![Pauschalreisen - Insolventer Reiseveranstalter FTI – alle Reisen abgesagt](https://cdn.statically.io/img/cdn.test.de/file/image/25/55/5108c526-6028-42ec-9646-6089563c3185-web/6125345_fti-group-pleite-a2406.jpg)
Insolvenz. Dem Mutterkonzern des Reiseveranstalters FTI Group ist das Geld ausgegangen. © picture alliance / dpa / Sven Hoppe
Europas drittgrößter Reisekonzern FTI hat nach seiner Zahlungsunfähigkeit nun alle gebuchten Reisen ab 6. Juli abgesagt. Gut: Kunden können jetzt Alternativen buchen.
Der Reiseveranstalter FTI hat nach seiner Anfang Juni erfolgten Zahlungsunfähigkeit nun alle geplanten Reisen gestrichen, auch die ab dem 6. Juli 2024. Der vorläufige Insolvenzverwalter der FTI Touristik GmbH, Axel Bierbach, beziffert die Anzahl der betroffenen Pauschalreisen und gecancelten Einzelleistungen auf insgesamt 175 000.
Anzahlungen auf Pauschalreisen werden erstattet
Wie Axel Bierbach mitteilte, wäre der Deutsche Reisesicherungsfonds (DRSF) bereit gewesen, mit anderen Reiseveranstaltern die Erstattungsansprüche der Kundinnen und Kunden zu regulieren. Damit hätten Urlauber mit kleinem Budget ihre Reise antreten können, ohne zuvor auf Erstattung warten zu müssen. In der Kürze der Zeit sei diese Lösung aber nicht möglich gewesen. Alle bereits geleisteten Anzahlungen und etwaige Vorleistungen für Pauschalreisen würden vom DRSF erstattet, so der Insolvenzverwalter. Wer nur Einzelleistungen wie Flug, Hotel oder Transfer gebucht hat, ist nicht über den Sicherungsfonds geschützt, bekommt bereits gezahltes Geld nicht zurück.
Für FTI-Kunden gibt es eine Informationsseite unter www.fti-group.com/de/insolvenz. Telefonisch ist eine kostenlose Hotline unter +49 89 710451498 erreichbar.
Absagen und neu buchen
Durch die Absagen, so Bierbach, sei es allen betroffenen Kundinnen und Kunden von Pauschalreisen nun möglich, umgehend eine neue Reise für ihren Zeitraum zu buchen. Alternative Reisen können die Reisebüropartner von FTI anbieten. Der Reiseveranstalter TUI teilte mit, dass er seine Kontingente bereits um 300 000 Plätze aufgestockt habe, vor allem in der Türkei und Ägypten, aber auch in Spanien und Griechenland. Bei den Preisen werde sich gegenüber den gebuchten FTI-Reisen nicht viel ändern, so der TUI-Konzern.
Die abgesagten FTI-Leistungen konnten in gängigen Reisebüros, auf Online-Buchungsplattformen wie Sonnenklar.tv, Check24, Ab-In-den-Urlaub, HolidayCheck oder auf den FTI-Buchungsplattformen (fti.de, fti.at, fti.ch, fti.nl, 5vorflug.de, drive.de) gebucht werden.
Reisesicherungsfonds springt erstmals ein
Der 2021 gestartete DRSF springt erstmals ein. Er wurde installiert, um sich bei einer Pleite eines Reiseanbieters wie dieser um die Erstattung der Vorauszahlungen der Kunden, gegebenenfalls den Rücktransport gestrandeter Urlauber sowie deren Unterbringung bis zum Rücktransport kümmern. Welche Rechte Pauschalreisende im Fall einer Insolvenz und darüber hinaus haben, erfahren Sie in unserem Special Reiserecht und Pauschalreisen.
Achtung: Nur wer eine Pauschalreise gebucht hat, ist über den Reisesicherungsfonds abgesichert. Als Pauschalreise gilt eine verbundene Buchung aus zwei unterschiedlichen Leistungen, etwa Flug und Hotel.
Nicht abgesichert sind Buchungen einzelner Leistungen, also nur Hotel, nur Flug oder nur Mietwagen (zur Stornierung von Mietwagenbuchungen unten mehr).
Wichtig für Kunden: Der Sicherungsschein
Alle, die bereits Geld für ihre Pauschalreise bezahlt haben, und alle, die schon im Urlaub sind und sich um den weiteren Aufenthalt und die Rückbeförderung sorgen, sollten in ihren Unterlagen nach dem sogenannten Sicherungsschein schauen. Der Sicherungsschein stellt im Fall der Zahlungsunfähigkeit des Reiseveranstalters sicher, dass Reisenden der gezahlte Reisepreis erstattet wird. Und zwar dann, wenn entweder Reiseleistungen ausfallen oder wenn man von Partnern des Reiseunternehmens Zahlungsaufforderungen erhält – beispielsweise, wenn ein Hotel vor Ort selbst keine Zahlungen mehr vom Veranstalter bekommt.
Im Sicherungsschein muss die jeweilige Reisepreisabsicherung für den Insolvenzfall beschrieben und das Versicherungsunternehmen mit Adresse und Kontaktdaten benannt sein. Regelmäßig ist dies der Deutsche Reisepreissicherungsfonds (DRSF). Unter bestimmten Umständen kann auch eine der Insolvenzversicherungen benannt sein.
Mit diesem Sicherungsschein in der Hand könne der Verbraucher sicher sein, die Zahlungen auf den Reisepreis zurückzubekommen, falls der Anbieter und gegebenenfalls dessen Reisetöchter kurzfristig Insolvenz anmelden oder Zahlungsunfähigkeit erklären und damit die gebuchte Reise nicht durchgeführt wird, sagte der Reiserechtler Paul Degott der Nachrichtenagentur dpa.
Die wichtigsten Fragen zum Sicherungsfonds und wie es jetzt für Betroffene weitergeht, beantwortet der DRSF online.
Diese Marken sind von der FTI-Pleite betroffen
Von der FTI-Insolvenz sind nach Auskunft des Unternehmens folgende Marken betroffen:
- FTI in Deutschland, Österreich und den Niederlanden
- 5vorFlug in Deutschland
- BigXtra Touristik GmbH
- die Mietfahrzeugs-Marken DriveFTI und Cars and Camper
Nicht betroffen sind nach Angaben von FTI gebuchte Leistungen bei Drittanbietern (wie TUI, Alltours, DERTOUR, vtours), die über die Portale der FTI Touristik gebucht worden sind. Sichern konnte der vorläufige Insolvenzverwalter die Zukunft der rund 230 TVG-Reisebüros, die von der Raiffeisen Vertriebs GmbH übernommen werden.
FTI als Vermittler von Mietautos
FTI hat nicht nur Reisen verkauft, sondern auch Mietwagen vermittelt, einmal über die eigene Internetseite, aber auch über Mietwagen-Portale wie zum Beispiel Billiger-Mietwagen.de. Erfolgte die Buchung direkt bei einer Mietwagenfirma wie Sixt, Hertz oder Europcar, kann die Buchung weiterhin gültig sein, weil FTI nur Vermittler war.
Wichtig zu wissen: Egal ob Reisende direkt bei FTI oder über ein Portal gebucht haben, ihr Fahrzeug kann in der Regeln bis 24 Stunden vor Mietbeginn kostenlos storniert werden. Darüber sollten Insolvenz-Betroffene jetzt nachdenken. Denn von ihrer Kreditkarte wurde mit dem Zuschicken des Vouchers meistens bereits die gesamte Miete für das Auto abgebucht – auch wenn der Mietbeginn weit in der Zukunft liegt.
FTI arbeitet als Vermittler, hat also selbst keine eigene Autoflotte, und bezahlt die Vermieter vor Ort in vielen Fällen erst weit nach Rückgabe des Mietwagens, wie uns Branchenkenner mitgeteilt haben. Sollte die Mietwagenbuchung erst in einigen Wochen anstehen, kann es durchaus sein, dass der Autovermieter vor Ort noch keine Zahlung erhalten hat und wegen des laufenden Insolvenzverfahrens kein Interesse an einer weiteren Vermietung hat. In diesem Fall wäre eine Stornierung der Buchung empfehlenswert.
Tipp: Sie können zwischen zwei Vorgehensweisen wählen.
- Variante 1: Sie stornieren Ihre Buchung selbst oder buchen nach Stornierung Ihrer Mietwagenbuchung durch FTI bei einem anderen Anbieter neu, sofern Sie noch keine Geldleistung vorgenommen hatten.
- Variante 2: Sie haben bereits Geldleistungen getätigt, stornieren Ihre Mietwagenbuchung und versuchen über das Chargeback-Verfahren Ihrer Kreditkarte Ihr Geld zurückzubekommen. Die Banken bieten für dieses Verfahren ein Formular an. Geben Sie als Reklamationsgrund „Ware oder Dienstleistung nicht erhalten“ an und erläutern Sie, dass aufgrund der Insolvenz von FTI der Mietvertrag mit dem Autovermieter am Urlaubsort nicht mehr zustande kommen kann. Möglicherweise möchte die Bank, dass Sie ein Beleg der Stornobestätigung vorweisen.
In der Regel lassen sich Kreditkartenzahlungen bis zu 120 Tage zurückbuchen. Sollte die Bank ein Chargeback als nicht gerechtfertigt einstufen, dürfte sie die Rückzahlung ablehnen.
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- Wer seinen abgesagten Urlaub mit Master- oder Visacard bezahlt hat, kann sein Geld im sogenannten Chargeback-Verfahren zurückholen. Mehrere Banken teilen ihren Kunden...
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@wobeco: Wir können uns nicht zu Sachverhalten äußern, die über den Inhalt des Artikels hinausgehen und können Ihnen hier leider nichts empfehlen. Für eine Beratung können Sie sich an die Beratungsstelle einer Verbraucherzentrale wenden.
WINDROSE Finest Travel GmbH als 100%-Tochter der insolventen FTI-Unternehmen erbittet für eine individuell geplante Pauschalreise von NOV24-JAN25 eine (An-)Zahlung per Kreditkarte via https://pay.fti.group; würde damit das Geld nicht direkt in eine Insolvenzkasse fließen? Was ist ihre Empfehlung?
Ich musste jetzt leider feststellen, dass Amex (ich habe die "Premiumkarte" Platinum) ein Chargeback ablehnt. Man solle sich an FTI wenden, wurde mir gesagt.
Es gibt zwar keine Verpflichtung dieses anzubieten, im Kontext Preis/Leistung (das haben die 0€ KK von Visa/ Mastercard zumeist) und Kundenservice lässt sich aber festhalten: FINGER WEG VON AMEX Kreditkarten!
Moin !
Alles wie immer. Der Steuerzahler bezahlt die Rechnung . Nachdem FTI bereits mehrere
100 ! Millionen € als Staatsgarantien bekommen hat. Macht doch Nix … das Management hat doch sicherlich gut verdient. Und das tote Pferd einfach weiter geritten. Bis zum Exitus.
Wer hat den Betrieb in dieser Zeit auf Erfolg kontrolliert ? Sicherlich wurde die Sicherheit nicht bedingungslos garantiert . Wo war hier das CONTROLLING ???
Alles wie immer. Signa ,Benko…..usw.
@Elsdorf50: Unter
www.fti-group.com/de/insolvenz
wird mitgeteilt, dass im ersten Schritt versucht wird, die Durchführung der geplanten Pauschalreise wie geplant zu ermöglichen. Nur wenn dies nicht gelingen sollte, greift der Absicherungsschutz durch den Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF).
Der DRSF sorgt dann im Rahmen seines gesetzlichen Auftrags dafür, dass geleistete Zahlungen erstattet werden.