Krypto­anlagen Kryptobörse FTX ist zahlungs­unfähig

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Krypto­anlagen - Kryptobörse FTX ist zahlungs­unfähig

Schieflage. Sam Bank­man-Fried galt als Vorzeige­unternehmer in der Krypto-Welt. Nun ist seine Börse FTX in finanziellen Schwierig­keiten. © Getty Images / Craig Barritt

Die bekannte Kryptobörse FTX ist zahlungs­unfähig. Interna­tionale Kunden kommen nicht mehr an ihre Einlagen heran. Was das für Anleger in Kryptowährungen bedeutet.

Beliebte Börse mit massiven Problemen

Die Kryptobörse FTX war bis vor Kurzem eine der populärsten Kryptobörsen in den USA und hat Kundinnen und Kunden welt­weit. Doch nun hat das Unternehmen Insolvenz angemeldet. Der Konzern von Tech-Unternehmer Sam Bank­man-Fried beantragte Gläubiger­schutz in den USA. Bank­man-Fried gab zudem seinen Rück­tritt als Chef bekannt.

Betroffen ist nicht nur das interna­tionale Geschäft, das auf den Bahamas ansässig ist, sondern der gesamte Konzern. Zu ihm gehören die amerikanische Kryptobörse FTX US und 130 weitere Firmen, die zusammen die FTX Group bilden.

Zuvor bereits konnten die interna­tionalen – und damit auch deutschen – Kunden nicht mehr handeln oder ihre Kryptowährungen abziehen. Die Betreiberfirma FTX Digital Markets hat ihren Sitz auf den Bahamas. Nachdem zuerst die Börse selbst den Handel ausgesetzt hatte, fror auch die Wert­papier­aufsicht der Bahamas die Vermögens­werte ein.

Nachdem die Kunden keinen Zugriff mehr auf ihre Vermögens­werte hatten, meldete am Samstag der Justiziar der US-Tochter von FTX, es habe „nicht auto­risierte Trans­aktionen“ gegeben. Krypto-Analysefirmen äußerten die Vermutung, es seien mehrere hundert Millionen Dollar von der Börse gestohlen wurden. Die Polizei der Bahamas hat Ermitt­lungen aufgenommen.

Kundengelder veruntreut?

Die Kryptobörse war in der vergangenen Woche in starke Liquiditätsnot geraten. Viele Kunden wollten nach Berichten über Zahlungs­schwierig­keiten bei FTX ihre Vermögen abziehen. Das dürfte bei einer Börse, die die Einlagen ihrer Kunden nur verwaltet, eigentlich kein Problem sein. Die Wert­papier­aufsicht geht davon aus, dass Kundengelder veruntreut wurden. Noch im Laufe der Woche hatte FTX-Eigentümer Sam Bank­man-Fried betont, alle Kunden seien geschützt und würden voll ausgezahlt.

Absturz von Krypto­kursen

Die Unsicherheit rund um FTX hat das gesamte Krypto-Universum ins Schwanken gebracht. Die „Leitwährung“ Bitcoin rutschte von rund 21 000 Euro am Montag auf ihr Zwei-Jahres­tief unter 16 000 Euro am Mitt­woch den 9. November. Ähnlich sieht es bei der zweitgrößten Kryptowährung Ether­eum aus. Viele weitere Währungen wie etwa Solana verloren noch heftiger. Der FTX-eigene Krypto­wert FTX Token ist von 25 Euro auf rund 1,50 Euro (14. November) abge­rutscht.

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Der Chart zeigt, wie sich der Bitcoin in den vergangenen fünf Jahren entwickelt hat (Quelle: Refinitiv).

Stiftung Warentest rät ab

Die Stiftung Warentest rät von der Investition in Krypto­werte ab. Die spekulative Anlage ist zu riskant. Extreme Kurs­einbrüche aufgrund einzelner Ereig­nisse wie die rund um die Börse FTX sind immer möglich.

Trotzdem haben wir im Oktober in unserem Krypto-Broker-Vergleich Handels­platt­formen vorgestellt, damit Anleger nicht bei unseriösen und schlecht regulierten Anbietern anlegen. Alle Platt­formen in unserer Unter­suchung haben mindestens eine vorläufige Lizenz der deutschen Bundes­anstalt für Finanz­dienst­leistungs­aufsicht (Bafin).

Das schützt nicht davor, dass der Anbieter insolvent wird. Die Pleite der deutschen Krypto-Bank Nuri zeigt aber, dass hier nach den Zahlungs­schwierig­keiten alle Kunden weiter auf ihre Krypto­werte zugreifen und diese auf andere Anbieter über­tragen konnten.

Am besten auf die eigene Wallet über­tragen

Außerdem haben wir in unserem Artikel dazu geraten, die Krypto­werte nach Möglich­keit auf eine eigene Wallet (digitale Geldbörse) zu über­tragen. Nur dann sind sie wirk­lich im eigenen Besitz. Die Krypto­werte auf der Sammelwallet der Börse zu lassen, ist vielen Kunden von FTX jetzt zum Verhäng­nis geworden. Leider bieten nicht alle Handels­platt­formen die Funk­tion der Über­tragung an. Welche Anbieter das ermöglichen, zeigen wir in unserem Krypto-Broker-Vergleich.

Vorsicht bei Investition in Kryptouni­versum mit ETF

Der Fall FTX zeigt einmal mehr, wie unsolide viele Geschäfts­modelle in der Krypto­welt sind. Es gibt jüngere ETF, die Investitionen in diese Branche ermöglichen. So investiert etwa der VanEck Crypto and Blockchain Innovators ETF in Kryptobörsen wie Coinbase und andere Unternehmen, die mit Krypto­werten und Block­chain zu tun haben. Inner­halb eines Jahres ist der Kurs des ETF um 90 Prozent einge­brochen. Das zeigt: Selbst als Beimischung sind solche Hype-Themen-ETF hoch­riskant. Mehr als 10 Prozent des Portfolios sollten sie nicht ausmachen.

„Vorzeige­unternehmer“ mit Milliarden­verlust

Die Platt­form FTX mit ihrem umtriebigen Gründer Sam Bank­man-Fried galt als Vorzeige­unternehmen in der Krypto­welt. Große Investorengesell­schaften wie Black­rock oder Soft­bank waren bei dem Unternehmen einge­stiegen. Es hatte in den letzten Jahren viel Geld in Marketingmaß­nahmen gesteckt, sponsorte unter anderem das Formel-1-Team von Mercedes und war mit der „FTX Arena“ Namens­sponsor der Spiel­stätte des NBA-Basketball-Teams Miami Heat. Sam Bank­man-Fried war ein beliebter Redner auf vielen Podien. Sein privates Vermögen soll in dieser turbulenten Woche unter anderem durch den Wert­verfall des FTX-Tokens von rund 16 Milliarden Dollar auf rund eine Milliarde Dollar einge­brochen sein, meldet der Branchen­dienst Bloom­berg.

Frage an die Redak­tion: Pleite einer Kryptobörse

Die Kryptobörse FTX ist insolvent und ich komme nicht mehr an meine Token. Kann ich den Verlust absetzen?

Leider nein. Kaufen und verkaufen Sie eine virtuelle Währung inner­halb der einjährigen Spekulations­frist, stellt das ein privates Veräußerungs­geschäft dar. Dabei entstandene Verluste zählen steuerlich. Sie lassen sich aber nur mit gleich­artigen Gewinnen verrechnen. Problem: Ohne Zugriff auf die Pleite-Börse können viele ihre virtuellen Währungen erst gar nicht verkaufen. Auf unsere Anfrage hin stellt das Bundes­finanz­ministerium klar: Dann liegt kein steuerlich verrechen­barer Verlust vor.

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Kommentarliste

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  • Gelöschter Nutzer am 11.11.2022 um 20:44 Uhr
    Skurril

    Korrekt, würde die Krypto Börse die Gelder der Anleger nur verwalten, können durch eine Insolvenz der Börse keine Verluste bei den Anlegern auftreten. Das ist übrigens ein gewaltiger und maßgeblicher Unterschied zu Banken. Gelder, die ich auf normalen Einlagekonten bei einer beliebigen Bank habe werden nicht verwaltet. Sie werden stattdessen von der Bank genutzt, unter anderem um Kredite auszugeben. Hier würde ich im Falle der Insolvenz alles verlieren, sofern der zuständige Einlagensicherungsfonds nicht mehr über genügend Mittel verfügt, um die Anleger auszuzahlen. Die Mittelausstattung der Einlagensicherungsfonds werden nicht veröffentlicht. Aus gutem Grund. Man möchte schließlich ähnliche Reaktion wie hier bei der Krypto Börse vermeiden. Straftaten, zum Beispiel Veruntreuung, können immer und überall passieren. Davor schützt kein Gesetz.