Onlineshopping Riskante Schnäpp­chen auf Amazon, Wish & Co

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Onlineshopping - Riskante Schnäpp­chen auf Amazon, Wish & Co

Konkurrenz. Wish und AliEx­press fordern Amazon und Ebay heraus. © Getty Images / Kathrin Ziegler

Händler aus Asien verkaufen über Portale wie Amazon, Ebay, Wish oder AliEx­press güns­tige Ware. Manche ist gefähr­lich oder mangelhaft. Wir sagen, welche Rechte Sie haben.

Schrott aus dem Shopping-Paradies

Am Onlineshopping in Asien scheiden sich die Geister. Für die einen gibts dort nur billigen Schrott und Plagiate bekannter Marken. Für die anderen sind Online-Verkaufs­platt­formen wie Wish.com oder AliEx­press.com, auf denen viele China-Händler ihre Ware anbieten, der Zutritt ins Shopping-Paradies, wo es alles viel billiger gibt als in Europa.

Vier große Onlineportale unter der Lupe

Sechs europäische Verbraucher­organisationen wollten es genauer wissen. Sie kauf­ten 250 Produkte bei vorwiegend asiatischen Händ­lern über die Onlineportale AliEx­press, Amazon, Ebay und Wish. Im Warenkorb landeten Klein­elektronik wie etwa Ladegeräte und externe Akkus, Kinder­spielzeug, Kosmetik­produkte, Kleidung und sons­tige Waren wie Helme.

Gefähr­liche No-Name-Produkte

Viele dieser oft markenlosen Produkte entpuppten sich im Test als gefähr­lich. Die britische Verbraucher­organisation Which etwa kaufte über Ebay vier Rauchwarnmelder. Kein einziger reagierte im Test auf Rauch (siehe auch Tipps unten). Was bedeutet das für europäische Verbraucher? Haften sie, wenn ein Produkt Schäden verursacht? Bekommen sie bei mangelhafter Ware ihr Geld zurück?

Tipps

Fakes. Ist der Preis zu schön, um wahr zu sein: Finger weg, es handelt sich vermutlich um ein Plagiat. Der Zoll kann es beschlag­nahmen.

Markenlose Elektronik. Kaufen Sie keine billige, markenlose Elektronik. Diese wurde oft nicht nach europäischen Sicher­heits­vorschriften hergestellt. Solche Geräte können zur Gefahr für Sie werden.

Firmensitz des Händ­lers. Wenn Sie über Ebay oder Amazon Marketplace von Dritt­anbietern einkaufen, sollten Sie zuvor immer nach dem Sitz des Verkäufers sehen.

Mängel. Die Käuferschutzprogramme der Verkaufsportale helfen bei Mängeln oft nur, wenn der Mangel kurz nach Lieferung auftaucht. Einen Mangel etwa an einem Handy nach Monaten zu reklamieren, dürfte chancenlos sein.

Ärger mit China-Shops: Das können Verbraucher tun

Hier beant­worten wir die fünf häufigsten Verbraucherfragen zum Thema.

1. Was passiert mit in China bestellter Ware, die EU-Sicher­heits­stan­dards nicht einhält?

Spielzeug und Elektrogeräte etwa dürfen in Europa nur mit einem CE-Kennzeichen in Verkehr gebracht werden. Mit diesem bestätigt der Hersteller, dass sein Produkt die Regeln zur Produktsicherheit einhält. Es kann sein, dass der Zoll Produkte ohne CE-Kenn­zeichen abfängt und anschließend vernichtet oder nach China zurück­schickt. Dem Käufer bleibt dann nur, vom Händler die Erstattung des Kauf­preises zu fordern. Zahlt der nicht, sollte er sich mit den Unterlagen, die er vom Zoll erhalten hat, bei der Verkaufsplattform melden.

2. Ein mangelhaftes Ladegerät aus einem China-Shop verursacht ein Feuer. Wer haftet?

Grund­sätzlich haftet der Hersteller für solche Schäden, denn auch in China gibt es ein Produkthaftungs­gesetz. Bei markenloser Ware dürfte der Hersteller aber schwer auffind­bar sein. Möglicher­weise haftet auch der chinesische Händler. Aber die Rechts­durch­setzung in China wird keine einfache Sache sein. Immerhin: Für Käufer mit einer Hausrat­versicherung über­nimmt diese den Brand­schaden.

Wichtig für Besteller, die in China einkaufen, um die Ware in Deutsch­land weiterzuver­kaufen: Sie gelten nach deutschem Produkthaftungs­recht als Hersteller der Ware und haften für Schäden, die das Produkt bei ihren Kunden anrichtet.

Leser­aufruf

Sie sind gefragt: Mussten Sie schon einmal Ware aus Asien reklamieren? Schildern Sie uns Ihre Erfahrungen, indem Sie eine E-Mail an kaeuferschutz@stiftung-warentest.de schreiben. Selbst­verständlich behandeln wir Ihre Zuschriften vertraulich.

3. Die bestellte Ware hat sons­tige Mängel. Welche Rechte hat der Käufer?

Bei grenz­über­schreitenden Geschäften lässt sich nicht immer leicht bestimmen, welches Recht gilt. Felix Braun, Jurist und Leiter der Universalschlichtungsstelle des Bundes, hält es für möglich, dass beim Einkauf in einem China-Shop über Verkaufs­portale deutsches Recht anwend­bar ist. „Immerhin nutzen die asiatischen Händler die Portale je nachdem bewusst, um Kunden in Europa anzu­sprechen“, so Braun.

Ist deutsches Kauf­recht anwend­bar, können Käufer die „Nach­erfüllung“ verlangen: einwand­freie Ware als Ersatz oder eine Reparatur. Kümmert sich der Händler nicht, kann der Kunde vom Kauf zurück­treten und hat Anspruch darauf, sein Geld zurück­zuerhalten. Kommt es aber zum Streit mit dem Händler, sind die Rechte graue Theorie. Selbst wenn es Kunden gelingt, den Händler in Deutsch­land zu verklagen, können sie ihr Recht kaum durch­setzen. „Es ist derzeit nicht immer klar, ob deutsche Urteile in China anerkannt werden“, sagt Jurist Felix Braun.

Wer Ware reklamiert, muss also auf den guten Willen des Händ­lers hoffen. Für einige Fälle bieten die Verkaufs­portale einen Käufer­schutz, etwa wenn Ware nicht oder beschädigt geliefert wird.

Die Universalschlichtungsstelle des Bundes kann im Streit mit China-Shops nicht weiterhelfen. Diese kann nur einschalten, wer mit deutschen Händ­lern streitet.

4. Wie erkennen Verbraucher über­haupt, ob sie in Europa oder China bestellen?

In der Tat ist das nicht immer leicht. Man sieht es den Verkäufer­namen nicht unbe­dingt an, ob ein Händler aus dem nicht­europäischen Ausland kommt. Wer über Wish oder AliEx­press einkauft, muss damit rechnen. Aber auch auf Ebay und Amazon tummeln sich viele China-Shops. Vor allem wenn ein Produkt sehr günstig erscheint, sollten Kunden einen Blick in die Angaben zum Shop werfen. Dort stehen meist auch Informationen zum Sitz des Verkäufers.

Wer ohne es zu wollen in Fern­ost bestellt, muss mit diesen Folgen rechnen: Der Versand aus Asien kann mehrere Wochen dauern. Zudem können Zoll und Steuern anfallen. Und: Kunden in Deutsch­land sind es von vielen hiesigen Onlineshops gewohnt, dass sie etwa Kleidung bei Nicht­gefallen kostenfrei zurück­schi­cken können. Beim Einkauf im China-Shop zahlt aber der Käufer in der Regel die Rück­sende­kosten.

5. Was kann passieren, wenn jemand im China-Shop ein Plagiat kauft?

Der Zoll führt stich­proben­artig Prüfungen durch und beschlag­nahmt Marken­fälschungen. Die werden anschließend oftmals vernichtet. Da der Zoll auch die Hersteller der Originale benach­richtigt, wenn Plagiate ihrer Produkte beschlag­nahmt wurden, bekommen die Käufer mitunter von diesen Unternehmen auch noch eine teure Abmahnung. Der Kunde hat außerdem den Ärger, vom Händler sein Geld wieder­zubekommen.

Mangelhafte Produkte: Fünf Beispiele aus dem Test

1. Ein Rauchmelder, der nix meldet

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© Stiftung Warentest

Ebay. Wer sich auf diesen Rauch- und Kohlen­monoxid-Melder verlässt, ist verlassen. Auf Rauch im Raum reagierte er gar nicht, und Kohlen­monoxid meldete das Gerät auch nicht zuver­lässig. Preis: rund 6 Euro mit Versand.

2. Durch­geschmorte Power­bank

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© Stiftung Warentest

AliEx­press. Diese markenlose Power­bank, geeignet zum Aufladen eines Handys, schmorte im Test durch. Ange­schlossene Geräte sind gefährdet. Wer das Produkt nutzt, kann außerdem einen Schlag bekommen. Preis: rund 2 Euro mit Versand.

3. Helm ohne EU-Norm

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Amazon. Dieser über den Marketplace bestellte Motor­radhelm erfüllt die EU-Sicher­heits­stan­dards nicht. Ein Risiko für Fahrer. Preis: rund 36 Euro mit Versand.

4. Verschluck­bare Teile

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Wish. Das Batteriefach dieser Spiel­uhr „Baby Hai“ ist nicht verschlossen: Verschluck- und Ersti­ckungs­gefahr für Klein­kinder! Es handelt sich um ein Plagiat – zum Preis von rund 9 Euro mit Versand. Das Original kostet zirka 30 Euro.

5. Chemie auf die Lippen?

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Wish. 39 Kosmetik­artikel kauf­ten die Tester. Über die Hälfte hatte, wie dieser Lippen­stift, keine Angaben zu Inhalts­stoffen. Preis: rund 2 Euro mit Versand.

Der Käufer­schutz der Verkaufs­portale

Amazon

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© Amazon

90 Tage Garantie. Wer etwa von chinesischen Dritt­anbietern über den Amazon Marketplace Ware bestellt und Ärger mit dem Zustand des Produkts oder der recht­zeitigen Lieferung hat, kann über die „A-bis-Z-Garantie“ von Amazon eine Erstattung des Kauf­preises beantragen. Der Antrag kann bis zu 90 Tage nach dem vom Händler genannten voraus­sicht­lichen Lieferdatum gestellt werden.

Geld zurück. Kommt die Ware defekt oder schadhaft an, muss der Kunde erst den Verkäufer kontaktieren. Veranlasst dieser nicht von sich aus eine Gutschrift oder Ersatz­lieferung, kann der Kunde von Amazon eine Erstattung beantragen. Verlangt der China-Händler, beschädigte Ware zurück­zusenden, muss er eine Rück­sende­adresse in Deutsch­land nennen oder eine Paketmarke zur Gratis-Retour anbieten.

Druck auf Händler. Die Amazon-Garantie setzt Händler unter Druck, selbst kundenfreundlich zu sein. Denn die Zahl der Garan­tiefälle beein­flusst Amazons interne Bewertung des Händ­lers. Treibt der es zu bunt, wird er eventuell gesperrt.

Wish

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© www.wish.com

Rück­tritts­recht. Inner­halb von 14 Tagen nach Lieferung kann der Kunde in der Regel von jeder Bestellung wegen Nicht­gefallen zurück­treten – muss die Ware aber auf eigene Kosten zurück­schi­cken. Das kann teuer werden.

30 Tage Reklamation. Wurde beschädigte oder die falsche Ware geliefert, können Kunden über die Wish-App inner­halb von 30 Tagen Erstattung des Kauf­preises beantragen. Bei güns­tiger Ware erstattet Wish mitunter das Geld, ohne dass der Kunde das Produkt zurück­senden muss. Eine Nicht­lieferung müssen Käufer inner­halb von 30 Tagen nach dem letzten geschätzten Lieferdatum bei Wish bean­standen.

Mängel fotografieren. Im Reklamations­fall kann Wish die Erstattung des Kauf­preises zum Beispiel von der Vorlage von Beweisen abhängig machen. Kunden sollten Ware mit Mängeln deshalb fotografieren, bevor sie eine Erstattung beantragen.

Ebay

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© www.ebayinc.com

30 Tage Frist. Ebay bietet bei Problemen einen „Käufer­schutz“, wenn der Kunde per Paypal, Kreditkarte oder Last­schrift bezahlt hat. Zuerst muss der Kunde sich beim Händler melden. Dann hat er 30 Tage Zeit, um Käufer­schutz zu beantragen, sollte der Händler keine Lösung anbieten. Hat der Kunde Ware etwa wegen eines Defekts zurück­geschickt, der Händler den Kauf­preis aber nicht erstattet, erhält er sein Geld von Ebay.

Retouren. Ebay kann die Erstattung, etwa bei Falsch­lieferung, von einer nach­weisbaren Rück­sendung des Artikels abhängig machen. Das Porto trägt oft der Kunde.

Reaktion gefragt. Ebay stellt mitunter Fragen oder verlangt das Hoch­laden von Fotos, etwa vom defekten Produkt. Reagiert der Kunde nicht inner­halb der von Ebay gesetzten Frist, kann er den Käufer­schutz verlieren.

AliEx­press

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© www.alibabagroup.com

Einigung suchen. Kommt bestellte Ware nicht an oder die gelieferte Ware ist beschädigt, funk­tioniert nicht oder weicht von der Produktdar­stellung auf AliEx­press ab, können Kunden den Käufer­schutz des Verkaufs­portals in Anspruch nehmen. Zuvor müssen sie aber eine gütliche Einigung mit dem Händler suchen.

15 Tage Disput. Hat der Kunde mangelhafte Ware erhalten und ist die Einigung mit dem Händler gescheitert, kann er einen Streifall („Dispute“) einleiten – inner­halb von 15 Tagen nach Lieferung. Die Kommunikation führt der Kunde über AliEx­press.com in Eng­lisch.

Achtung Rück­porto. Erstattet AliEx­press den Kauf­preis (etwa wegen eines Produkt­mangels), erhalten Kunden nie die gezahlten Steuern und Zoll zurück. Wer Ware wegen Nicht­gefallen zurück­schickt, hat unter Umständen den Rück­versand zu tragen.

Zoll und Steuern nicht vergessen

Für Ware aus dem nicht­europäischen Ausland müssen Käufer mitunter Zoll und Steuern zahlen. Entscheidend ist meist der Waren­wert. Das ist in der Regel der Gesamt­betrag, der vom Kunden zu zahlen ist: Kauf­preis plus Versand.

Steuern. Für viele Sendungen mit einem Waren­wert bis 22 Euro müssen Kunden keine Einfuhr­umsatz­steuer zahlen. Ist der Bestell­wert höher, beträgt die Steuer meist 19 Prozent (selten 7 Prozent). Jedoch werden Steuer­beträge unter 5 Euro nicht einge­fordert.

Zoll. Ab 150 Euro Waren­wert zahlt der Käufer Zoll. Wie viel, hängt untern anderem von der Waren­art ab. Für ein Paar Lederschuhe beträgt der Zoll­satz 8 Prozent, für Schuhe aus anderem Material 17 Prozent.

Rechner. Mit unserem Zollrechner können Sie ausrechnen, wie viel Steuern und Zoll beim Kauf im außer­europäischen Ausland anfallen. Wer in China etwa Kleidung für 200 Euro (ohne Porto) kauft, zahlt insgesamt 67 Euro Abgaben. Mehr zum Thema in unserem Special Einkaufen im Ausland.

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Kommentarliste

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  • vier56 am 04.07.2020 um 11:21 Uhr
    Amazons Rufschadenbegrenzung

    Amazon versucht seit einiger Zeit, das Problem wenigstens in Käuferschutzsachen in den Griff zu kriegen (vielleicht sind es ja auch die seriösen chinesischen Hersteller, die auf diese Lösung verfallen sind): Verkauf durch XY (Impressum chinesisch), Versand durch Amazon. Mit der Gewährleistung, die später als 4 Wochen nach dem Kauf beansprucht wird, gibt es dann immer noch haarsträubende Probleme, aber immerhin kann man ein Produkt, das nicht der Beschreibung entspricht oder schon nach kürzester Zeit versagt, kostenfrei zurückschicken.
    Ich denke aber, dass viele Leute einfach zu faul sind, den Händler anzuklicken. Oder zu ahnungslos - oder zu gierig. Hinterher jammern ist viel einfacher als sich zu informieren oder zu bremsen.

  • vier56 am 04.07.2020 um 11:16 Uhr
    Problemvermeidung für Käufer

    Man kann bei Ebay viel Zeit sparen, wenn man bestimmte Händler umgehen will. Ich muss nicht, wie bei Amazon, jedes interessante Produkt und dort den Händlerlink anklicken, um ein endloses konsonantenreiches Impressum vorzufinden, was ich ausgesprochen lästig und zeitraubend finde. Bei Ebay steht schon in der Artikelübersicht, woher das Produkt kommt, wenn es aus dem Ausland angeboten wird. Auf der linken Seite gibt es zu jedem gesuchten Artikelbegriff die Möglichkeit, nach Herkunft zu filtern. Dabei auf keinen Fall "Ebay Deutschland" anklicken, denn man kann sich überall in der Welt auf Ebay.de anmelden. Ich klicke prinzipiell "Deutschland" an, dann kann ich zu 95% sicher sein, dass zumindest deutsche Fernhandelsgesetze greifen. Natürlich gibt es immer noch Schwindler, die behaupten, aus Kiel oder Zwickau etc zu senden, die Versandzeit wird aber dann mit 4 Wochen o.Ä. angegeben. Das sollte stutzig machen.

  • Intimmidator am 06.06.2020 um 14:27 Uhr
    Nicht im Interesse des Verbrauchers

    Der Schutz des Verbrauchers vor gefährlichen Produkten ist aus meiner Sicht weitaus höher zu bewerten als das Interesse, ein paar Euro zu sparen.
    Der Preisvorteil entsteht überwiegend durch:
    - subventionierte Versandkosten. Hier muss dringend das Weltpostabkommen an die Realität angepasst werden
    - Markenfälschungen, die bei entsprechenden Handling-Kosten der Zoll zu 99% unterbinden könnte
    - Mehrwertsteuerbetrug durch falsch deklarierten Warenwert oder (zumindest in der Vergangenheit) Betrug in Milliardenhöhe durch außereuropäische Amazon Händler
    Ich würde ja sofort pauschal €10 für jede Sendung als Handling-Pauschale durch den Zoll verlangen, und as wäre vermutlich noch nicht mal kostendeckend.
    Ich möchte gerne sorgenfrei Artikel bestellen, die den hier geltenden Vorschriften entsprechen, keine Fälschungen sind und gesundheitlich unbedenklich sind. Dafür bezahle ich gerne den entsprechenden Preis.

  • Pontifex42 am 05.06.2020 um 18:07 Uhr
    Über 3500 Atikel von Aliexpress

    Es hat sich zu einer Art Hobby entwickelt - kurioses, abgefahrenes, seltens, beklopptes, witziges - das alles für ein paar Cent, da habe ich über Jahre meinen Spaß dran gehabt. Etwa 1,2% der Sendungen kamen nie an, wobei ich der Hälfte davon unterstelle, dass es nie abgeschickt wurde. Fast immer waren empfindliche Waren übermäßig gepolstert angekommen, Schäden waren die absolute Ausnahme (geschätzt < 0,5%). Auf den Versandweg kann man sich also verlassen.
    Dass ich mich hier praktisch an den Vereinbarungen des Weltpostvereins bereichere macht mir kein schlechtes Gewissen, der Ausstieg aus den Ausgleichszahlungen geht seit Jahren voran.
    Der Zoll bat mich ab und an zum Vorsprechen. Bis auf eine Ladung Taschenlampen ohne CE-Kennzeichen war alles OK, aber die Anfahrt ist schon arg lästig.
    Ich bitte oft darum, die Zollerklärung korrekt auszufüllen, dennoch lügen ALLE chinesischen Versender bei der Angabe des Produktwerts. Das muss man erst mal sacken lassen.

  • Oheim_Petri am 01.06.2020 um 11:10 Uhr
    Postsendungen aus China sind stark subenvtioniert

    Ohne diese Subventionen wäre es nicht möglich den ganzen Müll (in den meisten Fällen ist das leider wirklich nur für die Mülltonne produziert) per Brief oder Paket zu schicken. Prüfen Sie doch mal was ein Paketversand von D nach China kostet und dann vergleichen Sie mal was ein Paket inkl. Ware auf diversen Plattformen kostet. Da wundert man sich... Da kostet einem dt. Unternehmen der innerdeutsche Versand mehr als ein Versand aus China!!!