Nach­haltige Fonds und ETF Was die neue EU-Einordnung für nach­haltige Fonds bedeutet

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Nach­haltige Fonds und ETF - Was die neue EU-Einordnung für nach­haltige Fonds bedeutet

Mehr oder weniger grün. Die EU-Regeln für nach­haltige Fonds haben sich verschärft. Einige Anbieter haben ihre Produkte daher umklassifiziert. © Getty Images / Giovanni Bortolani

Viele Anle­gerinnen und Anleger haben Post von ihrem Fondsanbieter bekommen: Ihr Nach­haltig­keits­fonds wird neu klassifiziert. Wir erklären, was das bedeutet.

Bisher nach­haltig, jetzt ökologisch und sozial

Auf den ersten Blick ist es wenig verständlich, was Anle­gerinnen und Anlegern da ins Haus flattert. In den Schreiben, das manche Anbieter nach­haltiger Fonds verschickt haben, heißt es ungefähr so: Der ETF würde zwar weiterhin ökologische und soziale Merkmale fördern, jedoch keine nach­haltigen Anlagen mehr zum Ziel haben und somit nun nach Artikel 8 und nicht mehr nach Artikel 9 klassifiziert. Was bedeutet das nun? Ist ökologisch und sozial nicht genau das, was den Kern eines nach­haltigen Fonds ausmacht? Die Erklärung für den scheinbaren Wider­spruch liegt in der Regelung der EU, die nun konkretisiert werden soll. Die Rede ist von der so genannten Offenlegungs­ver­ordnung, oft abge­kürzt als SFDR (sustainable finance disclosure regulation). Hier kommen auch Artikel 8 und 9 vor.

Anle­gerinnen und Anleger, die ein solches Schreiben bekommen haben, müssen nichts unternehmen. Die Anla­gestrategie ihres Fonds bleibt in der Regel dieselbe.

Klassifizierung nach EU-Offenlegungs­ver­ordnung

Nach der Offenlegungs-VO müssen sich Fonds in einen von drei Kategorien einsortieren:

  • Eine Einstufung nach Artikel 8 bedeutet, dass der Fonds nach­haltige Aspekte berück­sichtigt.
  • Eine Einstufung nach Artikel 9 heißt, dass die Fonds bestimmte nach­haltige Ziele verfolgen.
  • Andere Fonds stufen sich nach Artikel 6 ein.

Anle­gerinnen und Anleger finden diese Angaben oft im Facts­heet des Fonds oder in den Wesentlichen Anleger­informationen (WAI oder eng­lisch KIID).

Die meisten Fonds liegen in Schublade 8

Nach Angaben des Forums für Nach­haltige Geld­anlagen (FNG) lagen die meisten nach­haltigen Fonds bisher in der Kategorie-8-Schublade, nur ein Bruch­teil war nach Artikel 9 einge­stuft. Ein weit verbreiteter Irrtum war die Annahme, Artikel-9-Fonds seien immer die strengeren. Wie nämlich ein genauer Blick auf unsere Nach­haltig­keits­bewertung zeigt, stecken in beiden Kategorien sowohl strenge als auch laxere Nach­haltig­keits­fonds. Für Anle­gerinnen und Anleger gab die Klassifizierung allein daher keine ausreichende Orientierungs­hilfe.

Tipp: Die Ergeb­nisse der Nach­haltig­keits­bewertung können Sie im Fondsfinder abrufen oder im Testbe­richt Nachhaltige Fonds nach­lesen.

Hell- und dunkelgrüne Fonds in jeder Kategorie

Der Testsieger Ökoworld Ökovision Classic beispiels­weise ist nach Artikel 9 klassifiziert. Der von uns ähnlich bewertete GLS Bank Aktienfonds ist ein Artikel-8-Fonds, ebenso wie die drei weiteren aktiv gemanagten Fonds mit Nach­haltig­keits­bestnote. Der ETF Amundi MSCI World Climate Paris-Aligned PAB hingegen hat es in unserem Test nur auf einen Punkt gebracht, weil er nur wenige Ausschluss­kriterien beachtet. Das – nach­haltige – Ziel dieses ETF ist es, den Treib­hausgas­ausstoß mit den Pariser Klimazielen zu vereinbaren. Das hatte bis Ende 2022 eine Klassifizierung nach Artikel 9 zur Folge. Das ändert sich nun.

Von 9 auf 8 gestuft

Der französische ETF-Anbieter Amundi hat diesen und fast alle weiteren bisherigen Artikel-9-ETF umklassifiziert und nach Artikel 8 einsortiert. Die inhalt­liche Ausrichtung ist zwar dieselbe geblieben, doch weil die europäischen Behörden die Anforderungen verschärfen wollen, haben die Franzosen reagiert. Künftig, so heißt es bei der EU, sollen in Artikel-9-Fonds haupt­sächlich nach­haltige Papiere liegen. Der genannte Amundi-ETF hat fossile Energien jedoch nur teil­weise ausgeschlossen, Atom­kraft gar nicht. Der nachgebildete Index von MSCI reduziert den Treib­hausgas­ausstoß, indem er Wert­papiere entsprechend umge­wichtet. Unternehmen mit hohem CO2-Ausstoß werden im Vergleich zum Mutter­index MSCI World weniger stark berück­sichtigt und Unternehmen, die nur wenig Kohlen­dioxid verursachen, bekommen mehr Gewicht.

Auch andere Fondsanbieter reagieren

Nicht nur bei Amundi ist es zu Umstel­lungen gekommen. Die Deka hat ebenfalls einige Fonds umklassifiziert, unter anderem den Fonds Deka MSCI World Climate Change ESG Select und andere ETF aus dieser Reihe. Auch bei BNP Paribas betrifft es einige ETF, beispiels­weise den BNP Paribas Easy MSCI World SRI S-Series PAB 5% Capped, der drei Nach­haltig­keits­punkte hat und von Finanztest als 1. Wahl einge­stuft ist. 1. Wahl bedeutet, dass der Fonds den breiten Markt abdeckt. Auch dieser Fonds folgt, ähnlich wie der genannte Amundi-ETF, der Paris-Aligned Benchmark (PAB), erfüllt anders als dieser aber mehr Ausschluss­kriterien. Union Investment hat nach eigenen Angaben keine Umklassifizierungen vorgenommen.

Bei Artikel-8-Fonds erst einmal alles wie gehabt

Keine Änderungen gab es bei Artikel-8-Fonds. Auch hier gibt es strenge Nach­haltig­keits­fonds, außer dem GLS Bank Aktienfonds etwa auch den Superior 6 Global Challenges, den terrAssisi Aktien oder den Steyler Fair Invest Equities. In dieser Kategorie finden sich aber auch Fonds, die sich nicht explizit nach­haltig nennen und ESG-Kriterien lediglich mit berück­sichtigen. Die Deutsche-Bank-Tochter DWS beispiels­weise hat die Flaggschiff­fonds DWS Top Dividende und DWS Vermögensbildungsfonds I nach Artikel 8 einge­stuft. Beide Fonds wenden Angaben der DWS zufolge den „DWS Basic Exclusions“-Filter an. Dabei würden zum Beispiel Emittenten mit sehr hohen Klimarisiken oder hohen Erträgen aus kontroversen Sektoren ausgeschlossen.

Verwirrend ist das trotzdem. Für die Nach­haltig­keits-Statistik des Fonds­verbands BVI zählen Fonds, die nach Artikel 8 und 9 einge­stuft sind – allerdings spricht der BVI von „Fonds mit Nach­haltig­keits­merkmalen“. Glaubt man Gerüchten aus Brüssel beziehungs­weise Paris, dem Sitz der EU-Wert­papier­aufsicht, dann könnten sich allerdings auch die Rege­lungen für Artikel-8-Fonds noch verschärfen.

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