Onlineshopping

So haben wir getestet

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Onlineshopping Testergebnisse für 11 Käufer­schutz­pro­gramme 08/2020 freischalten

Im Test. Wir haben die Käufer­schutz-Angebote von zwei Online-Einkaufs­platt­formen, sechs Zahlungs­methoden und zwei Siegeln für Webshops untersucht. Kunden erhalten den Käufer­schutz, wenn sie beim Onlineshopping entweder auf einer Händ­lerplatt­form wie Amazon oder Ebay einkaufen, mit einem bestimmten Zahlungs­mittel bezahlen (Amazon Pay, Klarna, Paypal, Paydirekt oder Mastercard/Visa) oder bei einem Webshop mit einem Siegel wie Trusted Shops oder Geprüfter Webshop einkaufen.

Wann der Käufer­schutz greift

Bei einem Online-Einkauf kann es zu verschiedenen Störungs­fällen kommen. Nicht jede Störung wird vom Käufer­schutz gedeckt. Darüber hinaus sind einige Produkte vom Schutz ausgenommen.

Nicht­lieferung

Die gekaufte Ware wurde entweder gar nicht verschickt oder ist auf dem Versandweg verloren gegangen.

Abweichende Lieferung

Die Ware entspricht im Wesentlichen nicht dem bestellten Artikel (Beispiel: Handy hat nicht die versprochene Speicher­kapazität), ist fehler­haft oder defekt.

Verlust bei Rück­sendung

Kunde macht von seinem gesetzlichen Widerrufs­recht Gebrauch (siehe Kauf­recht) und schickt die Ware zurück. Der Kauf­betrag wird trotz nach­weisbaren Versands nicht (voll­ständig) erstattet.

Fristen

Der Kunde muss den Käufer­schutz inner­halb der hier genannten Fristen beantragen. Die Frist hängt vom Störungs­fall ab (Nicht­lieferung, abweichende Lieferung, Verlust bei Rück­sendung).

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Höchst­betrag pro Einkauf

Der Käufer­schutz greift nur bis zur Höhe des in der Tabelle genannten Betrags.

Rück­sende­kosten

Macht der Käufer von seinem gesetzlichen Widerrufs­recht Gebrauch und geht die Ware trotz Versand­nach­weises unterwegs verloren, umfasst der Käufer­schutz nur bei wenigen Anbietern auch die Kosten für die Rück­sendung.

Finanztest-Kommentar

Wir nennen die wichtigsten Vor- und Nachteile des einzelnen Käufer­schutzes für Kunden.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 15.04.2024 um 16:18 Uhr
    Käuferschutzprogramme

    @Langzeittester: Gibt es denn Hinweise darauf, dass sich die Anbieter der Käuferschutzprogramme nicht an die im "Kleingedruckten" festgelegten Regeln für den Käuferschutz halten?

  • Langzeittester am 13.04.2024 um 17:21 Uhr
    Neuer Test für Käuferschutzprogramme

    Moin,
    wann gibt es ca einen neuen aktuellen Test dieser Käuferschutzprogramme? Basierend auf inszenierte Praxisfälle und nicht nur des Kleingedruckten des Anbieters.
    Mfg

  • Langzeittester am 30.04.2022 um 09:14 Uhr
    Trusted Shop - Unbrauchbarer Ein-Monatsschutz

    Eigentlich müssten alle diese Anbieter der BaFin unterworfen werden, da diese oft blumig eine Schutz anbieten, der das Papier nicht wert ist.
    Z.B. wurde für eine Absicherung eines Kaufes über mehrere tausend Euro, das Paket von Trusted Shop gekauft. Geld was ich mir hätte sparen können, da der Schutz schon vor dem ersten avisierten Liefertermin endete. Gerade bei den wertigen Bestellungen oder bei Anfertigungen sind Lieferzeiten von mehreren Wochen üblich, dazu kommen die bekannten Lieferproblemen aus den coronabedingt unterbrochenen Lieferketten, die zu weiteren Verzögerungen führen.
    Gerade hier wäre aber ein wirksamer längerfristiger Käuferschutz von Nöten, da nicht jede Firma / jeder Lieferant es überlebt, wenn er nicht produzieren, bzw. ausliefern kann, weil Vorprodukte fehlen oder teure Ersatzmaßnahmen getroffen werden müssen. Denn die leben schliesslich davon, dass der Laden läuft und nicht nur die Kosten.

  • DieterSuter am 08.03.2022 um 11:13 Uhr
    In der Praxis funktioniert es häufig nicht

    Ich habe mehrfach schlechte Erfahrungen gemacht mit dem sog. Käuferschutz. Grundsätzlich wurde mein Anspruch nicht bestritten, aber ...
    - die Verantwortung / Zuständigkeit wird zwischen Ebay und PayPal hin- und her geschoben
    - in einem aktuellen Fall habe ich erfahren, dass ich auf die Erstattung einen Rechtsanspruch habe (die Firma hat den auch eingeräumt) und dass deshalb der Käuferschutz nicht gilt. Dass der Verkäufer die Rückzahlung ankündigt aber nicht durchführt scheint nicht vorgesehen zu sein.

  • Manuela_Müller am 10.07.2021 um 14:03 Uhr
    Vom Paypal Käuferschutz ausgetrickst

    Ich hatte über Ebay ein gebrauchtes,neuwertiges Handy ersteigert + mit Paypal bezahlt,bei welchem die Verkäuferin im Nachhinein zugab,daß es sich um B-Ware handelt.Da Sie eine Rückabwicklung ablehnte,habe ich gleich am nächsten Tag bei Paypal einen Fall eröffnet und dem Mitarbeiter u.a. gesagt,daß ich die Annahme des Gerätes verweigern würde.Dieses habe ich dann auch getan,woraufhin der Fall von Paypal zugunsten der Verkäuferin entschieden wurde.Begründung: Ich hätte es annehmen und als defekt zurückschicken müssen,weil ich (wortlaut Paypal) "so nicht feststellen konnte,ob das Gerät den Angaben entspricht".Mein Einwand,die Verkäuferin habe schriftlich bestätigt,daß es sich um ein B-Ware-Gerät handelt,somit brauchte ich es nicht anzunehmen,wurde ich mit Hinweis auf die AGB abgewiesen.Meine Beschwerde,daß mir der Mitarbeiter nicht sagte,ich dürfe die Annahme nicht verweigern um den Käuferschutz nicht zu verlieren,wurde mit "da hätten Sie nachfragen müssen" kommentiert-Käufer ausgeknockt!