Künst­lersozialkasse 2021 kein Mindest­einkommen erforderlich

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Die soziale Absicherung von selbst­ständigen Künst­lern und Publizisten über die Künstlersozialkasse bleibt 2021 auch dann bestehen, wenn sie aufgrund der Corona-Pandemie nichts verdienen konnten. Die Regelung ist Teil des Sozialschutzpakets III der Bundes­regierung.

Künst­lersozialkasse - 2021 kein Mindest­einkommen erforderlich

Selbst­ständige Künstler. Ihre Renten- und Kranken­versicherung bleibt 2021 bestehen, auch wenn ihr Einkommen wegfällt. © Getty Images

Die soziale Absicherung von selbst­ständigen Künst­lern und Publizisten über die Künstlersozialkasse bleibt 2021 auch dann bestehen, wenn sie aufgrund der Corona-Pandemie nichts verdienen konnten. Die Regelung ist Teil des Sozialschutzpakets III der Bundes­regierung.

Formloser Antrag genügt

In der Regel müssen Künst­lerinnen und Künstler für den Versicherungs­schutz mindestens 3 900 Euro Einkommen im Jahr erwirt­schaften. Nur dann über­nimmt die Künst­lersozialkasse die Hälfte ihrer Renten- und Kranken­versicherungs­beiträge. Das Unter­schreiten des geforderten Mindest­jahres­einkommens soll nun keine negativen Folgen haben. Wer wegen der Corona-Krise in Zahlungs­schwierig­keiten ist, kann auch einen formlosen Antrag auf Beitrags­stundung oder Ratenzahlung stellen. Weitere Informationen gibt es unter kuenstlersozial‧kasse.de.

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