Ökologische Geld­anlage UDI-Anlegergeld in Gefahr

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Ökologische Geld­anlage - UDI-Anlegergeld in Gefahr

Geld aus UDI-Angeboten floss in zwei kriselnde Biogasfirmen: eine in Wendling­hausen (blau) und eine mit drei Anlagen in Witten­berge, Nems­dorf-Gören­dorf und Kogel (rot). © Foto: Panthermedia / Aldorado, Grafik: Stiftung Warentest

Über Probleme mit Angeboten der auf grüne Geld­anlagen spezialisierten UDI Beratungs­gesell­schaft mbH aus Nürn­berg hatten wir bereits mehr­fach berichtet (zuletzt in der Meldung Ungereimtheiten bei UDI). Nun droht die Rück­zahlung des Nach­rangdarlehens Te Solar Sprint IV auszufallen. Auch Biogas­projekte kriseln, die Anleger über UDI finanziert haben. Neu: Bei vier UDI-Nach­rangdarlehen müssen sich Anleger auf Ausfälle einstellen.

Hier müssen sich Anleger auf Ausfälle einstellen

Bei den vier Nach­rangdarlehen UDI Sprint Fest­zins IV, UDI Energie Fest­zins 10, UDI Energie Fest­zins 11, und UDI Energie Fest­zins 12 müssen sich Anleger auf Ausfälle einstellen. Die vier Emitten­tinnen der Nach­rangdarlehen aus der UDI-Gruppe haben gewarnt, ihre Verpflichtungen möglicher­weise nicht erfüllen zu können. Sie haben ihrer­seits Geld an Projektgesell­schaften verliehen. Diese können weder aus ihrem freien Vermögen noch aus Jahres­über­schüssen die Zinsen zahlen oder das Kapital zurück­zahlen. Beim UDI Sprint Fest­zins IV erhielten Anleger bereits bisher weniger Zinsen als geplant. Die Emitten­tin des UDI Energie Fest­zins 12 war der Stiftung Warentest durch auffällige Abschreibungen aufgefallen. 

Ausfall­warnung und Finanzlöcher

Bei Nach­rangdarlehen der Te-Solar-Gruppe, Aschheim, ist Anlegergeld in Gefahr. Die Te Solar Sprint IV GmbH & Co KG warnte im Januar 2019, Zinsen und Rück­zahlung könnten ausfallen. Die Te Solar Sprint III GmbH & Co KG kündigte an, die fällige Rück­zahlung zu verschieben und vor­erst keine Zinsen zu zahlen. Beide hat die Öko-Vertriebs­gesell­schaft UDI, Nürn­berg, vermittelt. Bei acht riskanten Zins­anlagen der UDI-Gruppe liegen schon seit 2016 die Zinsen unter Plan. UDI begründete dies gegen­über Finanztest damit, dass sie in dieselben Öko-Projektgesell­schaften investiert hätten. Finanztest hat zwei kriselnde Biogasfälle analysiert: Beide erhielten noch Geld neu aufgelegter UDI-Angebote, als es ihnen nicht mehr gut ging.

Kriselnde Biogas­projekte: Anteile rechnerisch wert­los

An der Top 3 Biogas GmbH & Co KG mit drei Biogas­anlagen in Witten­berge, Nems­dorf-Gören­dorf und Kogel beteiligten sich Anleger 2008 als Kommanditisten. Ihre Anteile sind rechnerisch wert­los: Aus den Jahres­abschlüssen von 2015 bis zum aktuellsten für 2017 ergibt sich, dass Verluste die Einlagen der Kommanditisten mehr als aufgebraucht haben. Bei der Projektgesell­schaft einer Biogas­anlage in Wendling­hausen war das seit 2014 der Fall. Beide hatten 2017 mehr als doppelt so hohe Verbindlich­keiten wie geplant.

UDI: Keine unlautere Verwendung von Anleger­mitteln

Geld bekamen beide aus UDI-Zins­anlagen, die Zins­rück­stände haben, aber auch aus dem UDI Energie Fest­zins IX und dem 2017 aufgelegten UDI Energie Fest­zins 12. Die Angebote IX und 12 fielen 2017 mit hohen Wert­berichtigungen auf. Könnte Anlegergeld dabei geholfen haben, Finanzlü­cken zu stopfen? Gut sieht das jedenfalls nicht aus. UDI dementierte auf Finanztest-Anfrage eine unlautere Verwendung von Anleger­mitteln. Das aktuell angebotene Nach­rangdarlehen der UDI Energie Fest­zins 14 GmbH & Co KG steht auf unserer Warnliste Geldanlage. Grund sind die Zins­rück­stände anderer UDI-Angebote und das hohe Risiko, weil die konkreten Projekte nicht bekannt sind.

Diese Meldung ist erst­mals am 19. Februar 2019 auf test.de erschienen. Sie wurde am 13. Juni 2019 aktualisiert.

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Kommentarliste

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  • sTestan6 am 22.03.2021 um 11:07 Uhr
    UDI und wie weiter...

    Hallo Herr Ochmann,
    konnten Sie schon weitere Informationen zur Lage erkunden?
    Dank&Gruß

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 29.06.2020 um 15:55 Uhr
    Noch keine Sammelklage

    @christian.ochmann: In Deutschland gibt es noch keine Sammelklagen, wie Sie es vielleicht aus der Berichterstattung zu Verfahren in der USA kennen.
    Hier gibt es die Musterfeststellungsklagen. Welche Musterfeststellungsverfahren gerade laufen, lesen Sie unter:
    www.test.de/Musterklagen
    Die Mitgliedsländer der EU haben sich vor kurzem auf die Einführung der EU-Sammelklage geeinigt. Für die Umsetzung haben die einzelnen Länder zwei Jahre Zeit. (maa)

  • christian.ochmann am 26.06.2020 um 18:08 Uhr
    UDI Festzins V

    Nun hat es sich für mich auch bemerkbar gemacht, das trotz Kündigungsbestätigung mein Darlehen nicht ausgezahlt wird .
    Ich hätte gern vom "Warentest" bzw. VerbraucherZentrale Informationen, ob eine Sammelklage möglich ist.
    Mit freundlichem Gruß
    Christian Ochmann