Private Kranken­versicherung Stan­dard­tarif, Basis­tarif, Notlagen­tarif

2

Schnelles Handeln ist angesagt, wenn das Geld nicht mehr für die Beiträge reicht. Sozial­tarife können ein Ausweg sein.

Was tun, wenn die Beiträge der privaten Kranken­versicherung (PKV) zunehmend zur Belastung werden? Wichtig ist, in dieser beängs­tigenden Situation recht­zeitig die Reiß­leine zu ziehen. Vorüber­gehende finanzielle Engpässe können über­brückt, ein voll­ständiger Versicherungs­schutz auf dem Niveau der gesetzlichen Kranken­versicherung kann erhalten werden. Die sogenannten Sozial­tarife können dabei helfen.

Passende Lösung finden

Welches die passende Lösung ist, hängt dabei von der jeweiligen Lebens­lage ab:

  • Bezahl­baren Tarif sichern. Vor allem Menschen im Renten­alter haben dieses Problem: Einkünfte und Erspartes reichen zum Leben, doch die Kranken­versicherungs­beiträge werden zunehmend zur Belastung. Sie können gegen­steuern, indem sie in einen güns­tigeren Tarif ihres Versicherers oder in den Standardtarif wechseln. Der Stan­dard­tarif bietet Leistungen, die sich grob an denen der gesetzlichen Kranken­versicherung (GKV) orientieren. Die Beiträge sind für lang­jährig Versicherte oft besonders nied­rig. Allerdings steht der Tarif nicht jedem offen.
  • Engpässe über­brücken. Selbst­ständige stecken mitunter für einige Wochen in Zahlungs­schwierig­keiten, danach geht es wieder berg­auf. Sie können ihren Versicherer bitten, die Beiträge zu stunden und diese später in Raten abzahlen. Nur in Ausnahme­fällen und für kurze Zeit ist der Notlagentarif die passende Lösung. In den Notlagen­tarif werden Privatversicherte auto­matisch umge­stuft, wenn sie über mehrere Monate ihre Beiträge nicht zahlen konnten. Dort erhalten sie nur noch die n��tigsten medizinischen Leistungen. Aus medizi­nischer Sicht ist die Versicherung im Notlagen­tarif riskant, aus finanzieller Sicht ebenfalls auf Dauer nicht empfehlens­wert. Denn im Notlagen­tarif entnehmen Versicherer Geld aus den angesparten Alterungs­rück­stel­lungen der normalen Tarife. Je länger jemand im Notlagen­tarif verbleibt, umso teurer wird es später im Normal­tarif. In den kehren Versicherte zurück, wenn alle Schulden getilgt sind. Im Schnitt verbringen Menschen zurzeit allerdings fast zwei Jahre im Notlagen­tarif.
  • Hilfe suchen. Wer nicht genug Geld hat, um die Kranken­versicherung zu bezahlen, sollte sich schnell ans Jobcenter oder den Sozial­hilfeträger wenden, bevor Schulden entstehen. Für Hilfebedürftige im Sinne der Sozialgesetze ist der Basistarif oft die passende Lösung. Der bietet Leistungen, die fast exakt denen der GKV nachgebildet sind und die Versicherer müssen seinen Beitrag halbieren, solange Hilfebedürftigkeit vorliegt oder droht.

Geringere Leistungen akzeptieren

Wer aus einem PKV-Hoch­leistungs­tarif kommt, muss sich umstellen. Alle drei Sozial­tarife bieten zum Beispiel keine Chef­arzt­behand­lung im Kranken­haus sowie keine oder begrenzte Leistungen beim Zahn­ersatz. Eine Versorgungs­garantie gibt es nur bei Praxen mit Kassen­zulassung. Die kassen­ärzt­lichen und -zahn­ärzt­lichen Vereinigungen müssen sicher­stellen, dass Patientinnen und Patienten in den Sozial­tarifen medizi­nisch versorgt werden. Wer keine Praxis findet, kann sich an diese Stellen wenden.

Die Versorgungs­garantie ist wichtig, denn Ärzte und Zahn­ärzte dürfen von Versicherten in Sozial­tarifen nur deutlich geringere Honorare verlangen als von anderen Privatpatienten. Am geringsten ist die Vergütung im Basis­tarif: Sie ist auf den 1,2-fachen Satz der Gebühren­ordnung für Ärzte begrenzt. Üblicher­weise rechnen Ärztinnen und Ärzte den 2,3- bis 3,5-fachen Satz ab. Die Sozial­tarife erstatten dann ebenfalls nur die reduzierten Gebührensätze. Weist ein Patient sich vor Behand­lungs­beginn nicht als Sozial­tarif-Versicherter aus, muss er die verbleibende Differenz im Arzt­honorar selbst zahlen.

Stan­dard­tarif oft deutlich güns­tiger

Ende 2021 hatte Finanztest Lese­rinnen und Leser aufgerufen, über Erfahrungen mit PKV-Sozial­tarifen zu berichten. Für Rentner Peter Grüner* hat sich der Wechsel zum Stan­dard­tarif gelohnt: „Jetzt ist es sogar so, dass ich fast nichts für die Kranken­versicherung bezahle. Ich habe eine so hohe Rück­stellung, die laut Gesetz­geber verrechnet werden muss.“

Die Beitrags­ersparnis ist allerdings nur ein Gesichts­punkt. Wichtig ist auch , wie es Stan­dard-, Basis- oder Notlagen­tarif-Versicherten beim Arzt oder Zahn­arzt ergeht und wie die Abrechnung mit dem Versicherer läuft. Bitte berichten Sie uns über Ihre Erfahrungen.

* Name von der Redak­tion geändert.

2

Mehr zum Thema

2 Kommentare Diskutieren Sie mit

Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.

Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 10.07.2023 um 12:22 Uhr
    PKV-Standardtarif/Höhe

    @tanteherma: Die individuelle Beitragashöhe kann nur der Anbieter selbst ermitteln. Sie ist abhängig von der Vorversicherungszeit und dem Alter. Altersrückstellungen aus dem Altvertrag müssen voll angerechnet werden.

  • tanteherma am 10.07.2023 um 05:11 Uhr
    Die Höhe in der PKV-Standard?

    Wie errechnet sich diese?