über eine Rürup-Rente – auch Basis-Rente genannt – deutlich höhere Einzahlungen steuerlich geltend machen. Für 2023 wirken sich Vorsorgebeiträge bis zur aktuell geltenden Förderhöchst­grenze von 26 528 Euro aus.

Auch hier gilt allerdings wie bei den Sonderzah­lungen an die Rentenkasse, dass es etwa für Angestellte und Beamte nicht möglich ist, die maximal mögliche Summe steuerlich gefördert in einen Rürup-Vertrag einzahlen. Auf die Förderhöchst­grenze werden auf jeden Fall die Pflicht­beiträge ange­rechnet, die ein Angestellter und sein Arbeit­geber im Laufe des Jahres an die Rentenkasse gezahlt haben. Nur der Rest kann in die zusätzliche Vorsorge fließen.

Für Beamte sieht es ähnlich aus: Das Finanz­amt zieht vom maximalen Förderbetrag einen fiktiven Wert ab – die Beiträge, die sie an die gesetzliche Renten­versicherung hätten zahlen müssen, wenn sie angestellt beschäftigt wären. Den verbleibenden Wert könnten sie aber steuerlich begüns­tigt in einen Rürup-Vertrag einzahlen.

Beiträge zählen voll

Im Vergleich zum Vorjahr profitieren auch Rürup-Sparer davon, dass ihre Beiträge zur Alters­vorsorge nun zu 100 Prozent steuerlich berück­sichtigt werden können. 2022 erkannte das Finanz­amt von eigenen Zahlungen nur bis zu 94 Prozent als Sonder­ausgaben an. Trotzdem war schon bisher eine satte Steuerersparnis mit den Rürup-Beiträgen möglich:

Beispiel. 2022 hat André 60 000 Euro brutto verdient. Sein Arbeit­geber und er haben dafür 11 160 Euro Pflicht­beiträge (18,6 Prozent) an die gesetzliche Renten­versicherung gezahlt. 2022 galt eine maximale Fördergrenze von 25 639 Euro, sodass André 14 479 Euro Beiträge für einen Rürup-Vertrag hätte abrechnen können. André hat diesen Rahmen nicht ganz ausgeschöpft, aber immerhin 1 000 Euro im Monat, 12 000 Euro im Laufe des Jahres, einge­zahlt. Das Finanz­amt hat davon 94 Prozent als Sonder­ausgaben berück­sichtigt, das sind 11 280 Euro. Bei einem Grenz­steu­ersatz von 37 Prozent hat André immerhin knapp 4 174 Euro Steuern gespart.

Tipp: Wenn Sie Rürup-Beiträge gezahlt haben, tragen Sie diese in die Anlage Vorsorgeaufwand zur Steuererklärung ein.

Vorsorgen ohne Förderung

Die staatliche Unterstüt­zung in Form von Steuer­vorteilen erleichtert die Alters­vorsorge, doch die genannten Produkte haben zum Teil deutliche Nachteile, zum Beispiel eine eher geringe Flexibilität und hohe Kosten, die mit dem Abschluss eines Riester- oder Rürup-Vertrags verbunden sein können.

Alters­vorsorge geht aber auch ohne staatliche Förderung. Hier können zum Beispiel ETF eine Lösung sein. Mit diesen börsen­gehandelten Indexfonds ist es möglich, auf Dauer höhere Renditen und auf lange Sicht ein ansehnliches Polster zu erwirt­schaften. Um den Einstieg in ETF zu erleichtern, hat Finanztest mit den Pantoffel-Portfolios eine bequeme Anla­gestrategie entwickelt, bei der die Investition in ETF mit sicheren Geld­anlagen wie Tages- und Festgeld kombiniert wird.

Tipp: In unserer Über­sicht zur Besteuerung von Kapitalerträgen lesen Sie, dass sich meist die Banken darum kümmern, dass die mit Fonds oder Spar­produkten erzielten Kapital­erträge versteuert werden. Es kann aber auch sein, dass Sie selbst gefordert sind und Ihre Erträge in der Steuererklärung über die Anlage KAP beim Finanz­amt abrechnen müssen.

Private Versicherungen

Über Jahre galten etwa private Renten­versicherungen als eine gern genutzte Alternative, um für das Alter vorzusorgen und später eine regel­mäßige, lebens­lange Zusatz­rente zu erhalten. Diese Verträge, bei denen Sparer häufig über einen längeren Zeitraum oder einmalig Geld einge­zahlt haben, haben in der Vergangenheit jedoch immer weiter an Attraktivität verloren. Ein Grund: Der Garan­tiezins, den die Versicherer ihren Kunden sicher zahlen, ist stetig gesunken. Das und die mit dem Vertrags­abschluss meist verbundenen hohen Kosten sind zwei Nachteile, die Sparer bei diesen Verträgen einkalkulieren müssen.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Gelöschter Nutzer am 25.02.2023 um 11:57 Uhr
    Steuersätze

    Ein Punkt der selten beachtet wird: Wie der Artikel vollkommen richtig beschreibt, gibt es viele Möglichkeiten, durch Altersvorsorgebeiträge während des Arbeitslebens Steuern zu sparen. Allerdings müssen dafür die Zahlungen aus der Altersvorsorge im Alter versteuert werden. Es ist allerdings leicht naiv anzunehmen, dass im Alter die Steuersätze niedriger sein werden. Zwar kann das zu versteuernde Einkommen eventuell niedriger sein als während des Arbeitslebens, das sagt aber noch nichts über zukünftige Steuersätze aus. Ein Blick in die Geschichte zeigt, dass Steuersätze immer nur den Weg nach oben kennen. Es ist also deshalb alles andere als unwahrscheinlich, dass im Alter die Steuersätze noch sehr viel höher sein werden als heute. Dann hat man leider im Nachhinein überhaupt gar nichts gespart sondern zahlt drauf. Das nur als Anregung zum Nachdenken.