Mutmacher Schluss mit den Gebührentricks!

0
Mutmacher - Schluss mit den Gebührentricks!

Dirk Zurmühlen. „Die Sparkasse Essen hat das BGH-Urteil ignoriert. So ein Verhalten von einer Sparkasse, die ja eine Anstalt öffent­lichen Rechts ist, ist nicht in Ordnung.“ © Stefan Korte

In der Rubrik „Mutmacher“ stellen wir Menschen vor, die Rechte von Verbrauchern stärken. Diesmal: Dirk Zurmühlen forderte zu unrecht erhobene Bank­gebühren zurück.

Dirk Zurmühlens Kanzlei liegt an einer viel befahrenen Essener Straße nahe dem Haupt­bahnhof. Drinnen dämpfen Teppichboden und schall­dichte Fenster den Verkehrs­lärm. Auch der Anwalt selbst tritt leise und zurück­haltend auf. „Mich hat es einfach geärgert, wie die Sparkasse Essen mit ihren Kunden umgeht“, sagt er auf die Frage, warum er einen monate­langen Kampf gegen seine Haus­bank geführt hat.

Plötzlich erhebt die Bank Gebühren

Der Ärger begann bei Dirk Zurmühlen wie bei Millionen anderer Bank­kundinnen und -kunden auch: Für sein Sparkassen­konto, das einmal kostenlos war, zogen im Lauf der Jahre die Gebühren an. Unerfreulich.

Ein Grund aktiv zu werden, war das für ihn jedoch nicht. „Damals habe ich mich nicht weiter damit beschäftigt“, gibt der 61-Jährige zu. Als 2018 die Sparkasse Essen erneut die Gebühren anhob und zusätzlich Kosten für jede Buchung, Über­weisung und Last­schrift einführte, eröff­nete er ein zweites, kostenloses Giro­konto bei einer anderen Bank.

Steigende Kosten für Konto­führung

Die Sparkasse Essen war nicht allein mit den Gebühren­erhöhungen. Viele Banken änderten ihre Geschäfts­bedingungen und verlangten plötzlich Geld für die Konto­führung oder Über­weisungen. Kunden wurden darüber meist per Post informiert – wider­sprachen sie nicht, wurde das als Zustimmung gewertet. Wer die Extra­kosten nicht akzeptierte, musste mit Konto­kündigung rechnen.

Nur 8 Euro Gebühren zurück

Nach mehreren Prozessen urteilte der Bundes­gerichts­hof (BGH) 2021 (Az. XI ZR 26/20): Die Art und Weise, wie viele Banken Gebühren erheben, ist unzu­lässig. Änderungen der Geschäfts­bedingungen und die damit verbundenen Preis­erhöhungen sind ohne ausdrück­liche Zustimmung nicht wirk­sam.

Sparkasse ignoriert BGH-Urteil

Dirk Zurmühlen begrüßte das Urteil, errechnete, dass ihm seit 2018 insgesamt 74 Euro zu viel abge­zogen worden waren, und forderte die Summe von seiner Sparkasse. Doch die zahlte ihm lediglich 8 Euro zurück.

„Die Sparkasse Essen hat so nicht nur meine Rechts­auffassung, sondern auch das BGH-Urteil ignoriert“, stellt er fest. „So ein Verhalten von einer Sparkasse, die ja eine Anstalt öffent­lichen Rechts ist, ist nicht in Ordnung.“ Ähnliche Erfahrungen wie Zurmühlen machten Tausende: Ihre Banken erstatteten trotz des wegweisenden BGH-Urteils nur widerwil­lig einen Teil der zu Unrecht erhobenen Gebühren.

Zurmühlen entschloss sich Ende 2021, gegen seine Bank vor Gericht zu ziehen. Dass viel Arbeit auf ihn zukommt, war klar, wie die Sache ausgeht nicht. „Ein Prozess­risiko gibt es immer“, sagt er. Bankenrecht ist kein Schwer­punkt seiner juristischen Arbeit. Mehrere prall gefüllte Ordner zeugen von wochen­langer Beschäftigung mit dem Thema in seiner Frei­zeit.

Sparkasse erkennt Forderung an

Im Juni 2022 kam es zur Verhand­lung. Als die Richterin durch­blicken ließ, dass sie Zurmühlens Forderungen für berechtigt hält, knickte die Sparkasse ein. Die Bank verpflichtete sich, die fehlenden 66 Euro Gebühren zu erstatten und die Prozess­kosten zu über­nehmen. Ein Anerkennt­nis­urteil – so lautet der Fach­begriff für diese Art von Prozess­ausgang, der in diesem Fall einen Haken hat: Das Gericht muss sein Urteil nicht begründen. Wer sich ebenfalls von der Sparkasse Essen über­vorteilt sieht, kann sich zwar auf dieses Urteil berufen, muss aber damit rechnen, dass die Sparkasse Essen es als Einzel­fall­entscheidung verkauft. „Für mich ist es dennoch ein Präzeden­zurteil“, sagt Dirk Zurmühlen. „Finanziell hat sich die Sache nicht gelohnt, aber hier ging es eben ums Prinzip.“

0

Mehr zum Thema

0 Kommentare Diskutieren Sie mit

Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.