Influencer im Netz Die Regeln für Steuern und Gewerbe

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Influencer im Netz - Die Regeln für Steuern und Gewerbe

Youtuber. Mit Work­out-Videos bringt Pamela Reif (24) ihre rund 7 Millionen Follower in Form. Und der 28-jährige Rezo machte mit dem Video „Zerstörung der CDU“ Furore. Er hat rund 1,75 Millionen Follower. © Quelle: youtube, screenshots Stiftung Warentest

Auftritte in sozialen Medien wie Youtube, Facebook oder Instagram können lukrativ sein und das Finanz­amt auf den Plan rufen. Stiftung Warentest erklärt die Steuer­regeln.

Influenzer: Längst kein unbe­kannter Berufs­zweig mehr

Wer sich auf Youtube, Instagram oder anderen digitalen Kanälen eine Fangemeinde aufgebaut hat, kann mit Produkt­platzierungen und Werbung Geld verdienen. Viele Follower abonnieren Kanäle beliebter Influencer, kostenlose Produkte kommen ungefragt ins Haus, Werbeanfragen folgen.

Längst ist Social Media Marketing kein unbe­kannter Berufs­zweig mehr. Influencern wie Pia Wurtz­bach, Bianca Claßen oder Rezo folgen Millionen Menschen.

Das macht auch das Finanz­amt hell­hörig. Selbst wenn das Bloggen und Posten von Fotos und Videos als Hobby beginnt, kann es sich schnell zur Einkommens­quelle entwickeln. Dieses Geld muss versteuert werden. Was gilt, wenn es um teure Gratis­produkte, Reisen oder andere Dienst­leistungen geht? Welche steuerlichen Pflichten gibt es?

Womit verdienen Influencer über­haupt ihr Geld?

Social-Media-Akteure teilen je nach Platt­form (Blogs, Youtube, Instagram, TikTok) in Videos, Fotos oder Texten ihre Meinung, Gedanken oder einfach ein Stück Privatsphäre mit anderen. Je mehr Follower oder Abonnenten sie haben, also Menschen, die ihnen regel­mäßig folgen, desto erfolg­reicher sind sie.

Die hohe mediale Reich­weite ist interes­sant für Unternehmen. Sie lassen ihre Produkte, Dienst­leistungen oder Werbe­botschaften über Influencer an relevante Ziel­gruppen verbreiten. Das ist lukrativ. Je nach Zahl der Follower liegt der Verdienst pro Beitrag zwischen 1 000 und 10 000 Euro und mehr.

Einnahmen auch über Affiliate-Marketing

Neben dem Geld für Werbe­videos und -fotos erzielen Influencer auch Einnahmen aus Koope­rationen mit Unternehmen oder mit sogenanntem Affiliate-Marketing. Dabei werben Influencer für ein Produkt und verlinken es auf ihrem Kanal mit einem Shop, in dem es direkt gekauft werden kann. Für jeden Kauf fließt Provision.

Influencer im Netz - Die Regeln für Steuern und Gewerbe

Instagram und Tiktok. Die 19-jährigen Zwillinge Lisa und Lena Mantler sind für ihre Lippen­synchronisation von Musik­videos bekannt – unter anderem auf dem Portal TikTok. Auf Instagram teilen sie ihren Tages­ablauf mit 15,9 Millionen Followern. Die 31-jährige Pia Wurtz­bach (links) hat rund 12,4 Millionen Follower. Werbe­partner der Mode- und Kosmetik­industrie bestimmen die Beiträge auf ihrem Profil. © Quelle: Instagramm / TicToc, screenshots Stiftung Warentest

Wann müssen Influencer Steuern zahlen?

Für das Finanz­amt spielt es keine Rolle, ob jemand Geld als Arbeitnehmer oder Influencer verdient: Wer ein zu versteuerndes Einkommen, also Einnahmen abzüglich Ausgaben und eventueller Frei­beträge pro Jahr über dem Grund­frei­betrag von aktuell 10 347 Euro hat, muss grund­sätzlich Steuern zahlen. Da das Finanz­amt bei Influencern von einer gewerb­lichen Tätig­keit ausgeht, besteht in der Regel auch die Pflicht, eine Einkommensteuererklärung abzu­geben, sobald die gesamten Einkünfte über dem Grund­frei­betrag liegen. Sogar dann, wenn am Ende gar keine Steuer anfällt.

Gilt das auch, wenn es nur ein Neben­job ist?

In den meisten Fällen ja, denn die Frei­grenze ist sehr nied­rig. Wer haupt­sächlich andere Einkünfte hat, etwa als Angestellte in einem Unternehmen, und sich nur neben­beruflich als Influencerin in den sozialen Netz­werken tummelt, darf nebenbei nur bis 410 Euro im Jahr steuerfrei verdienen. Zwischen 410 und 820 Euro greift ein Härte­ausgleich. Das heißt, es fallen zwar Steuern an, aber noch nicht in voller Höhe. Erst ab 820 Euro sind die zusätzlichen Einnahmen voll zu versteuern (hier finden Sie alle Steuerinfos rund um den Nebenjob).

Influencer: Geschenke oder Gratis­produkte versteuern?

Nicht immer fließt Geld. Influencer bekommen üblicher­weise kostenlose Produkte von den Firmen zuge­schickt. Das Sortiment reicht von Luxusmode und Kosmetik über Reise­gutscheine bis hin zu Diät­getränken und Fein­kost­spezialitäten. Influencer platzieren diese geschickt in ihren Postings.

Doch was wie ein Geschenk aussieht, zählt steuerlich als Betriebs­einnahme. Auch gratis Hotel­über­nachtungen oder Reisen müssen mit dem für sie üblichen Preis versteuert werden. Deren Höhe ist nicht immer so einfach zu bestimmen, es sei denn, der übliche Preis der Geschenke ist bekannt.

Tipp: Erhalten Sie ein Gratis­produkt, recherchieren Sie in einem Onlineshop oder im Einzel­handel den Verkaufs­preis und notieren Sie ihn in Ihren Aufzeichnungen.

Was gilt, wenn Sachen zurück­geschickt oder verlost werden?

Viele Social-Media-Akteure verschenken oder verlosen gratis erhaltene Produkte. Werden etwa die Turn­schuhe direkt nach den Foto­aufnahmen verschenkt, kommt es zu keiner steuer­pflichtigen Entnahme in das Privatvermögen, es muss nichts versteuert werden.

Auch gering­wertige Waren­proben von unter 10 Euro netto je Probe bleiben steuerfrei. Sie werden als Streu- beziehungs­weise Werbeartikel einge­stuft (BMF-Schreiben vom 19. Mai 2015, „Sach­zuwendungen“).

Die Steuer­pflicht für Influencer entfällt auch, wenn sie die Waren an den Werbe­partner zurück­senden oder das Unternehmen diese pauschal versteuert – sofern der Wert nicht höher als 10 000 Euro ist. Schickt eine Firma mehrere pauschal versteuerte Produkte in einem Wirt­schafts­jahr, darf der Gesamt­wert 10 000 Euro nicht über­schreiten.

Gibt es eine Dokumentations­pflicht?

Eine Pflicht gibt es nicht. Alle Einnahmen, egal, ob Gratis­produkte oder gesponserte Beiträge, sollten Influencer dennoch akribisch dokumentieren. Eine einfache Excel-Tabelle reicht aus. Bei Nach­fragen des Finanz­amts können sie damit alle Einnahmen lückenlos belegen.

Hat das Unternehmen für bestimmte Produkte oder Dienst­leistungen pauschal Steuern abge­führt, ist ein Nach­weis besonders wichtig, etwa in Form eines Koope­rations­vertrags. Daneben ist es sinn­voll, auch alle Ausgaben lückenlos aufzulisten.

Ab wann müssen Influencer ein Gewerbe anmelden?

Es gibt zwar keine klare Definition, wann genau aus einem Hobby ein Beruf wird. Doch wenn die Follower-Zahlen steigen und erste Koope­rations­fragen eingehen, sollten Influencer handeln. Wer regel­mäßig als Influencer tätig ist und Einnahmen erwirt­schaftet, erzielt Einkünfte aus Gewerbe­betrieb. Die Absicht, Gewinn zu erzielen, reicht aus. Sie liegt vor, sobald die Einnahmen höher sind als die Ausgaben oder sie nach­weislich das Ziel sind. Die Folge: Influencer müssen sich beim zuständigen Gewer­beamt anmelden, in der Regel am Wohn­sitz. Die Anmeldung kostet rund 20 Euro. Die Preise variieren je nach Amt.

Müssen Influencer ihre Tätig­keit dem Finanz­amt melden?

Nachdem die Gewer­beanmeldung erledigt ist, sollte im zweiten Schritt der „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ ausgefüllt werden. Dieser muss inner­halb eines Monats nach Beginn der Tätig­keit oder der Eröff­nung des Gewerbes beim Finanz­amt sein. Seit Anfang des Jahres ist das nur noch elektronisch möglich. Mit dem Fragebogen prüft das Finanz­amt, mit welchen Steuer­arten die Social-Media-Aktivitäten steuerlich zu erfassen sind und vergibt eine entsprechende Steuer­nummer.

Tipp: Sie können denelektronischen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung am besten online unter „Mein Elster“ ausfüllen. Hier finden Sie alle Infos zur Steuererklärung mit Elster.

Wird neben der Einkommensteuer auch Gewerbe­steuer fällig?

Influencer müssen in ihrer Steuererklärung neben dem Haupt­vordruck die Anlage G ausfüllen. Darin wird der Gewinn aus der Influencer-Tätig­keit einge­tragen. Dieser wird mit einer Einnahme­nüberschuss­rechnung in der Anlage EÜR ermittelt. In dem Fall besteht grund­sätzlich die Pflicht, die Einkommensteuererklärung elektronisch abzu­geben, etwa über „Mein Elster“.

Neben Einnahmen zählen auch Ausgaben, etwa für Hosting-Anbieter, Porto, Produktions­kosten für Videos, um den Gewinn zu ermitteln. Erst wenn der Gewinn auf volle Hundert Euro abge­rundet höher als 24 500 Euro ist, fallen Gewerbe­steuern an. Die Höhe der Gewerbe­steuer wird von der Gemeinde anhand des dort geltenden Satzes fest­gelegt.

Tipp: Gezahlte Gewerbe­steuer wird bei der Einkommensteuer bis zu einer bestimmten Höhe ange­rechnet – und mindert so gegebenenfalls die Einkommensteuer.

Sind Influencer-Aktivitäten nicht künst­lerisch statt gewerb­lich?

Schreiben Influencer Kolumnen, veröffent­lichen Podcasts oder bloggen journalistische Texte, fotografieren oder drehen Videos und verdienen mit künst­lerischen oder journalistischen Inhalten Geld, könnte auch eine freiberufliche Tätig­keit vorliegen. Folge: Es fallen keine Gewerbe­steuern an.

In diesem Punkt könnte es im Einzel­fall zum Streit mit dem Finanz­amt kommen. Die Behörde geht regel­mäßig bei einer Tätig­keit als Influencer von Einkünften aus einem Gewerbe­betrieb aus, weil größ­tenteils Einkünfte aus Werbung und Marketing erzielt werden. Insofern wird die Argumentation in der Regel schwierig sein.

Sind auch Umsatz­steuer­vor­anmeldungen notwendig?

Influencer, Blog­gerinnen, Youtuber sind Unternehmer, sobald sie selbst­ständig sind und wieder­holt eine gewerb­liche Tätig­keit ausüben mit der Absicht, Gewinn zu erzielen. Ob jedoch monatliche oder quartals­weise Umsatz­steuer­vor­anmeldungen notwendig sind, ist abhängig vom Umsatz.

Soweit die Umsätze plus die darauf entfallende Steuer im voran­gegangenen Kalender­jahr nicht über 22 000 Euro lagen und im laufenden Kalender­jahr voraus­sicht­lich nicht höher als 50 000 Euro sein werden, können Influencer von der sogenannten Klein­unternehmer­regel Gebrauch machen. Als Klein­unternehmer können sie sich auf Antrag befreien lassen. Sie bieten dann ihre Leistungen ohne Umsatz­steuer an und sind nicht verpflichtet, regel­mäßig eine Umsatz­steuererklärung abzu­geben. Im Gegen­zug können sie für selbst empfangene Leistungen keine Vorsteuer geltend machen.

Was passiert, wenn Influencer ihre Steuer­pflichten nicht erfüllen?

Viele Social-Media-Akteure unterschätzen den steuerlichen Aspekt ihres Tuns. Sind sie nach­lässig, drohen einschneidende Folgen. Denn die Umsätze mithilfe der sozialen Medien rücken zunehmend in den Fokus der Finanzbehörden.

Über Internetrecherchen und Auskunfts­ersuchen an Geschäfts­partner erhalten Finanz­inspektoren leicht einen Einblick in die finanziellen Aktivitäten.

Zeigen Influencer ihre Einkünfte nicht ordnungs­gemäß an, kann das Finanz­amt zu ihren Lasten die Einnahmen schätzen. Damit riskieren sie Steuer­nach­zahlungen, hohe Zins­zahlungen sowie Bußgelder. In Extremfällen kann ihnen wegen Unzu­verlässig­keit das Gewerbe untersagt werden, und es können sogar Ermitt­lungen wegen Steuer­hinterziehung drohen.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • hutauf am 12.12.2023 um 18:27 Uhr
    Geschenke

    "Viele Social-Media-Akteure verschenken oder verlosen gratis erhaltene Produkte. Werden etwa die Turn­schuhe direkt nach den Foto­aufnahmen verschenkt, kommt es zu keiner steuer­pflichtigen Entnahme in das Privatvermögen, es muss nichts versteuert werden."
    Was ist die rechtliche Grundlage hierfür? Die Sachleistungen werden ja üblicherweise versteuert, so entgehen dem Staat ja einfach Steuereinnahmen? An wen kann ich die Produkte verschenken? An meinen Partner?