Lang­zeit-Auslands­kranken­versicherung im Vergleich

So haben wir getestet

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Lang­zeit-Auslands­kranken­versicherung im Vergleich Testergebnisse für 82 Lang­zeit-Auslands­kranken­ver­sicherungen freischalten

Im Test

Wir haben 82 Angebote für Auslands­kranken­versicherungen für lange Auslands­auf­enthalte von Einzel­personen anhand der Versicherungs­bedingungen zum Stichtag 1. März 2023 geprüft.

Versichert ist jeweils ein Auslands­auf­enthalt. Die Preise unterscheiden sich nach Reisedauer, Reiseziel und Alter der versicherten Person. Wir untersuchten nur Tarife, die ohne Gesund­heits­prüfung direkt beim Versicherer einzeln – ohne andere Reise­versicherungen wie etwa Reise­rücktritts­versicherungen – zu haben sind.

Allgemeine Bedingungen (20 %)

Unsere Prüf­punkte:

  • Verzichtet der Versicherer auf eine verpflichtende Selbst­beteiligung?
  • Bekommen Neukunden alters­unabhängig Versicherungs­schutz?
  • Erstattet der Versicherer die Kosten für alternative Therapien und Arzneien, die sich als ebenso erfolg­versprechend bewährt haben wie schulmedizi­nische Methoden? Über­nimmt er die Kosten für Behand­lungen durch Heilpraktiker, Osteopa­then oder Chiropraktiker?
  • Müssen im Schadens­fall vorab keine Ansprüche bei anderen Versicherern, Krankenkassen oder Sozial­versicherungs­trägern angemeldet werden?
  • Zahlt der Versicherer bis zur Wieder­herstellung der Trans­port­fähig­keit, auch wenn dies länger dauert als der Aufenthalt maximal dauern sollte?
  • Zahlt der Versicherer über die vereinbarte Reisedauer hinaus, wenn sich die Rück­reise aus Gründen verzögert, die der Versicherte nicht zu vertreten hat?
  • Über­nimmt der Versicherer bei einem längeren Aufenthalt auch Kosten für eine Notfall­behand­lung während eines Heimat­urlaubs von 14 Tagen?

Medizi­nische Leistungen (35 %)

Unsere Prüf­punkte:

  • Verzichtet der Versicherer auf unklare Formulierungen, wonach er nur für „akute“, „unvor­hergesehene“ oder „nicht absehbare“ Erkrankung leistet? Sind nur Behand­lungen ausgeschlossen, die geplant waren oder laut Arzt für die Reise­zeit fest­standen? Dieser Ausschluss sollte nicht für Reisen wegen eines familiären Todes­falls gelten.
  • Ist die Behand­lung bei Verschlechterung von vor der Reise bestehenden Erkrankungen ausdrück­lich mitversichert?
  • Verzichtet der Versicherer darauf, Leistungen für die Behand­lung einzelner Erkrankungen wie HIV-Infektion oder Folgen von Organspenden auszuschließen?
  • Ist die Behand­lung von psychischen Erkrankungen einge­schlossen? Gilt ein möglicher Ausschluss nur für Psycho­analyse und -therapie?
  • Sind Sport­verletzungen versichert – außer bei Berufs­sport­lern?
  • Wird außer schmerz­stillender Zahnbe­hand­lung provisorischer Zahn­ersatz ohne Betrags­grenzen und Warte­zeiten erstattet? Und nicht nur nach Unfällen?
  • Gehören zur Leistung Hilfs­mittel wie Gehhilfen oder ein Roll­stuhl, die unfall- oder krank­heits­bedingt ärzt­lich verordnet werden?
  • Werden Heil­mittel, etwa physika­lische Therapien wie Massagen, über­nommen?
  • Werden ambulante und stationäre Behand­lungen und Operationen uneinge­schränkt erstattet, und nicht nur, wenn sie „unaufschieb­bar“ sind?
  • Ist in den Versicherungs­bedingungen klar geregelt, dass der Versicherer bei akut auftretenden Schwanger­schafts­komplikationen sowie Fehl- und Früh­geburten uneinge­schränkt zahlt?
  • Ist klar geregelt, dass der Versicherer auch die Behand­lung des Früh­geborenen ohne Zusatz­beitrag über­nimmt?
  • Zahlt der Versicherer bei Eintritt einer Schwangerschaft nach Reise­beginn auch für Vorsorgeunter­suchungen und eine reguläre Entbindung?

Krankenrück­trans­port, Über­führung und Bestattung (25 %)

Unsere Prüf­punkte:

  • Besteht Anspruch auf Rück­trans­port, sobald eine stationäre Behand­lung im Ausland voraus­sicht­lich länger als 14 Tage dauert? Besser: Besteht der Anspruch, wenn der Trans­port medizi­nisch sinn­voll und vertret­bar ist, nicht erst, wenn er medizi­nisch notwendig wäre?
  • Sieht es der Versicherer nicht als Obliegen­heits­verletzung an, wenn sich der Versicherte trotz Weisung nicht bedingungs­los zurück­trans­portieren lässt?
  • Erstattet der Versicherer die Kosten des Rück­trans­ports ohne Abzug?
  • Zahlt er für eine Begleit­person?
  • Werden Versicherte am Ort der Reise und nach Rück­trans­port zum Wohn­ort in die nächst­gelegene geeignete Klinik gebracht?
  • Erstattet der Versicherer mindestens 10 000 Euro für die Über­führung Verstorbener oder die Bestattung vor Ort?

Leistung bei Krieg, Pandemie, Epidemie, Kern­energie (10 %)

Unsere Prüf­punkte:

  • Sind Schäden durch Krieg oder Unruhen nur ausgeschlossen, wenn es vor Reise­beginn eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes gab oder wenn der Versicherte sich aktiv am Geschehen beteiligte?
  • Verzichtet der Versicherer auf starre Fristen, um das Land zu verlassen, wenn dort unerwartete Unruhen ausbrechen?
  • Sind Leistungen bei Pandemien wie Corona, bei Epidemien oder nach einem Atom­unfall einge­schlossen?

Verständlich­keit (10 %)

Unsere Prüf­punkte:

  • Sind die Versicherungs­bedingungen klar formuliert? Werden kurze Sätze verwendet, die nicht zu viele Informationen enthalten? Bewertet wurde unter­anderem nach dem „Hohen­heimer Verständlich­keits­index“.
  • Enthalten die Versicherungs­bedingungen alle für den Abschluss nötigen Informationen? Gibt es zum Beispiel keine weitergehenden Ausschlüsse, Betrags­grenzen oder zeitliche Beschränkungen in separaten Tarif­beschreibungen?
  • Entsprechen die Versicherungs­bedingungen dem gekauften Produkt? Enthalten sie keine darüber hinaus­gehenden Bestimmungen zu Produkten, die nicht Bestand­teil des Versicherungs­schutzes sind?
  • Verzichtet der Versicherer auf eine Trennung von allgemeinen und besonderen Versicherungs­bedingungen?
  • Sind die Vertrags­unterlagen in sich schlüssig und wider­spruchs­frei gestaltet? Wider­sprechen die verschiedenen Dokumente wie Tarif­beschreibungen oder Produkt­informations­blätter in ihren Angaben nicht den Versicherungs­bedingungen?

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Abwertungen

Abwertungen führen dazu, dass sich Produktmängel verstärkt auf das Finanztest-Qualitäts­urteil auswirken. Sie sind mit *) gekenn­zeichnet.

Diese Abwertungen setzten wir ein: Lautete eines der Urteile „Medizi­nische Leistungen“, „Krankenrück­trans­port, Über­führung und Bestattung“ oder „Leistung bei Krieg, Pandemie, Epidemie, Kern­energie“ Mangelhaft, wurde das Finanztest-Qualitäts­urteil um eine Note abge­wertet. Dabei darf das Qualitäts­urteil nicht schlechter werden als das auslösende Gruppen­urteil.

Weitere Tarifmerkmale

Höchst­alter bei Eintritt. Kunden, die das angegebene Alter über­schreiten, können den Vertrag nicht abschließen.

Alters­grenzen für Beitrags­höhe. Da die Versicherer für ältere Personen häufig einen höheren Beitrag verlangen, sind hier die Grenzen für die daneben angegebenen Preisbeispiele genannt.

Beitrag nach Alter. Ausgewiesen sind die Beiträge nach Alters­grenzen (siehe Angabe Alters­grenzen) für eine Reisedauer von 90, 180 und 365 Tagen. Die ausgewiesenen Beiträge gelten jeweils für Neuverträge, die direkt beim Versicherer abge­schlossen werden.

Maximale Versicherungs­dauer. Angegeben ist der maximal versicher­bare Zeitraum (Jahre).

Ombuds­mann. Bei Streit mit dem Anbieter können sich Versicherte kostenlos an den PKV-Ombuds­mann wenden. Dazu muss der Versicherer Mitglied im PKV-Verband sein (pkv-ombudsmann.de).

Erstattung Telefon­kosten bei 24-Stunden-Notruf aus dem Ausland. Der Versicherer erstattet auf Antrag die Telefon­kosten, da nur wenige Notruf-Nummern kostenlos sind. Manche Versicherer zahlen nur die Kosten für Anrufe wegen eines Krankenrück­trans­ports oder Kranken­haus­auf­enthalts.

Schutz auch für berufliche Reisen. Der Versicherungs­schutz gilt auch für beruflich bedingte Auslands­reisen.

Maximale Erstattung Such- und Bergungs­kosten (Euro). Für Rettungs­kosten kommen bei einem Personen­unfall in der Regel alle Versicherer auf. Außerdem erstatten manche Versicherer auch die Such- und Bergungs­kosten bis zu der hier angegebenen Höhe.

Online­abschluss. Hier ist angegeben, ob der Versicherungs­kunde den Tarif direkt auf der Website des Versicherers abschließen kann.

Modell­kunden. Die Angebote lassen sich über eine Auswahl neben der Tabelle für bestimmte Modell­kunden auf die güns­tigsten sehr guten Tarife filtern: Angegeben ist der Beitrag für einen Auslands­auf­enthalt von 180 Tagen für Kunden, die 18, 28, 55 oder 70 Jahre alt sind.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 10.07.2024 um 12:11 Uhr
    Manche zahlen angeblich länger

    @LaMAic: Je nach individuellem Tarif zahlen manche privaten Krankenversicherer auch über die drei Monate hinaus. In vielen Verträgen gilt der Schutz jedoch im außereuropäischen Ausland nur für einen oder drei Monate.
    Prüfen Sie dazu Ihre jeweiligen Vertragsbedingungen.

  • LaMAic am 09.07.2024 um 17:43 Uhr
    Manche zahlen angeblich länger

    Meine PKV teilte mir soeben mit, dass sie selbstverständlich auch über 90 Tage hinaus solange meine Tochter als krankenversichert betrachtet, wie diese ihren Erstwohnsitz bei mir hat - entgegen Ihren Aussagen. Was stimmt nun?

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 02.07.2024 um 09:43 Uhr
    Kriterium Erleichterter Anspruch auf Rücktransport

    @ow: Medizinisch vertretbar ist ein Transport, wenn der Patient auch ohne Gefährdung seiner Gesundheit transportfähig ist. Das würden wir aber auch bei der Formulierung "medizinisch sinnvoll" voraussetzen. Beim Tarif AE der Nürnberger ist die eingeschränkte Bewertung allerdings durch eine weitere Nebenbedingung vergeben worden. In den AVB findet sich folgende Einschränkung: "Wenn der Rücktransport nicht durch uns organisiert wurde, müssen wir nicht leisten."

  • ow am 01.07.2024 um 16:13 Uhr
    Kriterium Erleichterter Anspruch auf Rücktransport

    In den verschiedenen AVBs ist von "medizinisch sinnvollem" oder von "medizinisch sinnvollem und vertretbarem" Rücktransport die Rede. Was ist ein vertretbarer (oder medizinisch vertretbarer?) Rücktransport und inwieweit ist dies einschränkend oder erleichternd zu verstehen (z.B. spricht die Nürnberger im Tarif AE nur von "sinnvoll" und wird als eingeschränkt bewertet)?

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 10.06.2024 um 11:52 Uhr
    Leistung trotz Vorerkrankung bei Reise wegen ...

    @ulrike100: Sind nur Behandlungen ausgeschlossen, die geplant waren oder laut Arzt für die Reisezeit feststanden? Dieser Ausschluss sollte nicht für Reisen wegen eines familiären Todesfalls gelten. Konkret geht es um Ausschlüsse für Vorerkrankungen, die möglicherweise während einer Reise behandlungsbedürftig sind. Im Regelfall schließen Versicherer solche Behandlungen von ihrer Leistungspflicht aus. Findet aber die Reise aufgrund eines familiären Todesfalls statt (z.B. Reise zur Beerdigung eines nahen Angehörigen im Ausland), verzichten viele Versicherer auf die Anwendung dieses Ausschlusses.