Die soziale Absicherung von selbstständigen Künstlern und Publizisten über die Künstlersozialkasse bleibt 2021 auch dann bestehen, wenn sie aufgrund der Corona-Pandemie nichts verdienen konnten. Die Regelung ist Teil des Sozialschutzpakets III der Bundesregierung.
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Selbstständige Künstler. Ihre Renten- und Krankenversicherung bleibt 2021 bestehen, auch wenn ihr Einkommen wegfällt. © Getty Images
Die soziale Absicherung von selbstständigen Künstlern und Publizisten über die Künstlersozialkasse bleibt 2021 auch dann bestehen, wenn sie aufgrund der Corona-Pandemie nichts verdienen konnten. Die Regelung ist Teil des Sozialschutzpakets III der Bundesregierung.
Formloser Antrag genügt
In der Regel müssen Künstlerinnen und Künstler für den Versicherungsschutz mindestens 3 900 Euro Einkommen im Jahr erwirtschaften. Nur dann übernimmt die Künstlersozialkasse die Hälfte ihrer Renten- und Krankenversicherungsbeiträge. Das Unterschreiten des geforderten Mindestjahreseinkommens soll nun keine negativen Folgen haben. Wer wegen der Corona-Krise in Zahlungsschwierigkeiten ist, kann auch einen formlosen Antrag auf Beitragsstundung oder Ratenzahlung stellen. Weitere Informationen gibt es unter kuenstlersozial‧kasse.de.
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