Krypto­anlagen

Initial Coin Offerings: Coins und Tokens – Spekulation oder Schwindel?

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[Stand: 16.01.2018] Bei Initial Coin Offerings (ICO) bieten Unternehmen Coins oder Tokens an. Die Angebote sind wenig reguliert und oft unausgereift.

Initial Coin Offering für Cannabis

Kryptowährungen und Coins wirkten 2017 im wahrsten Sinne des Wortes berauschend: Die Deutsche Cannabis AG hatte vor, sich bei Anlegern 5 bis 10 Millionen Euro über ein Initial Coin Offering (ICO) zu beschaffen. Mit dem Geld wollte sie sich an Unternehmen beteiligen, die in Kalifornien Cannabis anbauen oder Produkte mit der Droge vertreiben.

ICOs profitieren vom Boom bei Kryptowährungen

Krypto­anlagen - Welche Risiken die Welt von Bitcoin & Co aufwirft

„ICOs sind der größte Schwindel ­aller Zeiten.“ Jordan Belfort, verurteilter Finanz­betrüger, dessen Geschichte in „Wolf of Wall Street“ verfilmt wurde.

Bei einem Initial Coin Offering, manchmal auch Initial Token Offering oder Token Sale genannt, bietet ein Unternehmen über das Internet oder soziale Medien einem Schwarm von Anlegern (Crowd) Coins oder Tokens an, also digitale Einheiten auf Basis bestehender oder neu geschaffener Kryptowährungen. Zahlungen akzeptieren sie in etablierten Kryptowährungen oder in gesetzlichen Zahlungs­mitteln wie Euro oder US-Dollar. Die Coins oder Tokens dienen verschiedenen Zwecken. Zum Teil können Anleger damit Produkte oder Dienst­leistungen kaufen. Manche Coins oder Tokens gewähren Stimm­rechte oder Anteile an künftigen Einnahmen. Die ICOs profitieren vom Boom bei Kryptowährungen wie Bitcoin und Ether­eum.

Unser Rat

Der Kauf von Tokens und anderen „Gutscheinen“, mit deren Verkauf Firmen Kapital aufzunehmen, ist viel zu betrugs­anfäl­lig und riskant. Lassen Sie besser die Finger davon. Wenn Sie mehr über seriösere Kryptowährungen wissen wollen, lesen Sie unser Special Bitcoin: So funktioniert das Geld aus dem Internet.

Weit­gehend wildes Terrain

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Felix Hufeld, Präsident der ­Bundes­anstalt für Finanz­dienst­leistungs­aufsicht, als ICOs in Mode kamen.

Die Deutsche Cannabis AG etwa verband die Geschäfts­modelle Cannabis und Kryptowährungen, um „Investoren­kreise zu erschließen, die über herkömm­liche Finanzierungs­instru­mente für die Deutsche Cannabis AG nicht oder nicht in dem angestrebten Umfang erreich­bar sind“. Die neuartige Art der Kapital­beschaffung ist attraktiv für Unternehmen. Wenn sie Wert­papiere wie Aktien ausgeben, müssen sie nach strengen Vorschriften Verkaufs­prospekte mit oft mehr als 100 Seiten erstellen und der Bundes­anstalt für Finanz­dienst­leistungs­aufsicht (Bafin) vorlegen. Die ICOs sind dagegen weit­gehend wildes Terrain. „ICO-Strukturen bergen ein großes Potenzial für Miss­brauch und Betrug“, sagte Felix Hufeld, damals Bafin-Präsident.

Risiken bei Initial Coin Offerings

  • Verlustrisiko. Die Risiken sind hoch, ein Total­verlust ist möglich.
  • Fehlende Regulierung. Viele ICOs finden sich in unreguliertem Terrain.
  • Fehlender Schutz. Verbraucher-, Anleger- und Daten­schutz sind nicht gewähr­leistet.
  • Unzu­reichende Information. Anleger­information in sogenannten Whitepapers ist oft unzu­reichend, unver­ständlich oder irreführend.
  • Komplexität. Tech­nisches Verständnis ist für umfassende Beur­teilung von ICO-Projekten nötig.
  • Frühphase. Entwick­lungs­stand und Geschäfts­modelle sind oft uner­probt, Projekte in einem sehr frühen, experimentellen Stadium.
  • Preis­schwankungen. Hohe Preis­ausschläge sind möglich. Häufig gibt es keinen Zweitmarkt. Tokens können unver­käuflich sein.
  • Betrugs­risiko. Potenzial für Miss­brauch und Betrug ist groß. Dritte können mögliche Fehler im Programm­code ausnutzen.

Quelle: Bafin

Informationen nach Gutdünken

Die Pionierin in Deutsch­land, die Wysker UG aus Berlin, erläuterte im Herbst 2017 in einem „Whitepaper“ auf gerade mal 18 Seiten in schwer verständlichem Krypto-Sprech, warum ihr „Wys-Token“ auf Basis der Technologie der Kryptowährung Ether­eum tolle Aussichten haben sollte. Sie wollte eine Shopping-App und eine Onlineshopping-Platt­form auf den Markt bringen (siehe Grafik). Das ist typisch. Die Unternehmen sind oft sehr jung, ihre Vorhaben sind noch wenig ausgereift. Für Anleger ist es daher höchst riskant, sich an ICOs zu beteiligen. Sie setzen in der Regel nicht nur auf Geschäfts­modelle, die sich noch nicht am Markt bewährt haben, sondern wagen sich in einen Bereich, in dem es kaum Regeln zu ihrem Schutz gibt.

Deutsch­land-Premiere: Das Initial Coin Offering von Wysker

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Das Berliner Start-up Wysker entwickelte eine Shopping-App und beschaffte sich im Herbst 2017 Kapital. So sollte das Geschäft funk­tionieren.

Ungewöhnliche Allianz der Warner

Das hat sogar Warner auf den Plan gerufen, die ganz und gar nicht als notorische Bedenken­träger gelten. „Das ist viel schlimmer als alles, was ich jemals getan habe“, sagte etwa der verurteilte Finanz­betrüger Jordan Belfort. Er zockte Anleger mit Aktien ab und lieferte damit die Vorlage für den Film „The Wolf of Wall Street“. Belfort hält ICOs für den „größten Schwindel aller Zeiten“. Ungewöhnlich schnell haben auch Finanz­aufsichts­behörden der Europäischen Union und verschiedener Länder öffent­lich gegen die ICOs Stellung bezogen. Die deutsche Bundes­anstalt für Finanz­dienst­leistungs­aufsicht warnt: „Wie bei den meisten Trends zieht das hohe öffent­liche Interesse an ICOs auch Betrüger an.“ Sie stellt eine „systembe­dingte Anfäl­ligkeit von ICOs für Betrug, Geld­wäsche und Terrorismus­finanzierung“ fest.

Gefahr bei Scheinkryptowährungen

Als „Scheinkryptowährungen“ bezeichnet die Schweizer Finanzmarkt­behörde Finma eine gefähr­liche Spiel­art digi­taler Währungen. Damit meint sie Angebote von Firmen, die auf der Welle der Krypto­begeisterung reiten. Bei ihnen gibt eine zentrale Instanz, also ein Unternehmen oder eine Unter­nehmens­gruppe, die Coins oder Tokens aus. Bei üblichen Kryptowährungen ist gerade das nicht der Fall.

Bei einigen Anbietern bestehe der Verdacht, dass sie unerlaubte Geschäfte betrieben, warnt die Finma. Sie setzte daher unter anderem die Animax United LP aus Edinburgh als Betreiberin von „V-Coins“ auf ihre Warn­liste. Das hat sie auch bei der Euro Solution GmbH getan, die die digitale Währung Swiss­Coin vermarktete. Sie stand auch auf der Warnliste Geldanlage der Stiftung Warentest, ebenso wie die Vermarkter von OneCoin. Die Bundes­anstalt für Finanz­dienst­leistungs­aufsicht (Bafin) hat den OneCoin-Vertrieb in Deutschland untersagt. Diese Art virtueller Währungen ist hoch­spekulativ. Finanztest warnt davor, sich auf solche Geschäfte einzulassen.

Angreif­bar und manipulier­bar

Anleger könnten nur schwer über­prüfen, ob die Tokens und Co so funk­tionieren wie behauptet, denn sie können den zugrunde liegenden Programmiercode (Smart Contract) schwer über­prüfen, erklärt die Bafin: „Der Code kann sich zudem als angreif­bar und damit manipulier­bar erweisen.“ Die Informationen für Anleger seien „oft objektiv unzu­reichend, unver­ständlich oder irreführend“. Die Crowd kann sich nicht sicher sein, dass sie Abnehmer für ihre Coins oder Tokens findet. Die europäische Wert­papier­aufsichts­behörde ESMA mahnt bei den Handels­platt­formen zur Vorsicht: Viele seien „nicht reguliert und anfäl­lig für Markt­manipulation und Betrugs­hand­lungen“.

Keine gesetzlichen Vorgaben

Da es keine gesetzlichen Vorgaben oder Trans­parenz­vorschriften gibt, müssen Anleger auf eigene Faust das Coin- oder Token­angebot einschätzen und die Seriosität und Bonität des Anbieters beur­teilen. Das können sie kaum leisten. Sie sollten den Markt den Zockern über­lassen, damit sich ihr Geld nicht genauso in Rauch auflöst wie ein Joint.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Ursamajor13 am 15.05.2022 um 08:58 Uhr
    Bitcoin und Co sollten verboten werden

    Weshalb?: "Hinzu kommt der Energieverbrauch. Eine (!) Bitcoin-Trans­aktion braucht schät­zungs­weise so viel Strom wie ein Zwei­personen­haushalt in Deutsch­land in etwas mehr als zwei Monaten." Zudem haben Cryptowährungen der Cyberkriminalität per Erpressung wieder Tür und Tor geöffnet, da Verbrecher nun ein wirklich anonymes Zahlungssystem nutzen können. Einen wirklichen Nutzen haben diese Währungen darüberhinaus nicht.

  • JanMeier94 am 01.03.2022 um 14:47 Uhr
    Und wo steckt der Wert hinter Gold?

    Ihr schreibt, dass Kryptowährungen im Gegensatz zu Gold keinen Wert haben. Welchen realen Wert hat denn Gold? Gold ist nur etwas Wert, weil die Besitzenden hoffen, dass jemand anderes das Gold später zum selben Preis oder sogar zu einem höheren Preis abkauft. Mit Gold kann ich nichts anfangen, außer daraus z.B. Schmuck zu erstellen oder mir einen Goldbarren in das Regal zu stellen. Es ist ein reiner Wertspeicher, der auf Glauben beruht. Dasselbe gilt für Bitcoin. Bitcoin hat einen Wert, weil Leute daran glauben. Bitcoin hat sogar einen Gegenwert und zwar die Energie, die notwendig war, um einen Bitcoin zu produzieren.
    Man sollte die Gefahren von Kryptowährungen nicht ignorieren, aber dieser Artikel stammt leider von jemandem, der*die sich mit dem Thema absolut nicht beschäftigt hat.