Immobilien­kredite

Antworten auf die wichtigsten Fragen

2028
Immobilien­kredite - So kommen Sie aus teuren Kredit­verträgen raus

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Eigentümer, die vorhaben, ihren Kredit zu widerrufen, sollten recht­zeitig wichtige Fragen klären. Sie vermeiden so kost­spielige Fehler.

Die EU-Richt­linie über Verbraucher­kredite verlangt, dass Banken und Sparkassen ihre Kunden klar und prägnant über das Widerrufs­recht informieren. Sie müssen darin verständlich erklären, wie lange der Kunde seinen Vertrag widerrufen kann. Wegen unzu­reichender deutscher Rege­lungen dazu genügten die Informationen in Deutsch­land nicht den Anforderungen. So hat es der Europäische Gerichts­hof (EuGH) mit Urteil vom 26.03.2020, Aktenzeichen: C-66/19 entschieden. Allerdings: Auf Immobilien­kredit­verträge ist das Urteil des EuGH nicht anwend­bar, hat inzwischen der fürs Bank­recht zuständige XI. Senat des Bundes­gerichts­hofs entschieden. Es bleibe deshalb dabei, dass nur Verträge mit gemessen am deutschen Recht fehler­haften Vertrags­informationen auf Dauer widerruflich sind. Ausgeschlossen ist der Widerruf, wenn Verträge voll­ständig getilgt und abge­wickelt sind. Bei ab 21. März 2016 geschlossenen Verträgen ist zu beachten: Das Widerrufs­recht erlischt nach einer Gesetzes­änderung spätestens ein Jahr und zwei Wochen nach Vertrags­schluss, sofern die Information über das Widerrufs­recht nicht voll­ständig fehlte.

Kann ich meinen Kredit­vertrag auch heute noch widerrufen?

In Einzel­fällen geht das noch. Es muss sich aber um einen zwischen 10. Juni 2010 und 21. März 2016 abge­schlossenen Vertrag mit Absicherung über das Grund­buch handeln, bei dem die Bank oder Sparkasse Sie nicht korrekt über Ihr Widerrufs­recht informiert hat. Der Vertrag darf noch nicht voll­ständig abge­wickelt sein. Das Widerrufs­recht kann auch verloren sein, wenn Sie zwischen­zeitlich signalisiert haben, dass Sie sich an dem Vertrag fest­halten lassen wollen, obwohl sie nicht korrekt über Ihre Rechte informiert waren. Fragen Sie im Zweifel Ihre Verbraucherzentrale oder einen Rechts­anwalt mit Erfahrungen in Kredit­widerrufs­streitig­keiten.

Bis wann kann ich meinen Kredit­vertrag widerrufen?

Eigentlich ist dafür ab Vertrags­schluss nur zwei Wochen Zeit. Die Frist beginnt aber erst zu laufen, wenn Ihre Bank oder Sparkasse Sie korrekt, voll­ständig und verständlich über Ihr Widerrufs­recht informiert hat oder sie den gesetzlichen Muster­text richtig verwendet hat. Das ist in vielen Fällen nicht gelungen. Die gesetzlichen Vorgaben sind kompliziert. Ohne korrekte Information über Ihre Rechte erlischt das Widerrufs­recht erst, wenn der Vertrag voll­ständig abge­wickelt ist oder Sie Ihrer Bank oder Sparkasse signalisieren: Sie wollen trotz womöglich unzu­reichender Information über Ihre Rechte am Vertrag fest­halten.

Welche Vorteile bringt mir der Widerruf?

Der Widerruf kann Ihre Immobilien­finanzierung viele Tausend Euro güns­tiger machen. Zum einen können Sie sofort den Kredit abbezahlen oder wechseln. Das lohnt sich, wenn Sie das Geld haben, um den Vertrag ganz oder teil­weise ablösen können oder wenn Sie für die Rest­schuld einen Kredit mit geringerem Zins bekommen. Zum anderen muss die Bank Ihren Vertrag rück­abwickeln. Das heißt für Sie vor allem: Die Bank muss heraus­geben, was sie mit Ihren Zins­zahlungen erwirt­schaftet hat. Dabei sind regel­mäßig Zinsen in Höhe von 2,5 Prozent­punkten über dem Basiszins­satz anzu­setzen.

Voraus­setzungs allerdings: Sie haben den Kredit­vertrag in der Bank- oder Sparkassenfiliale abge­schlossen. Nach Widerruf von über Post oder Internet abge­schlossenen Verträgen müssen Banken und Sparkassen Zahlungen der Kreditnehmer nach einem neuen Urteil des Europäischen Gerichts­hofs (vom 4. Juni 2020, Aktenzeichen: C-301/18) nicht verzinsen. Klar: Sie müssen natürlich stets die Rest­schuld zurück­zahlen und markt­übliche Zinsen für die Nutzung des jeweils über­lassenen Kapitals zahlen.

Wie kann ich ausrechnen, was mir der Wechsel des Darlehens finanziell bringt?

Das ist ziemlich einfach: Geben Sie Ihre aktuelle Rest­schuld, Ihre Rate und den Zins­satz, den Sie aktuell zahlen, in unseren Kredit- und Tilgungsrechner ein. Geben Sie anschließend den Zins­satz ein, zu dem Sie jetzt eine Anschluss­finanzierung für die Rest­schuld bekommen können. Vergleichen Sie die Rest­schuld aus beiden Varianten zu dem Zeit­punkt, an dem die Zins­bindung für Ihren aktuellen Kredit ausläuft.

Wie kann ich fest­stellen, was bei der voll­ständigen Rück­abwick­lung des Darlehens zusätzlich drin ist?

Einen ziemlich mächtigen Excel-Rück­abwick­lungs­rechner hat ein selbst vom Kredit­widerruf Betroffener programmiert. Eine einfache Version steht unter widerruf-rueckabwicklung.jimdo.com kostenlos zur Verfügung; die Voll­version gibt‘s nur auf Nach­frage. Vermutlich sollen zumindest Rechts­anwälte, Kredit­vermittler und andere Profis sie nicht völlig kostenlos nutzen dürfen. Beachten Sie: Sie brauchen für die Benut­zung des Rechners Excel. Mit LibreOffice oder ähnlichen Programmen funk­tioniert er nicht.

Ein regelrechtes Kurz­gut­achten mit gut aufbereiteter Darstellung der Ergeb­nisse bietet die Bankkontakt AG in Berlin für 249 Euro an.

Die Stiftung Warentest stellt ein Excel-Arbeitsblatt bereit, mit dem Sie die Folgen des Widerrufs berechnen können. Sie sollten aber mit Tabellenkalkulations­programmen einigermaßen vertraut sein und müssen Auszahlung, Nominalzins­satz, alle Ratenzah­lungen sowie etwaige Sondertilgungen nebst dem jeweiligen Datum eingeben. Das sind bei Darlehen mit bisher fünf Jahren Lauf­zeit mindestens 62 Beträge und eben so viele Daten.

Brauche ich einen Rechts­anwalt für den Widerruf?

Für den Widerruf selbst brauchen Sie eigentlich keinen Anwalt. Das können Sie selbst, zum Beispiel mit der Unterstüt­zung der Finanztest-Mustertexte zum Kredit­widerruf. Bisher haben Banken und Sparkassen sich aber praktisch nie auf einen Kredit­widerruf einge­lassen, ohne dass der Kreditnehmer einen Rechts­anwalt einge­schaltet hat.

Wenn Sie den Vertrag selbst widerrufen und der Bank wirk­sam eine Frist setzen, ihn zu akzeptieren, dann muss die Bank oder Sparkasse Ihnen alle Anwalts­honorare ersetzen. Die Gebühren für die Tätig­keit Ihres Anwalts vor Gericht müssen Bank oder Sparkasse ohnehin zahlen, wenn Sie sich am Ende durch­setzen.

Welche Kosten entstehen mir für den Anwalt?

Bei Durch­setzung des Widerrufs entstehende Kosten hat die Bank oder Sparkasse zu über­nehmen, wenn Sie zum Widerruf berechtigt sind, den Finanztest-Musterbrief benutzen und alle Hinweise dazu beachten. Anwälte kassieren allerdings meist einen Vorschuss, so dass sie oft zumindest einen Teil der Kosten auslegen müssen.

Das Anwalts­honorar für die außerge­richt­liche Tätig­keit beträgt bei 20 000 Euro Streit­wert in typischen Fällen rund 1 200 Euro. Kommt es zu einer Einigung, fallen zusätzlich rund 1 300 Euro an. (Bei 100 000 Euro Streit­wert sind 2 300 und 2 700 Euro fällig.)
Geht es statt­dessen vor Gericht, bekommt Ihr Rechts­anwalt dafür rund 1 700 (2 300) Euro. Sie müssen zudem die Gerichts­kosten in Höhe von gut 1 000 (3 000) Euro auslegen. Das Geld erhalten Sie zurück, wenn Sie sich am Ende gegen die Bank oder Sparkasse durch­setzen.

Der Streit­wert bei typischen Kredit­widerrufs­klagen auf Fest­stellung der Wirk­samkeit des Widerrufs ist die Summe der gezahlten Raten. Ist auch die Rück­abtretung der Grund­schuld Thema, wird deren Nenn­betrag addiert. Bei Klagen auf Erstattung von Vorfälligkeits­entschädigungen ist die Klage­forderung der Streit­wert. Mit dem Streit­wert können Sie mit einem Prozess­kosten­rechner wie dem des Deutschen Anwalts-Vereins ermitteln, was ein Rechts­streit kosten wird.

Über­nimmt meine Rechts­schutz­versicherung die Kosten?

Wenn Sie eine passende Police haben, dann zahlt die Rechts­schutz­versicherung. Bei neueren Verträgen ist der Streit um den Widerruf eines Kredit­vertrags aber ganz oft ausgeschlossen. Bei älteren Verträgen müssen die Versicherer oft zahlen.

Fallen noch weitere Kosten an, wenn ich mich mit meinem Kredit­widerruf am Ende durch­setze?

Ja, wenn Sie am Ende Ihren alten Kredit loswerden und einen neuen güns­tigeren Vertrag abschließen, sind im Grund­buch Änderungen einzutragen. Als Faustformel für die anfallenden Kosten gilt: Die Umschuldung kostet ungefähr 0,3 Prozent der neuen Kreditsumme. Die Abtretung regeln die Banken meist unter sich.

Worauf muss ich bei der Anschluss­finanzierung achten?

Wenn Sie die Rest­schuld nicht anders ausgleichen können, müssen Sie sich ein verläss­liches Angebot für eine Anschlussfinanzierung sichern. Das Angebot muss nicht rechts­verbindlich sein. Wenn Sie auf der Grund­lage Ihrer Angaben ein Angebot erhalten haben und sich zwischen­zeitlich nichts geändert hat, können Sie sich darauf verlassen, dass der Baufinanzierer Ihnen den gewünschten Kredit später auch verbindlich anbietet. Voraus­setzung ist selbst­verständlich, dass Sie alle Ihre Angaben belegen können.

Beachten Sie allerdings: Der Zins­satz wird jeweils tages­aktuell ermittelt. An ihn binden sich Baufinanzierer nur für wenige Tage. Wollen Sie später einen Vertrag abschließen, wird er neu ermittelt. Meist verändert sich der Zins­satz parallel zu dem anderer Baufinanzierer.

Unter­schreiben Sie den Vertrag über eine Anschluss­finanzierung unbe­dingt erst, wenn fest­steht, dass Ihre alte Bank Sie wirk­lich gehen lässt. Nicht alle Baufinanzierer vergeben Kredite zur Anschluss­finanzierung eines widerrufenen Kredit­vertrags. Es ist jedoch bisher noch allen Interes­senten gelungen, einen Vertrag zu finden. Ausnahmen: Bei verschlechterter Bonität, gesunkenem Wert der finanzierten Immobilie oder bei einer Rest­schuld von inzwischen unter 50 000 Euro ist womöglich keine geeignete Anschluss­finanzierung zu bekommen.

Ich habe meinen Kredit­vertrag entsprechend der damaligen Empfehlungen von Finanztest und test.de widerrufen, hatte dann aber nichts unternommen, um den Widerruf durch­zusetzen. Kann ich jetzt noch Rechte aus dem damaligen Widerruf geltend machen?

Ja, wenn der Bundes­gerichts­hof Vertrags­informationen wie bei Ihnen inzwischen als falsch beur­teilt hat, dann können Sie sich jetzt auf Ihren Widerruf von damals berufen. Einschränkung: Die Forderung auf Erstattung von bis Ende 2020 gezahlten Raten ist inzwischen verjährt. Sofern Sie noch mehr Rest­schuld haben, als sie nach Widerruf bis Ende 2020 an Raten gezahlt haben, können Sie den Anspruch auf Erstattung nach Auffassung der test.de-Rechts­experten trotz der Verjährung noch mit den aktuellen Forderungen der Bank verrechnen. Das ist aber umstritten und kompliziert. Sie sollten sich unbe­dingt von einem im Kredit­widerruf erfahrenen Anwalt beraten lassen (Tipps für die Anwaltssuche).

Ich habe erfolg­reich widerrufen. Die Bank meint, sie muss Abgeltungs­steuer ans Finanz­amt abführen und ich deshalb mehr zahlen. Ist das zulässig?

Nein. Die Zivilge­richte erkennen die Pflicht zur Zahlung von Abgeltungs­steuer nicht als Einwand der Banken und Sparkassen an.

Ich habe erfolg­reich widerrufen. Das Finanz­amt meint, ich muss die von der Bank heraus­zugebenden Nutzungen als Kapital­ertrag versteuern. Ist das richtig?

Nein. Der Bundes­finanzhof hat inzwischen geur­teilt: Der Kredit­widerruf bleibt von der Kapital­ertrags­steuer verschont. Die Finanzge­richte Köln und Münster etwa hatten das zuvor anders geshen.
Bundes­finanzhof, Urteil vom 07.11.2023
Aktenzeichen: VIII R 7/21

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild test.de-Redakteur_Herrmann am 19.04.2021 um 12:05 Uhr
    Re: Re: Re: Liste Rechtsanwälte

    ...aber nur der Link, den ich im Kopf hatte. Ich habe jetzt den Link gefunden, den Sie meinen. Wir korrigieren ihn so schnell wie möglich. Klar: Sie finden die Rechtsanwaltsliste auf jeden Fall so wie eben beschrieben.

  • Profilbild test.de-Redakteur_Herrmann am 19.04.2021 um 11:55 Uhr
    Re: Liste Rechtsanwälte

    Bei mir hier funktioniert der Link korrekt. Sie finden die Rechtsanwälte inzwischen hier auf der Seite https://www.test.de/Immobilienkredite-So-kommen-Sie-aus-teuren-Kreditvertraegen-raus-4718800-5733544 ziemlich weit unten oder durch Klick auf "Kreditverträge vor Gericht" im Kasten ganz oben links auf dieser Seite und dann auf den Link zur Liste oder nach unten scrollen.

  • Sabine1111 am 19.04.2021 um 11:43 Uhr
    Liste Rrchtsanwälte

    Danke für die Informationen, leider klappt der link mit der Liste der RA nicht

  • pinkepanke am 07.04.2021 um 09:51 Uhr
    BGH vom 02.02.2021- XI 285/20 zum BVerfG

    Interessant, was der BGH vom 02.02.2021- XI 285/20 (betreffend Verbraucherdarlehen) ausführt:
    "[...] das BVerfG hat die hiergegen eingelegte Verfassungsbeschwerde mit Beschluss vom 4. August 2020 - 1 BvR 1138/20 - nicht zur Entscheidung angenommen), vom 26. Mai 2020 (XI ZR 262/19, XI ZR 372/19 und XI ZR 544/19, juris sowie XI ZR 252/19, XI ZR 413/19, XI ZR 428/19, XI ZR 444/19, XI ZR 541/19 und XI ZR 569/19, juris; das BVerfG hat die Verfassungsbeschwerden gegen diese sechs Beschlüsse mit Beschlüssen vom 9. Dezember 2020 - 1 BvR 1888/20 -, - 1 BvR 1752/20 -, - 1 BvR 1809/20 -, - 1 BvR 1748/20 -, - 1 BvR 1751/2 ebenfalls nicht zur Entscheidung angenommen), vom 30. Juni 2020 (XI ZR 132/19, juris) und vom 21. Juli 2020 (XI ZR 387/19, juris)."

  • McFly2911 am 02.12.2020 um 17:26 Uhr

    Kommentar vom Autor gelöscht.