Krypto­anlagen Welche Risiken die Welt von Bitcoin & Co aufwirft

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Krypto­anlagen - Welche Risiken die Welt von Bitcoin & Co aufwirft

Von Bitcoin hat jeder schon mal gehört. Doch sie ist nur die bekann­teste von unzäh­ligen anderen Kryptowährungen. Hier stellen wir einige davon vor. © Getty Images / Andrey Onufrienko

Kryptogeld wie Bitcoin ist spekulativ. Krypto­anlagen wie Security Token gewähren Rechte an Vermögens­werten oder Wert­papieren. Ein Einblick in Tokens, Coins und die Risiken.

Block­chain, Token, Coins – kleine Einführung in die Welt der Kryptowährungen

Bitcoin und andere Kryptowährungen wurden jahre­lang gehypt – nicht nur als Geld­anlage, sondern auch als mögliches Mittel, um den Austausch auf digitalen Platt­formen zu revolutionieren. Tesla-Chef Elon Musk investierte einen Teil seines Firmen­vermögens in Kryptowährungen und verstärkte den Hype. Doch die Anlagen sind hoch spekulativ. Kryptowährungen unterliegen starken Kurs­schwankungen.

Tipp: Wie sich der Bitcoin-Kurs entwickelt hat, zeigt eine inter­aktive Grafik in unserem Special Bitcoins: So funktioniert die Kryptowährung.

Block­chain soll helfen, Prozesse effizienter zu gestalten

Der Begriff „Krypto“ kommt aus dem Grie­chischen und bedeutet verborgen. Diese Welt reicht weit über die Währung Bitcoin hinaus und umfasst auch Rechte an Vermögens­anlagen, Wert­papieren, Produkten oder Dienst­leistungen. Gespeichert sind sie in einer Block­chain, einer Kette aus Buchungs­vorgängen, die dezentral auf einem Netz­werk von Rechnern abge­legt sind (Glossar). Eine zentrale Kontroll­instanz gibt es meist nicht, dafür verschlüsselte Über­tragungs­protokolle. Achim Himmelreich, Vize­präsident des Bundes­verbands Digitale Wirt­schaft (BVDW) e. V., sagt: „Die Block­chain­technik ist mit dem Bitcoin in die Welt gekommen, aber sie hilft mitt­lerweile in vielen Bereichen, Prozesse effizienter zu gestalten.“ Als Beispiele nennt er notarielle Verträge oder Lieferketten.

Unser Rat

Spekulation. Kryptowährungen sind hoch­riskant, Total­verlust ist möglich. Das gilt auch für Krypto­anlagen in Form von Rechten auf Vermögens­werte (Security Token).

Daten. Merken Sie sich Pass­wörter. Bewahren Sie Ihren privaten Schlüssel sicher auf, ein Verlust ist unwieder­bring­lich. Gewähren Sie Sie nie Dritten Zugriff.

Auswahl. Befassen Sie sich bei Security Token vor allem mit Risiken. Oft sind es Rechte an nach­rangigen Schuld­verschreibungen, im Krisenfall haben Sie eine schlechte Stellung. Zum Teil sind die Unternehmen sehr jung und ihre Geschäfts­modelle uner­probt. Manchmal sind die Informationen dürftig – es gibt keinen Wert­papier­prospekt oder Ähnliches.

Tokens und Kryptocoins existieren nur virtuell

In einer Block­chain gespeicherte Rechte an Vermögens­werten, „Token“ genannt, sollen Investments wie Immobilien oder Kunst­werke leichter und güns­tiger zugäng­lich und handel­bar für Privatleute machen. Eine Analyse des Marktes zeigt aber, dass die potenziellen Vorteile bislang kaum nutz­bar sind.

Die Krypto­welt war schon einmal Party­thema, als der Bitcoin-Kurs 2017 von rund 1 000 auf 20 000 Dollar zulegte. Das sei das neue Gold, versprachen manche. Andere blickten skeptisch auf die riesigen Kurs­schwankungen der „Münzen“ (Coins), die nur als virtuelle Zeichen­folge existieren. „Bit“ ist der Begriff für die kleineste digitale Einheit.

Ripple, Ether­eum, Stellar

Es gibt Tausende weiterer Block­chains und Kryptowährungen. Ripple etwa ist vor allem für den grenz­über­schreitenden Einsatz gedacht. Ether­eum, Basis der Kryptowährung Ether, eignet sich für digitale Verträge („Smart Contracts“) und ist daher beliebt als Grund­lage für Rechte an Wert­papieren und Vermögens­anlagen („Security Token“). Das gilt auch für Stellar, über die Trans­aktionen besonders schnell laufen sollen.

Irreführend ist der Begriff Währung. Es ist zwar manchmal möglich, mit Bitcoin zu bezahlen, aber ein gesetzliches Zahlungs­mittel ist die Kryptowährung nicht. Zur Abwick­lung von Alltags­geschäften taugt sie auch nur bedingt, was schon an der begrenzten Zahl der Trans­aktionen liegt. Die Buchungs­systeme von Banken sind viel schneller. Hinzu kommt der Energieverbrauch. Eine Bitcoin-Trans­aktion braucht schät­zungs­weise so viel Strom wie ein Zwei­personen­haushalt in Deutsch­land in etwas mehr als zwei Monaten.

Erste Regeln einge­führt

Der Vergleich mit Gold hinkt ebenfalls, denn hinter Kryptowährungen steckt kein Wert. Der Kurs stützt sich einzig auf die Hoff­nung, dass sie auch in Zukunft noch gefragt sind.

Eine Art Gutschein für Dienst­leistungen und Produkte sind „Coins“ oder „Token“, die Unternehmen in „Initial Coin Offerings“ (ICO) ausgaben. Darunter waren viele dubiose Anbieter, Finanztest warnte 2017 davor (Initial Coin Offerings: Hochriskant und betrugsanfällig).

Jetzt gibt es erste Regeln. Für das Verwahren von Krypto­anlagen ist seit 2020 eine Erlaubnis der Bundes­finanz­aufsicht nötig. Ein Gesetz­entwurf sieht vor, elektronische Wert­papiere und Krypto­wert­papiere einzuführen, die es nur in digi­taler Form gibt. Das gilt als Meilen­stein, weil Firmen und Investoren direkt miteinander Geschäfte machen können.

Wie Kryptowährungen praktisch einge­setzt werden

Um Krypto­anlagen inklusive Kryptowährungen zu kaufen, zu halten und zu verkaufen, ist eine spezielle Software als digitales Portemonnaie oder Schließ­fach („Wallet“) nötig. Sie muss zur Block­chain-Technologie passen, auf der die Krypto­anlagen basieren.

Legt sich eine Wallet-Besitzerin eine Krypto­anlage zu, wird als Beleg für ihr Eigentum in der entsprechenden Block­chain eine lange Ziffern- und Buch­staben­folge einge­tragen, der öffent­liche Schlüssel, also die öffent­liche Adresse der Wallet. Beim Verkauf gibt die Besitzerin den Auftrag, die Krypto­anlage an den Käufer zu über­tragen (So wechseln Kryptoanlagen den Besitzer). Sie braucht dazu ihren privaten Schlüssel, ein Pass­wort aus Ziffern und Buch­staben.

Die Rechner im dezentralen Netz­werk, die das „Kassen­buch“ (Distributed Ledger) führen, prüfen, ob alles passt. Ist das der Fall, fügen sie einen Daten­satz in der Block­chain hinzu. Nun ist ersicht­lich, dass der Eigentümer gewechselt hat und zum Beispiel nun gegebenenfalls Zinsen, Dividenden oder Ausschüttungen ihm zufließen.

Privaten Schlüssel nicht verlieren

Wer den privaten Schlüssel hat, hat also Zugriff auf die Krypto­anlagen. Betrügerische Broker gaben zum Beispiel vor, ihren Kunden beim Einrichten der Konten zu helfen, erfuhren dabei den privaten Schlüssel und räumten die Konten ab. Ohne Schlüssel ist kein Zugriff mehr möglich. So wie bei einem deutschen Programmierer in Kalifornien, der das Pass­wort für eine Fest­platte vergessen hat und nicht mehr an Tausende Bitcoin kommt.

Zudem ist die Block­chain-Technologie noch jung und vergleichs­weise uner­probt. Angreifer können auch mit massiven Dauer­anfragen Tauschbörsen lahmlegen. Außerdem kann sich niemand sicher sein, ob es eine Kryptowährung auf Dauer gibt.

Token für Kunst­werk von Warhol

Die Coins von Kryptowährungen entstehen meist dezentral in komplexen Rechen­prozessen. Anfangs genügte beim Bitcoin ein einfacher PC. Längst sind leistungs­starke Maschinen nötig, es gibt spezialisierte Firmen.

Bei anderen Krypto­anlagen ist es für Dritte nicht möglich, durch Rechen­prozesse neue Token zu schaffen. Die Hamburger Investment­platt­form Finexity bot Ende 2020 zum Beispiel „digitale Anteile“ für 44 000 Euro am Sieb­druck „Vegetarian Vegetable Soup (1969)“ von Andy Warhol an. Die Token gewähren kein Miteigentum an dem Kunst­werk, sondern Rechte an einer nach­rangigen Schuld­verschreibung. Die Anle­gerinnen und Anleger leihen dabei einer Gesell­schaft Geld. Mitbestimmungs­rechte haben sie nicht.

Finanz­aufsicht sieht Security Token als eine Art Wert­papier

Der Begriff Nach­rangig­keit ist in den Bedingungen der Schuld­verschreibung erklärt: Das Unternehmen darf Zinsen und Tilgung aussetzen, wenn es zahlungs­unfähig würde. Im Insolvenzfall kommen nach­rangige Gläubiger erst zum Zug, wenn alle vorrangigen befriedigt sind. Meist ist nichts für sie übrig.

Tokenbasierte, nach­rangige Schuld­verschreibungen sind derzeit am häufigsten unter Security Token, die Rechte an Vermögens­anlagen oder Wert­papieren gewähren. Die Finanz­aufsicht Bafin stuft Security Token als „Wert­papier eigener Gattung“ ein, weil die Token bislang schwer handel­bare Vermögens­anlagen ähnlich handel­bar wie Wert­papiere machen, jedenfalls in der Theorie.

Wer sie öffent­lich anbietet, muss mindestens ein Wert­papier­informations­blatt (WIB) veröffent­lichen, das die wichtigsten Informationen zusammenfasst. Ab 8 Millionen Euro Volumen ist ein Wert­papier­verkaufs­prospekt mit umfassenden Darstel­lungen zu Geschäfts­modell, wirt­schaftlicher Lage und vor allem den Risiken vorgeschrieben.

Wie alle tokenbasierten Anlagen lassen sie sich aber nur in geeigneten Wallets und nicht in Wert­papierdepots verwahren.

Unternehmen sind zum Teil sehr jung

„Die Token­inhaber tragen hohe Risiken, denn sie haben nicht nur eine ungüns­tige, nach­rangige Stellung, sie leihen ihr Geld häufig auch sehr jungen Unternehmen mit neuartigen Geschäfts­modellen“, erklärt Rechts­anwalt Peter Mattil aus München.

So stammten die ersten beiden Wert­papier­verkaufs­prospekte für tokenbasierte Schuld­verschreibungen, die die Bafin 2019 billigte, von der Bitbond Finance GmbH aus Berlin und der Start­mark GmbH aus Düssel­dorf, die 2018 gegründet wurden.

Bitbond wollte bis zu 100 Millionen Euro für eine neuartige Vermitt­lungs­platt­form für Kryptowährungs­darlehen einnehmen. Zinsen und Rück­zahlung fließen in der Kryptowährung Stellar Lumens. Mitt­lerweile berät die Gesell­schaft andere beim Tokenisieren. Start­mark strebte 50 Millionen Euro für Investments in andere, auch sehr junge Unternehmen an. Das ist hoch­riskant. Beide sammelten nur einen Bruch­teil der Summe ein. Fixkosten wie für das Erstellen des Prospekts fallen trotzdem an und können empfindlich zu Buche schlagen.

Ohnehin sind die Emissions­kosten nicht unbe­dingt günstig. Das Hamburger Immobilien­unternehmen Fundament RE wies 2019 im Wert­papier­prospekt für nach­rangige tokenbasierte Schuld­verschreibungen über eine Viertelmilliarde Euro bis zu 13 Prozent Emissions­kosten aus.

Zudem standen die Immobilien­projekte nicht fest. Das über­zeugte auch weniger Privat­anleger als erwartet.

Exporo bietet Immobilien an

Die meisten Angebote stammen bislang von Tochtergesell­schaften der Crowdfunding-Platt­form­betreiberin Exporo. Sie haben seit 2019 schon 41 tokenbasierte, nach­rangige Schuld­verschreibungen auf Basis der Ether­eum-Block­chain heraus­gegeben.

20 dienen dazu, eine oder mehrere Immobilien zu kaufen und zu vermieten, zum Beispiel ein Ärzte­haus in Hamburg. Der Zins ist variabel und hängt vom Vermietungs­erfolg ab. Die Schuld­verschreibungen sind besichert, allerdings nach­rangig nach den kredit­gebenden Banken.

Bei weiteren 21 bündelt Exporo das Anlegergeld für Projekt­entwickler, die Immobilien planen, bauen und verkaufen. Token­inhaber bekommen einen festen Zins.

Token an Treu­hand­anteilen

Es gibt auch Angebote, die Mitbestimmungs­rechte gewähren. So will die RHAS 5 Schiff­fahrts GmbH & Co. KG aus Haren (Ems) ein Schiff zum Trans­port von Gütern auch über Token finanzieren. Diese gewähren Rechte an tokenbasierten Treu­hand­anteilen an der Kommanditgesell­schaft. Die Token­inhaber dürfen über ein Onlineportal über Beschlüsse der Gesell­schafter mit abstimmen.

Solche Unter­nehmens­beteiligungen sind komplex. Daher ist es schade, dass die Gesell­schaft von dem Recht Gebrauch gemacht hat, nur ein dreiseitiges Wert­papier­informations­blatt statt eines ausführ­lichen Wert­papier­prospekts zu erstellen, wie er sonst bei Schiffs­beteiligungen vorgeschrieben ist.

Dagegen hat der Wert­papier­verkaufs­prospekt der Immobiliengesell­schaft Preos AG aus Leipzig für das erste tokenbasierte Treu­hand­vermögen, das wesentliche Aktienrechte vermittelt, mit Anlagen stolze 520 Seiten. Die Token sind in Aktien der Preos AG umtausch­bar. Diese sind im Frei­verkehr der Börse München gelistet. Es ist daher nicht ersicht­lich, warum jemand statt­dessen Aktienrechte über einen Treuhänder erwerben sollte, die viel schlechter handel­bar sind.

Noch keine Börse

Bislang lassen sich für Security Token nur über digitale „schwarze Bretter“ Käufer finden. Die Börse Stutt­gart zum Beispiel hat zwar angekündigt, über ihre App Bison und ihre Platt­form BSDEX den Handel mit Krypto­anlagen anzu­bieten. Bislang listet sie aber nur vier Kryptowährungen. Sie bietet an, private Schlüssel der Kunden zu verwahren, die Angst haben, ihn zu verschusseln.

Spekulationen mit Kryptowährungen sind ein sehr heißer Ritt. Bei anderen Krypto­anlagen sind noch kaum Vorteile ersicht­lich.

So wechseln Krypto­anlagen den Besitzer

Kryptowährungen und andere Krypto­anlagen lassen sich nach dem gleichen Prinzip weitergeben: Verkäufer A gibt den Auftrag zum Über­tragen an Käufer B. Rechner in einem Netz­werk prüfen das. Geben sie ihr Okay, werden die Daten der Trans­aktion zusammen mit weiteren in einem neuen Block an die Block­chain vermerkt.

Krypto­anlagen - Welche Risiken die Welt von Bitcoin & Co aufwirft

© Alamy / Jan Fritz, Infografik Stiftung Waretest / Martina Römer

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Ursamajor13 am 15.05.2022 um 08:58 Uhr
    Bitcoin und Co sollten verboten werden

    Weshalb?: "Hinzu kommt der Energieverbrauch. Eine (!) Bitcoin-Trans­aktion braucht schät­zungs­weise so viel Strom wie ein Zwei­personen­haushalt in Deutsch­land in etwas mehr als zwei Monaten." Zudem haben Cryptowährungen der Cyberkriminalität per Erpressung wieder Tür und Tor geöffnet, da Verbrecher nun ein wirklich anonymes Zahlungssystem nutzen können. Einen wirklichen Nutzen haben diese Währungen darüberhinaus nicht.

  • JanMeier94 am 01.03.2022 um 14:47 Uhr
    Und wo steckt der Wert hinter Gold?

    Ihr schreibt, dass Kryptowährungen im Gegensatz zu Gold keinen Wert haben. Welchen realen Wert hat denn Gold? Gold ist nur etwas Wert, weil die Besitzenden hoffen, dass jemand anderes das Gold später zum selben Preis oder sogar zu einem höheren Preis abkauft. Mit Gold kann ich nichts anfangen, außer daraus z.B. Schmuck zu erstellen oder mir einen Goldbarren in das Regal zu stellen. Es ist ein reiner Wertspeicher, der auf Glauben beruht. Dasselbe gilt für Bitcoin. Bitcoin hat einen Wert, weil Leute daran glauben. Bitcoin hat sogar einen Gegenwert und zwar die Energie, die notwendig war, um einen Bitcoin zu produzieren.
    Man sollte die Gefahren von Kryptowährungen nicht ignorieren, aber dieser Artikel stammt leider von jemandem, der*die sich mit dem Thema absolut nicht beschäftigt hat.