Private Kranken­versicherung

Richtig handeln bei finanzieller Notlage

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1. Situation anerkennen

Wenn Sie in einer finanziellen Notlage sind, sollten Sie schnell handeln. Es hilft nichts, den Kopf in den Sand zu stecken. Nehmen Sie schnellst­möglich mit Ihrem Kranken­versicherer und anderen Gläubigern Kontakt auf und schildern Sie Ihre Situation.

2. Hilfe holen

Suchen Sie Hilfe, bevor hohe Schulden entstehen. Wenden Sie sich an eine Beratungs­stelle, vor allem wenn Sie sich mit Formularen und Briefen schwertun. Das kann eine Schuldnerberatung oder Verbraucherzentrale sein oder eine andere Art von Sozialberatung, zum Beispiel von Caritas, Diakonie, Arbeiter­wohl­fahrt oder kommunalen Stellen. Ist Ihr finanzieller Engpass nur vorüber­gehend, lässt sich der Versicherer vielleicht darauf ein, Ihre Beiträge einige Zeit zu stunden und akzeptiert eine Ratenzahlung.

3. Auf Mahnung reagieren

Werden Sie sofort aktiv, wenn Sie eine Mahnung von Ihrem Kranken­versicherer erhalten. Ab jetzt fallen Säum­niszuschläge von 1 Prozent im Monat sowie Mahn­kosten an. Haben Sie zwei Monate nach der ersten Mahnung noch Schulden von einem Monats­beitrag oder mehr, mahnt der Versicherer erneut. Zahlen Sie dann nicht, landen Sie im Notlagen­tarif.

4. Schaden begrenzen

Haben Sie nicht genug Geld für alle Beiträge, nennen Sie bei der Über­weisung als Verwendungs­zweck „Pfle­gepflicht­versicherung“. Denn wer mehr als sechs Monate mit den Beiträgen zur Pflege­versicherung im Rück­stand ist, kann mit einem Bußgeld von bis zu 2 500 Euro bestraft werden. Die Pflege­versicherung ist an die Kranken­versicherung gekoppelt. Für sie existiert kein Notlagen­tarif.

5. Raus aus dem Notlagen­tarif

Im Notlagen­tarif erhalten Sie medizi­nische Versorgung nur für Notfälle und akute Krankheiten. Lassen Sie es nicht so weit kommen. Falls Sie im Notlagen­tarif gelandet sind, versuchen Sie, schnell wieder raus­zukommen. Je länger Sie dort bleiben, desto teurer wird es später für Sie in Ihrem normalen Tarif.

6. Hilfe vom Amt

Ein Ausweg aus dem Notlagen­tarif führt über das Jobcenter oder Sozial­amt. Bei bestehender oder drohender Hilfebedürftigkeit haben Sie Anspruch auf Zuschüsse zu den Kranken- und Pflege­versicherungs­beiträgen bis hin zur voll­ständigen Über­nahme. Außerdem kommen Sie aus dem Notlagen­tarif zurück in Ihren bisherigen Vertrag. Sie können dort bleiben oder in den Basis- oder Stan­dard­tarif wechseln. Was davon sinn­voll ist, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Noch besser ist es, sich bereits ans Jobcenter oder Sozial­amt zu wenden, bevor Sie über­haupt in Beitrags­rück­stand geraten.

7. Schulden loswerden

Zuschüsse vom Sozial­versicherungs­träger erhalten Sie nur für laufende Beiträge, nicht für bereits aufgehäufte Schulden. Erarbeiten Sie einen Plan, wie Sie die Beitrags­schulden loswerden, damit Sie nicht wieder in den Notlagen­tarif geraten, wenn die Hilfebedürftig­keit endet. Manchmal kann eine Privat­insolvenz die Lösung sein. Mehr dazu in unserem Special Überschuldung.

8. Rück­kehr organisieren

Haben Sie die finanzielle Krise inner­halb von zwei Jahren über­standen, dürfen Sie aus dem Basis­tarif auf Antrag ohne erneute Gesund­heits­prüfung in Ihren früheren Tarif zurück­wechseln.

9. Dauer­lösung finden

Falls Sie voraus­sicht­lich dauer­haft hilfebedürftig im Sinne der Sozialgesetze sind oder es durch die Kranken­versicherungs­kosten würden, ist der Basistarif ohne Selbst­behalt die beste Lösung. Das Jobcenter oder Sozial­amt beteiligt sich an den halbierten Beiträgen oder über­nimmt sie komplett, wenn Sie sie nicht aufbringen können.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 10.07.2023 um 12:22 Uhr
    PKV-Standardtarif/Höhe

    @tanteherma: Die individuelle Beitragashöhe kann nur der Anbieter selbst ermitteln. Sie ist abhängig von der Vorversicherungszeit und dem Alter. Altersrückstellungen aus dem Altvertrag müssen voll angerechnet werden.

  • tanteherma am 10.07.2023 um 05:11 Uhr
    Die Höhe in der PKV-Standard?

    Wie errechnet sich diese?