Immobilien­kredite

Leitfaden für Ihren Kredit­widerruf

2028

Der Widerruf von Immobilien-Kredit­verträgen ist kompliziert. Finanztest zeigt, wie Sie vorgehen und was zu beachten ist.

Immobilien­kredite - So kommen Sie aus teuren Kredit­verträgen raus

© Stiftung Warentest / René Reichelt

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Kommentarliste

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  • Profilbild test.de-Redakteur_Herrmann am 19.04.2021 um 12:05 Uhr
    Re: Re: Re: Liste Rechtsanwälte

    ...aber nur der Link, den ich im Kopf hatte. Ich habe jetzt den Link gefunden, den Sie meinen. Wir korrigieren ihn so schnell wie möglich. Klar: Sie finden die Rechtsanwaltsliste auf jeden Fall so wie eben beschrieben.

  • Profilbild test.de-Redakteur_Herrmann am 19.04.2021 um 11:55 Uhr
    Re: Liste Rechtsanwälte

    Bei mir hier funktioniert der Link korrekt. Sie finden die Rechtsanwälte inzwischen hier auf der Seite https://www.test.de/Immobilienkredite-So-kommen-Sie-aus-teuren-Kreditvertraegen-raus-4718800-5733544 ziemlich weit unten oder durch Klick auf "Kreditverträge vor Gericht" im Kasten ganz oben links auf dieser Seite und dann auf den Link zur Liste oder nach unten scrollen.

  • Sabine1111 am 19.04.2021 um 11:43 Uhr
    Liste Rrchtsanwälte

    Danke für die Informationen, leider klappt der link mit der Liste der RA nicht

  • pinkepanke am 07.04.2021 um 09:51 Uhr
    BGH vom 02.02.2021- XI 285/20 zum BVerfG

    Interessant, was der BGH vom 02.02.2021- XI 285/20 (betreffend Verbraucherdarlehen) ausführt:
    "[...] das BVerfG hat die hiergegen eingelegte Verfassungsbeschwerde mit Beschluss vom 4. August 2020 - 1 BvR 1138/20 - nicht zur Entscheidung angenommen), vom 26. Mai 2020 (XI ZR 262/19, XI ZR 372/19 und XI ZR 544/19, juris sowie XI ZR 252/19, XI ZR 413/19, XI ZR 428/19, XI ZR 444/19, XI ZR 541/19 und XI ZR 569/19, juris; das BVerfG hat die Verfassungsbeschwerden gegen diese sechs Beschlüsse mit Beschlüssen vom 9. Dezember 2020 - 1 BvR 1888/20 -, - 1 BvR 1752/20 -, - 1 BvR 1809/20 -, - 1 BvR 1748/20 -, - 1 BvR 1751/2 ebenfalls nicht zur Entscheidung angenommen), vom 30. Juni 2020 (XI ZR 132/19, juris) und vom 21. Juli 2020 (XI ZR 387/19, juris)."

  • McFly2911 am 02.12.2020 um 17:26 Uhr

    Kommentar vom Autor gelöscht.