Nach­haltige Rentenfonds

So haben wir getestet

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Nach­haltige Rentenfonds Diese Anleihen eignen sich fürs grüne Depot freischalten

Im Test

Wir haben 121 Fonds getestet, davon 117 Fonds aus den Gruppen Staats­anleihen Euro und Staats- und Unter­nehmens­anleihen Euro, die im Namen oder in der Kurz­beschreibung Aussagen über Nach­haltig­keit treffen, sowie 4 Fonds aus der Gruppe Staats­anleihen Deutsch­land. Die Fonds haben wir einem Vorabscree­ning unterzogen.

Das Vorabscree­ning

Zunächst haben wir mithilfe des Prüf­instituts The Value Group und der Daten von MSCI einen Blick in die Fonds geworfen. Wenn sie in Unternehmen investieren, die mit kontroversen Waffen oder Tabak in Verbindung stehen, haben sie nur einen Punkt erhalten und wurden nicht weiter untersucht. Das galt auch für Unternehmen im Portfolio, die Einnahmen aus unkonventionellen fossilen Rohstoffen generieren (Ölsände und Fracking). Wir tolerierten 5 Prozent Anteil an Unternehmen bei Tabak und 0 Prozent bei kontroversen Waffen. Die Null-Prozent-Schwelle galt ebenfalls, wenn die Fonds in Firmen investieren, die gegen die Leitsätze der OECD sowie die UN Global Compact Prinzipien verstoßen. Auch dann gab es nur einen Punkt. Die Vereinten Nationen (UN) formulieren zehn Grund­sätze für eine verantwortungs­volle Unter­nehmens­führung. Unter anderem sollen die unterzeichnenden Unternehmen sich nicht an Menschen­rechtsver­letzungen mitschuldig machen und sich für die Abschaffung von Kinder- und Zwangs­arbeit sowie gegen Korruption einsetzen.

Ebenfalls durch das Vorabscree­ning fielen Fonds, die Anleihen von Staaten besitzen,

  • die dem Pariser Klimaab­kommen und der Biodi­versitäts­konvention nicht beigetreten sind,
  • die ein Militärbudget von mehr als 4 Prozent des BIP (Brutto­inlands­produkt) aufweisen,
  • bei denen die Todes­strafe legal ist,
  • die EU- oder UNO-Sanktionen unterliegen,
  • die von der Nicht­regierungs­organisation Free­dom House als „nicht frei“ einge­stuft sind und
  • bei denen hohe Korruption herrscht (Corruption Perception Index CPI < 30).

Unser Fragebogen

Den ­Anbietern der Fonds, die das Vorab-Scree­ning bestanden haben, haben wir einen Fragebogen geschickt. Für 37 Fonds und ETF haben wir eine Nach­haltig­keits­bewertung zwischen einem und fünf Punkten vergeben und unsere große Fondsdatenbank entsprechend aktualisiert. In der beigefügten PDF-Datei sind abge­bildet: alle Fonds und ETF, die das Vorabscree­ning über­standen und eine Nach­haltig­keits­bewertung bekommen haben und für die wir den Anlage­erfolg bewerten konnten.

Die Finanztest-Bewertung des Anlage­erfolgs

Wir messen den Anlage­erfolg der Fonds anhand des Chance-Risiko-Verhält­nisses. Die monatlich aktualisierten Ergeb­nisse veröffent­lichen wir in unserer großen Fondsdatenbank. Wir erläutern dort zudem die Details zum Fondsrating.

Die Finanztest-Nach­haltig­keits­bewertung

Die Finanztest-Nach­haltig­keits­bewertung setzt sich zusammen aus den Bewertungen für Staats­anleihen und – sofern im Portfolio – für Unter­nehmens­anleihen. Die Note wird anteilig berechnet.

Die Bewertung für die Nach­haltig­keit lautet wie folgt:

fünf Punkte – Sehr hoch

vier Punkte – Hoch

drei Punkte – Mittel

zwei Punkte – Nied­rig

ein Punkt– Sehr nied­rig

Bewertung der Staats­anleihen

Die Bewertung der Staats­anleihen ergibt sich haupt­sächlich aus dem ESG-Länderrating und der Bewertung der Ausschluss­kriterien. Das Länderrating umfasst die Scores für Umwelt­belange, Soziales und Staats­führung.

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Das ESG-Länderrating

Unsere Nach­haltig­keits­bewertung der Staaten haben wir mithilfe der Research­agentur The Value Group vorgenommen. Wir unter­teilen die Bewertung für das ESG-Länderrating in drei Kategorien nach dem Kürzel ESG. Die Buch­staben stehen für Environmental, Social und Gover­nance – was bezogen auf Länder mit Umwelt, Soziales und Staats­führung über­setzt werden kann. Die Bewertung stützt sich auf insgesamt elf Kriterien.

E-Score für Umwelt­belange:

  • Klima
  • Umwelt

S-Score für Soziales:

Bildung

  • Geschlechtergleichheit
  • Gesundheit und Ernährung
  • Menschen- und Arbeits­rechte
  • Sozialer Wohl­stand

G-Score für Staats­führung:

  • Demokratie
  • Entwick­lung
  • Korruption und Geld­wäsche
  • Waffen und Konflikte

Ausschluss­kriterien für Staaten im Detail

  1. Klima- und Umwelt­zerstörung: Ausgeschlossen sein sollen Staaten, die das Pariser Klimaab­kommen und die UN-Biodi­versitäts­konvention nicht ratifiziert haben, sowie Staaten, die im aktuellen Climate Change Performance Index mit dem Rating „sehr nied­rig“ bewertet werden (unter 40 Punkten). Das Kriterium ist voll erfüllt, wenn beide Punkte erfüllt sind, und einge­schränkt, wenn nur ein Punkt erfüllt ist.
  2. Atom­kraft: Hier geht es um den Betrieb sowie den Neubau von Kern­kraft­werken. Das Kriterium ist voll erfüllt für Staaten ohne Kern­kraft­werke sowie für Staaten, in denen der Anteil der Kern­energie an der Gesamt­strom­erzeugung im Durch­schnitt der letzten drei Jahre nicht mehr als 10 Prozent beträgt. Das Kriterium ist einge­schränkt erfüllt, wenn der Anteil der Kern­energie an der Gesamt­strom­erzeugung nicht mehr als 40 Prozent beträgt oder für Staaten, in denen keine neuen Kraft­werke gebaut oder geplant werden.
  3. Verstöße gegen Demokratie und Menschen­rechte: Staaten, die von Free­dom House Index als „nicht frei“ (teil­weise erfüllt) oder „teil­weise frei“ (voll erfüllt) bewertet werden.
  4. Korruption: Ausgeschlossen sein sollen Staaten mit hoher Korruption. Das Kriterium ist voll erfüllt, wenn der Ausschluss schon für Staaten mit einem aktuellem Corruption Perceptions Index von 50 gilt, und einge­schränkt erfüllt bei einem CPI von mindestens 30 Punkten.
  5. Hohes Militärbudget: Staaten, die im Durch­schnitt der letzten 3 Jahre mehr als 4 Prozent (teil­weise erfüllt) oder 3 Prozent ihres BIP (voll erfüllt) in Militär­ausgaben investieren.
  6. Kontroverse Waffen. Ausgeschlossen sein sollen Staaten, die Atomwaffen besitzen, die den Atomwaffen­sperr­vertrag nicht ratifiziert haben und die folgende Konventionen über kontroverse Waffen nicht ratifiziert haben: Über­einkommen über Streumunition, Ottawa Konvention über Anti­personenminen. Das Kriterium ist voll erfüllt, wenn Atomwaffen ausgeschlossen sind und einge­schränkt erfüllt, wenn nur Konventionen gegen kontroverse Waffen ratifiziert oder wenn nur Staaten ohne Atomwaffen­sperr­vertrag ausgeschlossen wurden.
  7. Todes­strafe: Ausgeschlossen sein sollen Staaten, in denen die Todes­strafe inner­halb der letzten zehn Jahre angewendet wurde.

Wir berück­sichtigen auch implizite Ausschlüsse. Bei Fonds, die nur in Staats­anleihen aus der Eurozone oder Deutsch­land investieren, nehmen wir an, dass die Ausschluss­kriterien erfüllt sind, wenn die untersuchten Praktiken in diesen Ländern nicht vorkommen, auch wenn sie vom Anbieter im ESG-Ansatz nicht definiert werden.

Bewertung der Unter­nehmens­anleihen

Die Bewertung der Unter­nehmens­anleihen ergibt sich aus der Bewertung der Ausschluss­kriterien, den Auswahl­methoden sowie der Strenge der Auswahl.

Strenge der Auswahl. Je mehr Anleihen im Auswahl­prozess aussortiert werden, desto besser. Ein Ausschluss­grad von mehr als 75 Prozent ist hoch, von mehr als 50 Prozent mittel, darunter gering.

Auswahls­trategien. Hierzu gehören Best-in-Class (Auswahl der Besten einer Branche), Best-of-all-Classes (Auswahl der branchen­unabhängig Besten), die absolute Auswahl (Auswahl von Titeln, die ein bestimmtes Rating erreichen) und die Themen­auswahl.

Ausschluss­kriterien für Unter­nehmens­anleihen im Detail

In unsere Bewertung fließen 29 Ausschluss­kriterien ein:

  1. Kohle­förderung zur Verwertung in ther­mischen Kraft­werken
  2. Konventionelle Erdgasförderung
  3. Konventionelle Ölför­derung
  4. Förderung von Ölsand, Ölschiefer und Schiefergas
  5. Betrieb von Kohle­kraft­werken
  6. Betrieb von Erdgas­kraft­werken
  7. Betrieb von Ölkraft­werken
  8. Kern­komponenten für ­Atom­kraft­werke
  9. Betrieb von Atom­kraft­werken
  10. Abbau von Uran
  11. Genetisch veränderte Organismen in der Land­wirt­schaft
  12. Massentierhaltung
  13. Tier­versuche für Kosmetik
  14. Produktion von Palmöl 
  15. Produktion von lang­lebigen ­organischen Schad­stoffen
  16. Ernste oder wieder­holte ­Umwelt­schäden
  17. Korruption, Steuer­vermeidung, Geld­wäsche
  18. Arbeits­rechts­verletzungen gemäß Konventionen der Inter­nationalen Arbeits­organisation (ILO)
  19. Menschen­rechts­verletzungen ­gemäß der Vereinten Nationen (Uno)
  20. Glücks­spiel
  21. Pornografie
  22. Alkohol
  23. Tabak
  24. Kriegs­waffen und Militärgüter 
  25. Hand­feuerwaffen
  26. Abge­reicherte Uranmunition
  27. Massen­vernichtungs­waffen
  28. Anti-Personen-Minen
  29. Streumunition

Um die volle Punkt­zahl zu erreichen, durfte ein Fonds nur in Unternehmen investieren, die höchs­tens 5 Prozent ihres Umsatzes mit Geschäften machen, die gegen die Ausschluss­kriterien des Fonds verstoßen, bis zur Grenze von 10 Prozent gab es die halbe Punkt­zahl. Ausnahmen sind geächtete Waffen, Ölsande und Fracking sowie Tabak­produktion und Pornografie. Hier lagen unsere Grenzen bei 0 und bei 5 Prozent. Bei Umwelt­zerstörung, Korruption, Arbeits- und Menschen­rechten kam es auf ernste und wieder­holte Verstöße an.

Wir unterscheiden die Ausschluss­kriterien in „voll erfüllt“, „einge­schränkt“ und „nicht erfüllt“.

Green Bonds

Green Bonds sind spezielle Anleihen für Klima- und Umwelt­projekte. Wir bewerten, welchen Anteil an Green Bonds und verwandten Instru­menten wie Social Bonds, Sustainability Bonds oder SDG Bonds (SDG ist die Abkür­zung für Sustainable Development Goals, nach­haltige Entwick­lungs­ziele) die Fonds haben und wie streng sie bei der Auswahl sind. Wir wollen wissen, ob die Ausschluss­kriterien der Fonds auch für Green Bonds gelten und ob die Anleihen bestimmte Mindest­stan­dards erfüllen wie zum Beispiel Green Bond Principles oder Climate Bond Stan­dard. Gut ist auch, wenn die Green Bonds von unabhängiger Seite begut­achtet werden (Second Party Opinion).

Nach­haltig­keits­beirat

Wir bewerten, ob es einen Nach­haltig­keits­beirat mit unabhängigen Experten gibt.

Nein‑X heißt, es gibt keinen solchen Beirat,
Ja‑Häkchenheißt, es gibt einen Beirat und dieser hat ein Mitspracherecht bei Fest­legung der Nach­haltig­keits­kriterien und Titel­auswahl,
eingeschränkt heißt, dass der Beirat keine oder wenig Mitspracherechte hat.

Trans­parenz

Hier bewerteten wir, wie oft der Anbieter das Portfolio im Internet veröffent­licht, ob er offenlegt, welche Anleihen er aus Nach­haltig­keits­gründen verkauft hat, ob er seinen Nach­haltig­keits­ansatz erläutert und regel­mäßig darüber berichtet. Die Bewertung für die Trans­parenz erfolgt separat und fließt nicht in die Nach­haltig­keits­note ein.

Nach­haltige Rentenfonds Diese Anleihen eignen sich fürs grüne Depot freischalten

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 15.07.2024 um 12:40 Uhr
    Tabelle mit 59 Länderratings

    @Thomas47110815: Ja, richtig. Finanztest hat nur die Bewertung der Staats­anleihen für das Länderrating der 59 wichtigsten untersuchten Länder veröffentlicht. Das sind die Länder, die auf dem Anleihenmarkt eine Rolle spielen und die in den analysierten Fonds typischerweise vorkommen.

  • Thomas47110815 am 12.07.2024 um 15:35 Uhr
    Tabelle mit 59 Ergebnissen

    Ich verstehe Ihren Kommentar so, das zwar 216 Länder und Regionen bewertet wurden, aber nur 59 in die Tabelle aufgenommen wurden. Und daher die Ergebnisse der anderen Länder nicht veröffentlicht sind.
    Richtig?

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 03.07.2024 um 17:33 Uhr
    Tabelle mit 59 Ergebnissen

    @alle: Finanztest hat für die Bewertung der Staats­anleihen für das Länderrating 216 Länder und Regionen bewertet und unter Punkt 5 eine Tabelle der Ergeb­nisse der 59 wichtigsten untersuchten Länder veröffentlicht. Die Liste enthält die Länder, die auf dem Anleihenmarkt eine Rolle spielen und die in den analysierten Fonds typischerweise vorkommen. Dargestellt sind jeweils die Gesamtbewertung sowie die drei Bewertungen für Umwelt, Soziales und Staats­führung.

  • M.ikel am 27.06.2024 um 15:42 Uhr
    Nachfrage

    Mich interessieren in diesem Zusammenhang erst mal nicht die Fonds. Ihr Untertitel
    "Finanztest hat anhand von 58 Kriterien – ange­fangen von Demokratie über Klima­schutz bis Wohl­stand – die Nach­haltig­keit von 216 Ländern und Regionen bewertet."
    besagt, dass die N a c h h a l t i g k e i t v o n L ä n d e r n + R e g i o n e n bewertet wird.
    Also erneut: wo finde ich die fehlenden 159 Länder und Regionen?

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 26.06.2024 um 17:02 Uhr
    Wo sind die anderen?

    @M.ikel: Die Bewertungen der Fonds erhalten Sie über die Links im Onlineartikel. Loggen Sie sich ein und rufen diesen Artikel noch einmal auf. Kurz hinter dem Inhaltsverzeichnis gelangen Sie über die Links "Staatsanleihen Deutschland", "Euro Staatsanleihen" und "Mix aus Euro-Staats- und Euro-Unternehmensanleihen" an die Ergebnisse.