![Private Altersvorsorge - Mit Vorsorgebeiträgen Steuern sparen](https://cdn.statically.io/img/cdn.test.de/file/image/92/51/e4e34e06-7b82-41cd-8dc2-f4b92a69038b-web/5975214_altersvorsorge-absetzen-a2302.jpg)
Blick nach vorn. Im Berufsleben ist Altersvorsorge ein Muss. Je nach Vertrag wartet ein ordentlicher Steuerrabatt. © Getty Images / Hinterhaus Productions
Gesetzliche Rente, Riester- und Rürup-Vertrag: Der Staat hilft bei der Altersvorsorge – vor allem mit Steuervorteilen. Ein Überblick, was für Vorsorgesparer drin ist.
Der Staat hilft beim Sparen
Ohne private Altersvorsorge geht es nicht – das ist den allermeisten Berufstätigen längst klar. Doch was ist der beste Weg? Ganz leicht ist es nicht, sich in dem breiten Angebot an Vorsorgemöglichkeiten zurechtzufinden: Bietet es sich zum Beispiel an, freiwillig mehr Geld als vorgeschrieben in die gesetzliche Rente zu investieren? Lohnt es, über den Betrieb vorzusorgen oder wäre es besser, es auf eigene Faust mit Investments in Fonds und Aktien zu probieren? Steuerlich kann die Entscheidung für den einen oder anderen Vorsorgeweg eine Menge ausmachen. Denn je nach Art der gewählten Verträge greift der Staat den Sparern zum Teil deutlich unter die Arme, häufig in Form von Steuervorteilen. Wir zeigen, wo satte Steuerrabatte möglich sind.
Das Wichtigste in Kürze
- Förderung. Je nach Art der Altersvorsorge unterstützt der Staat Berufstätige beim Sparen für den Ruhestand.
- Steuervorteil. Sonderzahlungen an die Rentenkasse, Beiträge in einen Rürup-Vertrag und Riester-Beiträge können in der Steuererklärung abgerechnet werden, sodass die Steuerbelastung zum Teil deutlich sinken kann. Wer über den Betrieb vorsorgt, spart schon im Laufe des Jahres Steuern und Sozialabgaben.
- Auswahl. Informieren Sie sich vor Ihren Entscheidungen zur weiteren Altersvorsorge über die Vor- und Nachteile der einzelnen Alternativen, damit Sie Verträge abschließen, die zu Ihrer persönlichen Situation passen.
- Ohne Förderung. Vorsorge geht auch ohne staatliche Unterstützung, etwa mit Hilfe des Pantoffel-Portfolios, bei dem Sie die Investition in ETF mit sicheren Geldanlagen wie Tages- und Festgeld kombinieren.
Beiträge sind oft Sonderausgaben
Die Förderung wirkt sich meist bei der Steuererklärung aus: Hier können Berufstätige Riester-Beiträge sowie Zahlungen an die gesetzliche Rentenkasse und in einen Rürup-Vertrag als Sonderausgaben abrechnen. Dadurch sinkt letztlich ihr zu versteuerndes Einkommen, und sie zahlen weniger Steuern.
Über den Arbeitgeber sparen
Bei der betrieblichen Altersvorsorge müssen Sparer nicht auf die Steuererklärung warten, um von der staatlichen Förderung zu profitieren: Sie profitieren gleich bei der monatlichen Gehaltsabrechnung. Denn für Arbeitnehmende, die etwa in eine betriebliche Direktversicherung einzahlen, zweigt der Arbeitgeber die jeweiligen Beiträge direkt vom Bruttoverdienst ab und investiert das Geld in den Vorsorgevertrag. Damit sparen die Beschäftigen bereits im Laufe des Jahres Steuern und Sozialabgaben, weil weniger von ihrem Bruttoverdienst abgezogen wird.
2023 können Arbeitnehmende bis zu 7 008 Euro im Jahr steuerfrei über den Betrieb sparen. 2022 war die Grenze mit maximal geförderten Beitragszahlungen von 6 768 Euro noch etwas niedriger, doch selbst wenn deutlich weniger eingezahlt wurde, konnten Beschäftigte mit der betrieblichen Vorsorge einiges an Steuern und Sozialabgaben sparen.
Beispiel: Die Schneiderei, in der Sabrina Hanselmann arbeitet, hat 2022 von ihrem Bruttogehalt 2 400 Euro abgezweigt und in eine betriebliche Direktversicherung gezahlt. Dadurch konnte Hanselmann bei einem Bruttojahresgehalt von 42 000 Euro insgesamt rund 1 103 Euro Steuern und Sozialabgaben sparen. Ihre Steuerbelastung sank übers Jahr gesehen um 615 Euro, bei den Sozialabgaben hat sie rund 488 Euro gespart.
Sonderzahlungen an die Rentenkasse
Eine größere Steuerersparnis ist zum Beispiel mit Zahlungen an die gesetzliche Rentenkasse möglich. Dabei hilft eine Gesetzesänderung, denn 2023 zählen Vorsorgebeiträge bis 26 528 Euro komplett als Sonderausgaben. Das ist mehr als bisher: So galt etwa für 2022, dass Vorsorgeleistungen bis 25 639 Euro zu 94 Prozent als Sonderausgaben berücksichtigt wurden.
Diese Gesetzesänderung ist zum Beispiel für jene Berufstätigen attraktiv, die neben den für ihren Verdienst fälligen Rentenpflichtbeiträgen freiwillige Sonderzahlungen an die gesetzliche Rentenkasse leisten. Das ist möglich, wenn sie mindestens 50 Jahre alt sind.
Streng genommen dienen diese Zahlungen dazu, Rentenabschläge auszugleichen, die bei einem vorzeitigen Rentenbeginn zu erwarten sind. Das heißt aber nicht, dass die Versicherten nach diesen Sonderzahlungen tatsächlich vorzeitig in Rente gehen müssen – sie können stattdessen doch länger arbeiten als zunächst gedacht. Dann fällt ihre Rente später höher aus.
Tipp: Details zu den Möglichkeiten, freiwillig in die gesetzliche Rente einzuzahlen und Steuern zu sparen, finden Sie im Beitrag „Rente erhöhen und Steuern sparen“.
Einige Tausend Euro sparen
Die Sonderzahlungen tragen die Versicherten in der Steuererklärung in die Anlage Vorsorgeaufwand ein. Was das bringen kann, haben wir für 2022 ausgerechnet. Obwohl damals die Vorsorgebeiträge noch nicht zu 100 Prozent steuerlich zählten, brachten die Zahlungen eine enorme Ersparnis:
Beispiel: Die Rentenkasse hat 2022 für die Angestellte Anja Hauser ausgerechnet, dass sie mit einer Sonderzahlung von knapp 45 000 Euro die Abschläge ausgleichen kann, die beim vorzeitigen Rentenbeginn mit 63 Jahren auf sie zukommen würden. Die erste größere Rate hat Hauser 2022 überwiesen. Sie hatte sich ausgerechnet, dass sie übers Jahr nicht mehr als 16 339 Euro an die Rentenkasse zahlen sollte – hätte sie mehr eingezahlt, wäre sie über die Förderhöchstgrenze gekommen: Für ihren Bruttoverdienst haben sie und ihr Arbeitgeber 9 300 Euro Pflichtbeiträge an die Rentenkasse gezahlt (18,6 Prozent von 50 000 Euro). Zusätzlich konnte sie somit noch die 16 339 Euro als freiwillige Vorsorgeaufwendungen abrechnen (25 639 – 9 300).
Von den maximal möglichen 25 639 Euro Vorsorgeaufwendungen wirken sich mit der Steuererklärung für 2022 aber höchstens 94 Prozent steuerlich aus – das sind 24 101 Euro. Von dieser Summe gehen 4 650 Euro Rentenpflichtbeiträge ab, die Hausers Arbeitgeber gezahlt hat. Es verbleiben 19 451 Euro, die das Finanzamt als Sonderausgaben für Anja Hauser berücksichtigt. Fazit: Bei ihrem Jahresbrutto von 50 000 Euro hat die Angestellte 2022 dank 16 339 Euro Sonderzahlung an die Rentenkasse 4 780 Euro Steuern gespart.
Tipp: Nutzen Sie das kostenlose Beratungsangebot der Deutschen Rentenversicherung. Lassen Sie berechnen, in welcher Höhe Sonderzahlungen für Sie infrage kommen und wie viel Rente sie Ihnen bringen. Vereinbaren Sie kostenlos einen Beratungstermin über die Hotline 0 800/10 00 48 00.
Sonderzahlungen splitten
Wenn feststeht, welche Einzahlungen möglich sind, überlegen Versicherte am besten – eventuell auch mithilfe einer Steuerexpertin oder eines Experten –, wie groß die Zahlung in einem Jahr höchstens sein sollte, um den Steuervorteil voll auszuschöpfen. Häufig wird es sinnvoll sein, die Sonderzahlungen auf mehrere Jahre zu verteilen. Pro Jahr sind mehrere Einzahlungen möglich.
Riester-Rente
Riester-Sparer können jährlich maximal 2 100 Euro staatlich gefördert für den Ruhestand anlegen. Die Förderung für Riester-Sparer setzt sich aus zwei Bestandteilen zusammen: direkte staatliche Zulagen und eventuell zusätzlich ein Steuervorteil. Sparer erhalten die Förderung für zertifizierte Rentenversicherungen, Fonds- und Banksparpläne sowie für die Eigenheimfinanzierung.
Anspruch auf die staatliche Unterstützung haben diejenigen, die sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, Beamte sowie Mütter und Väter in Elternzeit. Auch wer Arbeitslosengeld 1 bezieht, hat einen direkten Anspruch auf die Förderung. Minijobbern steht sie nur zu, wenn sie den vom Arbeitgeber gezahlten Rentenversicherungsbeitrag aus eigenen Mitteln aufstocken.
Selbstständige, die keine Pflichtbeiträge an die Rentenkasse zahlen, haben keinen direkten Anspruch auf die Förderung. Sie können nur riestern, wenn ihr Ehe- oder eingetragener Lebenspartner einen Förderanspruch und selbst einen Riester-Vertrag abgeschlossen hat.
Vorteil durch direkte Zulagen
Allen Riester-Sparern stehen bis zu 175 Euro Grundzulage im Jahr zu. Für seit 2008 geborene Kinder erhält ein Elternteil pro Jahr bis zu 300 Euro, für ältere Kinder bis 185 Euro.
Sparer erhalten die vollen Zulagen für 2023, wenn aus eigenen Beiträgen und Zulagen mindestens 4 Prozent des Einkommens aus 2022 fließen. Dazu zählen etwa der rentenversicherungspflichtige Bruttoverdienst, Beamtenbezüge oder im Vorjahr erhaltenes Arbeitslosengeld. Je höher die Zulagen, desto weniger müssen die Sparer selbst aufbringen. Mindestens 60 Euro Eigenbeitrag im Jahr sind aber Pflicht.
Tipp: Üblicherweise erhält die Mutter die Zulagen für die Kinder; sie können aber auch auf den Vater übertragen werden. Wollen Sie die Zuordnung ändern, vergessen Sie nicht, die Höhe der Eigenbeiträge daran anzupassen.
Zusätzlicher Steuerrabatt möglich
Ein zusätzlicher Vorteil ist möglich, weil das Finanzamt eigene Vorsorgebeiträge und staatliche Zulagen bis zur Grenze von 2 100 Euro im Jahr als Sonderausgaben berücksichtigt. Haben Ehe- oder eingetragene Lebenspartner beide einen direkten Anspruch auf die Förderung, können sie zusammen bis zu 4 200 Euro steuerlich geltend machen. Hat nur ein Partner den direkten Förderanspruch, berücksichtigt das Finanzamt für beide zusammen nur bis zu 2 160 Euro jährlich. Wie sie die Summe untereinander verteilen, ist ihnen überlassen. Wichtig ist aber, dass in jeden Vertrag mindestens 60 Euro fließen.
So rechnet das Finanzamt
Im ersten Schritt ermitteln die Finanzbeamten den Steuervorteil, der sich aus den Riester-Beiträgen ergibt. Davon ziehen sie Ihren Anspruch auf staatliche Zulagen ab und schreiben den Sparern dann die Differenz gut.
Vom Sonderausgabenabzug profitieren Riester-Kunden aber nur, wenn sie mit der Steuererklärung die Anlage AV einreichen. In dieser Anlage machen sie unter anderem Angaben zu ihren Kindern und ihren Einnahmen im Vorjahr.
Tipp: Wenn Sie Ihre Steuererklärung mit Elster machen, füllen Sie neben der Anlage AV die Anlage Zusatzangaben zur Steuerberechnung aus. Dann kann Elster die voraussichtliche Steuerlast gleich richtig ermitteln.
Riester-Förderung: Zwei Beispiele
Wie der Riester-Steuervorteil aussehen kann, haben wir rückblickend für das Jahr 2022 ausgerechnet:
Beispiel 1: Renate, eine alleinstehende Frau, hat 2021 und 2022 jeweils 54 000 Euro brutto verdient. Sie hat aus eigener Tasche 1 925 Euro Riester-Beiträge gezahlt und 175 Euro Zulage erhalten. 2022 spart sie letztlich 565 Euro Einkommensteuer. Ihr kompletter Riester-Vorteil liegt damit bei 740 Euro: 175 Euro Grundzulage plus 565 Euro Steuerermäßigung.
Beispiel 2: Für Eltern mit Kindern sieht die Rechnung anders aus: Susanne, Mutter von zwei nach 2008 geborenen Kindern, kann jährlich bis zu 175 Euro als Grundzulage bekommen sowie bis zu 600 Euro Kinderzulagen. Hat sie 2022 in Teilzeit 28 000 Euro brutto verdient, erhält sie die vollen Zulagen für 2023, wenn in dem Jahr mindestens 1 120 Euro in ihren Vertrag geflossen sind (4 Prozent von 28 000 Euro). Dank der Zulagen erreicht sie den Wert bereits bei 345 Euro Eigenbeitrag (1 120 – 775 Euro). Einen zusätzlichen Steuervorteil hat sie aber nicht.
Rürup-Rente
Im Vergleich zu Riester-Sparern können Kunden mit einem Vertrag über eine Rürup-Rente – auch Basis-Rente genannt – deutlich höhere Einzahlungen steuerlich geltend machen. Für 2023 wirken sich Vorsorgebeiträge bis zur aktuell geltenden Förderhöchstgrenze von 26 528 Euro aus.
Auch hier gilt allerdings wie bei den Sonderzahlungen an die Rentenkasse, dass es etwa für Angestellte und Beamte nicht möglich ist, die maximal mögliche Summe steuerlich gefördert in einen Rürup-Vertrag einzahlen. Auf die Förderhöchstgrenze werden auf jeden Fall die Pflichtbeiträge angerechnet, die ein Angestellter und sein Arbeitgeber im Laufe des Jahres an die Rentenkasse gezahlt haben. Nur der Rest kann in die zusätzliche Vorsorge fließen.
Für Beamte sieht es ähnlich aus: Das Finanzamt zieht vom maximalen Förderbetrag einen fiktiven Wert ab – die Beiträge, die sie an die gesetzliche Rentenversicherung hätten zahlen müssen, wenn sie angestellt beschäftigt wären. Den verbleibenden Wert könnten sie aber steuerlich begünstigt in einen Rürup-Vertrag einzahlen.
Beiträge zählen voll
Im Vergleich zum Vorjahr profitieren auch Rürup-Sparer davon, dass ihre Beiträge zur Altersvorsorge nun zu 100 Prozent steuerlich berücksichtigt werden können. 2022 erkannte das Finanzamt von eigenen Zahlungen nur bis zu 94 Prozent als Sonderausgaben an. Trotzdem war schon bisher eine satte Steuerersparnis mit den Rürup-Beiträgen möglich:
Beispiel. 2022 hat André 60 000 Euro brutto verdient. Sein Arbeitgeber und er haben dafür 11 160 Euro Pflichtbeiträge (18,6 Prozent) an die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt. 2022 galt eine maximale Fördergrenze von 25 639 Euro, sodass André 14 479 Euro Beiträge für einen Rürup-Vertrag hätte abrechnen können. André hat diesen Rahmen nicht ganz ausgeschöpft, aber immerhin 1 000 Euro im Monat, 12 000 Euro im Laufe des Jahres, eingezahlt. Das Finanzamt hat davon 94 Prozent als Sonderausgaben berücksichtigt, das sind 11 280 Euro. Bei einem Grenzsteuersatz von 37 Prozent hat André immerhin knapp 4 174 Euro Steuern gespart.
Tipp: Wenn Sie Rürup-Beiträge gezahlt haben, tragen Sie diese in die Anlage Vorsorgeaufwand zur Steuererklärung ein.
Vorsorgen ohne Förderung
Die staatliche Unterstützung in Form von Steuervorteilen erleichtert die Altersvorsorge, doch die genannten Produkte haben zum Teil deutliche Nachteile, zum Beispiel eine eher geringe Flexibilität und hohe Kosten, die mit dem Abschluss eines Riester- oder Rürup-Vertrags verbunden sein können.
Altersvorsorge geht aber auch ohne staatliche Förderung. Hier können zum Beispiel ETF eine Lösung sein. Mit diesen börsengehandelten Indexfonds ist es möglich, auf Dauer höhere Renditen und auf lange Sicht ein ansehnliches Polster zu erwirtschaften. Um den Einstieg in ETF zu erleichtern, hat Finanztest mit den Pantoffel-Portfolios eine bequeme Anlagestrategie entwickelt, bei der die Investition in ETF mit sicheren Geldanlagen wie Tages- und Festgeld kombiniert wird.
Tipp: In unserer Übersicht zur Besteuerung von Kapitalerträgen lesen Sie, dass sich meist die Banken darum kümmern, dass die mit Fonds oder Sparprodukten erzielten Kapitalerträge versteuert werden. Es kann aber auch sein, dass Sie selbst gefordert sind und Ihre Erträge in der Steuererklärung über die Anlage KAP beim Finanzamt abrechnen müssen.
Private Versicherungen
Über Jahre galten etwa private Rentenversicherungen als eine gern genutzte Alternative, um für das Alter vorzusorgen und später eine regelmäßige, lebenslange Zusatzrente zu erhalten. Diese Verträge, bei denen Sparer häufig über einen längeren Zeitraum oder einmalig Geld eingezahlt haben, haben in der Vergangenheit jedoch immer weiter an Attraktivität verloren. Ein Grund: Der Garantiezins, den die Versicherer ihren Kunden sicher zahlen, ist stetig gesunken. Das und die mit dem Vertragsabschluss meist verbundenen hohen Kosten sind zwei Nachteile, die Sparer bei diesen Verträgen einkalkulieren müssen.
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Ein Punkt der selten beachtet wird: Wie der Artikel vollkommen richtig beschreibt, gibt es viele Möglichkeiten, durch Altersvorsorgebeiträge während des Arbeitslebens Steuern zu sparen. Allerdings müssen dafür die Zahlungen aus der Altersvorsorge im Alter versteuert werden. Es ist allerdings leicht naiv anzunehmen, dass im Alter die Steuersätze niedriger sein werden. Zwar kann das zu versteuernde Einkommen eventuell niedriger sein als während des Arbeitslebens, das sagt aber noch nichts über zukünftige Steuersätze aus. Ein Blick in die Geschichte zeigt, dass Steuersätze immer nur den Weg nach oben kennen. Es ist also deshalb alles andere als unwahrscheinlich, dass im Alter die Steuersätze noch sehr viel höher sein werden als heute. Dann hat man leider im Nachhinein überhaupt gar nichts gespart sondern zahlt drauf. Das nur als Anregung zum Nachdenken.