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Testergebnisse für 82 Langzeit-AuslandskrankenversicherungenChronisch Kranke sollten vorab klären, ob der Versicherer Behandlungen abdeckt, die wegen einer Verschlechterung ihrer Erkrankung nötig werden – und vor der Reise nicht geplant waren. Das ist etwa der Fall, wenn ein gut eingestellter Diabetiker einen Zuckerschock erleidet. Einige Anbieter formulieren das ausdrücklich in ihren Bedingungen. Betroffene sollten sich vor der Abfahrt von Ärztin oder Arzt außerdem die Reisefähigkeit bescheinigen lassen. Das empfiehlt sich auch für Schwangere.
Krankenkasse bei Chronikern in der Pflicht
Wer regelmäßig und absehbar Behandlungen benötigt, hat es schwer, von der Auslandskrankenversicherung umfassenden Versicherungsschutz zu erhalten. Denn dafür kommen die Anbieter nicht auf. Diese Lücke müssen die Patienten mithilfe ihrer Krankenkasse schließen.
Welche Krankenkasse die besten Tarife und den besten Schutz bietet, zeigt unser Krankenkassenvergleich.
So geht es: Dialysepatienten oder Menschen mit Vorerkrankungen wie Multiple Sklerose sollten ihrer Krankenkasse nachweisen, dass sie keine private Auslandskrankenversicherung für notwendige Behandlungen ihrer Vorerkrankung auf Reisen finden. Sie sollten zwei bis drei Ablehnungsschreiben vorlegen, in denen der Versicherer bestätigt, dass er Behandlungskosten für die chronische Krankheit nicht übernimmt. Dann übernimmt die Kasse nach Prüfung bestimmte Kosten.
Sechs Wochen Schutz außerhalb der EU
Der Schutz von chronisch Kranken im Ausland gehört zu den Leistungen der Krankenkassen. Er ist im Sozialgesetzbuch V in Paragraf 18 festgeschrieben. Für sechs Wochen im Kalenderjahr übernimmt die Kasse auch außerhalb Europas die medizinischen Kosten maximal bis zu der Höhe, in der sie im Inland entstanden wären. Sie springt auch ein, wenn junge Menschen mit Vorerkrankungen im Ausland zur Schule gehen oder studieren.
Tipp: Auch wenn Sie mit der Krankenkasse nun alles geregelt haben: Eine private Auslandskrankenversicherung brauchen Sie als Chroniker trotzdem. Und zwar für mögliche Notfälle im Ausland, die nichts mit Ihrer Vorerkrankung zu tun haben – seien es Zahnschmerzen, ein Beinbruch oder die Folgen eines Autounfalls.
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Testergebnisse für 82 Langzeit-Auslandskrankenversicherungen-
- Unser Vergleich von Auslandskrankenversicherungen zeigt: Diesen wichtigen Schutz gibt es günstig. Ein sehr guter Tarif kostet unter 8 Euro pro Jahr und Person.
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- Eilig zum Urlaub online eine Reiseversicherung dazu buchen, kann später Ärger bringen. Der Jahres-Reiseschutz der BD24 Berlin Direkt etwa verlängert sich automatisch.
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- Neben der Auslandskrankenversicherung gibt es noch andere Policen, die für Urlauber sinnvoll sein können.
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@LaMAic: Je nach individuellem Tarif zahlen manche privaten Krankenversicherer auch über die drei Monate hinaus. In vielen Verträgen gilt der Schutz jedoch im außereuropäischen Ausland nur für einen oder drei Monate.
Prüfen Sie dazu Ihre jeweiligen Vertragsbedingungen.
Meine PKV teilte mir soeben mit, dass sie selbstverständlich auch über 90 Tage hinaus solange meine Tochter als krankenversichert betrachtet, wie diese ihren Erstwohnsitz bei mir hat - entgegen Ihren Aussagen. Was stimmt nun?
@ow: Medizinisch vertretbar ist ein Transport, wenn der Patient auch ohne Gefährdung seiner Gesundheit transportfähig ist. Das würden wir aber auch bei der Formulierung "medizinisch sinnvoll" voraussetzen. Beim Tarif AE der Nürnberger ist die eingeschränkte Bewertung allerdings durch eine weitere Nebenbedingung vergeben worden. In den AVB findet sich folgende Einschränkung: "Wenn der Rücktransport nicht durch uns organisiert wurde, müssen wir nicht leisten."
In den verschiedenen AVBs ist von "medizinisch sinnvollem" oder von "medizinisch sinnvollem und vertretbarem" Rücktransport die Rede. Was ist ein vertretbarer (oder medizinisch vertretbarer?) Rücktransport und inwieweit ist dies einschränkend oder erleichternd zu verstehen (z.B. spricht die Nürnberger im Tarif AE nur von "sinnvoll" und wird als eingeschränkt bewertet)?
@ulrike100: Sind nur Behandlungen ausgeschlossen, die geplant waren oder laut Arzt für die Reisezeit feststanden? Dieser Ausschluss sollte nicht für Reisen wegen eines familiären Todesfalls gelten. Konkret geht es um Ausschlüsse für Vorerkrankungen, die möglicherweise während einer Reise behandlungsbedürftig sind. Im Regelfall schließen Versicherer solche Behandlungen von ihrer Leistungspflicht aus. Findet aber die Reise aufgrund eines familiären Todesfalls statt (z.B. Reise zur Beerdigung eines nahen Angehörigen im Ausland), verzichten viele Versicherer auf die Anwendung dieses Ausschlusses.