Lang­zeit-Auslands­kranken­versicherung im Vergleich Gut abge­sichert auf langen Reisen

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Lang­zeit-Auslands­kranken­versicherung im Vergleich - Gut abge­sichert auf langen Reisen

Welt­reise. Wer längere Zeit in der Ferne unterwegs ist, sollte die Lang­zeit-Auslands­kranken­versicherung mit im Gepäck haben. © plainpicture/Erickson/Jim Erickson

Wer länger als sechs Wochen im Ausland unterwegs ist, benötigt eine Lang­zeit-Auslands­kranken­versicherung. Der Vergleich der Tarife zeigt: Das Preisgefälle ist groß.

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Egal ob Remote-Job in Südafrika, Auslands­studium oder Über­wintern auf den Kanaren – wer plant, mehr als nur einen Urlaub im Ausland zu verbringen, ist mit einer Lang­zeit-Auslands­kranken­versicherung auf der sicheren Seite. Sie hilft, wenn Versicherte plötzlich erkranken oder einen Unfall haben. Falls ein Krankenrück­trans­port nötig wird, sorgt sie auch dafür.

Versicherungen für Reisen bis 70 Tage Dauer

Auslands­kranken­versicherungen für Urlaubs­reisen sind zwar vergleichs­weise preis­wert, lassen sich als Jahres­vertrag aber für höchs­tens 70 Tage am Stück abschließen. Ab dann ist ein teurerer Lang­zeit-Auslands­kranken­schutz nötig. Möglich ist der Abschluss für Aufenthalte von bis zu 5 Jahren Dauer. Wer die Beiträge in seiner Alters­gruppe gezielt vergleicht, kann viel Geld sparen und bekommt trotzdem eine sehr gute Police.

Warum sich der Lang­zeit-Auslands­kranken­versicherungs-Vergleich für Sie lohnt

Test­ergeb­nisse

Vergleichen lohnt sich: Die Tarife für alle schneiden besser ab als die speziell für Schüler, Studenten, Au-pair. Ein sehr guter Tarif, der welt­weit gültig ist, kann preis­werter sein als einer für Europa-Reisen. Für Mitglieder bestimmter Krankenkassen gibt es spezielle Angebote.

Den besten Tarif finden

Die Tarif­tabelle zeigt Bewertungen der Stiftung Warentest für 82 Lang­zeit-Auslands­kranken­versicherungen, darunter Tarife von ADAC, Ergo und HanseMerkur. Die Tarife im Test teilen sich auf in Angebote inklusive USA und Kanada und solche eher für den europäischen Raum. Dabei gibt es wiederum Tarife für alle und Tarife für Schüler, Studenten, Work-and-Travel und Teilnehmer im Freiwil­ligen­dienst.

Hohe Ersparnis möglich

Die Preis­unterschiede sind groß. Ein 55-Jähriger, der ein Jahr lang um die Welt inklusive Nord­amerika reisen möchte, kann für einen sehr guten Tarif von 476 Euro bis 3 242 Euro ausgeben.

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Tarife lassen sich nach Such­kriterien filtern

Ohne einge­loggt zu sein, können Sie in der Über­sicht zu unseren Testergebnissen sehen, welche Anbieter und Tarife wir geprüft haben und nach welchen Such­kriterien Sie die Ergeb­nisse filtern können. Unter So haben wir getestet können Sie nach­lesen, welche Leistungen bei einem Lang­zeit-Auslands­auf­enthalt für unsere Bewertung wichtig waren.

Blick in die Tabelle

Barmer (Huk-Coburg) RBU20 Signal Iduna Reise-Kranken­ver­sicherung mit USA/Kanada/Karibik R+V JR mit Ver­längerung Axa ARE hkk (LVM) ARTop mit Ver­längerung
Qualitäts­urteil

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All­gemeine Bedingungen

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Medizi­nische Leis­tungen

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Krankenrück­trans­port, Über­führung und Bestattung

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Leis­tung bei Krieg, Pandemie, Epi­demie, Kern­energie

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Die Auswahl ist ein zufälliger Ausschnitt der Gesamttabelle und nicht sortiert.

Lang­zeit-Auslands­kranken­versicherung im Vergleich

Der Lang­zeit-Auslands­kranken­versicherungs-Vergleich von Stiftung Warentest zeigt: Die Angebote sind deutlich teurer geworden. Das gilt besonders für Tarife, die die USA und Kanada mit abdecken. Die Beiträge steigen mit dem Lebens­alter. Senioren zahlen besonders viel. Um die Suche zu erleichtern, haben wir vier Modell­kunden im Alter von 18, 28, 55 und 70 Jahren entwickelt, die 180 Tage auf Reisen sind. Wenn Sie Ihren Modell­kunden gewählt haben, werden Ihnen die güns­tigsten sehr guten Tarife ange­zeigt. Die können Sie nach der Beitrags­höhe vergleichen. Zu sehen ist auch, wie die Tarife bei einer Pandemie leisten, ob es ein Extra-Angebot für Familien oder ein Höchst­eintritts­alter gibt.

Schutz durch Gesund­heits­karte hat Lücken

Privaten Extra-Schutz brauchen auch diejenigen, die nur in Europa unterwegs sind: In der EU und weiteren Ländern können sich gesetzlich Versicherte bei akuten Beschwerden zwar auf Kassen­kosten behandeln lassen, aber nur während eines vorüber­gehenden Aufenthalts. Dafür müssen sie die Europäische Kranken­versicherungs­karte vorzeigen, die sich auf der Rück­seite der Gesund­heits­karte befindet. Es kann aber eine Eigenbe­teiligung geben. Oder die Ärzte behandeln nur auf Privatrechnung. Die hiesige Krankenkasse erstattet einen Betrag in Höhe der dortigen oder der deutschen Vertrags­sätze. Das ist oft nicht der volle Betrag.

Die Gesund­heits­karte gilt auch in Ländern des Europäischen Wirt­schafts­raums und einigen Staaten, mit denen es ein Sozial­versicherungs­abkommen gibt. In einigen dieser Länder, wie der Türkei, ist ein Auslands­kranken­schein nötig. Den gibt es bei der Krankenkasse. Der GKV-Spitzen­verband informiert über die öffent­lichen Gesund­heits­leistungen in vielen Reiseländern.

Lang­zeit-Auslands­kranken­schutz auch für Privatversicherte

Privat Krankenversicherte haben in Europa Schutz, außer­halb der EU aber höchs­tens für drei Monate. Ein Krankenrück­trans­port ist in ihrem Tarif nicht immer enthalten. Den deckt eine Auslands­kranken­versicherung ab, oft ebenso begrenzte Such- und Bergungs­kosten. Daher ist auch für Privatversicherte ein Abschluss sinn­voll.

Bei einigen Schüler-Austausch­programmen ist die Lang­zeit-Auslands­reisekranken­versicherung bereits im Paket enthalten. Ist sie nicht inklusive, sollten Eltern eine für ihr Kind abschließen. Das gilt auch für junge Menschen, die im Ausland studieren möchten.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 02.07.2024 um 09:43 Uhr
    Kriterium Erleichterter Anspruch auf Rücktransport

    @ow: Medizinisch vertretbar ist ein Transport, wenn der Patient auch ohne Gefährdung seiner Gesundheit transportfähig ist. Das würden wir aber auch bei der Formulierung "medizinisch sinnvoll" voraussetzen. Beim Tarif AE der Nürnberger ist die eingeschränkte Bewertung allerdings durch eine weitere Nebenbedingung vergeben worden. In den AVB findet sich folgende Einschränkung: "Wenn der Rücktransport nicht durch uns organisiert wurde, müssen wir nicht leisten."

  • ow am 01.07.2024 um 16:13 Uhr
    Kriterium Erleichterter Anspruch auf Rücktransport

    In den verschiedenen AVBs ist von "medizinisch sinnvollem" oder von "medizinisch sinnvollem und vertretbarem" Rücktransport die Rede. Was ist ein vertretbarer (oder medizinisch vertretbarer?) Rücktransport und inwieweit ist dies einschränkend oder erleichternd zu verstehen (z.B. spricht die Nürnberger im Tarif AE nur von "sinnvoll" und wird als eingeschränkt bewertet)?

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 10.06.2024 um 11:52 Uhr
    Leistung trotz Vorerkrankung bei Reise wegen ...

    @ulrike100: Sind nur Behandlungen ausgeschlossen, die geplant waren oder laut Arzt für die Reisezeit feststanden? Dieser Ausschluss sollte nicht für Reisen wegen eines familiären Todesfalls gelten. Konkret geht es um Ausschlüsse für Vorerkrankungen, die möglicherweise während einer Reise behandlungsbedürftig sind. Im Regelfall schließen Versicherer solche Behandlungen von ihrer Leistungspflicht aus. Findet aber die Reise aufgrund eines familiären Todesfalls statt (z.B. Reise zur Beerdigung eines nahen Angehörigen im Ausland), verzichten viele Versicherer auf die Anwendung dieses Ausschlusses.

  • ulrike100 am 09.06.2024 um 13:08 Uhr
    Leistung trotz Vorerkrankung bei Reise wegen ...

    Ein Kriterium in Ihrem Test ist "Leistung trotz Vorerkrankung bei Reise wegen familiären Todesfalls" - darunter kann ich mir leider nichts vorstellen ...
    Würden Sie bitte diesen Punkt erläutern?
    Vielen Dank!

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 05.06.2024 um 12:55 Uhr
    Versicherungsschutz nach Rückkehr aus dem Ausland

    @Reisefieber222: Ganz ohne Krankenversicherungsschutz stehen Heimkehrer nicht da. Da es in Deutschland die Pflichtversicherung gibt, bekommen Privat Versicherte, die aus dem Ausland zurückkehren mindestens die Möglichkeit, in den Basistarif des alten Versicherers aufgenommen zu werden.
    Ob bei einem ungeplanten Abbruch der Reise die Rückkehr in den alten Tarif möglich ist, bestimmt sich nach den Bedingungen Ihrer Anwartschaftsversicherung.