![Organe spenden - Ja oder Nein zur Organspende online registrieren – so gehts](https://cdn.statically.io/img/cdn.test.de/file/image/22/45/4a78ff13-35e1-4c19-8ae7-63db551c18e2-web/5964998_organspende-f202303.jpg)
Organspende – dafür oder dagegen? Viele haben eine Meinung, sprechen aber nicht darüber. Eine Festlegung zu Lebzeiten hilft Ärzten, Angehörigen und Patienten, die auf ein Spenderorgan warten. © Adobe Stock / Siberian Art
Wer seinen Willen für oder gegen eine Organspende festhält, hilft Angehörigen und Ärzten. Nun gibt es mit dem Organspende-Register einen neuen digitalen Weg dafür.
Seit dem 18. März 2024 ist es möglich, die Bereitschaft zur Organspende in einem Online-Register zu dokumentieren. Bislang ging das nur per Organspendeausweis. Der Vorteil der Registrierung: Die online hinterlegte Entscheidung kann niemand verlieren oder vergessen wie einen Papier-Ausweis. Die Registrierung ist freiwillig und kostenlos, Voraussetzung ist allerdings ein elektronischer Personalausweis oder ein vergleichbares eID-Dokument (siehe unten).
Generell ist eine Zustimmung oder Ablehnung zur Organentnahme ab 16 Jahren möglich. Ein Höchstalter gibt es nicht. Entscheidend sind der Gesundheitszustand der verstorbenen Person und der Zustand ihrer Organe. Ob sich Organe und Gewebe für eine Transplantation eignen, entscheiden Ärzte nach medizinischer Prüfung.
Rund 84 Prozent der Bevölkerung sind nach Umfragen dazu bereit, nach ihrem Tod Organe und Gewebe schwer kranken Menschen zur Verfügung zu stellen, um deren Lebensqualität zu verbessern und ihnen eine zweite Lebenschance zu geben. Doch sie haben nichts Schriftliches, weil es umständlich ist oder Informationen fehlen. Nur 44 Prozent haben per Organspendeausweis, einer Patientenverfügung oder in beiden Dokumenten Ja gesagt, 13 Prozent sich schriftlich dagegen entschieden. Das neu gestartete Online-Register soll es Ärztinnen und Ärzten erleichtern, die Spendebereitschaft schnell und verlässlich zu klären.
Unser Rat
Festlegen. Ärzte benötigen Ihr schriftliches Einverständnis für eine Organspende. Damit alle Beteiligten wissen, wie Sie zu einer Organentnahme stehen, sollten Sie im Organspende-Register, in einem Organspendeausweis, einer Patientenverfügung oder auf einem Blatt Papier Ihr Ja oder Nein dokumentieren.
Angehörige informieren. Liegt nichts Schriftliches vor, befragen im Todesfall Ärzte die nahestehenden Angehörigen oder Vorsorgebevollmächtigte. Reden Sie mit ihnen darüber, wie Sie zur Organspende stehen. Dann können Angehörige in Ihrem Sinne entscheiden, sofern Ärzte die Organe für eine Organspende in Betracht ziehen.
Beraten lassen. Sprechen Sie Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt auf eine Beratung zur Organ- und Gewebespende an. Ein ergebnisoffenes Beratungsgespräch ist für Versicherte ab 14 Jahren eine Kassenleistung und alle zwei Jahre möglich.
Zustimmung per Organspende-Register
Eine Online-Registrierung ist kostenlos möglich. Die Entscheidung kann jederzeit geändert oder widerrufen werden. Für die Eintragung müssen aus datenschutzrechtlichen Gründen folgende Voraussetzungen vorliegen:
- Ausweisdokument mit eID-Funkion, zum Beispiel Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion (Bürgerinnen und Bürger der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums benötigen einen elektronischen Aufenthaltstitel). Die Erklärung kann dann entweder über das Smartphone oder den Computer mit der AusweisApp abgegeben werden.
- Krankenversichertennummer
- E-Mail-Adresse
Das Organspende-Register, das vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) verwaltet wird und zum Geschäftsbereich des Bundesgesundheitsministeriums gehört, nimmt schrittweise seinen Betrieb auf. Eine Registrierung über die Krankenkassen-App soll spätestens zum 30. September 2024 möglich sein. Ab Juli 2024 sollen alle Krankenhäuser, die Organentnahmen vornehmen, angeschlossen sein und die im Register hinterlegten Erklärungen abrufen können. In einem letzten Schritt sollen bis Ende des Jahres 2024 auch die für Gewebeentnahmen zuständigen Einrichtungen angeschlossen sein.
Zustimmung per Organspendeausweis
![Organe spenden - Ja oder Nein zur Organspende online registrieren – so gehts](https://cdn.statically.io/img/cdn.test.de/file/image/14/18/a867c41a-dc1b-4193-99ee-937c817e0cf4-web/5965127_organspendeausweis-f202303.jpg)
Die Plastikkarte in Kreditkartengröße gibt es kostenlos bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA). Sie haben Fragen? Infotelefon: 0 800/9 04 04 00 oder unter: organspende-info.de © Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Auf einem Organspendeausweis kann die Zustimmung mit einem „Ja“ dokumentiert werden. Ebenso kann dort ein „Nein“ angekreuzt werden. Mit Datum und Unterschrift ist die Entscheidung für Ärzte bindend. Den festgelegten Willen des Verstorbenen oder der Verstorbenen müssen Ärzte beachten. Wichtig ist, den Organspendeausweis immer mit sich zu führen, zum Beispiel im Geldbeutel. Der Ausweis ist im Ernstfall möglicherweise der einzige schriftliche Beleg für die Spendebereitschaft des Verstorbenen.
Zustimmung per Patientenverfügung
In vielen Patientenverfügungen können Menschen festlegen, ob sie bereit sind, Organe zu spenden oder nicht. Eine Patientenverfügung schließt eine Organspende nicht automatisch aus. Oft legen Menschen in einer Patientenverfügung fest, in bestimmten Krankheitssituationen am Lebensende auf intensivmedizinische Maßnahmen zu verzichten. Jedoch können Ärzte bei einer eindeutigen Zustimmung zur Organspende ausnahmsweise für den Fall, dass eine Organspende medizinisch in Frage kommt, kurzfristig (Stunden bis höchstens wenige Tage) intensivmedizinische Maßnahmen durchführen, um den Hirntod zu bestimmen und Organe entnehmen zu können. Wichtig ist auch, mit Angehörigen und derjenigen Person über die eigene Einstellung zur Organspende zu sprechen, die in einer Vorsorgevollmacht für die Gesundheitssorge bestimmt ist. Die bevollmächtigte Person und Angehörige können Ärzten im Ernstfall dann den Wunsch übermitteln – für den Fall, dass keine schriftliche Aussage vorliegt.
Organentnahme nur nach der Diagnose „Hirntod“
Der medizinisch-rechtliche Rahmen für eine postmortale Organspende ist in Deutschland klar geregelt. Der unumkehrbare Ausfall der gesamten Hirnfunktionen muss eindeutig nachgewiesen sein, so genannter Hirntod. Gleichzeitig muss für eine Organentnahme das Herz-Kreislauf-System der verstorbenen Person künstlich aufrechterhalten werden, damit die Organe mit Sauerstoff und Nährstoffen versorgt sind. Beide Bedingungen, die Festellung des Hirntods und das künstliche Aufrechterhalten des Herz-Kreislauf-Systems sind nur auf der Intensivstation eines Krankenhauses zu erfüllen. Im Interview erklärt der Experte für Hirntod-Diagnostik Dr. Farid Salih, wie der Klinikalltag auf einer Neuro-Intensivstation aussieht.
![Organe spenden - Ja oder Nein zur Organspende online registrieren – so gehts](https://cdn.statically.io/img/cdn.test.de/file/image/95/31/c4fd4452-bd01-47fe-8eff-f76d4182428e-web/5674533_vorsorge-grafik-hirntod-ft1410-4641470.jpg)
Die Hirntoddiagnostik erfolgt in drei Schritten.
Ärzte fragen nach der Einwilligung
Ohne ausdrückliche Einwilligung wird in Deutschland niemand Organspenderin oder -spender. Das ist gesetzlich geregelt, die sogenannte Entscheidungslösung. Ein zu Lebzeiten erklärtes schriftliches Ja auf einem Organspendeausweis oder der Patientenverfügung – unabhängig vom Zeitpunkt der Unterschrift – reicht aus, damit Ärzte nach der Feststellung des Todes Organe entnehmen dürfen. Hat eine Patientin oder ein Patient nichts festgelegt, befragen Ärzte auf der Intensivstation die Angehörigen oder in einer Vorsorgevollmacht dafür Bevollmächtigte, die stellvertretend für den Patienten entscheiden. Wie Ärzte diese Gespräche mit Angehörigen führen, erklärt Oberarzt Dr. Farid Salih von der Charité Berlin im Interview.
Angehörige sind oft verunsichert
Das Problem in der Praxis: „Angehörige wissen oft nicht, was die oder der Verstorbene gewollt hätte“, sagt Axel Rahmel, medizinischer Vorstand der Deutschen Stiftung Organtransplantation. Im Jahr 2022 gab es bei der Hälfte der möglichen Organspender keine Zustimmung aus folgenden Gründen:
- Knapp 25 Prozent der Verstorbenen hatte sich zu Lebzeiten schriftlich oder mündlich gegen eine Organspende ausgesprochen.
- Rund 40 Prozent der Angehörigen lehnten eine Organentnahme aufgrund des vermuteten Willens des Patienten ab.
- 35 Prozent der Angehörigen lehnten aufgrund eigener Wertvorstellungen eine Entnahme ab.
Unbehagen, sich schriftlich festzulegen
Die Mehrheit in Deutschland hat laut Umfragen eine positive Einstellung zur Organentnahme nach dem Tod. Dennoch haben manche ein Unbehagen, sich schriftlich festzulegen. Manche wollen sich mit dem Thema Tod und Sterblichkeit nicht beschäftigen. Andere zweifeln an der Transplantationsmedizin. Ihre Sorge: Sie könnten im Falle einer Zustimmung vorzeitig für tot erklärt werden. Dabei gelten in Deutschland sehr strenge Voraussetzungen für eine postmortale Organentnahme. Ärzten müssen vorher den so genannten „Hirntod“ nachweisen. Auch aus religiösen oder ethischen Gründen lehnen manche eine Organentnahme ab. Für Ärzte und Angehörige ist es hilfreich, wenn auch ein „Nein“ dokumentiert ist.
Eurotransplant vermittelt Patienten
Gibt es eine Zustimmung zu einer Organentnahme, liegt die weitere Koordination in der Hand der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO). Sie ist bundesweit für die Zusammenarbeit aller beteiligten Partner bei einer Organspende zuständig. Die Patientendaten der Spenderin oder des Spenders übermittelt die DSO an die Stiftung Eurotransplant mit Sitz im niederländischen Leiden. Zum Verbund gehören acht europäische Länder: Deutschland, Belgien, Kroatien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Slowenien und Ungarn. Eurotransplant verwaltet die Patientendaten der Menschen, die in diesen Ländern auf Wartelisten für ein Spenderorgan stehen. Die Vermittlung in Deutschland erfolgt nach den Richtlinien der Bundesärztekammer. Meldet die DSO eine Organspenderin oder -spender, wird geprüft, zu welcher Person auf der Warteliste das Spenderorgan passt.
Vorbereitung für die Transplantation
Bei einer Übereinstimmung, wird der Transplantationsprozess eingeleitet. Der passende Empfänger auf der Warteliste erhält von seinem Transplantationszentrum das Organangebot. In Deutschland haben 46 Kliniken die medizinisch-technischen Voraussetzungen für eine Transplantation. Nach der Organentnahme in der Entnahmeklinik werden die Organe des verstorbenen Spenders oder der Spenderin für den Transport vorbereitet. Hierfür werden die Organe in einer konservierenden Lösung auf Eis gelagert und in speziellen Transportboxen transportiert.
Eine Herausforderung bei einer Transplantation ist, die Abstoßung des Spenderorgans zu verhindern. Das Immunsystem des Empfängers erkennt das Organ als körperfremd, es kommt zu Abwehrreaktionen. Bestimmte Medikamente, sogenannte Immunsuppressiva, helfen, solche Abstoßungsreaktionen zu unterdrücken. Die Überlebenschancen mit einem neuen Organ hängen bei jedem Patienten von vielen Faktoren ab. Alter, Art, Schwere und Dauer der Erkrankung spielen dabei eine Rolle. Manche Patienten können zwischen 15 und 20 Jahre und sogar länger mit einem funktionierenden Spenderorgan leben.
869 Menschen haben postmortal Organe gespendet
Im Jahr 2022 haben 869 Menschen nach ihrem Tod ein oder mehrere Organe gespendet, 64 weniger als im Vorjahr. Der Bedarf ist wesentlich höher. Auf den Wartelisten für ein Spenderorgan stehen rund 8 500 schwerkranke Menschen, für die ein Organ lebensrettend ist oder einen Gewinn an Lebensqualität bedeutet. Rund 6 600 von ihnen warten auf eine neue Niere, das sind viermal mehr, als tatsächlich vermittelt werden können.
Bis zu sieben Menschen können dank der Organe eines toten Spenders überleben. Sind alle Organe gesund, können die Transplantationsmediziner Herz, Leber, beide Nieren, die Lunge, Bauchspeicheldrüse und den Dünndarm transplantieren. Zu den Gewebespenden gehören etwa Augenhornhaut, Herzklappen, Blutgefäße, Haut – daneben auch Knochen.
Automatisch Organspenderin oder -spender?
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach plant, in Anbetracht der geringen Spenderzahlen die in Deutschland geltende Entscheidungslösung auf den Prüfstand zu stellen. Im Gespräch ist die Widerspruchslösung. Sie bedeutet: Alle Bürgerinnen und Bürger sind automatisch Organspenderinnen oder -spender – es sei denn, sie haben aktiv verneint, also widersprochen. Gegenüber der Nachrichtenagentur dpa sagte Lauterbach im Januar 2023: „Viele Menschen sind zwar zur Organspende bereit. Aber sie dokumentieren das nicht. Deswegen sollte der Bundestag einen erneuten Anlauf nehmen, über die Widerspruchslösung abzustimmen. Das sind wir denjenigen schuldig, die vergeblich auf Organspenden warten.“ Zuletzt stimmte der Deutsche Bundestag im Januar 2020 über eine Einführung der Widerspruchslösung ab. Die Mehrheit sprach sich dagegen aus. 379 Bundestagsabgeordnete stimmten mit Nein, 292 mit Ja.
Deutschland zählt zu den Schlusslichtern
In vielen europäischen Ländern gilt die Widerspruchslösung, etwa in Frankreich, Großbritannien, Italien, Niederlande, Österreich, Portugal und Spanien. Manche Experten halten die Widerspruchslösung für einen wichtigen Baustein, um den Zustimmungsprozess für eine Organspende unbürokratischer zu gestalten. Die Spenderzahlen könnten sich dadurch erhöhen, so die Erwartung. Länder mit Widerspruchslösung haben im Schnitt höhere Spenderzahlen als Deutschland.
Spendenrückgang wegen Corona
„Der aktuelle Einbruch der Organspenderzahlen ist auch auf die Belastung des Gesundheitssystems durch die Pandemie und den Personalmangel in den Kliniken zurückzuführen“, erklärt Axel Rahmel von der DSO. „Der Einbruch war im ersten Quartal 2022 besonders dramatisch mit fast 30 Prozent weniger Organspenden, danach haben sich die Zahlen wieder auf dem üblichen Niveau eingependelt. Im europäischen Vergleich ist Deutschland eines der Schlusslichter bei der Organspende.“ Hinzu kommt, dass Patienten mit einem positiven Sars-Cov-2-Test in den ersten zwei Pandemiejahren nicht als Organspender infrage kamen. Heute belegen internationale wissenschaftliche Studien, dass eine Covid-19-Erkrankung kein Ausschlusskriterium sein muss. Ärzte prüfen im Einzelfall, ob eine Entnahme in Betracht kommt.
Mehr Aufklärung und Beratungsangebote
Um die Organspendesituation zu verbessern, wurden in den vergangenen drei Jahren einige Maßnahmen auf den Weg gebracht:
- Aufklärung. Krankenkassen und private Krankenversicherer sind verpflichtet, Versicherte ab einem Alter von 16 Jahren regelmäßig anzuschreiben und über Organspenden zu informieren.
- Beratung bei Hausärzten. Eine ergebnisoffene Beratung zur Organspende bei Hausärzten ist für Versicherte ab 14 Jahren eine Kassenleistung.
- Transplantationsbeauftragte. In den rund 1 200 für Organspenden vorgesehenen Entnahmekliniken, das sind Unikliniken und Krankenhäuser mit Intensivstationen, gibt es Transplantationsbeauftragte. Sie arbeiten mit Ärzten zusammen, um mögliche Organspender zu erkennen und koordinieren die Zusammenarbeit mit der Deutschen Stiftung Organtransplantation.
-
- Eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung geben Angehörigen Sicherheit, wenn sie die Wünsche und Interessen einer anderen Person vertreten sollen.
-
- Finanzwissen aus Verbraucherschutzperspektive: Das bietet unsere neue Reihe „Finanztest-Talk“. In Folge 2 geht es um das Thema Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht.
-
- Die sogenannte Lebendspende eines Organs unter Verwandten hilft nicht immer auf Dauer. Der Körper des Menschen, der das Spenderorgan erhält, kann es wieder abstoßen....
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.
Kommentarliste
Nutzerkommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.
Hallo, ich würde meine Spendenbereitschaft gern auch online abgeben. Leider finde ich das Verfahren derart umständlich, dass ich mich damit nicht beschäftigen will. Und ich bin noch jung und halbwegs IT-versiert. Warum kann die Registrierung nicht wie bei einem Bankkonto zusätzlich per PostIdent-Verfahren angeboten werden und zwar für all die Menschen, die so eingeschränkt sind, dass sie ohne Hilfe diese Aufgabe nicht lösen könnten, aber noch zur Post gehen können? Warum wird die Teilhabe einer großen Gruppe von Menschen bei IT-gestützten Verfahren immer wieder missbeachtet? Und sicher denkt niemand der heute AppPhone-nutzenden-Menschen, insbesondere der Programmier und Auftraggeber, dass sie morgen durch Krankheit oder Unfall auch zu denen gehören könnten, die solcher Art nicht mehr selbst können und Hilfe brauchen.
@Bankbuster: das ist korrekt. Wenn jemand z.B. im Koma liegt und es besteht keine Aussicht darauf, dass er je wieder aufwacht, dann möchte er vielleicht keine lebensverlängernden Maßnahmen wie künstliche Beatmung. Eine Organspende ist in diesem Fall nicht möglich, da ja kein "Hirntod" eintreten kann.
Der Hirntod ist - anders als immer behauptet - in Deutschland nicht das Kriterium für eine Organentnahme. In Deutschland reicht es, wenn wichtige Teile des Gehirns ausgefallen sind. Und das wird im Wesentlichen festgestellt, indem ein paar Stammhirn-Reflexe getestet werden.
Diese Tests sind so primitiv, dass sie schon versagen, wenn z.b. jemand einen Selbstmordversuch mit Schlafmitteln gemacht hat. Dann würde er schon als hirntot gelten.
Mit einem Hirntod hat das also überhaupt nichts zu tun.
https://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/BAEK/Themen/Medizin_und_Ethik/IHA_Anlage_1.pdf
@Bankbuster: Eine Patientenverfügung schließt eine Organspende nicht automatisch aus. In aktuellen Formularen / Vordrucken für eine Patientenverfügung kann die Bereitschaft für eine Organentnahme erklärt werden, etwa im Vordruck der Stiftung Warentest dass Sie über den Kauf des Vorsorge-Sets erhalten:
www.test.de/Vorsorge-Set
Dann wird ausnahmsweise für den Fall, dass eine Organspende medizinisch infrage kommt, der kurzfristigen Durchführung intensivmedizinischer Maßnahmen zur Bestimmung des Hirntods bis zur anschließenden Organentnahme zugestimmt.
Spender sollten beachten, dass sich ihre Organspendewille und ihre Patientenverfügung gegenseitig ausschließen können. Bei einem Freund mussten die Ärzte die Angehörigen fragen, was denn nun gelten soll: die Organspende oder der Ausschluß intensivmedizinischer Behandlung, denn der Körper muss bis zur Organentnahme für Stunden oder auch einmal Tage maschinell am Laufen gehalten werden.
Eine Widerspruchslösung für die Organspende halte ich für einen Verstoß gegen Grundgesetz Artikel 1.