Private Kranken­versicherung

Steck­brief: Der Basis­tarif

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Private Kranken­versicherung - Stan­dard­tarif, Basis­tarif, Notlagen­tarif

Hilfe in der Not. Der Basis­tarif ist vor allem dann sinn­voll, wenn jemand Hilfe vom Jobcenter oder vom Sozial­amt bezieht oder eine finanzielle Hilfebedürftig­keit durch die PKV-Beiträge droht. © Getty Images / Moment

Private Kranken­versicherer müssen den Basis­tarif anbieten. Er ist branchen­einheitlich geregelt. Ende 2022 gab es laut PKV-Verband rund 34 100 Versicherte in diesem Tarif.

Für wen ist der Basis­tarif gut?

Der Basis­tarif ist sinn­voll für alle, die sonst gar keine Kranken­versicherung hätten oder finanziell hilfebedürftig im Sinne der Sozialgesetze sind. Für Beamte gibt es mehrere Varianten – abhängig von der Höhe ihres Beihilfe­anspruchs.

Wer kann rein?

In den Basis­tarif ihres bisherigen Versicherers können Kunden,

  • die sich ab dem 1. Januar 2009 privat versichert haben,
  • die sich vor dem Januar 2009 privat versichert haben, wenn sie entweder bereits 55 Jahre alt sind, Anspruch auf gesetzliche Rente oder Ruhe­gehalt nach beamtenrecht­lichen Vorschriften haben, hilfebedürftig im Sinne der Sozialgesetze oder bereits im Stan­dard­tarif versichert sind.

Zu allen Versicherern können

  • Menschen ohne Kranken­versicherung, für die die gesetzliche Kasse nicht zuständig ist. Die Beihilfe, die Beamte erhalten, gilt allein nicht als ausreichende Absicherung für den Krank­heits­fall,
  • freiwil­lig gesetzlich Kranken­versicherte, wenn sie den Wechsel inner­halb von sechs Monaten nach dem Ende ihrer Versicherungs­pflicht beantragen,
  • privat Kranken­versicherte, die sich ab dem 1. Januar 2009 privat versichert haben. Ablehnen darf ein Unternehmen einen Kunden nur, wenn es ihn zuvor schon einmal wegen einer schwerwiegenden Vertrags­verletzung rausgeworfen hat, zum Beispiel wegen eines Betrugs­versuchs.

Wie hoch ist der Beitrag?

Erwachsene ab 21 Jahren zahlen derzeit maximal 843,52 Euro im Monat (Wert für 2024). Das ist der Höchst­beitrag der gesetzlichen Kranken­versicherung inklusive des durch­schnitt­lichen Zusatz­beitrags. Meistens bezahlen Versicherte im Basis­tarif auch tatsäch­lich so viel. Nur wenn jemand hilfebedürftig im Sinne des Sozial­rechts ist oder wegen des Kranken­versicherungs­beitrags eine Hilfebedürftig­keit droht, muss der Versicherer den Beitrag halbieren. Risiko­zuschläge wegen Vorerkrankungen sind im Basis­tarif nicht erlaubt.

Welche Leistungen gibt es?

Die Leistungen des Basis­tarifs entsprechen nahezu denen der gesetzlichen Kranken­versicherung und werden angepasst, wenn es dort Änderungen gibt. Hier gibt es eine Tabelle mit allen Leistungen des Basistarifs im Vergleich zu normalen PKV-Tarifen und zur gesetzlichen Kranken­versicherung.

Wie kommt man wieder raus?

Wer wegen bestehender oder drohender Hilfebedürftig­keit nach dem 15. März 2020 in den Basis­tarif gewechselt ist, kann ohne Gesund­heits­prüfung in den früheren Tarif zurück, wenn die Hilfebedürftig­keit inner­halb von zwei Jahren endet. In allen anderen Fällen können Versicherer eine Gesund­heits­prüfung und Risiko­zuschläge für die Mehr­leistungen im alten Tarif verlangen. Diese kann man vermeiden, indem man Mehr­leistungen vom Schutz ausschließt. Auf die höhere Erstattung von Arzt­honoraren sollte man aber nicht verzichten, denn Ärzte dürfen in normalen Tarifen höhere Honorare verlangen als von Versicherten im Basis­tarif.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 10.07.2023 um 12:22 Uhr
    PKV-Standardtarif/Höhe

    @tanteherma: Die individuelle Beitragashöhe kann nur der Anbieter selbst ermitteln. Sie ist abhängig von der Vorversicherungszeit und dem Alter. Altersrückstellungen aus dem Altvertrag müssen voll angerechnet werden.

  • tanteherma am 10.07.2023 um 05:11 Uhr
    Die Höhe in der PKV-Standard?

    Wie errechnet sich diese?