Mütter und Väter stehen besondere Leistungen bei der gesetzlichen Rente zu: Kindererziehungszeiten, Berücksichtigungszeiten, Mütterrente, Kinderzuschlag. Ein Überblick.
Ohne Nachwuchs läuft bei der Rente nichts. Er ist es, der für die gesetzlichen Renten späterer Generationen sorgen muss. Aber Kinder können das Erwerbsleben ziemlich durcheinander wirbeln. Die Folge: Renten von Eltern – meist die der Mütter – fallen oft niedriger aus als von Kinderlosen. Für Eltern sieht der Gesetzgeber daher zusätzliche Rentenpunkte und andere Leistungen vor. Sie sollen Nachteile ausgleichen.
Aber was ist der Unterschied zwischen Mütterrente und Kindererziehungszeiten, zwischen Kinderzuschlag und Kinderzulage? Muss man Leistungen für Eltern bei der Rentenversicherung beantragen? Können Eltern entscheiden, wer die Erziehungszeit erhält? Oder erhalten sogar beide Eltern Kindererziehungszeit? Hier beantworten wir die wichtigsten Fragen.
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@SenorLeon: Wir können Ihnen hier keine Rentenberatung im Einzelfall liefern. Die erhalten Sie bei den Auskunfts- und Beratungssellen der Deutschen Rentenversicherung
(0800 1000 4800). Zu Fragen des Status von Beamtinnen und Pensionsansprüchen können Sie sich direkt an die Vesorgungsdienststellen der Beamtenversorgung wenden.
@ Stiftung_Warentest:
Vielen Dank für Ihre Antwort! Meine Tante ist bereits seit 6-7 Jahren als Beamtin in Pension und soll die Mütterrente wohl rückwirkend ab 2022 erhalten. Sie schrieben, dass ein gesonderter Antrag auf Mütterrente nicht notwendig sei, wenn Sie bereits eine Rente bezieht. Das tut sie ja seit 6-7 Jahren mit ihrer Pension, oder? Hätte sie die Mütterrente ab 2019 dann nicht automatisch erhalten müssen?
Freundliche Grüße
Kommentar vom Autor gelöscht.
@SenorLeon: Für Renten aus eigener Versicherung - also für Altersrenten, Erwerbsminderungsrenten und Erziehungsrenten - gilt generell eine Antragsfrist von drei Monaten, sobald alle Voraussetzungen für die Rente erfüllt sind. Stellen Sie den Antrag später, kann die Rente in der Regel erst ab dem Antragsmonat beginnen.
Ein gesonderter Antrag auf die Mütterrente ist grundsätzlich nicht notwendig, wenn Sie bereits eine Rente beziehen.
Wenn Sie noch keine Rente beziehen, muss ein entsprechender Rentenantrag gestellt werden. Das Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung erreichen Sie unter 0800 1000 4800.
Hallo zusammen,
meine Tante ist Pensionärin und erhält jetzt mit 73 eine Mütterrente. Sie hat sich aktiv darum bemüht. Von Seiten der Rentenversicherung hat das niemand proaktiv angestoßen. Sie musste noch ca. 1000 € draufzahlen, um irgendeine Lücke zu schließen und erhält jetzt ca. 150 € pro Monat. Kann sie die Mütterrente nachträglich ab 2019 dennoch erhalten?
Freundliche Grüße