Kiefer­ortho­pädie bei Kindern Wann die Behand­lung starten sollte

1
Kiefer­ortho­pädie bei Kindern - Wann die Behand­lung starten sollte

Zahnfehl­stellung. Einige Kinder müssen bereits mit vier Jahren behandelt werden, bei anderen geht es erst im Teen­ager-Alter los. © Getty Images

Jedes zweite Kind in Deutsch­land hat eine Zahn­spange. Wann die Therapie startet, hängt vor allem von der Fehl­stellung ab. Das sollten Eltern über das Timing wissen.

Viele Kinder und Jugend­liche benötigen irgend­wann wegen eine kiefer­ortho­pädische Behand­lung ihres Gebisses. Ab wann Zahn- und/oder Kieferfehl­stel­lungen korrigiert werden sollten, hängt vor allem von deren Ausprägung ab. Entscheidend für den Therapie­start ist außerdem nicht das Alter des Kindes, sondern seine Zahn­entwick­lung. Kinder, bei denen die bleibenden Zähne früher durch­brechen als normal, können früher behandelt werden. Bei Kindern, deren bleibende Zähne später durch­brechen, muss der Behandler abwarten. In den meisten Fällen fällt der Zahn­ärztin oder dem Zahn­arzt etwas auf und sie oder er rät zum Besuch beim Kiefer­ortho­päden.

Frühbe­hand­lung bereits ab vier

Eine Frühbe­hand­lung beginnt im Milch­gebiss ab circa vier Jahren. Sie ist aber die Ausnahme. Therapiert werden hier extreme Anomalien, die sich unbe­handelt verstärken oder später nur mit deutlich größerem Aufwand therapiert werden könnten. Dazu zählen ausgeprägte Über­bisse, bei denen die oberen Frontzähne mehr als 9 Milli­meter vor den unteren stehen, sowie Vorbisse, bei denen sich der Unterkiefer vor den Oberkiefer schiebt. Oder Kreuzbisse, bei denen obere und untere Zahnreihe verschränkt aufeinander beißen. Auch die Verbreiterung eines zu schmalen Oberkiefers kann nötig sein. Oft folgt dann eine zweite Behand­lung, wenn das Kind älter ist.

Behand­lung im Grund­schul­alter

Auch im Grund­schul­alter müssen einige Kinder bereits behandelt werden. Sie sind dann in der ersten Phase des Zahn­wechsels, wenn die ersten bleibenden Zähne durch­brechen. Indikationen sind ebenfalls Über­biss, Vorbiss und Kreuzbiss. Sind Milchzähne durch Karies oder einen Unfall verloren gegangen, kann ein Lückenhalter nötig sein. Der hält den Platz im Zahnbogen frei, damit Nach­barzähne sich nicht hinein­schieben.

Reguläre Behand­lung ab neun Jahren

Die reguläre kiefer­ortho­pädische Behand­lung beginnt mit neun bis zehn Jahren, wenn die zweite Phase des Zahn­wechsels einsetzt (Wechsel­gebiss). In diesem Zeitraum nutzt der Kiefer­ortho­päde das gesteigerte Wachs­tum des Gesichts­schädels, um die Lage der Kiefer zu beein­flussen. Lose Klammen bremsen oder beschleunigen das Wachs­tum und lenken die Zähne in die richtige Position.

Behand­lung für Teen­ager

Ist das Wachs­tum mit etwa 13 oder 14 Jahren abge­schlossen und alle bleibenden Zähne durch­gebrochen, können lose Klammern nichts mehr ausrichten. Dann wird mit heraus­nehm­baren Alignern oder der festen Spange (Brackets) behandelt. Die Lage der Kiefer kann nur noch wenig beein­flusst werden, im Vordergrund steht die Korrektur von Zahnfehl­stel­lungen. So können Brackets verlagerte oder falsch durch­gebrochene Zähne an den korrekten Platz ziehen.

Tipp: Informieren Sie sich über die Behandlungsmöglichkeiten, bevor Sie mit ihrer Tochter oder Sohn eine kiefer­ortho­pädische Praxis aufsuchen.

Behand­lungs­dauer

Bezahlt die Kasse die Frühbe­hand­lung, muss sie nach eineinhalb Jahren beendet werden. Bei der regulären Behand­lung liegt die von den gesetzlichen Krankenkassen gesetzte Ober­grenze bei vier Jahren. Das entspricht 16 Behand­lungs­quartalen. Durch­schnitt­lich dauert die aktive Phase drei Jahre. Daran schließt sich eine Retentions­phase an, in der das Ergebnis mit einer Klammer gehalten wird. Bei Erwachsenen beteiligt sich die Kasse nur an den Kosten, wenn die kiefer­ortho­pädische Behand­lung mit einer kieferchirurgischen OP kombiniert wird.

Tipp: Umfassende Informationen zu dem Thema finden Sie auch im Buch „Kieferorthopädie“ der Stiftung Warentest.

1

Mehr zum Thema

1 Kommentar Diskutieren Sie mit

Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.

Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Max282828 am 13.07.2020 um 11:38 Uhr
    Wann man mit 4 Jahren zum KFO sollte

    Liebes Test-Team,
    Meine Kinder müssen zum KFO und ich muss nun entscheiden - ihr Beitrag ist hilfreich, lässt aber Fragen offen....
    Denn man liest ja auch, dass die Behandlung mit Zahnspangen eigentlich gar nicht sinnvoll ist (siehe Beitrag https://www.zeit.de/wissen/gesundheit/2018-07/zahnspange-jugendliche-kieferorthopaedie-forschung-infos)...
    Daher war ich mir unsicher: Wann ist es wirklich wichtig, dass eine Fehlstellung behandelt wird und was ist überhaupt eine Fehlstellung? Das fehlt bei Ihnen im Beitrag, diese KIG-Stufen sind für mich zu kryptisch, hier habe ich ein paar konkrete Aussagen dazu gefunden https://www.dental.one/ab-wann-zum-kieferorthopaeden - Frontzähne stehen stark vor, offener Biss, Kreuzbiss, Milchzähne zu früh verloren. Das sind zumindestens Ansätze, die ich nachvollziehen kann.
    Denn einen Schönheitseingriff brauche ich nicht - und schon gar nicht meine Kinder! Das können sie selbst mal entscheiden, wenn sie Erwachsen sind.
    VG Max