Krankenkasse Kein Geld für Hund und Katze

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Die gesetzliche Kranken­versicherung über­nimmt keine Kosten für die Haltung eines Haustiers. Selbst wenn jemand Hunde oder Katzen auf ärzt­liche Empfehlung hält, bleiben die Ausgaben für die Tierhaltung private Kosten, entschied das Sozialge­richt Dort­mund (Az. S 8 KR 1740/18).

Eine Frau hatte bei ihrer Krankenkasse einen Zuschuss von monatlich 100 Euro für die Haltung ihres Hundes beantragt. Ihren Hund und ihre Katze halte sie aus gesundheitlichen Gründen. Ihr behandelnder Neurologe und Psychiater bestätigte, dass die Haustiere für die Genesung und Stabilisierung der Frau wichtig seien.

Das Sozialge­richt entschied: Die Tiere hätten zwar eine soziale Funk­tion, das mache sie aber nicht zu Heil- oder Hilfs­mitteln im Sinne des Sozialge­setzes. Das einzige Tier, dessen Haltung ein Arzt als Hilfs­mittel verordnen kann, ist ein Blindenführ­hund.

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