Organe spenden Ja oder Nein zur Organspende online registrieren – so gehts

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Organe spenden - Ja oder Nein zur Organspende online registrieren – so gehts

Organspende – dafür oder dagegen? Viele haben eine Meinung, sprechen aber nicht darüber. Eine Fest­legung zu Lebzeiten hilft Ärzten, Angehörigen und Patienten, die auf ein Spender­organ warten. © Adobe Stock / Siberian Art

Wer seinen Willen für oder gegen eine Organspende fest­hält, hilft Angehörigen und Ärzten. Nun gibt es mit dem Organspende-Register einen neuen digitalen Weg dafür.

Seit dem 18. März 2024 ist es möglich, die Bereitschaft zur Organspende in einem Online-Register zu dokumentieren. Bislang ging das nur per Organspende­ausweis. Der Vorteil der Registrierung: Die online hinterlegte Entscheidung kann niemand verlieren oder vergessen wie einen Papier-Ausweis. Die Registrierung ist freiwil­lig und kostenlos, Voraus­setzung ist allerdings ein elektronischer Personalausweis oder ein vergleich­bares eID-Dokument (siehe unten).

Generell ist eine Zustimmung oder Ablehnung zur Organ­entnahme ab 16 Jahren möglich. Ein Höchst­alter gibt es nicht. Entscheidend sind der Gesund­heits­zustand der verstorbenen Person und der Zustand ihrer Organe. Ob sich Organe und Gewebe für eine Trans­plantation eignen, entscheiden Ärzte nach medizi­nischer Prüfung.

Rund 84 Prozent der Bevölkerung sind nach Umfragen dazu bereit, nach ihrem Tod Organe und Gewebe schwer kranken Menschen zur Verfügung zu stellen, um deren Lebens­qualität zu verbessern und ihnen eine zweite Lebens­chance zu geben. Doch sie haben nichts Schriftliches, weil es umständlich ist oder Informationen fehlen. Nur 44 Prozent haben per Organspende­ausweis, einer Patienten­verfügung oder in beiden Dokumenten Ja gesagt, 13 Prozent sich schriftlich dagegen entschieden. Das neu gestartete Online-Register soll es Ärztinnen und Ärzten erleichtern, die Spende­bereitschaft schnell und verläss­lich zu klären.

Unser Rat

Fest­legen. Ärzte benötigen Ihr schriftliches Einverständnis für eine Organspende. Damit alle Beteiligten wissen, wie Sie zu einer Organ­entnahme stehen, sollten Sie im Organspende-Register, in einem Organspende­ausweis, einer Patienten­verfügung oder auf einem Blatt Papier Ihr Ja oder Nein dokumentieren.

Angehörige informieren. Liegt nichts Schriftliches vor, befragen im Todes­fall Ärzte die nahe­stehenden Angehörigen oder Vorsorgebevoll­mächtigte. Reden Sie mit ihnen darüber, wie Sie zur Organspende stehen. Dann können Angehörige in Ihrem Sinne entscheiden, sofern Ärzte die Organe für eine Organspende in Betracht ziehen.

Beraten lassen. Sprechen Sie Ihre Haus­ärztin oder Ihren Haus­arzt auf eine Beratung zur Organ- und Gewe­bespende an. Ein ergebnis­offenes Beratungs­gespräch ist für Versicherte ab 14 Jahren eine Kassen­leistung und alle zwei Jahre möglich.

Zustimmung per Organspende-Register

Eine Online-Registrierung ist kostenlos möglich. Die Entscheidung kann jeder­zeit geändert oder widerrufen werden. Für die Eintragung müssen aus daten­schutz­recht­lichen Gründen folgende Voraus­setzungen vorliegen:

  • Ausweisdokument mit eID-Funkion, zum Beispiel Personal­ausweis mit Online-Ausweisfunktion (Bürgerinnen und Bürger der EU und des Europäischen Wirt­schafts­raums benötigen einen elektronischen Aufenthalts­titel). Die Erklärung kann dann entweder über das Smartphone oder den Computer mit der Ausweis­App abge­geben werden.
  • Kranken­versicherten­nummer
  • E-Mail-Adresse

Das Organspende-Register, das vom Bundes­institut für Arznei­mittel und Medizin­produkte (BfArM) verwaltet wird und zum Geschäfts­bereich des Bundes­gesund­heits­ministeriums gehört, nimmt schritt­weise seinen Betrieb auf. Eine Registrierung über die Krankenkassen-App soll spätestens zum 30. September 2024 möglich sein. Ab Juli 2024 sollen alle Krankenhäuser, die Organ­entnahmen vornehmen, ange­schlossen sein und die im Register hinterlegten Erklärungen abrufen können. In einem letzten Schritt sollen bis Ende des Jahres 2024 auch die für Gewe­beent­nahmen zuständigen Einrichtungen ange­schlossen sein.

Zustimmung per Organspende­ausweis

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Die Plastikkarte in Kreditkartengröße gibt es kostenlos bei der Bundes­zentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA). Sie haben Fragen? Infotelefon: 0 800/9 04 04 00 oder unter: organspende-info.de © Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung

Auf einem Organspende­ausweis kann die Zustimmung mit einem „Ja“ dokumentiert werden. Ebenso kann dort ein „Nein“ ange­kreuzt werden. Mit Datum und Unter­schrift ist die Entscheidung für Ärzte bindend. Den fest­gelegten Willen des Verstorbenen oder der Verstorbenen müssen Ärzte beachten. Wichtig ist, den Organspende­ausweis immer mit sich zu führen, zum Beispiel im Geldbeutel. Der Ausweis ist im Ernst­fall möglicher­weise der einzige schriftliche Beleg für die Spende­bereitschaft des Verstorbenen.

Zustimmung per Patienten­verfügung

In vielen Patientenverfügungen können Menschen fest­legen, ob sie bereit sind, Organe zu spenden oder nicht. Eine Patienten­verfügung schließt eine Organspende nicht auto­matisch aus. Oft legen Menschen in einer Patienten­verfügung fest, in bestimmten Krank­heits­situationen am Lebens­ende auf intensivmedizi­nische Maßnahmen zu verzichten. Jedoch können Ärzte bei einer eindeutigen Zustimmung zur Organspende ausnahms­weise für den Fall, dass eine Organspende medizi­nisch in Frage kommt, kurz­fristig (Stunden bis höchs­tens wenige Tage) intensivmedizi­nische Maßnahmen durch­führen, um den Hirn­tod zu bestimmen und Organe entnehmen zu können. Wichtig ist auch, mit Angehörigen und derjenigen Person über die eigene Einstellung zur Organspende zu sprechen, die in einer Vorsorgevollmacht für die Gesund­heits­sorge bestimmt ist. Die bevoll­mächtigte Person und Angehörige können Ärzten im Ernst­fall dann den Wunsch über­mitteln – für den Fall, dass keine schriftliche Aussage vorliegt.

Organ­entnahme nur nach der Diagnose „Hirn­tod“

Der medizi­nisch-recht­liche Rahmen für eine post­mortale Organspende ist in Deutsch­land klar geregelt. Der unumkehr­bare Ausfall der gesamten Hirn­funk­tionen muss eindeutig nachgewiesen sein, so genannter Hirn­tod. Gleich­zeitig muss für eine Organ­entnahme das Herz-Kreis­lauf-System der verstorbenen Person künst­lich aufrecht­erhalten werden, damit die Organe mit Sauer­stoff und Nähr­stoffen versorgt sind. Beide Bedingungen, die Festellung des Hirn­tods und das künst­liche Aufrecht­erhalten des Herz-Kreis­lauf-Systems sind nur auf der Intensiv­station eines Kranken­hauses zu erfüllen. Im Interview erklärt der Experte für Hirn­tod-Diagnostik Dr. Farid Salih, wie der Klinikall­tag auf einer Neuro-Intensiv­station aussieht.

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Die Hirn­toddiagnostik erfolgt in drei Schritten.

Ärzte fragen nach der Einwilligung

Ohne ausdrück­liche Einwilligung wird in Deutsch­land niemand Organspenderin oder -spender. Das ist gesetzlich geregelt, die sogenannte Entscheidungs­lösung. Ein zu Lebzeiten erklärtes schriftliches Ja auf einem Organspende­ausweis oder der Patienten­verfügung – unabhängig vom Zeit­punkt der Unter­schrift – reicht aus, damit Ärzte nach der Fest­stellung des Todes Organe entnehmen dürfen. Hat eine Patientin oder ein Patient nichts fest­gelegt, befragen Ärzte auf der Intensiv­station die Angehörigen oder in einer Vorsorgevoll­macht dafür Bevoll­mächtigte, die stell­vertretend für den Patienten entscheiden. Wie Ärzte diese Gespräche mit Angehörigen führen, erklärt Ober­arzt Dr. Farid Salih von der Charité Berlin im Interview.

Angehörige sind oft verunsichert

Das Problem in der Praxis: „Angehörige wissen oft nicht, was die oder der Verstorbene gewollt hätte“, sagt Axel Rahmel, medizi­nischer Vorstand der Deutschen Stiftung Organ­trans­plantation. Im Jahr 2022 gab es bei der Hälfte der möglichen Organspender keine Zustimmung aus folgenden Gründen:

  • Knapp 25 Prozent der Verstorbenen hatte sich zu Lebzeiten schriftlich oder mündlich gegen eine Organspende ausgesprochen.
  • Rund 40 Prozent der Angehörigen lehnten eine Organ­entnahme aufgrund des vermuteten Willens des Patienten ab.
  • 35 Prozent der Angehörigen lehnten aufgrund eigener Wert­vorstel­lungen eine Entnahme ab.

Unbe­hagen, sich schriftlich fest­zulegen

Die Mehr­heit in Deutsch­land hat laut Umfragen eine positive Einstellung zur Organ­entnahme nach dem Tod. Dennoch haben manche ein Unbe­hagen, sich schriftlich fest­zulegen. Manche wollen sich mit dem Thema Tod und Sterb­lich­keit nicht beschäftigen. Andere zweifeln an der Trans­plantations­medizin. Ihre Sorge: Sie könnten im Falle einer Zustimmung vorzeitig für tot erklärt werden. Dabei gelten in Deutsch­land sehr strenge Voraus­setzungen für eine post­mortale Organ­entnahme. Ärzten müssen vorher den so genannten „Hirn­tod“ nach­weisen. Auch aus religiösen oder ethischen Gründen lehnen manche eine Organ­entnahme ab. Für Ärzte und Angehörige ist es hilf­reich, wenn auch ein „Nein“ dokumentiert ist.

Euro­trans­plant vermittelt Patienten

Gibt es eine Zustimmung zu einer Organ­entnahme, liegt die weitere Koor­dination in der Hand der Deutschen Stiftung Organ­trans­plantation (DSO). Sie ist bundes­weit für die Zusammen­arbeit aller beteiligten Partner bei einer Organspende zuständig. Die Patienten­daten der Spenderin oder des Spenders über­mittelt die DSO an die Stiftung Euro­trans­plant mit Sitz im nieder­ländischen Leiden. Zum Verbund gehören acht europäische Länder: Deutsch­land, Belgien, Kroatien, Luxemburg, Nieder­lande, Österreich, Slowenien und Ungarn. Euro­trans­plant verwaltet die Patienten­daten der Menschen, die in diesen Ländern auf Wartelisten für ein Spender­organ stehen. Die Vermitt­lung in Deutsch­land erfolgt nach den Richt­linien der Bundes­ärztekammer. Meldet die DSO eine Organspenderin oder -spender, wird geprüft, zu welcher Person auf der Warteliste das Spender­organ passt.

Vorbereitung für die Trans­plantation

Bei einer Über­einstimmung, wird der Trans­plantations­prozess einge­leitet. Der passende Empfänger auf der Warteliste erhält von seinem Trans­plantations­zentrum das Organ­angebot. In Deutsch­land haben 46 Kliniken die medizi­nisch-tech­nischen Voraus­setzungen für eine Trans­plantation. Nach der Organ­entnahme in der Entnahme­klinik werden die Organe des verstorbenen Spenders oder der Spenderin für den Trans­port vorbereitet. Hierfür werden die Organe in einer konservierenden Lösung auf Eis gelagert und in speziellen Trans­portboxen trans­portiert.

Eine Heraus­forderung bei einer Trans­plantation ist, die Abstoßung des Spender­organs zu verhindern. Das Immun­system des Empfängers erkennt das Organ als körperfremd, es kommt zu Abwehr­reaktionen. Bestimmte Medikamente, sogenannte Immun­suppressiva, helfen, solche Abstoßungs­reaktionen zu unterdrücken. Die Überlebens­chancen mit einem neuen Organ hängen bei jedem Patienten von vielen Faktoren ab. Alter, Art, Schwere und Dauer der Erkrankung spielen dabei eine Rolle. Manche Patienten können zwischen 15 und 20 Jahre und sogar länger mit einem funk­tionierenden Spender­organ leben.

869 Menschen haben post­mortal Organe gespendet

Im Jahr 2022 haben 869 Menschen nach ihrem Tod ein oder mehrere Organe gespendet, 64 weniger als im Vorjahr. Der Bedarf ist wesentlich höher. Auf den Wartelisten für ein Spender­organ stehen rund 8 500 schwerkranke Menschen, für die ein Organ lebens­rettend ist oder einen Gewinn an Lebens­qualität bedeutet. Rund 6 600 von ihnen warten auf eine neue Niere, das sind viermal mehr, als tatsäch­lich vermittelt werden können.

Bis zu sieben Menschen können dank der Organe eines toten Spenders über­leben. Sind alle Organe gesund, können die Trans­plantations­mediziner Herz, Leber, beide Nieren, die Lunge, Bauch­speicheldrüse und den Dünn­darm trans­plantieren. Zu den Gewe­bespenden gehören etwa Augen­hornhaut, Herz­klappen, Blutgefäße, Haut – daneben auch Knochen.

Auto­matisch Organspenderin oder -spender?

Bundes­gesund­heits­minister Karl Lauterbach plant, in Anbetracht der geringen Spenderzahlen die in Deutsch­land geltende Entscheidungs­lösung auf den Prüf­stand zu stellen. Im Gespräch ist die Wider­spruchs­lösung. Sie bedeutet: Alle Bürgerinnen und Bürger sind auto­matisch Organspende­rinnen oder -spender – es sei denn, sie haben aktiv verneint, also wider­sprochen. Gegen­über der Nach­richten­agentur dpa sagte Lauterbach im Januar 2023: „Viele Menschen sind zwar zur Organspende bereit. Aber sie dokumentieren das nicht. Deswegen sollte der Bundes­tag einen erneuten Anlauf nehmen, über die Wider­spruchs­lösung abzu­stimmen. Das sind wir denjenigen schuldig, die vergeblich auf Organspenden warten.“ Zuletzt stimmte der Deutsche Bundes­tag im Januar 2020 über eine Einführung der Wider­spruchs­lösung ab. Die Mehr­heit sprach sich dagegen aus. 379 Bundes­tags­abge­ordnete stimmten mit Nein, 292 mit Ja.

Deutsch­land zählt zu den Schluss­lichtern

In vielen europäischen Ländern gilt die Wider­spruchs­lösung, etwa in Frank­reich, Groß­britannien, Italien, Nieder­lande, Österreich, Portugal und Spanien. Manche Experten halten die Wider­spruchs­lösung für einen wichtigen Baustein, um den Zustimmungs­prozess für eine Organspende unbürokratischer zu gestalten. Die Spenderzahlen könnten sich dadurch erhöhen, so die Erwartung. Länder mit Wider­spruchs­lösung haben im Schnitt höhere Spenderzahlen als Deutsch­land.

Spendenrück­gang wegen Corona

„Der aktuelle Einbruch der Organspenderzahlen ist auch auf die Belastung des Gesund­heits­systems durch die Pandemie und den Personal­mangel in den Kliniken zurück­zuführen“, erklärt Axel Rahmel von der DSO. „Der Einbruch war im ersten Quartal 2022 besonders dramatisch mit fast 30 Prozent weniger Organspenden, danach haben sich die Zahlen wieder auf dem üblichen Niveau einge­pendelt. Im europäischen Vergleich ist Deutsch­land eines der Schluss­lichter bei der Organspende.“ Hinzu kommt, dass Patienten mit einem positiven Sars-Cov-2-Test in den ersten zwei Pandemie­jahren nicht als Organspender infrage kamen. Heute belegen interna­tionale wissenschaftliche Studien, dass eine Covid-19-Erkrankung kein Ausschluss­kriterium sein muss. Ärzte prüfen im Einzel­fall, ob eine Entnahme in Betracht kommt.

Mehr Aufklärung und Beratungs­angebote

Um die Organspendesituation zu verbessern, wurden in den vergangenen drei Jahren einige Maßnahmen auf den Weg gebracht:

  • Aufklärung. Krankenkassen und private Kranken­versicherer sind verpflichtet, Versicherte ab einem Alter von 16 Jahren regel­mäßig anzu­schreiben und über Organspenden zu informieren.
  • Beratung bei Haus­ärzten. Eine ergebnis­offene Beratung zur Organspende bei Haus­ärzten ist für Versicherte ab 14 Jahren eine Kassen­leistung.
  • Trans­plantations­beauftragte. In den rund 1  200 für Organspenden vorgesehenen Entnahme­kliniken, das sind Unikliniken und Krankenhäuser mit Intensiv­stationen, gibt es Trans­plantations­beauftragte. Sie arbeiten mit Ärzten zusammen, um mögliche Organspender zu erkennen und koor­dinieren die Zusammen­arbeit mit der Deutschen Stiftung Organ­trans­plantation.
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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • TestUN am 20.05.2024 um 12:16 Uhr
    warum kompliziert, wenn es einfacher gehen müsste

    Hallo, ich würde meine Spendenbereitschaft gern auch online abgeben. Leider finde ich das Verfahren derart umständlich, dass ich mich damit nicht beschäftigen will. Und ich bin noch jung und halbwegs IT-versiert. Warum kann die Registrierung nicht wie bei einem Bankkonto zusätzlich per PostIdent-Verfahren angeboten werden und zwar für all die Menschen, die so eingeschränkt sind, dass sie ohne Hilfe diese Aufgabe nicht lösen könnten, aber noch zur Post gehen können? Warum wird die Teilhabe einer großen Gruppe von Menschen bei IT-gestützten Verfahren immer wieder missbeachtet? Und sicher denkt niemand der heute AppPhone-nutzenden-Menschen, insbesondere der Programmier und Auftraggeber, dass sie morgen durch Krankheit oder Unfall auch zu denen gehören könnten, die solcher Art nicht mehr selbst können und Hilfe brauchen.

  • j-m.s am 19.03.2024 um 16:24 Uhr
    Organspende versus Patientenverfügung

    @Bankbuster: das ist korrekt. Wenn jemand z.B. im Koma liegt und es besteht keine Aussicht darauf, dass er je wieder aufwacht, dann möchte er vielleicht keine lebensverlängernden Maßnahmen wie künstliche Beatmung. Eine Organspende ist in diesem Fall nicht möglich, da ja kein "Hirntod" eintreten kann.

  • j-m.s am 19.03.2024 um 16:19 Uhr
    Das Hirn ist nicht tot....

    Der Hirntod ist - anders als immer behauptet - in Deutschland nicht das Kriterium für eine Organentnahme. In Deutschland reicht es, wenn wichtige Teile des Gehirns ausgefallen sind. Und das wird im Wesentlichen festgestellt, indem ein paar Stammhirn-Reflexe getestet werden.
    Diese Tests sind so primitiv, dass sie schon versagen, wenn z.b. jemand einen Selbstmordversuch mit Schlafmitteln gemacht hat. Dann würde er schon als hirntot gelten.
    Mit einem Hirntod hat das also überhaupt nichts zu tun.
    https://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/BAEK/Themen/Medizin_und_Ethik/IHA_Anlage_1.pdf

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 19.03.2024 um 08:34 Uhr
    Organspende in der Patientenverfügung ansprechen

    @Bankbuster: Eine Patientenverfügung schließt eine Organspende nicht automatisch aus. In aktuellen Formularen / Vordrucken für eine Patientenverfügung kann die Bereitschaft für eine Organentnahme erklärt werden, etwa im Vordruck der Stiftung Warentest dass Sie über den Kauf des Vorsorge-Sets erhalten:
    www.test.de/Vorsorge-Set
    Dann wird ausnahmsweise für den Fall, dass eine Organspende medizinisch infrage kommt, der kurzfristigen Durchführung intensivmedizinischer Maßnahmen zur Bestimmung des Hirntods bis zur anschließenden Organentnahme zugestimmt.

  • Bankbuster am 18.03.2024 um 17:58 Uhr
    Organspende versus Patientenverfügung

    Spender sollten beachten, dass sich ihre Organspendewille und ihre Patientenverfügung gegenseitig ausschließen können. Bei einem Freund mussten die Ärzte die Angehörigen fragen, was denn nun gelten soll: die Organspende oder der Ausschluß intensivmedizinischer Behandlung, denn der Körper muss bis zur Organentnahme für Stunden oder auch einmal Tage maschinell am Laufen gehalten werden.
    Eine Widerspruchslösung für die Organspende halte ich für einen Verstoß gegen Grundgesetz Artikel 1.