![Krankenversicherung für Studierende - Zum Uni-Start richtig krankenversichert](https://cdn.statically.io/img/cdn.test.de/file/image/b3/41/d5736810-6204-4c61-94b5-7ad31239de33-web/6094719_gkv-studenten-a2402.jpg)
Studierende. Um sich zu immatrikulieren, benötigen angehende Studenten einen Krankenversicherungsnachweis. © Getty Images / Cavan Images RF
Eine Krankenversicherung ist Pflicht für Studenten. Die Expertinnen der Stiftung Warentest zeigen, was der Schutz für sie kostet und wie Studierende hier sparen können.
Wer studiert, muss sich krankenversichern – entweder gesetzlich oder privat. An diese Wahl sind die Studierenden während des Studiums gebunden. Ein Wechsel ist nur in Ausnahmefällen möglich. Welcher Status im gesetzlichen System möglich ist, hängt von der Krankenversicherung der Eltern, vom Einkommen und vom Alter ab.
Das Wichtigste in Kürze
- Zum Studienbeginn müssen Studentinnen und Studenten krankenversichert sein. Normalerweise werden sie der gesetzlichen Krankenversicherung zugeordnet. Sie können sich aber auch für die private Krankenversicherung entscheiden. Die Wahl ist für die gesamte Studienzeit bindend.
- Gesetzliche Krankenversicherung. Bis zum 25. Geburtstag ist die Absicherung für Studierende kostenlos über ihre gesetzlich versicherte Mutter oder Vater möglich, nach Bundesfreiwilligendienst ausnahmsweise auch etwas länger. Danach oder bei höherem Zuverdienst im Studium gibt es in der gesetzlichen Krankenversicherung den günstigen Studentenbeitrag, derzeit rund 124 Euro im Monat. Erst mit 30 Jahren wird die gesetzliche Krankenversicherung für Studierende deutlich teurer.
- Private Krankenversicherung. Wer sich privat absichern möchte, kann sich zu Beginn des Studiums von der Versicherungspflicht bei einer Krankenkasse befreien lassen. Günstig ist die private Krankenversicherung oft für Beamtenkinder – nach dem 25. Geburtstag kann sich das aber ändern. Nach dem Studium kann neu entschieden werden. Dann kann es in vielen Fällen auch die gesetzliche Krankenversicherung sein.
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Kommentarliste
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@JJT2604: Das Ende der Familienversicherung kann um maximal 12 Monate nach hinten verschoben werden, wenn eine Schul- oder Berufsausbildung durch beispielweise freiwilliger Wehrdienst, Bundesfreiwilligendienst o.ä. unterbrochen wurde. Wir haben den Artikel noch ergänzt.
Auch wer älter als 25 ist, kann u. U. weiter familienversichert ist, wenn die Ausbildung wegen eines FSJ o. ä. unterbrochen wurde. Ist dies korrekt?