Online­banking Zugang des Ehepart­ners genutzt – Bank muss verschwundenes Geld zurück­zahlen

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Wenn ein Ehepartner dem anderen die Zugangs­daten zum Online-Banking gibt, führt das im Betrugs­fall nicht zu einem Schadens­ersatz­anspruch der Bank. Diese Urteil hat das Land­gericht Nürn­berg-Fürth gefällt (Az. 6 O 5935/19). Die Bank muss an eine Frau rund 26 000 Euro zurück­zahlen, die durch Betrug von deren Wert­papier­konto verschwunden waren.

Ehemann verwaltete das Konto der Frau

In den allgemeinen Geschäfts­bedingungen der Bank stand, dass die Zugangs­daten vor dem Zugriff anderer zu verwahren sind. Die auf Schaden­ersatz klagende Frau hatte allerdings schon bei der Eröff­nung des Kontos nur die E-Mail-Adresse ihres Mannes angegeben, auch die Über­mitt­lung von Trans­aktions­nummern (Tan) per SMS sei seit Konto­eröff­nung ausschließ­lich an dessen Handy erfolgt. Allerdings hatte die Frau der Bank nicht gesagt, dass nur ihr Mann das Konto verwaltet.

Tipp: Welche Sicher­heits­techniken bei den verschiedenen Tan-Verfahren einge­setzt werden, zeigt unser Girokonten-Vergleich.

Daten­weitergabe erhöht nicht das Angriffs­risiko

Auf dem Konto der Frau gab es einem Schaden von rund 26 000 Euro durch eine betrügerische Trans­aktion. Diese wurde möglich durch das Abfangen einer Tan über das Mobiltelefon des Ehemannes. Das Gericht stellte klar, dass die Gefahr eines Phishing-Angriffs nicht durch die Weitergabe der persönlichen Geheim­nummer (Pin) an den Ehemann erhöht wurde. Es sei nicht ersicht­lich, dass ein Angriff auf das Mobiltelefon des Ehemanns wahr­scheinlicher war als auf das Mobiltelefon der Frau selbst.

Tipp: Wie Sie das Abfischen von Daten verhindern, erklären wir in unseren 10 Tipps für sicheres Surfen.

Sicherheit beim Online­banking

Bei Angriffen auf Online­konten setzen Kriminelle nicht nur auf die Phishing-Methode, sondern oft auch auf Schadsoftware. In unseren FAQ Sicheres Onlinebanking erklären wir, was bei Bank­geschäften per PC, Tablet oder Smartphone zu beachten ist.

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