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Testergebnisse für 82 Langzeit-AuslandskrankenversicherungenEine Auslandskrankenversicherung bezahlt nicht automatisch jede Behandlung oder jedes Medikament. In dieser Liste sehen Sie, was sie abdeckt und was nicht. Sie kommt nur für akute Erkrankungen oder Unfälle auf. Chronisch Kranke, Schwangere und Sportler haben häufiger Probleme, eine passende Police abzuschließen oder Leistungen in Anspruch zu nehmen.
Das zahlt die Auslandskrankenversicherung
- Ambulante ärztliche Behandlungen, Röntgendiagnostik und Operationen.
- Ärztlich verordnete Arznei-, Verband- und Heilmittel.
- Schmerzstillende Zahnbehandlungen, einfache Zahnfüllungen, Reparaturen von Zahnersatz und manchmal provisorischen Zahnersatz.
- Erstmals notwendige Hilfsmittel wie Krücken oder Rollstuhl (meist unfallbedingt) – zum Teil auch gegen Leihgebühr.
- Ärztliche Leistungen, Sachmittel, Unterbringung und Verpflegung bei einem Krankenhausaufenthalt.
- Den Transport zum nächsten Krankenhaus oder Notarzt durch Rettungsdienste.
- Den medizinisch notwendigen Rücktransport in ein Krankenhaus in Deutschland – meist auch schon, wenn er medizinisch sinnvoll ist.
- Im Todesfall Kosten für die Überführung oder Bestattung im Ausland oft bis rund 10 000 Euro.
Das zahlt die Auslandskrankenversicherung nicht
- Keinen Schutz bekommen Versicherte, wenn der Zweck der Reise die Behandlung ist.
- Für Behandlungen, bei denen vor Reiseantritt feststand, dass sie in der Reisezeit stattfinden müssen.
- Bei vorhersehbaren Kriegsereignissen und Unruhen oder aktiver Teilnahme an diesen.
- Nach vorsätzlich herbeigeführten Krankheiten oder Unfällen.
- Für Entzugsbehandlungen.
- Für Psychotherapie, Psychoanalyse und Hypnose.
- Für reguläre Untersuchungen wegen einer Schwangerschaft, für Entbindung oder für Schwangerschaftsabbruch. Ausnahme sind akut auftretende Komplikationen wie eine Fehl- oder Frühgeburt. Manche Langzeit-Tarife übernehmen dennoch begrenzte Kosten für die Vorsorge, wenn die Schwangerschaft nach Beginn des Auslandsaufenthaltes eintritt.
- Für die Neuanfertigung von Zahnersatz wie Kronen oder Implantate sowie Kieferorthopädie.
- Für Nähr- und Stärkungspräparate.
- Für bestimmte Hilfsmittel wie Brillen oder Hörgeräte.
- Für Kur, Sanatorium und Rehabilitation.
- Für die Unterbringung bei Pflegebedürftigkeit.
Für wen es problematisch werden kann
Die Auslandskrankenversicherer behandeln nicht alle Kunden gleich. Bei einigen kann es bei Abschluss oder Regulierung zu Problemen kommen.
Schwangere. In den Versicherungsbedingungen wird die Übernahme von Kosten für Frühgeburten und Neugeborenenschutz manchmal nicht explizit geregelt. Schwangere sollten sich von ihrem Versicherer schriftlich bestätigen lassen, dass er für solche Kosten aufkommt.
Sportler. Einige Versicherer übernehmen die Kosten nicht, wenn der Versicherte sich bei Wettkämpfen oder beim Training verletzt. Manchmal gilt der Ausschluss nur für bestimmte Sportarten. Sportliche Aktivitäten von Berufssportlern sind meist gar nicht versichert.
Beruflich Reisende. Einige Versicherer bieten für beruflich Reisende keinen Schutz, andere begrenzen die Dauer der einzelnen Reisen.
Ältere Reisende. Einige Versicherer haben Höchstaltersgrenzen für bestimmte Tarife. Ältere bekommen dort keinen Schutz mehr. Teurer ist es für Senioren fast immer, sie zahlen generell höhere Beiträge.
Chronisch Kranke. Die Versicherer kommen in der Regel nicht für die Behandlung einer chronischen Krankheit auf, für Behandlungen aufgrund anderer Erkrankungen schon. Bei chronischen Krankheiten springt nach Vorabsprache die gesetzliche Krankenkasse ein.
Tipp: Im FAQ Reiseversicherung finden Sie weitere wichtige Informationen zur Absicherung von Reisen ins Ausland. Kurze Reisen und Urlaube bis höchstens 70 Tage decken Auslandskrankenversicherungen für Urlaubsreisen ab.
Das zahlen andere Versicherungen bei Reisen
- Die Reiserücktrittsversicherung zahlt die Stornogebühren, wenn die Reise wegen Erkrankung oder eines Unfalls nicht angetreten werden kann.
- Eine mit der Reiserücktrittsversicherung kombinierte Reiseabbruchversicherung kommt für Kosten auf, wenn der Urlauber vorzeitig abreisen oder ungeplant verlängern muss.
- Die Gepäckversicherung lohnt sich nur in speziellen Fällen.
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Testergebnisse für 82 Langzeit-Auslandskrankenversicherungen-
- Unser Vergleich von Auslandskrankenversicherungen zeigt: Diesen wichtigen Schutz gibt es günstig. Ein sehr guter Tarif kostet unter 8 Euro pro Jahr und Person.
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- Eilig zum Urlaub online eine Reiseversicherung dazu buchen, kann später Ärger bringen. Der Jahres-Reiseschutz der BD24 Berlin Direkt etwa verlängert sich automatisch.
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- Neben der Auslandskrankenversicherung gibt es noch andere Policen, die für Urlauber sinnvoll sein können.
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@LaMAic: Je nach individuellem Tarif zahlen manche privaten Krankenversicherer auch über die drei Monate hinaus. In vielen Verträgen gilt der Schutz jedoch im außereuropäischen Ausland nur für einen oder drei Monate.
Prüfen Sie dazu Ihre jeweiligen Vertragsbedingungen.
Meine PKV teilte mir soeben mit, dass sie selbstverständlich auch über 90 Tage hinaus solange meine Tochter als krankenversichert betrachtet, wie diese ihren Erstwohnsitz bei mir hat - entgegen Ihren Aussagen. Was stimmt nun?
@ow: Medizinisch vertretbar ist ein Transport, wenn der Patient auch ohne Gefährdung seiner Gesundheit transportfähig ist. Das würden wir aber auch bei der Formulierung "medizinisch sinnvoll" voraussetzen. Beim Tarif AE der Nürnberger ist die eingeschränkte Bewertung allerdings durch eine weitere Nebenbedingung vergeben worden. In den AVB findet sich folgende Einschränkung: "Wenn der Rücktransport nicht durch uns organisiert wurde, müssen wir nicht leisten."
In den verschiedenen AVBs ist von "medizinisch sinnvollem" oder von "medizinisch sinnvollem und vertretbarem" Rücktransport die Rede. Was ist ein vertretbarer (oder medizinisch vertretbarer?) Rücktransport und inwieweit ist dies einschränkend oder erleichternd zu verstehen (z.B. spricht die Nürnberger im Tarif AE nur von "sinnvoll" und wird als eingeschränkt bewertet)?
@ulrike100: Sind nur Behandlungen ausgeschlossen, die geplant waren oder laut Arzt für die Reisezeit feststanden? Dieser Ausschluss sollte nicht für Reisen wegen eines familiären Todesfalls gelten. Konkret geht es um Ausschlüsse für Vorerkrankungen, die möglicherweise während einer Reise behandlungsbedürftig sind. Im Regelfall schließen Versicherer solche Behandlungen von ihrer Leistungspflicht aus. Findet aber die Reise aufgrund eines familiären Todesfalls statt (z.B. Reise zur Beerdigung eines nahen Angehörigen im Ausland), verzichten viele Versicherer auf die Anwendung dieses Ausschlusses.