PWB Rechts­anwälte Sammelklage hilft Prokon-Anlegern nicht

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Die Finanz­aufsicht Bafin ist ausschließ­lich im öffent­lichen Interesse tätig. Für Anleger ist es daher schwer bis aussichts­los, einen Schaden von ihr ersetzt zu bekommen, wenn sie ein Anlage-Desaster nicht verhindert hat. Trotzdem versucht Rechts­anwalt Philipp Beyer, Anleger der 2014 insolvent gewordenen Wind­kraft­firma Prokon GmbH (heute Prokon e. G.) bereits zum zweiten Mal zu über­reden, Informations­ansprüche zur Prüfung von Staats­haftungs­ansprüchen geltend zu machen.

Den ersten Versuch startete er mit der BKR Beyer Kilian Rechts­anwälte Part­nerschafts­gesell­schaft, den zweiten mit PWB Rechts­anwälte, beide aus Jena. Unter Zeilen wie „Wenn ich von Vater Staat geschädigt wurde, soll Vater Staat auch zahlen“ wirbt er für eine Sammelklage, an der Anleger für einmalig 498 Euro teilnehmen können.

Beyer will klären lassen, ob Staats­versagen etwa der Bafin schuld an Anleger­verlusten ist. Sollte ein Gericht das bejahen, müsste jeder Anleger Schäden noch einzeln einklagen – eine recht­lich hohe Hürde. Finanztest hält Beyers Vorgehen für Geld­schneiderei und warnt seit 2016 vor PWB (Warnliste Geldanlage).

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