Die Finanzaufsicht Bafin ist ausschließlich im öffentlichen Interesse tätig. Für Anleger ist es daher schwer bis aussichtslos, einen Schaden von ihr ersetzt zu bekommen, wenn sie ein Anlage-Desaster nicht verhindert hat. Trotzdem versucht Rechtsanwalt Philipp Beyer, Anleger der 2014 insolvent gewordenen Windkraftfirma Prokon GmbH (heute Prokon e. G.) bereits zum zweiten Mal zu überreden, Informationsansprüche zur Prüfung von Staatshaftungsansprüchen geltend zu machen.
Den ersten Versuch startete er mit der BKR Beyer Kilian Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft, den zweiten mit PWB Rechtsanwälte, beide aus Jena. Unter Zeilen wie „Wenn ich von Vater Staat geschädigt wurde, soll Vater Staat auch zahlen“ wirbt er für eine Sammelklage, an der Anleger für einmalig 498 Euro teilnehmen können.
Beyer will klären lassen, ob Staatsversagen etwa der Bafin schuld an Anlegerverlusten ist. Sollte ein Gericht das bejahen, müsste jeder Anleger Schäden noch einzeln einklagen – eine rechtlich hohe Hürde. Finanztest hält Beyers Vorgehen für Geldschneiderei und warnt seit 2016 vor PWB (Warnliste Geldanlage).
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