Nach­haltige Alters­vorsorge

So haben wir getestet

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Nach­haltige Alters­vorsorge Alle Testergebnisse für Fonds­policen mit nach­haltigen Fonds freischalten

Im Test

29 Tarife für fonds­gebundene Renten­versicherungen ohne Kapital­garantie, bei denen der Sparbeitrag in empfehlens­werte nach­haltige Aktienfonds Welt, Aktienfonds Europa oder Aktienfonds Schwellenländer Global aus aus unserem Test Nachhaltige Fonds angelegt wird.

Fonds­auswahl. Bei den „1. Wahl“-ETF reichte eine Nach­haltig­keits­bewertung von drei Punkten, aktiv gemanagte Fonds und nicht börsen­gehandelte Indexfonds brauchten eine Bestbewertung von fünf Punkten für die Nach­haltig­keit oder jeweils 4 Punkte für den Anlage­erfolg und die Nach­haltig­keit.

Versicherungs­vorgaben. Am Ende der Anspar­zeit besteht die Wahl zwischen lebens­langer Rente und Kapital­auszahlung. Leistungen bei Tod nach Renten­beginn waren nicht gewünscht, bei Tod vor Renten­beginn sollte das Fonds­guthaben an die begüns­tigte Person ausgezahlt werden.

Flexibilität der Rentenzahlung

Längste Renten­garan­tiezeit. Bei fast allen untersuchten Tarifen kann vereinbart werden, dass die Rente bei Tod des Versicherten für eine gewisse Zeit an die begüns­tigte Person weitergezahlt wird. Wurde eine Renten­garan­tiezeit von 20 Jahren vereinbart und der Versicherte verstirbt 10 Jahre nach Renten­beginn, so wird die Rente noch 10 Jahre weitergezahlt.

Kapitalrück­gewähr. Hier wird das bis zum Tod des Versicherten noch nicht aufgebrauchte Kapital an die begüns­tigte Person ausgezahlt.

Todes­fall­leistung änder­bar. Fonds­policen werden meistens über sehr lange Zeiträume abge­schlossen, daher ist es wichtig, dass man nach Vertrags­abschluss die ursprüng­lich für die Renten­phase vereinbarte Todes­fall­leistung (Renten­garan­tiezeiten, Kapitalrück­gewähr, Verzicht auf Todes­fall­leistung) ändern kann.

Rentenbe­zugs­form änder­bar. Es ist ebenfalls wichtig, dass man nach Vertrags­abschluss die ursprüng­lich für die Renten­phase vereinbarte Rentenform (voll­dynamische, teildyna­mische, konstante/flexible klassische Rente, fonds­gebundene Rente) noch ändern kann.

Fonds­gebundener Rentenbe­zug. Normaler­weise wird das mit Fonds angesparte Vertrags­vermögen ab Renten­beginn voll­ständig im Sicherungs­vermögen des Versicherers angelegt (klassische Rente). In einigen Tarifen wird ein Teil des Kapitals auch nach Renten­beginn in Investmentfonds angelegt.

Gesamt­kosten. Für einen am 15. August 1985 geborenen Modell­kunden, der ab dem 1. September 2022 über einen Zeitraum von 30 Jahren bis zum Renten­beginn am 1. September 2052 monatlich 100 Euro einzahlt, haben wir ermittelt, um wie viele Prozent­punkte eine Wert­entwick­lung von jähr­lich 6 Prozent durch die Kosten des Fonds und des Versicherungs­gerüsts geschmälert wird. Bei den Fonds­kosten haben wir die laufenden Kosten gemäß der aktuellen Wesentlichen Anleger­informationen (WAI) des Fonds berück­sichtigt. Fonds­interne Trans­aktions­kosten sowie gegebenenfalls anfallende erfolgs­abhängige Kosten blieben unbe­rück­sichtigt.

Die von uns ermittelten Gesamt­kosten können von den in den Vertrags­angeboten angegebenen Effektiv­kosten abweichen, da diese von den Anbietern gegebenenfalls unter anderen Vorgaben berechnet werden.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 15.11.2022 um 14:17 Uhr
    Rentenversicherung

    @alle: Wer sein Geld in eine (fondsgebundene) Rentenversicherung steckt, zahlt wie das Wort schon sagt, in eine Versicherung ein. Ziel der Rentenversicherung ist die (eigene) Absicherung für ein (sehr) langes Leben. Viele Rentenversicherte sichern gemeinsam das Risiko des Erreichens eines sehr hohen Alters ab. Wer früh verstirbt finanziert die Renten der länger lebenden Mitversicherten. Zusätzlich kann man in der Rentenversicherung eine Rentengarantiezeit vereinbaren. Diese sorgt dafür, dass die Rente z.B. bis zum 10. Jahr nach Rentenbeginn an Hinterbliebene weitergezahlt wird. Für die Absicherung eines Ehepaares gibt es sog. verbundene Rentenversicherungen, die die Rente weiterzahlen, bis beide verstorben sind.
    Wer eine umfassende Absicherung für seine Angehörigen sucht, z.B. weil noch minderjährige Kinder im Haushalt leben, bekommt mitunter über die Risikolebensversicherung einen umfassenderen, günstigeren Schutz.
    Wer im Alter auf einen Fondsauszahlplan setzt, organisiert sich selbst und lebt von den selbst erzielten Fondserträgen ohne Unterstützung eines Versichertenkollektives. Die Sicherheit einer lebenslangen Rente, egal wie alt man wird, gibt es beim Fondsauszahlplan nicht, bzw. nur bei der Erzielung eines sehr hohen Vermögens.
    www.test.de/auszahlplan
    Wem es um eine volle Absicherung der Angehörigen geht, z.B. weil noch minderjährige Kinder im Haushalt leben, bekommt über die Risikolebensversicherung einen umfassenderen Schutz.
    Wer im Alter auf einen Fonds-Auszahlplan setzt, organisiert sich selbst und lebt von den selbst erzielten Fondserträgen. Die Sicherheit einer lebenslangen Rente, egal wie alt man wird, gibt es hier nicht, bzw. nur bei der Erzielung eines sehr hohen Vermögens.
    www.test.de/auszahlplan

  • echnaton2 am 15.11.2022 um 08:57 Uhr
    Wichtig: Abwägung für die Hinterbliebenen bedenken

    Hallo Redaktion,
    in ihrem Artikel 5754765 haben sie eine gute Tabelle mit Vor-/Nachteilen dabei, an der man das Übel der Versicherungen erkennt: im Todesfall stehen die Hinterbliebenen OHNE das sauer angesparte Geld da, erhalten aus einer Rentenversicherung wenn es Altersvorsorge war nur ein Sterbegeld, der Rest ist futsch. Habe das selbst so erlebt, würde nie jemanden dazu raten, eine betriebliche Altersvorsorge mit einer Versicherung abzuschließen, das ist rausgeworfenen Geld. Lieber wie im o.g. Artikel beschrieben SELBST mit Pantoffel-Methode vorsorgen, da behält man die Kontrolle, das Geld und die Kosten im Griff.
    Meines Erachtens müssten diese Zusammenhänge auch schon Schülern beigebracht werden, damit diese nicht schon am Anfang Ihres Berufslebens von den Versicherungsvertretern in unsinnige Verträge gedrängt werden, mit denen sie 35 Jahre lang dem Versicherungsunternehmen den Außendienst finanzieren und sich mit einer mageren Rendite begnügen müssen.

  • hansen75 am 20.10.2022 um 15:10 Uhr

    Kommentar vom Administrator gelöscht. Grund: Verstoß gegen die Netiquette