Kinder- und Jugend­reha

Vor der Reha

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Damit es mit der Kinder- oder Jugend­reha klappt, sollten Eltern vorher einige Dinge beachten. Hier das Wichtigste.

Voraus­setzungen: Wann eine Reha infrage kommt

Die Reha kommt nur bei länger­fristigen Beein­trächtigungen infrage, etwa starkem Überge­wicht, Atemwegs- oder Hautkrankheiten, Krebs­erkrankungen, psychischen Störungen, neurologischen Krankheiten. Zudem gelten versicherungs­recht­liche Voraus­setzungen. Die sind allerdings nicht allzu hoch.

  • Einer der Erziehungs­berechtigten muss – etwa als Arbeitnehmer – in den letzten zwei Jahren vor dem Reha-Antrag mindestens sechs Kalendermonate Pflicht­beiträge an die Rentenkasse gezahlt haben oder
  • zum Zeit­punkt des Antrags insgesamt auf mindestens fünf Jahre Versicherungs­zeit kommen oder
  • eine gesetzliche Alters- oder Erwerbs­minderungs­rente erhalten.

Befundbe­richt ausfüllen lassen

Für die Bewil­ligung des Reha-Antrags muss einer der Ärzte Ihres Kindes für die Rentenversicherung einen Befundbe­richt ausfüllen. Das entsprechende Formular G0612 gibt es bei der Behörde zum Download. Sprechen Sie die Fach­ärztin oder den Kinder­arzt Ihres Kindes darauf an.

Der Befundbe­richt muss aussagekräftig formuliert sein. Wichtig ist, dass bei mehreren Beein­trächtigungen klar hervorgeht, um welche es vorrangig während der Reha gehen soll. Davon hängt ab, welche Klinik geeignet ist. Haupt­diagnose, Funk­tions­störungen und bisherige Behand­lungen sollten im Befundbe­richt klar aufeinander abge­stimmt sein.

Fach­klinik: Nehmen Sie Einfluss auf die Auswahl

Die Renten­versicherung bemüht sich, Ihre Wünsche bei der Wahl einer Fach­klinik zu berück­sichtigen. Informieren Sie sich vorher über das Angebot und schreiben Sie Ihre Vorlieben in den Reha-Antrag. Eine Klinik­über­sicht finden Sie ebenfalls auf der Website des Bündnisses Kinder- und Jugendreha.

Den Reha-Antrag ausfüllen

Das Antrags­formular für die Reha heißt G0200. Bei der Rentenversicherung können Sie es online ausfüllen oder Sie drucken es aus und schi­cken es per Post.

Mit Ihrem Arbeit­geber sprechen

Müssen Sie Ihr Kind in die Reha begleiten, sprechen Sie früh mit Ihrem Arbeit­geber über eine unbe­zahlte Frei­stellung. Die Renten­versicherung erstattet Ihnen in der Regel den Verdienst­ausfall. Stellen Sie dazu einen Antrag nach der Reha.

Haus­halts­hilfe: Lösung bei mehreren Kindern

Haben Sie weitere Kinder, die während der Reha nicht versorgt wären, können Sie diese unter Umständen auf Kosten der Renten­versicherung mitnehmen oder eine Haus­halts­hilfe organisieren. Auch dafür werden die Ausgaben in bestimmtem Umfang erstattet. Fragen Sie nach.

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