Rente für Eltern Alles über Mütterrente, Kinder­erziehungs­zeiten, Kinder­zulage

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Rente für Eltern - Alles über Mütterrente, Kinder­erziehungs­zeiten, Kinder­zulage

Generationen­vertrag. Groß­eltern, Eltern, Kinder – die Rente zahlt die jeweils nach­folgende Generation. © Getty Images / Oliver Rossi Photography

Mütter und Väter stehen besondere Leistungen bei der gesetzlichen Rente zu: Kinder­erziehungs­zeiten, Berück­sichtigungs­zeiten, Mütterrente, Kinder­zuschlag. Ein Über­blick.

Ohne Nach­wuchs läuft bei der Rente nichts. Er ist es, der für die gesetzlichen Renten späterer Generationen sorgen muss. Aber Kinder können das Erwerbs­leben ziemlich durch­einander wirbeln. Die Folge: Renten von Eltern – meist die der Mütter – fallen oft nied­riger aus als von Kinder­losen. Für Eltern sieht der Gesetz­geber daher zusätzliche Renten­punkte und andere Leistungen vor. Sie sollen Nachteile ausgleichen.

Aber was ist der Unterschied zwischen Mütterrente und Kinder­erziehungs­zeiten, zwischen Kinder­zuschlag und Kinder­zulage? Muss man Leistungen für Eltern bei der Renten­versicherung beantragen? Können Eltern entscheiden, wer die Erziehungs­zeit erhält? Oder erhalten sogar beide Eltern Kinder­erziehungs­zeit? Hier beant­worten wir die wichtigsten Fragen.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 17.04.2023 um 14:56 Uhr
    Mütterrente bei Beamtinnen

    @SenorLeon: Wir können Ihnen hier keine Rentenberatung im Einzelfall liefern. Die erhalten Sie bei den Auskunfts- und Beratungssellen der Deutschen Rentenversicherung
    (0800 1000 4800). Zu Fragen des Status von Beamtinnen und Pensionsansprüchen können Sie sich direkt an die Vesorgungsdienststellen der Beamtenversorgung wenden.

  • SenorLeon am 16.04.2023 um 23:41 Uhr
    Mütterrente bei Beamtinnen?

    @ Stiftung_Warentest:
    Vielen Dank für Ihre Antwort! Meine Tante ist bereits seit 6-7 Jahren als Beamtin in Pension und soll die Mütterrente wohl rückwirkend ab 2022 erhalten. Sie schrieben, dass ein gesonderter Antrag auf Mütterrente nicht notwendig sei, wenn Sie bereits eine Rente bezieht. Das tut sie ja seit 6-7 Jahren mit ihrer Pension, oder? Hätte sie die Mütterrente ab 2019 dann nicht automatisch erhalten müssen?
    Freundliche Grüße

  • SenorLeon am 16.04.2023 um 23:40 Uhr

    Kommentar vom Autor gelöscht.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 23.03.2023 um 12:07 Uhr
    Mütterrente bei Beamtinnen?

    @SenorLeon: Für Renten aus eigener Versicherung - also für Altersrenten, Erwerbsminderungsrenten und Erziehungsrenten - gilt generell eine Antragsfrist von drei Monaten, sobald alle Voraussetzungen für die Rente erfüllt sind. Stellen Sie den Antrag später, kann die Rente in der Regel erst ab dem Antragsmonat beginnen.
    Ein gesonderter Antrag auf die Mütterrente ist grundsätzlich nicht notwendig, wenn Sie bereits eine Rente beziehen.
    Wenn Sie noch keine Rente beziehen, muss ein entsprechender Rentenantrag gestellt werden. Das Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung erreichen Sie unter 0800 1000 4800.

  • SenorLeon am 12.03.2023 um 22:19 Uhr
    Mütterrente bei Beamtinnen?

    Hallo zusammen,
    meine Tante ist Pensionärin und erhält jetzt mit 73 eine Mütterrente. Sie hat sich aktiv darum bemüht. Von Seiten der Rentenversicherung hat das niemand proaktiv angestoßen. Sie musste noch ca. 1000 € draufzahlen, um irgendeine Lücke zu schließen und erhält jetzt ca. 150 € pro Monat. Kann sie die Mütterrente nachträglich ab 2019 dennoch erhalten?
    Freundliche Grüße