![Langzeit-Auslandskrankenversicherung im Vergleich - Gut abgesichert auf langen Reisen](https://cdn.statically.io/img/cdn.test.de/file/image/c1/45/46d79525-a481-4064-ae90-8fed5568dba1-web/5988804_auslandsreisekranken-lang-f2305.jpg)
© Getty Images / Aleksandar Nakic
Studenten, Rentner, Auswanderer: Was Sie über den Krankenschutz im Ausland wissen sollten. Unter Umständen lassen sich Krankenkassen-Beiträge sparen.
freischalten
Testergebnisse für 82 Langzeit-AuslandskrankenversicherungenAlle Fragen im Überblick
- Gibt es Reiseziele, die Vorgaben zur Krankenversicherung machen?
- Kann ich mich bei der Krankenkasse für die Zeit des Auslandsaufenthalts abmelden?
- Ich studiere innerhalb der EU. Kann ich mich trotzdem bei meiner Krankenkasse abmelden?
- Kann ich meine private Krankenversicherung aussetzen?
- Ich habe die Krankenkasse ausgesetzt, gibt es Schutz für einen Kurzaufenthalt in Deutschland?
- Wir ziehen ins Ausland. Können wir dafür eine Auslandskrankenversicherung abschließen?
- Bin ich als Rentner, der im Ausland lebt, pflegeversichert?
- Ich brauche rezeptpflichtige Medikamente. Kann mir der Arzt einen Vorrat verschreiben?
- Kann ich mir auch im Reiseland ein Rezept ausstellen lassen?
Um die Krankenversicherung sollte man sich vor der Abreise kümmern
-
Gibt es Reiseziele, die Vorgaben zur Krankenversicherung machen?
-
Ja. Checken Sie die Einreisebedingungen auf auswaertiges-amt.de Für einen Kuba-Besuch etwa ist eine Krankenversicherung nötig. Thailand verlangt eine Deckungssumme ab 100 000 US-Dollar. Katar fordert ab einem Aufenthalt von 30 Tagen den Abschluss einer dort registrierten Krankenversicherung, die Akutbehandlungen in staatlichen Gesundheitseinrichtungen abdeckt. Kosten: circa 14 Euro für 30 Tage.
-
Kann ich mich bei der Krankenkasse für die Zeit des Auslandsaufenthalts abmelden?
-
Ja. Das kann eine Möglichkeit sein, besonders, wenn Sie außerhalb der EU unterwegs sind, ihren Wohnsitz dafür aufgeben und sich in Deutschland abmelden. So sparen Sie Beiträge. Klären Sie das vor der Abreise mit Ihrer Kasse. Sie benötigen eine Auslandskrankenversicherung, die mindestens den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht. Nach der Rückkehr melden Sie sich bei der Kasse. Sie werden wieder Mitglied, wenn sie pflichtversichert (Beschäftigte, Studierende unter 30, Rentner) oder familienversichert (Partner, Kind in Ausbildung unter 25) sind. Wer hier nach einem Auslandsjob eine versicherungsfreie Beschäftigung aufnimmt, kann freiwilliges Mitglied werden. Wer all diese Voraussetzungen nicht erfüllt, keine andere Absicherung hat und vor Abreise gesetzlich versichert war, unterliegt bei einem Wohnsitz in Deutschland der Auffangversicherungspflicht.
-
Ich studiere innerhalb der EU. Kann ich mich trotzdem bei meiner Krankenkasse abmelden?
-
Wer im EU-Ausland studiert, aber an einer deutschen Universität eingeschrieben ist, bleibt in der Krankenversicherung für Studierende und zahlt weiter Beiträge. Für noch familienversicherte Studierende ist das ohnehin kostenfrei.
-
Kann ich meine private Krankenversicherung aussetzen?
-
Ja, um sich die Rückkehr zu ähnlichen Konditionen zu sichern, schließen Sie eine Anwartschaft ab. Sie zahlen 5 bis 10 Prozent des Beitrags und kehren später ohne Gesundheitsprüfung, aber mit altersentsprechend höheren Beiträgen in Ihren Tarif zurück. Zahlen Sie während Ihres Auslandsaufenthalts 20 bis 45 Prozent des bisherigen Beitrags, gibt es danach den alten Tarif ohne Gesundheitscheck und auch ohne Altersaufschlag.
-
Ich habe die Krankenkasse ausgesetzt, gibt es Schutz für einen Kurzaufenthalt in Deutschland?
-
Bei der Auslandskrankenversicherung decken einige Anbieter befristete Heimaturlaube ab, aber nur für Notfallbehandlungen. Gibt es keinen Schutz, müssten Sie sich für diese Zeit eine private Absicherung besorgen. Sonst gehen Sie auf eigene Rechnung zum Arzt.
-
Wir ziehen ins Ausland. Können wir dafür eine Auslandskrankenversicherung abschließen?
-
Nein. Wer dauerhaft in ein anderes Land umsiedelt, muss sich dort nach einer Krankenversicherung umsehen. In EU-Ländern können gesetzlich Versicherte dem öffentlichen Gesundheitssystem beitreten und gehen bei einem Heimaturlaub hier ohne Extrakosten zum Arzt. Außerhalb der EU gilt das nicht. Eine Option ist die Internationale Krankenversicherung. Diese ist auch aus dem Ausland abschließbar und deckt Routineuntersuchungen und Impfungen ab, je nach Tarif auch den Heimaturlaub. Nachteil: Sie ist vergleichsweise teuer und oft nur mit einem Gesundheitscheck zu haben.
-
Bin ich als Rentner, der im Ausland lebt, pflegeversichert?
-
Wenn Sie in ein anderes EU-Land ziehen, bleiben Sie in der Krankenkasse, melden sich aber im lokalen Gesundheitssystem an. Sie können Pflegesachleistungen beanspruchen. Pflegegeld kommt von der deutschen Pflegekasse und wird darauf angerechnet. Außerhalb der EU sind Sie nicht gesetzlich krankenversichert, es gibt auch keine Pflegeleistungen. Ihre Rente erhalten Sie in über 150 Ländern.
-
Ich brauche rezeptpflichtige Medikamente. Kann mir der Arzt einen Vorrat verschreiben?
-
In der Regel darf Ihr Arzt Ihnen nur Medikamente für drei Monate verschreiben. Einige Länder verbieten die Einfuhr von Wirkstoffen, die zu den Betäubungsmitteln oder psychotropen Substanzen zählen (Fentanyl, Cannabis), oder sie begrenzen die zulässige Menge. In den Schengen-Staaten ist nur eine Monatsration erlaubt. Reisende brauchen zudem ein behördlich beglaubigtes Attest, in dem ihr Arzt bestätigt, dass sie das Medikament benötigen. Reisen Sie weiter weg, erkundigen Sie sich bei der Botschaft nach nötigen Genehmigungen.
-
Kann ich mir auch im Reiseland ein Rezept ausstellen lassen?
-
Ja. Zum Arztbesuch nehmen Sie ein Schreiben Ihres Hausarztes mit dem Namen des Wirkstoffs (nicht der Handelsname), Wirkstoffmenge, Darreichungsform (Tablette, Tropfen) und der Dosierung mit. Nicht alle hier zugelassenen Medikamente sind im Ausland erhältlich – oder nur in anderer Form.
freischalten
Testergebnisse für 82 Langzeit-Auslandskrankenversicherungen-
- Unser Vergleich von Auslandskrankenversicherungen zeigt: Diesen wichtigen Schutz gibt es günstig. Ein sehr guter Tarif kostet unter 8 Euro pro Jahr und Person.
-
- Eilig zum Urlaub online eine Reiseversicherung dazu buchen, kann später Ärger bringen. Der Jahres-Reiseschutz der BD24 Berlin Direkt etwa verlängert sich automatisch.
-
- Neben der Auslandskrankenversicherung gibt es noch andere Policen, die für Urlauber sinnvoll sein können.
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.
Kommentarliste
Nutzerkommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.
@LaMAic: Je nach individuellem Tarif zahlen manche privaten Krankenversicherer auch über die drei Monate hinaus. In vielen Verträgen gilt der Schutz jedoch im außereuropäischen Ausland nur für einen oder drei Monate.
Prüfen Sie dazu Ihre jeweiligen Vertragsbedingungen.
Meine PKV teilte mir soeben mit, dass sie selbstverständlich auch über 90 Tage hinaus solange meine Tochter als krankenversichert betrachtet, wie diese ihren Erstwohnsitz bei mir hat - entgegen Ihren Aussagen. Was stimmt nun?
@ow: Medizinisch vertretbar ist ein Transport, wenn der Patient auch ohne Gefährdung seiner Gesundheit transportfähig ist. Das würden wir aber auch bei der Formulierung "medizinisch sinnvoll" voraussetzen. Beim Tarif AE der Nürnberger ist die eingeschränkte Bewertung allerdings durch eine weitere Nebenbedingung vergeben worden. In den AVB findet sich folgende Einschränkung: "Wenn der Rücktransport nicht durch uns organisiert wurde, müssen wir nicht leisten."
In den verschiedenen AVBs ist von "medizinisch sinnvollem" oder von "medizinisch sinnvollem und vertretbarem" Rücktransport die Rede. Was ist ein vertretbarer (oder medizinisch vertretbarer?) Rücktransport und inwieweit ist dies einschränkend oder erleichternd zu verstehen (z.B. spricht die Nürnberger im Tarif AE nur von "sinnvoll" und wird als eingeschränkt bewertet)?
@ulrike100: Sind nur Behandlungen ausgeschlossen, die geplant waren oder laut Arzt für die Reisezeit feststanden? Dieser Ausschluss sollte nicht für Reisen wegen eines familiären Todesfalls gelten. Konkret geht es um Ausschlüsse für Vorerkrankungen, die möglicherweise während einer Reise behandlungsbedürftig sind. Im Regelfall schließen Versicherer solche Behandlungen von ihrer Leistungspflicht aus. Findet aber die Reise aufgrund eines familiären Todesfalls statt (z.B. Reise zur Beerdigung eines nahen Angehörigen im Ausland), verzichten viele Versicherer auf die Anwendung dieses Ausschlusses.