Maulwürfe im Garten Vertreiben erlaubt, verletzen verboten

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Maulwürfe im Garten - Vertreiben erlaubt, verletzen verboten

Seine Hügel sieht man häufig, den Maulwurf selbst so gut wie nie. © Adobe Stock

Wenn Erdhaufen den Rasen über­säen, treibt das Hobby­gärtner zur Verzweiflung. Aber: Die nützlichen Tiere zu fangen, zu verletzen oder gar zu töten, verbietet das Gesetz.

Hohe Bußgelder möglich

Präzedenzfälle gibt es wenige: So wurde zum Beispiel ein Rentner vom Amts­gericht Detmold wegen „Nach­stellen eines wild lebenden Tieres der besonders geschützten Art“ zu einem Bußgeld von 1 500 Euro verurteilt. Er wurde dabei beob­achtet, wie er ein Werk­zeug mit spitzen Metall­stiften in einen Maulwurfs­hügel rammte (Az. 2Cs-22 Js 385/14-952/14). In der zweiten Instanz kippte das Land­gericht Detmold das Urteil und senkte das Bußgeld auf 250 Euro (Az. 4 Ns-22 Js 385/14-228/14). Dem Rentner konnte nicht nachgewiesen werden, dass seine Attacke Maulwürfen gelte und nicht etwa Wühlmäusen.

Lärmen gestattet

Erlaubt ist es, das Tier durch strenge Gerüche oder Lärm zu vertreiben – oder besser noch – ihm etwas Positives abzugewinnen. Er ernährt sich vorwiegend von Larven und Insekten, die sonst Garten­pflanzen befallen könnten.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • StephanOverbeck am 09.02.2024 um 11:49 Uhr
    Maulwurfvertreiber

    Darüber sollte es mal einen Test geben! Der Markt ist völlig unübersichtlich.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 12.11.2021 um 06:52 Uhr
    Gewünschter Test

    @Heinz57: Ihre Anfrage nehmen wir gerne als Untersuchungswunsch auf.

  • Heinz57 am 09.11.2021 um 18:51 Uhr
    Test über Mittel fehlt

    Wieso gibt es keinen Test, welche Mittel am besten geeignet sind?