Kranken­versicherung für Studierende Zum Uni-Start richtig kranken­versichert

2
Kranken­versicherung für Studierende - Zum Uni-Start richtig kranken­versichert

Studierende. Um sich zu immatrikulieren, benötigen angehende Studenten einen Kranken­versicherungs­nach­weis. © Getty Images / Cavan Images RF

Eine Kranken­versicherung ist Pflicht für Studenten. Die Expertinnen der Stiftung Warentest zeigen, was der Schutz für sie kostet und wie Studierende hier sparen können.

Wer studiert, muss sich kranken­versichern – entweder gesetzlich oder privat. An diese Wahl sind die Studierenden während des Studiums gebunden. Ein Wechsel ist nur in Ausnahme­fällen möglich. Welcher Status im gesetzlichen System möglich ist, hängt von der Kranken­versicherung der Eltern, vom Einkommen und vom Alter ab.

Das Wichtigste in Kürze

  • Zum Studien­beginn müssen Studentinnen und Studenten kranken­versichert sein. Normaler­weise werden sie der gesetzlichen Kranken­versicherung zuge­ordnet. Sie können sich aber auch für die private Kranken­versicherung entscheiden. Die Wahl ist für die gesamte Studien­zeit bindend.
  • Gesetzliche Kranken­versicherung. Bis zum 25. Geburts­tag ist die Absicherung für Studierende kostenlos über ihre gesetzlich versicherte Mutter oder Vater möglich, nach Bundes­freiwil­ligen­dienst ausnahms­weise auch etwas länger. Danach oder bei höherem Zuver­dienst im Studium gibt es in der gesetzlichen Kranken­versicherung den güns­tigen Studentenbeitrag, derzeit rund 124 Euro im Monat. Erst mit 30 Jahren wird die gesetzliche Kranken­versicherung für Studierende deutlich teurer.
  • Private Kranken­versicherung. Wer sich privat absichern möchte, kann sich zu Beginn des Studiums von der Versicherungs­pflicht bei einer Krankenkasse befreien lassen. Günstig ist die private Kranken­versicherung oft für Beamten­kinder – nach dem 25. Geburts­tag kann sich das aber ändern. Nach dem Studium kann neu entschieden werden. Dann kann es in vielen Fällen auch die gesetzliche Kranken­versicherung sein.

Entscheidung zu Studien­beginn

Zum Anfang des Studiums können sich Studierende über­legen, ob sie gesetzlich oder privat versichert sein möchten. Die meisten Studierenden sind in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert. Wer sich für die private Versicherung entscheidet – entweder, weil er weiterhin privat versichert sein möchte, oder weil er sich neu dafür entscheidet – muss spätestens drei Monate nach Studien­beginn einen Antrag auf Befreiung von der Versicherungs­pflicht stellen.

Wer vorher bei einer Krankenkasse versichert war, stellt den Antrag dort. Sonst können sich Studierende an eine Krankenkasse ihrer Wahl wenden. Wichtig: Die Befreiung gilt während des gesamten Studiums. In dieser Zeit ist die Rück­kehr zur gesetzlichen Kranken­versicherung ausgeschlossen.

Kranken­versicherung für Studierende - Zum Uni-Start richtig kranken­versichert

© Stiftung Warentest / René Reichelt

Elektronischer Versicherten­nach­weis

Hoch­schulen und Universitäten verlangen zur Einschreibung den Versicherten­nach­weis. Seit 2022 geht das meist in elektronischer Form: Studentinnen und Studenten teilen ihrer Krankenkasse per App oder Telefon Namen und Anschrift der Einrichtung mit und die Kasse über­mittelt die erforderlichen Daten digital.

Klappt das bei der Hoch­schule noch nicht, schickt die Kasse eine Versicherungs­bescheinigung, die Studierende dann der Universität vorlegen. Manchmal lässt sich die Bescheinigung auf bequem per Kassen-App erstellen und ausdrucken.

Kostenlose Familien­versicherung für Studierende

Die meisten Studierenden sind zunächst über ein Eltern­teil bei einer gesetzlichen Krankenkasse familien­versichert – und zwar kostenlos. Das geht bis zum 25. Geburts­tag. Ob jemand zu Hause wohnt oder ausgezogen ist, spielt keine Rolle. Mehr als 505 Euro pro Monat dürfen Studenten aber nicht verdienen. Ausnahme: Studenten mit Minijob können bis zu 538 Euro im Monat dazu­verdienen.

Studentische Pflicht­versicherung ab 25 Jahren

  • Ab dem 25. Geburts­tag oder bei einem Einkommen von mehr als 505 Euro im Monat (Minijob 538 Euro) müssen sich Studierende selbst kranken­versichern – die kostenlose Familien­versicherung fällt weg. Die meisten tun dies über die gesetzliche Kranken­versicherung der Studenten. Auch Studierende, die vor ihrem Studium privat kranken­versichert waren, können sich mit Studien­beginn für die gesetzliche Kranken­versicherung entscheiden. Achtung: Gesetzlich familien­versicherte Studierende, die vorher irgend­wann einen Bundes­freiwil­ligen­dienst absol­viert haben, können diese Zeit an ihre Familien­versicherung ranhängen. Sie müssen sich dann beispiels­weise erst mit 25 Jahren und sechs Monaten oder mit 26 Jahren selbst versichern, je nachdem, wie lange der Dienst dauerte. Die Verlängerung ist für maximal 12 Monate möglich. Studierende müssen ihrer Krankenkasse ihren Dienst nach­weisen.
  • Wer studiert, zahlt nur einen ermäßigten Beitrags­satz von 10,22 Prozent. Grund­lage für die Berechnung des monatlichen Krankenkassen­beitrags ist der monatliche Bafög-Bedarfs­satz für Studierende, die nicht mehr zu Hause wohnen – derzeit sind das 812 Euro (nicht zu verwechseln mit dem Bafög­höchst­satz). Das heißt: Sie zahlen 82,99 Euro Kassenbeitrag pro Monat.
  • Dazu kommt ein Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung. Dieser beträgt für kinder­lose Studierende ab 23 Jahren 32,48 Euro monatlich (Beitrags­satz von 4,0 Prozent). Seit Mitte 2023 gelten für Studenten mit Kindern unter 25 Jahren unterschiedliche Beitrags­sätze für die Pflege­versicherung (Werte gerundet):
    - 1 Kind (3,40 Prozent) : 27,60 Euro
    - 2 Kinder (3,15 Prozent): 25,60 Euro
    - 3 Kinder (2,90 Prozent): 23,60 Euro
    - 4 Kinder (2,65 Prozent): 21,50 Euro
    - 5 oder mehr Kinder (2,40 Prozent): 19,50 Euro.
  • Verlangt die Kasse einen Zusatz­beitrag, kommt dieser noch dazu. Nimmt die Kasse zum Beispiel 1,7 Prozent, zahlen kinder­lose Studierende derzeit insgesamt rund 129 Euro monatlich für Kranken- und Pflege­versicherung, alle anderen monatlich zwischen 116 Euro (5 oder mehr Kinder ) und 124 Euro (1 Kind).
  • Wie viel ein Student oder eine Studentin verdient, hat keinen Einfluss auf die Höhe des Beitrags. Wichtig ist nur, dass sie nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten. Sonst verlieren sie ihren „Studenten­status“, da das Studium nicht mehr im Mittel­punkt steht. In den Semester­ferien können sie aber mehr arbeiten.
  • Wichtig: Die Absicherung im güns­tigen Studenten­tarif ist zeitlich begrenzt. Nach dem 30. Geburts­tag ist Schluss. Nur in Ausnahme­fällen ist eine Verlängerung möglich. Auch Promotions­studenten haben keinen Anspruch auf die güns­tige Kranken­versicherung der Studierenden, entschied jüngst das Bundes­sozialge­richt (Az. B 12 KR 15/16R). Sie müssen sich entweder freiwil­lig bei einer Krankenkasse versichern oder die private Absicherung wählen.

Freiwil­lige gesetzliche Kranken­versicherung ab 30 Jahren

Ab dem 30. Geburts­tag müssen sich alle Studierenden, die weiter gesetzlich kranken­versichert bleiben wollen, „freiwil­lig gesetzlich versichern“. Das heißt: Sie sind dann freiwil­lige Mitglieder ihrer Krankenkasse. Das ist im Vergleich zur studentischen Kranken­versicherung teurer. Die Kassen berechnen einen Beitrags­satz von 14 Prozent plus Zusatz­beitrag. Dazu kommt auch hier der Beitrags­satz von 4 Prozent für die gesetzliche Pflege­versicherung für Kinder­lose ab 23 Jahren oder zwischen 3,40 Prozent und 2,40 Prozent für Studierende mit Kindern (siehe oben).

Das Einkommen spielt bei der freiwil­ligen Versicherung eine Rolle – je mehr eine Studentin oder ein Student verdient, desto höher ist auch der Beitrag. Mindestens zahlen sie aber einen Beitrag, als ob sie 1 178,33 Euro monatlich verdienen (Mindest­einkommen 2024) – auch wenn das tatsäch­liche Einkommen darunter liegt. Bei einem Zusatz­beitrag von 1,7 Prozent müssen kinder­lose Studenten ab 23 Jahren also insgesamt rund 232 Euro monatlich zahlen, Studierende mit Kindern monatlich zwischen 213 Euro und 225 Euro.

Mit der Krankenkasse sparen

Wer nicht mehr familien­versichert ist, sondern eigene Kranken­versicherungs­beiträge zahlt, kann sich bei jeder Krankenkasse versichern, die zuständig ist – das sind alle Krankenkassen, die für das Bundes­land offen sind, in dem jemand studiert oder wohnt. Um zu sparen, können sich Studierende eine Kasse mit nied­rigem Zusatz­beitrag suchen. Die drei derzeit güns­tigsten Krankenkassen, die im gesamten Bundes­gebiet geöffnet sind, verlangen einen Zusatz­beitrag von 0,9 Prozent (Beitrags­satz 15,50), 0,98 Prozent (Beitrags­satz 15,58) und 1 Prozent (Beitrags­satz 15,60). Im Vergleich zu einer Krankenkasse, die einen durch­schnitt­lichen Zusatz­beitrag von 1,7 Prozent (Beitrags­satz 16,30) verlangt, sparen kinder­lose Studierende rund 72 Euro im Jahr.

Geld­werte Extra­leistungen

Doch der Beitrags­satz sollte nicht der alleinige Wechsel­grund sein. Die Krankenkassen bieten auch zahlreiche Extra­leistungen an, die ebenfalls viel Geld wert sein können. Über die Extra­leistungen und Beitrags­sätze von derzeit 71 Krankenkassen informiert unser Krankenkassenvergleich. Hier sind einige Beispiele, die interes­sant für Studentinnen und Studenten sein können:

  • Zuschüsse zu Gesund­heits­kursen (auch Online­kurse): Krankenkassen beteiligen sich an den Kosten für Präventions­kurse aus den Bereichen Entspannung/Stress, Ernährung, Bewegung und Sucht­mittel­konsum. Oft gibt es mehr als 100 Euro pro Jahr. Haben die Kassen eigene Kurse, sind diese kosntenlos.
  • Zuschüsse zur sport­medizi­nischen Unter­suchung: Einige Krankenkassen zahlen etwas zur sportmedizinischen Untersuchung dazu – zwischen 30 Euro und mehreren hundert Euro sind möglich.
  • Geldbonus für gesund­heits­bewusstes Verhalten (Bonus­programm): Wer regel­mäßig zur Vorsorge beim Arzt geht, Impfungen auffrischt oder Mitglied im Sport­club ist, erhält dafür von seiner Krankenkasse Bonus­punkte, die bares Geld wert sind: Oft sind 50 Euro oder mehr pro Jahr möglich.
  • Zuschuss zur Zahn­reinigung: Viele Krankenkassen über­nehmen einen Teil der Rechnung, oft zwischen 20 und 60 Euro im Jahr.
  • Online­geschäfts­stelle: Alle Kassen bieten Online­geschäfts­stellen, über die Versicherte alle Anliegen bequem digital erledigen können: Bescheinigungen runter­laden, Rechnungen einreichen oder das Bonus­programm verwalten.

Private Kranken­versicherung für Studierende

Wer vor dem Studium privat krankenversichert war, kann das auch im Studium bleiben. Dann ist er für die gesamte Zeit des Studiums weiter privat versichert, ein Wechsel in die studentische Kranken­versicherung ist später nicht mehr möglich. Die Beiträge der privaten Anbieter unterscheiden sich je nach Tarif, Alter des Studenten, Gesund­heits­zustand und gewünschtem Leistungs­umfang. Günstige Tarife für einen 20-jährigen Studien­anfänger können zum Beispiel um die 80 Euro monatlich kosten, teure bis zu 400 Euro.

Günstig ist die private Absicherung zunächst oft für Beamten­kinder, weil sie aufgrund der Beihilfe nied­rige Beiträge zahlen. Dies ändert sich mit dem Wegfall des Kinder­geldes, in der Regel ab dem 25. Geburts­tag. Dann wird es meist auch für sie teurer, da die güns­tigen Beihilfetarife wegfallen.

Eine Entscheidung für den privaten Schutz sollte gut über­legt sein. Während des Studiums ist ein Wechsel zu einer gesetzlichen Kasse ausgeschlossen. Das kann zum Beispiel zum Problem werden, wenn man nicht gleich nach dem Studium einen Job findet. Dann gibt es zwar häufig einen Zuschuss zur Kranken­versicherung vom Jobcenter, den Rest müssen privat Kranken­versicherte aber selbst aufbringen. Auch wer sich selbst­ständig macht und privat versichert ist, muss es bleiben – selbst wenn er wenig verdient.

2

Mehr zum Thema

2 Kommentare Diskutieren Sie mit

Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.

Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 28.03.2024 um 19:20 Uhr
    Familienversicherung auch über 25 hinaus möglich?

    @JJT2604: Das Ende der Familienversicherung kann um maximal 12 Monate nach hinten verschoben werden, wenn eine Schul- oder Berufsausbildung durch beispielweise freiwilliger Wehrdienst, Bundesfreiwilligendienst o.ä. unterbrochen wurde. Wir haben den Artikel noch ergänzt.

  • JJT2604 am 28.03.2024 um 08:45 Uhr
    Familienversicherung auch über 25 hinaus möglich?

    Auch wer älter als 25 ist, kann u. U. weiter familienversichert ist, wenn die Ausbildung wegen eines FSJ o. ä. unterbrochen wurde. Ist dies korrekt?