Lebens­versicherung Was die Lebens­versicherung leistet

3
Lebens­versicherung - Was die Lebens­versicherung leistet

Geplatzte Träume. Wer fest mit bei Vertrags­schluss zugesagten Über­schüssen rechnet, wird oft enttäuscht – sicher ist nur die garan­tierte Leistung. © Roman Klonek

Lebens­versicherungen sind vielfältig: Risiko­lebens­versicherung, Kapital­lebens­versicherung, fonds­gebundene Renten­versicherung – wir erklären die Unterschiede.

Das Wichtigste in Kürze

Wie die private Alters­vorsorge funk­tioniert

Risiko­lebens­versicherung.
Sichert das Einkommen für die Hinterbliebenen ab, falls der Versicherte stirbt. Sinn­voller Schutz für Familien. Vergleich Risikolebensversicherungen.
Kapital­lebens­versicherung.
Mischung aus Spar­produkt für die Alters­vorsorge und Risiko­schutz. Früher gab es vergleichs­weise hohe Zinsen. Heute nicht mehr.
Private Renten­versicherung.
Alters­vorsorgeform, bei der das angesparte Kapital im Alter in eine lebens­lange Rente umge­wandelt wird. Wir haben untersucht, welche Produkte sich lohnen (Vergleich Private Rentenversicherung und Vergleich Fondsgebundene Rentenversicherung).
Lebens­versicherung optimieren.
Auch nach dem Abschluss einer Lebens­versicherung haben Versicherte oft noch die Möglich­keiten, die Leistungen aus der Police zu optimieren. Alle Details finden Sie im großen Special Lebensversicherung optimieren.
Garan­tiezins.
Der Vorteil von Lebens­versicherungen ist eine garan­tierte Verzinsung. Diese ist aber immer weiter gesunken und liegt bei neuen Verträgen heute bei maximal 0,25 Prozent.
Kündigung.
Häufig ist es mit Verlusten verbunden, den Vertrag zu kündigen. Meist ist es besser ihn durch­zuhalten. Alternativen sind der Verkauf der Police oder in manchen Fällen eine Rück­abwick­lung.

Unser Rat

Laufender Vertrag.
Haben Sie bereits einen Vertrag, halten Sie ihn durch. Wenn er länger als fünf Jahre läuft, sind meist die Abschluss­kosten bezahlt und es fließt mehr von Ihrem Beitrag in Ihren Spartopf.
Auszahlung.
Wenn Ihr Vertrag abge­laufen ist und der Versicherer Ihnen Ihre Beteiligung an den Bewertungs­reserven nicht darlegt, verlangen Sie Aufklärung. Berufen Sie sich dabei auf das Urteil des Bundes­gerichts­hofs (BGH) vom 27. Juni 2018 (Az. IV ZR 201/17).
Beschwerde.
Informiert der Versicherer dann nicht, wenden Sie sich an Ombuds­mann (versicherungsombudsmann.de) und Bundes­finanz­aufsicht (bafin.de). Geprüft wird etwa, ob der Zeit­punkt der Beteiligung an Reserven korrekt ist.
Vertrags­prüfung.
Sie können Ihren Vertrag von der Verbraucherzentrale Hamburg prüfen lassen. Dies kostet 85 Euro (vzhh.de, Such­wort: Vertrags­prüfung). Sie prüft unter anderem, ob die Rendite plausibel ist.
Klage.
Hat Ihre Beschwerde keinen Erfolg und haben Sie eine Rechts­schutz­versicherung, verklagen Sie Ihren Versicherer. Das oben erwähnte BGH-Urteil ermutigt dazu. Selbst wenn die Bafin nach einer Beschwerde „keine Anhalts­punkte“ für eine Falsch­berechnung sehe, stehe dies „einem Anspruch des Klägers auf Über­prüfung in einem zivilrecht­lichen Verfahren nicht entgegen“, so der BGH.
Neuer Vertrag.
Schließen Sie zur Alters­vorsorge keine Kapital­lebens­versicherung und keine der neu angebotenen privaten Renten­versicherungen mit abge­senkten Garan­tien ab („Neue Klassik“ und Index­policen). Sie erfahren nicht, wie viel vom Beitrag wirk­lich gespart wird. Außerdem ist die bei Vertrags­schluss garan­tierte Leistung zu nied­rig.

Risiko­lebens­versicherung oder kapital­bildende Lebens­versicherung?

Lebens­versicherung - Was die Lebens­versicherung leistet

Wer für eine Familie sorgt, sollte eine Risiko­lebens­versicherung abschließen. Sie schützt die Hinterbliebenen, wenn ein Eltern­teil stirbt. © Roman Klonek

Lebens­versicherungen lassen sich grob in Risiko­lebens­versicherungen und kapital­bildende Lebens­versicherungen unterscheiden. Der Zweck einer Risikolebensversicherung ist, die Familie abzu­sichern. Bei kapital­bildenden Versicherungen werden die Einzahlungen genutzt, um Kapital anzu­sammeln, das später wieder an den Kunden zurück­gezahlt wird. Kapital­bildende Lebens­versicherungen werden haupt­sächlich als private Alters­vorsorge des Sparers genutzt. Bei dieser Form gibt es Kapitallebensversicherungen, die am Ende der Anspar­phase das Geld einfach ausschütten. Und es gibt private Rentenversicherungen, die statt einer Kapital­auszahlung eine monatliche Rente zahlen.

Risiko­lebens­versicherung – für Familien sinn­voll

Für Familien ist eine Risiko­lebens­versicherung sinn­voll. Fällt der Haupt­verdiener aus, muss die Familie in Folge ohne dessen Gehalt klar­kommen. Eine Risiko­lebens­versicherung zahlt nach dem Tod des Versicherten eine vereinbarte Todes­summe. Damit sollte die Familie das wegfallende Einkommen kompensieren können. Aber auch wenn der Partner stirbt, der haupt­sächlich die Kinder erzieht und deshalb nur wenig oder gar nicht erwerbs­tätig ist, entstehen zusätzliche Kosten für die Kinder­erziehung, die geschultert werden müssen. Auch gemein­same Firmen­inhaber können sich mit einer Risiko­lebens­versicherung gegen­seitig absichern.

Tipp: Ein Vergleich von Risiko­lebens­versicherungen lohnt sich, es gibt große Kosten­unterschiede. Die besten und güns­tigsten Verträge finden Sie mit unserem Vergleich Risikolebensversicherung.

Leser­aufruf – Ihre Erfahrungen sind gefragt

­
Ist ­Ihre Kapital­lebens­versicherung, Ihre ­Privat-, Riester- oder Rürup-Rente in jüngster Zeit fällig geworden? Wie hat sich Ihr Anteil an den Bewertungs­reserven im Vergleich zu früheren Stand­mitteilungen verändert? Hat der Versicherer über Ihren Anteil an den Reserven verständlich informiert? Schreiben Sie uns bitte eine Mail: bewertungsreserven@stiftung-warentest.de. Dankeschön!

Kapital­lebens­versicherung – als Geld­anlage über­holt

Kapital­lebens­versicherungen waren lange Zeit eine beliebte Geld­anlage. Altverträge, die Kunden vor vielen Jahren abge­schlossen haben, können wegen der hohen garan­tierten Zinsen noch attraktiv sein. Neuabschlüsse sieht Finanztest kritisch. Kapital­lebens­versicherungen sind unflexibel, intrans­parent und vermischen Todes­fall­schutz mit Spar­produkt. Auch zu besseren Zeiten haben wir schon von ihnen abge­raten. Bei einer Kapital­lebens­versicherung zahlt der Kunde monatlich oder jähr­lich Beiträge an seine Versicherung. Einen Teil davon zieht der Versicherer als Kosten ab, ein Teil geht in die Absicherung des Todes­fall­risikos und ein Teil wird angespart. Dieser verbleibende Spar­anteil wird dabei mindestens mit einem Garan­tiezins verzinst. Legt der Versicherer das Geld gut an, gibt es Über­schüsse oben­drauf. Durch die hohen Kosten und die nied­rigen Zinsen am Kapitalmarkt ist bei vielen Kunden in den letzten Jahren die Auszahlung erheblich geringer, als bei Vertrags­beginn vom Versicherer in Aussicht gestellt.

Große Lücken zwischen Versprechen und tatsäch­licher Leistung

Finanztest hat die Lebens­versicherungs­verträge seiner Leser ausgewertet und zeigt welche Lücken zwischen Versprechen und der tatsäch­lichen Leistung bei Vertrags­ablauf klaffen. Lesen Sie dazu unser Special Wie Versicherer Rente und Kapitalauszahlung kürzen.

Übrigens: Auch lange nach Vertrags­ende können Kunden vielen Lebens- und Renten­versicherungs­verträgen noch wider­sprechen, wenn diese eine fehler­hafte Belehrung enthalten. Tausende Euro Nach­schlag sind drin. Millionen Verträge sind betroffen. Infos dazu finden Sie in unserem Special Lebensversicherung: Widerspruch kann Tausende Euro bringen.

Lebens­versicherung als private Renten­versicherung

Heute werden statt Kapital­lebens­versicherungen üblicher­weise private Rentenversicherungen verkauft. Bei einer klassischen privaten Renten­versicherung gibt es eine Anspar­phase und eine Renten­phase. In der Anspar­phase zahlt der Versicherte monatlich oder jähr­lich Beiträge an die Versicherung. Einen Teil davon zieht der Versicherer als Kosten ab, der Rest wird angespart und verzinst.

Garan­tiezins plus Über­schüsse

Damit nimmt der Versicherer dem Kunden das Risiko der Geld­anlage ab und garan­tiert ihm eine Vermehrung seines Geldes. Der Kunde könnte auch selber am Kapitalmarkt aktiv werden, aber er hätte dort das Risiko, sein Geld schlecht anzu­legen und es zu verlieren. Garan­tiert ist jedoch nur der (nied­rige) Garan­tiezins. Hat der Versicherer eine gute Anla­gestrategie, kommen noch Über­schüsse oben­drauf. Zum Beginn der Renten­phase wird das angesparte Kapital dann wahl­weise ausgezahlt oder in eine lebens­lange Rente umge­wandelt.

Das „Lang­lebig­keits­risiko“ ist geschützt

Der Sparer könnte natürlich selbst sein Erspartes durch 20 Jahre teilen und es lang­sam aufbrauchen. Er hat aber das „Risiko“, dass er doch zehn Jahre länger lebt. Sein Geld wäre dann schon weg. Dagegen schützt der Versicherer seinen Kunden, indem er ihm das „Lang­lebig­keits­risiko“ abnimmt und eine lebens­lange Rente garan­tiert. Mit diesen garan­tierten Leistungen hat der Kunde eine vernünftige Plan­barkeit für die Rente. Natürlich ist eine solche Renten­versicherung aber nur dann eine gute Idee, wenn der Versicherer fair mit seinen Kunden umgeht. Wenn sie über­durch­schnitt­lich alt werden, müssen die Versicherten also mit ihrer Rente aus Garantie plus Über­schuss mehr heraus­bekommen, als sie einge­zahlt haben. Das ist aufgrund hoher Kosten und ungüns­tiger Kapital­anlage aber nicht immer der Fall.

Gute Alternativen

Gesetzliche Rente.
Eine lohnende Alternative zu einer privaten Renten­versicherung können freiwil­lige Einzahlungen in die gesetzliche Renten­versicherung sein. Gerade für renten­nahe Jahr­gänge sind die Auszahlungen oft höher. Alle Informationen dazu und weiteren Regeln der gesetzlichen Rente finden Sie in unserem Special Wann sich freiwillige Einzahlungen in die Rente lohnen.
Betriebs­rente.
Als Direkt­versicherungen gibt es Lebens­versicherungen auch als Betriebs­rente. In Zukunft muss sich ihr Arbeit­geber dann an ihrer Alters­vorsorge beteiligen. Lesen Sie alles, was Sie dazu wissen müssen, in unserem Special Betriebliche Altersvorsorge.

Garan­tiezins von Lebens­versicherungen derzeit bei 0,25 Prozent

Der Garan­tiezins – eigentlich Höchst­rechnungs­zins – ist der Zins, den Lebens­versicherer maximal ansetzen dürfen, wenn sie ihren Kunden vorrechnen, welche Leistung ihnen mindestens garan­tiert wird. Er wird vom Bundes­finanz­ministerium fest­gesetzt. Der Garan­tiezins wird nur auf den Spar­anteil zugesagt, nicht auf den gesamten Beitrag. Der Spar­anteil ist der Anteil am Beitrag, der nach Abzug des Kosten- und Risiko­anteils für die Kapital­anlage zur Verfügung steht. Der Garan­tiezins bei Kapital­lebens­versicherungen und privaten Renten­versicherungen ist in den letzten Jahren immer weiter gesunken, deswegen sind alte Verträge mit hohen garan­tierten Zinsen heute ziemlich lukrativ, weil es diese Zinsen für andere sichere Anlagen nicht mehr gibt.

Lukrative Altverträge

Alte Verträge lohnen sich durch den Garan­tiezins.

Vertrags­abschluss

Garan­tiezins1

Vor Juli 1986

3,00

Ab Juli 1986

3,50

Ab Juli 1994

4,00

Ab Juli 2000

3,25

Ab Januar 2004

2,75

Ab Januar 2007

2,25

Ab Januar 2012

1,75

Ab Januar 2015

1,25

Ab Januar 2017

0,90

Seit Januar 2022

0,25

Legende

1
Die Garan­tieverzinsung wird nicht auf den gesamten Beitrag gewährt, sondern nur auf den Spar­anteil (gezahlter Beitrag minus Kosten der Versicherung für Verwaltung, Vertrieb und Todes­fall­schutz der Police).

Tipp: Durch die nied­rigen Zinsen und die hohen Kosten können viele Anbieter ihren Kunden nicht mal mehr garan­tieren, dass bei Vertrags­ende zumindest die einge­zahlten Beiträge sicher sind. Welche Versicherer das noch schaffen, welche Alternativen Sie haben und wie Sie Ihren Vertrag optimieren können, zeigt unser Special Verträge im Zinstief – was nun?

Fonds­gebundene Lebens­versicherung und Renten­versicherung

Chance und Risiko. Es gibt private Renten­versicherungen auch als fonds­gebundene Angebote, kurz: Fonds­policen. Dabei werden Teile der Beiträge des Kunden in Fonds investiert. Wie viel der Kunde später ausgezahlt bekommt, hängt somit auch von der Entwick­lung der Fonds ab: Kurs­gewinne führen zu einem höheren, Kurs­verluste zu einem nied­rigeren Auszahl­betrag. Bei fonds­gebundenen Lebens­versicherungen sollte der Sparer regel­mäßig kontrollieren, wie die Fonds in seinem Vertrag laufen.

Fonds wechseln. Laufen sie schlecht, hat der Sparer in der Regel die Möglich­keit, die Fonds zu wechseln. Das ist häufig notwendig. Erfahrungs­gemäß haben unsere Leser häufig teuere und zu spezielle Fonds in ihrer Police. Wählen sie statt­dessen gute und güns­tige Fonds, steigt die Chance, dass die Auszahlungen höher ausfallen als bei der klassischen Lebens­versicherung.

Auf Kosten achten. Jedoch gibt es bei jeder fonds­gebundenen Lebens­versicherung auch das Risiko von Kurs­verlusten und schlecht laufenden Verträgen. Die Kosten sind häufig zu hoch. In unserem letzten Vergleich Fondsgebundene Rentenversicherung gab es aber auch güns­tige Tarife mit guter Fonds­auswahl.

Alternative Fonds­sparplan. Warum ein Fonds­sparplan häufig die bessere Wahl ist, verraten wir in unserem Special Altersvorsorge mit Fonds – das sollten Sie wissen.

Tipp: Haben Sie eine Riester-Fonds­police? Unsere Fonds-Experten sehen sich monatlich die Fonds­paletten der Riester-Fonds­policen an und bewerten die dort aufgelisteten Fonds. Unsere Empfehlung für Ihren Vertrag finden Sie in unserem Vergleich Riester Fondspolicen: Durch Fondswechsel mehr herausholen.

Lebens­versicherung als „neue Klassik“

Nur Beiträge garan­tiert. Viele Anbieter haben neue Produkte entworfen, die sie als Renten­versicherung verkaufen. Bei diesen Verträgen, im Fachjargon „neue Klassik“ genannt, sind die Garan­tien im Vergleich zur „Klassik“ gesenkt. Nicht mehr die Vermehrung des Kapitals mit dem Garan­tiezins wird garan­tiert, sondern nur noch der Erhalt der vom Kunden einge­zahlten Beiträge. Wichtig: Ein reiner Beitrags­erhalt bedeutet durch die Inflation jedoch eine Entwertung der Kauf­kraft. Die Inflation ist aktuell sehr nied­rig, aber das muss nicht so bleiben. Und selbst bei einer historisch nied­rigen Inflation von 1 Prozent sinkt die Kauf­kraft von 1 000 Euro in 30 Jahren auf nur noch 742 Euro.

Garan­tien weiter abge­senkt. In Zukunft wollen Versicherer nicht mal mehr den vollen Erhalt der Beiträge garan­tieren. Markt­führer Allianz hat angekündigt, neue Lebens­versicherungs­verträge ab 2021 nur noch mit einer Garantie für 60 bis 90 Prozent der Beitrags­summe anzu­bieten.

Höhere Über­schüsse in Aussicht gestellt

Als Ausgleich für die gesunkenen Garan­tien stellen die Versicherer höhere Über­schüsse in Aussicht. „Sicher und trotzdem die Chance auf mehr“ soll die Botschaft sein. Klingt toll, doch in Zahlen sind die Extras eher ernüchternd. 0,3 Prozent­punkte mehr Gesamt­verzinsung aus den Über­schüssen zahlte etwa die Allianz ihren Kunden mit ihrem Produkt „Perspektive“ 2021 im Vergleich zu den Kunden mit der „alten“ klassischen Renten­versicherung. Für die Renten­phase lassen sich die Anbieter mit den neuen Produkten viele Freiheiten. Denn wie die höheren Über­schüsse verrentet werden, das wollen die meisten Anbieter erst entscheiden, wenn es so weit ist und der Kunde in Rente geht. Die Plan­barkeit ist dahin.

Tipp: Als reine, recht sichere Spar­produkte ohne Verrentung sind die neuen Verträge okay (Vergleich Private Rentenversicherung).

Über­schüsse der Lebens­versicherung

Zwei Bausteine. Die Auszahlung aus einer Kapital­lebens­versicherung oder privaten Renten­versicherung, die nicht auf Fonds basiert, besteht aus dem garan­tierten Teil, den der Kunde wegen des Garan­tiezinses auf jeden Fall erhält, und einem varia­blen aus Über­schüssen.

Wie Über­schüsse entstehen. Über­schüsse fallen vor allem an, wenn der Versicherer mit dem Kundengeld am Kapitalmarkt mehr erwirt­schaftet, als er seinen Kunden zugesagt hat (Garan­tiezins). In geringerem Umfang entstehen sie auch, wenn Lebens­versicherer ihre Verwaltungs­kosten zu hoch angesetzt haben. Dieser Kostengewinn wird den Kunden gutgeschrieben. Zusätzlich erhöhen Risikogewinne die Über­schuss­beteiligung. Sie entstehen, wenn weniger Versicherte sterben als kalkuliert. Die Unternehmen müssen dann weniger Todes­fall­leistungen auszahlen.

Wann Über­schüsse ausgezahlt werden. Viele Versicherer zahlen nur einen Teil der Über­schüsse laufend aus und einen Teil zum Ende des Vertrags. Der Schluss­über­schuss wird ausgezahlt, wenn der Vertrag regulär abläuft, nur teil­weise auch bei Kündigung oder Tod des Kunden.

Lebens­versicherung kündigen – Rück­kaufs­wert oft nied­rig

Verluste in Kauf nehmen. Laufende Lebens­versicherungen lassen sich kündigen. Dieser Schritt sollte allerdings sehr gut über­legt sein. Der Versicherer zahlt dem Kunden dann nur den sogenannten Rück­kaufs­wert, der nach Abzug der Kosten über­bleibt. Ein großer Teil der Kosten wird in den ersten Jahren von den Beiträgen abge­zogen, so dass über lange Zeit weniger Geld im Vertrags­guthaben ist als Beiträge einge­zahlt wurden. Eine Kündigung führt dann zu Verlusten. Wenn der Vertrag sehr teuer ist und sehr schlecht läuft, ist ein Ende mit Schre­cken jedoch häufig sinn­voller als eine Schre­cken ohne Ende.

Wann Durch­halten die bessere Wahl ist. Wenn Sie nur noch wenige Jahre bis zum Vertrags­ablauf haben, ist es aber am besten, Ihren Vertrag durch­zuhalten. So profitieren Sie wenigs­tens noch vom Schluss­über­schuss. Lassen Sie sich von unseriösen Vermitt­lern nicht drängen, vorzeitig zu kündigen.

Steuer­vorteile bei alten Lebens­versicherungen

Nicht ohne Not kündigen. Wenn Sie das Geld nicht dringend brauchen, sollten Sie eine Kündigung alter Verträge gut prüfen. Denn häufig haben die alten Verträge Vorteile, die Sie heute nicht mehr bekommen würden: Der Garan­tiezins ist höher und die steuerliche Behand­lung ist anders.

Sonder­ausgaben geltend machen. Ein großes Plus einer Lebens­versicherung, die Sie vor 2005 abge­schlossen haben: Sie können die Beiträge groß­teils als Sonder­ausgaben steuerlich absetzen. Lassen Sie sich das Kapital später auf einen Schlag auszahlen, müssen Sie die Erträge nicht versteuern – wenn bestimmte Voraus­setzungen erfüllt sind. So müssen Sie fünf Jahre lang Beiträge gezahlt haben, der Vertrag muss seit mindestens zwölf Jahren laufen und die Todes­fall­summe muss mindestens 60 Prozent der Beiträge betragen.

Höhere Garan­tiezinsen nutzen. Für einen Vertrag aus früheren Jahren bekommen Sie außerdem deutlich höhere Garan­tiezinsen als heute (siehe oben). Vergleich­bar sichere und hohe Zinsen sind heute bei Geld­anlagen nicht zu haben, zumal der Haupt­teil der Kosten bezahlt ist. Eine alte Lebens­versicherung kann ein guter Baustein der Alters­vorsorge sein. Ist die Versicherung mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung verbunden, sollten Sie den Vertrag behalten. Eine neuer Vertrag erfordert eine erneute Gesund­heits­prüfung.

Lebens­versicherung verkaufen

So funk­tioniert es. Eine weitere Alternative zur Kündigung einer Lebens­versicherung ist es, die Lebens­versicherung zu verkaufen. Die Käufer von Lebens­versicherungen zahlen dem Kunden etwas mehr als den Rück­kaufs­wert, den er bei Kündigung von seinem Versicherer bekäme. Sie tun das, weil sie die Lebens­versicherung selbst weiterführen und so den Teil des Gewinns einstreichen, der nur fällig ist, wenn der Vertrag durch­gehalten wird. Einen kleinen Teil dieses Gewinns bekommt der Kunde, der ihnen die Police verkauft hat, als Aufschlag.

Achtung, schwarze Schafe! Eigentlich ist das eine gute Idee, doch tummeln sich auf dem Markt leider viele dubiose Firmen. Wählen Sie nur Angebote von Unternehmen, die den Kauf­preis in einer Summe auszahlen. Es gibt Firmen, die nur einen Teil des Betrags auszahlen und den Rest in monatlichen Raten, oft über zehn Jahre und länger verteilt. Ob es die Firma dann noch gibt, ist ungewiss.

Tipp: Seien Sie auch miss­trauisch, wenn ein Unternehmen das Geld aus Ihrer Lebens­versicherung gleich in Anlagen investieren will, die Ihnen angeblich 150 Prozent und mehr des Rück­kaufs­werts bringen, den Sie vom Versicherer bekämen. Holen Sie sich im Zweifels­fall Rat bei einer Verbraucherzentrale oder einem gericht­lich zugelassenen unabhängigen Versicherungsberater, bevor Sie Ihre Police verkaufen.

Lebens­versicherung beleihen

So funk­tioniert es. Für kurz­fristigen Geldbedarf gibt es auch die Möglich­keit, die Lebens­versicherung zu beleihen und sie nicht zu kündigen. Der Versicherer gewährt meist ein Policendarlehen bis zur Höhe des aktuellen Rück­kaufs­werts. Es muss spätestens bei Ablauf oder im Leistungs­fall der Versicherung zurück­gezahlt werden.

Wann es sich lohnt. Der Zins für das Darlehen ist deutlich höher als die Verzinsung der Police selbst. Die Beleihung lohnt sich deshalb oft nur bei einer kurzen Lauf­zeit, etwa wenn noch vier Jahre bis zum Ende der Lauf­zeit über­brückt werden sollen.

Konditionen vergleichen. Es gibt neben den Versicherungen selbst auch Dritt­anbieter, deren Konditionen güns­tiger sein können. Auf ihren Internet­seiten gibt es Lebens­versicherungs-Rechner, die ein Angebot ausrechnen. Kunden sollten die Angebote vergleichen.

Steuer auf Auszahlung der Lebens­versicherung oft günstig

Gerade alte Lebens­versicherungs­verträge sind steuerlich sehr günstig: Erlebt der Versicherungs­nehmer den Vertrags­ablauf, müssen Kunden mit Altverträgen oft weder mit Finanz­amt noch Sozialkassen teilen: Die Leistung bleibt steuerfrei, wenn der Vertrag bis zum 31. Dezember 2004 abge­schlossen wurde und in einer Summe ausgezahlt wird. Weitere Voraus­setzungen:

  • Bis zu Auszahlung, Verkauf oder vorzeitiger Kündigung hatte die Police eine Lauf­zeit von mindestens zwölf Jahren und
  • mindestens fünf Jahre lang wurden Beiträge einge­zahlt.
  • Bei nach dem 31. März 1996 abge­schlossenen Verträgen (bei Direkt­versicherungen über den Arbeit­geber nach dem 31. Dezember 1996) muss der Todes­fall­schutz außerdem mindestens 60 Prozent der Beitrags­summe über die gesamte Lauf­zeit betragen haben.

Verträge nach 2005 steuer­pflichtig

Anfang 2005 wurden für Neuverträge Steuerprivilegien gekippt. Lässt sich ein Kunde das Kapital auszahlen, muss er auf die Erträge aus Lebens­versicherungen nun 25 Prozent Abgeltung­steuer plus Solidaritäts­zuschlag und eventuell Kirchen­steuer zahlen – nach Abzug des Sparerpausch­betrags von 801 Euro für Ledige und 1 602 Euro für Paare. Allerdings zahlt sich hier Geduld für Sparer aus, denn unter zwei Bedingungen greift eine ermäßigte Besteuerung:

  • Der Vertrag muss eine Mindest­lauf­zeit von zwölf Jahren aufweisen und
  • die Auszahlung darf erst nach dem 60. Geburts­tag des Versicherungs­nehmers erfolgen, bei Vertrags­abschluss ab 2012 erst ab dem 62. Lebens­jahr.

Frühestens Anfang 2017 können also Kunden mit Neuverträgen ab 2005 steuer­begüns­tigt die Auszahlung behalten. Werden die Voraus­setzungen erfüllt, sind nur 50 Prozent der Erträge steuer­pflichtig, dann aber mit dem individuellen Steu­ersatz . Die ermäßigte Besteuerung gilt auch für fonds­gebundene Lebens­versicherungs­verträge, bei denen die Versicherungs­gesell­schaft die Beiträge während der Lauf­zeit in Fonds investiert hat.

Bei Rente nur Ertrags­anteil

Soll das Kapital aus der Versicherung als monatliche Rente ausgezahlt werden, gilt nur der „Ertrags­anteil“ als steuer­pflichtiges Einkommen. Das heißt, nur ein Teil der Rente muss tatsäch­lich versteuert werden. Die prozentuale Höhe richtet sich nach dem Alter bei Renten­beginn. Wer mit 65 in Rente geht muss zum Beispiel nur 18 Prozent der Rente mit seinem persönlichen Steu­ersatz versteuern.

Rente teil­weise steuer­pflichtig

So wird der steuer­pflichtige Anteil einer als Rente ausgezahlten Lebens­versicherung ermittelt.

Renten­beginn mit dem … Lebens­jahr

59

60/61

62

63

64

65 / 66

67

68

Ertrags­anteil (Prozent)

23

22

21

20

19

18

17

16

12 Irrtümer zur Lebens­versicherung

Mit mehr als 87 Millionen Verträgen liegt bei den Lebens­versicherern ein Riesen­baustein der Vorsorge und Absicherung der Menschen in Deutsch­land. Auf dem Gipfel­punkt ihres Geschäfts im Jahr 2005 hatten die Versicherungs­gesell­schaften sogar gut 94 Millionen Policen in ihrem Bestand – viel mehr Verträge als das Land damals Einwohner hatte. Doch allzu oft wissen Kunden gar nicht genau, was ihr Vertrag leistet. Oder sie haben einen Vertrag geschlossen, der nicht die gewünschte Leistung bietet. In Zeiten der Nied­rigzins­phase sind immer mehr Spare­rinnen und Sparer enttäuscht über die Auszahlung, wenn diese nach vielen Jahren des Einzahlens endlich fällig wird. Auch rund um Steuern und Sozial­abgaben gibt es Miss­verständ­nisse. Die Alters­vorsorgeexperten der Stiftung Warentest klären 12 häufige Irrtümer auf.

Unser Rat

Bestehender Vertrag
. Haben Sie bereits einen Vertrag, halten Sie ihn durch. Wenn er schon länger als fünf Jahre läuft, sind meist die Abschluss­kosten bezahlt und es fließt nun mehr von Ihrem Beitrag in Ihren Spartopf.
Vertrag optimieren.
Es gibt drei Möglich­keiten, Ihren Vertrag zu optimieren. Sie können den Beitrag jähr­lich im Voraus zahlen, statt monatlich, so wird er besser verzinst. Wenn Sie auf den Zusatz­schutz einer Hinterbliebenenrente verzichten, erzielen Sie eine höhere Alters­rente oder Kapital­auszahlung. Streichen Sie zehn Jahre vor Vertrags­ende die dyna­mische Beitrags­erhöhung, sinken die Kosten.
Neuer Vertrag.
Schließen Sie zur Alters­vorsorge keine Kapital­lebens­versicherung und keine der neu angebotenen privaten Renten­versicherungen mit abge­senkten Garan­tien ab („Neue Klassik“ und Index­policen). Sie erfahren nicht, wie viel vom Beitrag wirk­lich gespart wird. Außerdem ist die bei Vertrags­schluss garan­tierte Leistung zu nied­rig.
Vertrags­prüfung.
Sie können Ihren Vertrag von der Verbraucherzentrale Hamburg prüfen lassen. Dies kostet 85 Euro. Sie prüft unter anderem, ob die Rendite plausibel ist.

1. Alle gezahlten Einzahlungen in meine Kapital­lebens­versicherung werden verzinst und bringen Ertrag

Das stimmt nicht. Sowohl bei einer Kapitallebensversicherung als auch bei einer privaten Rentenversicherung wird nur ein Teil Ihrer Einzahlungen, also Ihres Beitrags, gespart. Ein anderer Teil fließt in den Risiko­schutz, ein weiterer geht für Kosten ab. Der Risiko­schutz kann neben dem Todes­fall­schutz auch noch eine Leistung für den Fall einer Berufsunfähigkeit sein. Dies können Kunden im Vertrag vereinbaren. Doch diese Zusatz­leistungen kosten Geld. Auch für den Abschluss und die Verwaltung eines Vertrags ziehen die Versicherungs­unternehmen Geld von den Beiträgen ihrer Kunden ab. Verzinst wird nur das Geld, das übrig bleibt. Ein Garantiezins von 0,25 Prozent für neu abge­schlossene Verträge sieht zunächst angesichts von Null­zinsen für andere Spar­produkte okay aus. Doch bei teuren Versicherern kann die Rendite deutlich negativ sein. Der Neuabschluss einer Kapital­lebens­versicherung ist nicht mehr attraktiv.

2. Bei einer Renten­versicherung kann ich mich bis zum Ende der Spar­phase für eine Kapitalzahlung statt für eine monatliche Rente entscheiden

Stimmt leider nicht immer. Es kommt auf die Vertrags­bedingungen an. Ist dort ein Kapital­wahl­recht für das Ende der Spar­phase vereinbart, können Sie sich bis kurz vor Renten­beginn entscheiden, ob Sie Ihr Erspartes lieber als monatliche Rente oder auf einen Schlag haben möchten.

Tipp: Auch eine Teil­kapitalzahlung ist möglich. Brauchen Sie eine größere Summe für eine Anschaffung, können Sie sich dafür einen Teil des angesparten Guthabens auszahlen lassen und den anderen Teil als Rente bekommen.

3. Wer seinen Vertrag bei einem Versicherer abge­schlossen hat, bekommt von diesem dann auch die Leistung.

Dafür gibt es keine Garantie. Lebens­versicherer wie die Generali haben ihren Bestand an Abwick­lungs­platt­formen verkauft (Kunden verkauft – was nun?). Diese werden auch Run-off-Gesell­schaften genannt. Betroffen sind nicht nur Kunden mit privaten Renten- oder Lebens­versicherungen, sondern auch solche mit Riester- und Rürup-Verträgen. Die Kunden wurden nicht gefragt, ob sie dem Verkauf zustimmen. Ihre Zustimmung ist nicht vorgeschrieben. Die staatliche Versicherungs­aufsicht Bafin hat die Verkäufe von Beständen bisher immer genehmigt. Zuvor hat sie geprüft, ob die „Belange der Versicherten gewahrt“ sind. So bleiben die bisher den Kunden fest gutgeschriebenen Über­schüsse erhalten. Ihre künftige Über­schuss­beteiligung ist jedoch ungewiss.

4. Wenn mein Versicherer insolvent wird, ist meine Auszahlung futsch

Nein, glück­licher­weise nicht. Es gibt einen gesetzlich vorgeschriebenen Pleite­schutz. Wird ein Versicherer insolvent, über­nimmt der Sicherungs­fonds Protektor AG die Verträge und steht wenigs­tens für die garan­tierte Leistung gerade.

5. Mit einer Kapital­lebens­versicherung mit Garan­tiezins kann ich keinen Verlust machen

Das stimmt nicht. Bei Versicherern mit hohen Kosten und schlechtem Anla­geerfolg sind Verluste möglich, sowohl bei einer Kapital­lebens­versicherung als auch bei einer privaten Renten­versicherung. Dann erhalten Kunden sogar weniger als ihre einge­zahlten Beiträge. Vor Verlust geschützt sind Kunden mit einer Riester-Renten­versicherung. Hier gilt eine Garantie, dass zu Renten­beginn die einge­zahlten Beiträge und die erhaltenen staatlichen Zulagen vorhanden sind.

6. Auf die Über­schuss­beteiligung, die mir bei Vertrags­beginn zugesagt wurde, ist Verlass

Nein. Verlassen können Sie sich nur auf die Verzinsung Ihres Spar­anteils, die Ihnen bei Vertrags­schluss garan­tiert wurde. Den größten Anteil an den Über­schüssen einer Lebens­versicherungs­gesell­schaft macht der Zins­über­schuss aus. Vom Zins­gewinn aus Kapital­anlagen muss die Gesamt­heit aller Kunden eines Versicherers mindestens 90 Prozent bekommen. Für jeden einzelnen Kunden ist sein Anteil bis zum Ende der Spar­phase ungewiss. Die bei Vertrags­schluss vom Unternehmen gegebenen Zusagen sind unver­bindlich. Ungewiss ist auch, wie viel Kunden aus dem Risiko­über­schuss bekommen werden. Dieser entsteht, wenn der Versicherer weniger Geld für Todes­fall­leistungen ausgeben muss als kalkuliert. Auch die Über­schüsse, die jeder einzelne Kunde am Ende der Vertrags­lauf­zeit aus Kostengewinnen erhält, stehen bei Vertrags­schluss noch in den Sternen.

7. Die Auszahlung aus einer Kapital­lebens­versicherung muss immer versteuert werden

Nein, es kommt auf das Abschluss­jahr des Vertrags an. Haben Sie ihn vor dem Jahr 2005 abge­schlossen, mindestens fünf Jahre lang Beiträge gezahlt und einen Mindest­todes­fall­schutz vereinbart, zahlen Sie auf die Kapitalzahlung keine Steuern. Bei Verträgen ab dem Jahr 2005 müssen Sie Abgeltung­steuer auf den Ertrag zahlen – es sei denn, der Vertrag ist mindestens zwölf Jahre gelaufen und Sie sind bei Auszahlung mindestens 60 Jahre alt (62 Jahre bei Vertrags­schluss ab 2012). Dann müssen Sie nur die Hälfte des Ertrags mit Ihrem individuellen Steu­ersatz versteuern.

8. Für das Geld aus Lebens- oder Renten­versicherungen sind keine Kranken­versicherungs­beiträge fällig

Das ist meistens richtig, aber nicht immer. Bezieher einer gesetzlichen Rente, die nicht privat kranken­versichert sind, gehören grund­sätzlich der Kranken­versicherung der Rentner an. Pflicht­versicherte zahlen weder auf die private Rente noch auf eine Kapitalzahlung Beiträge. Wer die Voraus­setzungen für die Pflicht­versicherung nicht erfüllt, aber in der Kranken­versicherung der Rentner freiwil­lig gesetzlich versichert ist, zahlt im Schnitt einen Beitrags­satz von gut 15 Prozent plus Pflege­versicherung (mehr in unserem Special Diese Abgaben zahlen Sie auf Ihre Rente).

9. Eine Renten­garan­tiezeit von zehn Jahren heißt, dass meine private Rente nur garan­tiert zehn Jahre lang gezahlt wird

Nein, das stimmt nicht. Sie erhalten die Rente nicht bloß zehn Jahre lang, sondern lebens­lang. Dies ist wohl der größte Vorteil einer privaten Rentenversicherung: Das Geld wird nie „alle“, die monatliche Zahlung fließt bis zum Lebens­ende – garan­tiert. Die Renten­garan­tiezeit wird erst im Fall Ihres Todes relevant. Ihre volle Rente wird dann ab Renten­beginn zehn Jahre lang an Ihre Hinterbliebenen über­wiesen.

Tipp: Eine Renten­garan­tiezeit von zehn Jahren sollte Ihr Vertrag auf jeden Fall enthalten, damit jemand, den Sie im Vertrag fest­legen können, profitiert – falls Sie schon kurz nach Renten­beginn sterben. Dieser Schutz kostet nicht viel. Eine Hinterbliebenenrente, die Witwe, Witwer oder eine andere Person lebens­lang bekäme, ist dagegen teuer und schmälert Ihre Alters­rente erheblich.

10. Jeder braucht eine Kapital­lebens­versicherung, um im Todes­fall die Familie abzu­sichern

Dies ist ein Irrtum. Der richtige Schutz für Hinterbliebene ist eine Risikolebensversicherung. Wenn der Haupt­verdiener stirbt, bekommen die so Abge­sicherten – Kinder, Partner oder Part­nerin oder eine andere benannte Person – die vereinbarte Versicherungs­summe. Im Vergleich zur teureren Kapital­lebens­versicherung, die Risiko­schutz und Spar­vertrag intrans­parent und teuer koppelt, handelt es sich bei der Risiko­lebens­versicherung um einen reinen Todes­fall­schutz. Er ist sehr sinn­voll und relativ günstig.

11. Die von Versicherern seit wenigen Jahren unter dem Ober­begriff „Neue Klassik“ angebotenen Verträge mit abge­senkten Garan­tien bieten mehr Ertrag als traditionelle Verträge mit maximalem Garan­tiezins

Das ist völlig ungewiss. Sicher ist nur die garan­tierte Leistung. Und die ist geringer als die bei Verträgen mit dem maximalen Garan­tiezins. Unser jüngster Vergleich Private Rentenversicherung hat ergeben, dass es sich nicht lohnt, in der Hoff­nung auf höhere Über­schüsse auf Garan­tien zu verzichten. Es gab keine guten Angebote mit weniger Garantie.

12. Wenn ich nicht mehr einzahlen kann oder will, kann ich nur den Vertrag beitrags­frei stellen oder ihn kündigen

Nein, Sie haben eine dritte Möglich­keit: Sie können die Police verkaufen. Halten Sie aber einen seit vielen Jahren laufenden Vertrag möglichst durch. Für Ihren Sparbeitrag erhalten Sie noch eine gute garan­tierte Verzinsung.

Beispiel: Bei einen 2004 abge­schlossenen Vertrag sind 2,75 Prozent auf den Sparbeitrag garan­tiert. Wenn Sie den Vertrag dennoch zu Geld machen wollen oder müssen, weil Sie das Geld dringend benötigen, können Sie ihn auf dem sogenannten Lebens­versicherungs­zweitmarkt verkaufen. Das kann besser sein, als den Vertrag zu kündigen. Vom Aufkäufer der Police erhalten Sie dann mehr als den Rück­kaufs­wert vom Versicherer.

Tipp: Holen Sie Angebote von mehreren Aufkäufern ein und achten Sie darauf, dass Sie den Kauf­preis sofort in einer Summe erhalten, nicht in Raten. Adressen von Aufkäufern finden Sie im Internet.

Leser­aufruf

Welche Erfahrungen haben Sie mit Ihrer Lebens- oder Renten­versicherung gemacht? Haben Sie Anregungen und Vorschläge für Artikel? Schreiben Sie uns bitte eine E-Mail an auszahlung-lv@stiftung-warentest.de. Selbst­verständlich behandeln wir alle Ihre Angaben vertraulich.

3

Mehr zum Thema

3 Kommentare Diskutieren Sie mit

Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.

Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 12.07.2021 um 15:04 Uhr
    Vertrag beitragsfrei stellen?

    @udra108: Bitte bedenken Sie, dass bei Kapitallebensversicherung ein Teil des Beitrags für den Todesfallschutz verwendet wird. Ja älter die Versicherten sind, desto weniger der Gesamteinzahlung fließt in den Sparanteil des Vertrages. Wer die Beitragsfreistellung wählt, reduziert damit auch die Leistung für den Todesfall.
    Wer keine Wert auf den Todesfallschutz legt, bzw. diesen gar nicht (mehr) benötigt und den Vertrag als reinen Sparvertrag betrachtet, rechnet also anders.
    Wer die Beitragsfreistellung wählt, hat die Möglichkeit, das frei werdende Geld flexibler mit höheren Renditechancen (und mehr Risiko) anzulegen. Wer jedoch eine sichere Zinsanlage ohne jegliches Verlustrisiko sucht, bekommt im Moment sehr wenig Zinsen. (maa)

  • rudra108 am 06.07.2021 um 18:20 Uhr
    Meinung von Stiftung Warentest zum Einwurf?

    der Hinweis von Prof. Dr. Hartmut W scheint mir schlüssig - was meint die Stiftung Warentest dazu?
    Meine seit über 30 Jahre laufende Kapitallebensversicherung wird in vier Jahren fällig. Im Vergleich von garantierter Ablaufleistung mit weiterlaufender Prämienzahlung und Ablaufleistung bei Beitragsfreistellung fällt mir auf, dass die noch einzuzahlenden Beiträge höher sind als die Differenz der beiden Ablaufleistungen. Ist das Folge der negativen Realverzinsung wegen geringem Sparanteil?
    Mit freundlichen Grüßen
    Peter Fischer

  • Prof_Dr_Hartmut_Walz am 01.05.2020 um 15:13 Uhr
    Achtung: Vehikelrisiken

    Grundsätzlich bin ich ein engagierter Verfechter der Stiftung Warentest. Ihre Ratschläge rund um kapitalbildende LV und RV empfinde ich jedoch teilweise als zu „weichgespült“ und nicht konsequent verbraucherorientiert. Entgegen Ihrem Rat sind zB nicht grundsätzl. weiter zu führen, sondern kritisch zu überprüfen:
    - ältere Verträge, trotz hohem Garantiezins: die Garantieverzinsung bezieht sich nur auf den Sparanteil, der liegt erheblich unter dem bezahlten Beitrag. Eine positive Realverzinsung ist somit keineswegs sicher.
    - Bestandsverträge: sonst droht, dass Test-Leser ihrem bereits verlorenen Geld noch weiteres, gutes Geld hinterherwerfen.
    Schließlich sollten Sie Ihre Leser auch über die Vehikelrisiken informieren, welche die Vorsorge mit Versicherungsprodukten zwangsläufig mit sich bringt. Nach §314 VAG kann das Bundesaufsichtsamt den Versicherer, sobald dieser in Bedrängnis kommt, nämlich zur Reduktion selbst garantierter Leistungen zwingen. Ein großes Risiko!
    Prof. Dr. Hartmut W