Rück­ruf Babboe-Lastenfahr­räder Nun auch Slim Mountain betroffen

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Rück­ruf Babboe-Lastenfahr­räder - Nun auch Slim Mountain betroffen

Babboe. Die Firma hat die Liste der zurück­gerufenen Lastenräder erneut erweitert. © imago images / Wolfgang Maria Weber

Die Rahmen können brechen: Babboe hat nach dem Verkaufs­stopp alle Modelle untersucht. Fünf ruft das Unternehmen in Deutsch­land zurück, eine Serie ist neu dazugekommen.

Update: Mitt­lerweile fünf Modelle zurück­gerufen

Babboe hat in Deutsch­land die Sicherheit aller seiner Modelle untersucht. Das Unternehmen ruft folgende Modelle zurück:

  • City/City E,
  • Mini/Mini E,
  • City Mountain (Produktion vor 2020)
  • Pro Trike/Trans­porter (die verschiedenen Versionen)
  • Slim Mountain

Von dem ersten Rück­ruf waren nur die Modelle City/City-E und Mini/Mini-E betroffen. Dann folgten City Mountain und Pro Trike. Nun teilte Babboe mit, Slim Mountain sei versehentlich nicht in die Liste der zurück­gerufenen Modelle aufgenommen worden.

Laut Babboe hat die Unter­suchung ergeben, dass alle anderen Modelle weiter gefahren werden können. Das Unternehmen empfiehlt Kundinnen und Kunden jedoch dringend, einen Termin für eine kostenlose Inspektion bei einem qualifizierten Fahr­radhändler zu vereinbaren.

Rahmennummer eingeben, Anspruch prüfen

Zurück­gerufene Lastenräder, die jünger als fünf Jahre sind, tauscht Babboe gegen neue, höher­wertige Lastenräder aus. Auf Wunsch bietet das Unternehmen auch E-Bikes an. Für ältere Räder, die unter den Rück­ruf fallen, rechnet Babboe den Tages­wert für den Kauf eines neuen Rades an.

Für die Abwick­lung hat das Unternehmen die Seite kontrollieredeinlastenrad.de einge­richtet. Besitze­rinnen und Besitzer eines Babboe-Lastenrades können dort die Rahmennummer eingeben und sehen das Sortiment der verfügbaren Lastenfahr­räder beziehungs­weise die angebotene Entschädigung.

Nieder­ländische Behörden ermittelten

Die nieder­ländische Behörde für Lebens­mittel- und Verbrauchs­gütersicherheit (NVWA) hatte nach eigenen Angaben Ende 2023 Ermitt­lungen gegen Babboe aufgenommen. Zuvor hatte sie mehr­fach Hinweise über gebrochene Rahmen von Lastenrädern dieses Anbieters erhalten. Nach Analyse der Daten wies die NVWA das Unternehmen an, den Handel mit allen Lastenrädern unver­züglich auszusetzen.

Sehr schwere Verletzungen möglich

Laut NVWA besteht das Risiko, dass bei einigen Babboe-Modellen während der Fahrt der Rahmen bricht. Würden Kinder trans­portiert, könnten diese aus dem Lade­kasten fallen und ernste Verletzungen erleiden �� vor allem im starken Verkehr sei diese Gefahr groß. Die Behörde ordnete Mitte Februar 2024 in den Nieder­landen zunächst einen Rück­ruf von acht Modellen mit besonders großem Sicher­heits­risiko an. In Deutsch­land waren ursprüng­lich zwei Modelle und ihre Varianten von der Rückruf­aktion betroffen.

Verkauf in Deutsch­land gestoppt

Mitte Februar hat Babboe auf seiner Webseite informiert, dass die Firma bis auf Weiteres auch in Deutsch­land keine Lastenräder mehr verkauft. Später hinzugekommen war ein Web-Video, in dem Babboe über den Rück­ruf der Lastenräder und weitere Maßnahmen informiert.

Behörde prüft strafrecht­liche Ermitt­lungen

Der Fahr­radanbieter soll laut NVWA schon länger von den Sicher­heits­mängeln gewusst haben. Anders als gesetzlich vorgeschrieben, sei er den Hinweisen aber nicht nachgegangen. Zudem habe Babboe weder die Ursachen untersucht noch die Behörde über die möglichen Sicher­heits­mängel informiert. Die NVWA prüft deshalb zusammen mit der Staats­anwalt­schaft, ob strafrecht­liche Ermitt­lungen aufgenommen werden.

So sichern Sie sich Ihre Rechte

  • Rück­ruf. Sie haben eins der zurück­gerufene Räder? Dann nehmen Sie am Rück­ruf teil. Wenn Sie nicht schnell genug Ersatz für Ihr zurück­gerufenes Rad bekommen, können Sie sich inner­halb der ersten zwei Jahre ab der Lieferung an den Verkäufer halten. Fordern Sie dort Ersatz für Ihr Rad mit Bruchrisiko. Geben Sie dem Händler drei bis vier Wochen Zeit. Danach können Sie recht­liche Schritte einleiten, um Ihr Recht durch­zusetzen.
  • Kein Rück­ruf. Sie haben ein Babboe-Lastenrad, das nicht zurück­gerufen ist? Dann bleibt Ihnen einst­weilen nur, darauf zu vertrauen, dass das Rad tatsäch­lich sicher ist. Geschieht doch ein Unfall wegen eines Qualitäts­mangels, dann haftet der Hersteller zehn Jahre lang auf Schaden­ersatz und Schmerzens­geld. Bei Sach­schäden gilt ein Selbst­behalt von 500 Euro. Ein Verschulden müssen Lastenrad-Unfall­opfer dem Hersteller Babboe nicht nach­weisen. Fest­stehen muss nur, dass der Unfall auf einem Produkt­fehler beruhte. Weitere Einzel­heiten: test.de/produkthaftung.

Tipp: Auf unserer Themenseite Fahrrad & Zubehör finden Sie Tests und Reports, die Sie zum Fahr­rad-Saison­start brauchen – vom Test von Fahrradschlössern über den Test von Fahrradhelmen bis hin zum Test von Fahrradbeleuchtung. Wir wünschen Ihnen eine gute und sichere Fahrt!

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • iseeyou am 22.02.2024 um 12:31 Uhr
    Warten auf den Rückruf

    Nun steht das Fahrrad seit 1 Woche rum. Ich bin gespannt, wann der Rückruf beginnt und wie man das Problem dann beheben wird. Bitte halten Sie uns auf dem Laufenden.

  • WittyPitty am 21.02.2024 um 16:47 Uhr
    Es reicht

    Rahmenbrüche bei Fahrrädern. Das ist wohl das Dauerthema schlechthin beim Thema Fahrrad. Es ist für mich absolut unverständlich, wie es Jahr um Jahr um Jahr um Jahr und immer und immer und immer wieder eine Vielzahl von Herstellern geben kann, bei denen die Rahmen der Räder brechen. Die Problematik ist seit Jahren, wenn nicht Jahrzehnten bekannt und ein absolut drängendes Sicherheitsproblem, da potentiell tödlich. Dennoch fallen bei Tests der Stiftung Warentest selbst die teuersten Räder im Test nicht selten mit genau dieser Problematik auf. Der Preis ist also absolut kein Kriterium. Und für mich als in diesem Falle recht wütenden Verbraucher stellt sich die Frage: Wie inkompetent müssen selbst namhafte Hersteller sein, um immer wieder einen solchen Schrott zu produzieren? Ich begrüße die strafrechtlichen Ermittlungen!