Lebens­versicherung Rechts­streit um die Reserven

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Lebens­versicherung - Rechts­streit um die Reserven

Bundes­verfassungs­gericht. Die Richter müssen entscheiden, ob für Lebens­versicherer strengere Regeln gelten, wenn sie Leistungen kürzen. © picture alliance/dpa/ Uli Deck

Kunden sollten angemessen an den Bewertungs­reserven beteiligt werden. Das fordert der Bund der Versicherten und zieht vor das Bundes­verfassungs­gericht.

Hintergrund des Streits

Auslöser ist ein Konflikt mit der Ergo-Tochter Victoria Leben. Per Verfassungs­beschwerde will der Bund der Versicherten (BdV) erreichen, dass Kunden angemessen an den Bewertungs­reserven beteiligt und genau darüber informiert werden. Sie entstehen, wenn der Markt­wert einer Kapital­anlage des Versicherers über dem Anschaffungs­preis liegt – wenn also der Wert der mit Kundengeld erworbenen Immobilien, Aktien­anlagen oder Zins­papiere gestiegen ist.

„Sicherungs­bedarf“ auf Kosten der Kunden

Seit einer Gesetzes­änderung im Jahr 2014 werden die Versicherten in geringerem Ausmaß an der Wert­steigerung beteiligt. Versicherer dürfen seitdem einen „Sicherungs­bedarf“ zurück­behalten, um die garan­tierte Verzinsung von bis zu 4 Prozent für Kunden mit älteren laufenden Verträgen finanzieren zu können. Dies hält der BdV so für nicht angemessen. Der Bundes­gerichts­hof hat diese Regelung jedoch gebil­ligt. Nach Meinung des BdV müssen Versicherer eine finanzielle Schieflage „hinreichend und nach­prüf­bar belegen“. Es dürfe nicht sein, dass „Versicherer Leistungen an Versicherte streichen, ohne wirk­lich Rechenschaft ablegen zu müssen“.

Leser­aufruf: Haben Sie eine Kapital­lebens­versicherung oder eine private Renten­versicherung, aus der Sie bereits Leistungen beziehen oder die demnächst abläuft? Wie hat der Versicherer Sie an den Bewertungs­reserven beteiligt und darüber informiert?

Schreiben Sie bitte eine E-Mail an: bewertungsreserven@stiftung-warentest.de

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