Höhere Energiepreise Abmahnung für Anbieter Immergrün

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Höhere Energiepreise - Abmahnung für Anbieter Immergrün

Energiewirt­schaft. Strom­anbieter erhöhen derzeit drastisch ihre Preise - der erste kassierte nun eine Abmahnung. © Getty Images / pugun-photo

Wegen kurz­fristiger Preis­erhöhungen und Belieferungs­stopps steht der Strom- und Gasanbieter Immergrün aktuell in der Kritik. In den vergangenen Wochen hatte der Kölner Energieversorger Kundinnen und Kunden vor allem in E-Mails über die anstehenden Maßnahmen informiert. Diese seien laut Tages­schau mit vagen Betreff­zeilen wie „Aktuelles zu Ihrem Energieliefer­vertrag“ versehen gewesen und haben nicht sofort auf Preis­erhöhungen von bis zu 80 Prozent schließen lassen.

Die Verbraucherzentrale (VZ) Nord­rhein-West­falen hat Immergrün abgemahnt. VZ-Vorstand Wolfgang Schuldzinski kritisiert das Vorgehen als „völlig intrans­parent und unzu­reichend kommuniziert“. Den kurz­fristigen Preis­erhöhungen und insbesondere den Belieferungs­stopps fehle die juristische Grund­lage. Kunden seien nicht ausreichend über ihr Sonderkündigungs­recht im Falle einer Preis­erhöhung informiert worden.

Tipp: Betroffene sollten mögliche Schaden­ersatz­ansprüche prüfen und sich an die Verbraucherzentrale wenden (E-Mail: service@verbraucherzentrale.nrw). Mehr zum Thema Energie auf unserer Themenseite Stromtarife.

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  • Profilbild Stiftung_Warentest am 25.11.2021 um 15:01 Uhr
    Stromerhöhung trotz Preisgarantie

    @2025: Aktive Kunden, die Zeit haben und auch bereit sind, gegen die Widerstand des Stromanbieters ihren Anspruch aus dem Vertag geltend zu machen, finden auf der Website der Verbraucherzentrale Niedersachen einen Musterbrief, mithilfe dessen sie den Stromanbieter auffordern können, die vereinbarte Preiserhöhung einzuhalten.
    www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/themen/energie-bauen/preiserhoehung-kuendigungswelle-durch-strom-gasanbieter-ihre-rechte
    Gehen Sie nicht davon aus, dass Sie mit einem Widerspruch gegen die Preiserhöhung beim Anbieter offene Türen einrennen. Rechnen Sie damit, dass dieser sich wehrt oder gar nicht reagiert. Nach einer erfolglosen Beschwere beim Energieversorger kann das außergerichtliche Schlichtungsverfahren eingeleitet werden:
    Bleibt das ohne Erfolg, ist der Gang vors Gericht der nächste Schritt.
    Bleibt der Vertrag ungekündigt und bleibt der Stromanbieter bei seiner Überzeugung, kann er Ihnen passieren, dass er in Zukunft den erhöhten Preis vom Konto einzieht.
    www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/Schlichtung/Schlichtung_Energie/start.html
    Wer vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch macht, macht es sich leichter, verzichtet damit aber auch auf einen Teil seiner Rechte aus der Preisgarantie.

  • 2025 am 25.11.2021 um 06:10 Uhr
    Stromerhöhung-Rechnung - Aufbröseln und Verhalten?

    Sehr geehrte Damen und Herren v.test!
    Leider ist das Folgende wichtig für viele Nutzer, was zulässig ist und wie man sich verhalten soll?
    Bitte, wenn Sie Hinweise haben, fügen Sie die bei.
    bzgl. Preisgarantie
    Ist dieser Begriff rechtlich irgendwie geschützt?
    Fall A: Anbieter erhöht Preise nach der Preisgarantie für den vertraglich vereinbarten Zeitraum A : Sonderkündigung. (Kein Schaden für Verbraucher im Zeitraum A)
    Fall B: Anbieter erhöht Preise während des vereinbarten Zeitraum A:
    Was ist zu tun, man will ja diesen-Ignorieren?
    Es gilt die eingeschränkte Preisgarantie. Dies bedeutet, dass Fuxx- während der Gültigkeit der Preisgarantie - mit Ausnahme hoheitlich festgelegter Preisbestandteile (insbes. gemäß EEG, KWKG, Konzessionsabgabe, Umlage nach § 19 Abs. 2 Strom NEV) keine Preiserhöhungen vornehmen wird. Steuer 16%/19% , versteht jeder. Kosten Messstellenbetreiber_ konstant
    Könnten Sie mal genauer diese Komponenten (EEG...) auf bröseln und ist Erhöhung demnach um 15c rechtlich OK

  • Anmeldung am 17.11.2021 um 22:54 Uhr
    Preiserhöhung + Kündigung durch Voltera/Energy2day

    Am 21.10.2021 habe ich vom obigen Anbieter die Nachricht bekommen, dass ab 01.12.2021 eine Preiserhöhung des Gaspreises gilt. Für meinen Gasvertrag gilt eine 6Wochen Frist für eine Preiserhöhung (wurde hier nicht eingehalten) und zusätzlich eine 1jährige Preisgarantie ab 01.09.2021 (Vertragsbeginn). In der Beschwerde an den Anbieter habe ich erwidert, dass Voltera sich bitte an den abgeschlossenen Vertrag halten möge. Daraufhin wurde mir erwidert, dass Voltera meine (nie !) ausgesprochene Kündigung des Gasvertrages akzeptiere. Gleiches Erhöhungs/Kündigungs Prozedere wurde mit meinem Stromvertrag bei Voltera durchgeführt. Da Voltera auf meine Beschwerde zur Gaspreiserhöhung nicht adäquat reagiert, schickte ich den Fall zur Schlichtungsstelle Energie. Nach ca. 2 Wochen bekam ich zunächst von der Schlichtungsstelle den Bescheid der Rücknahme der Kündigung durch den Gasanbieter Voltera. Auch eine Rücknahme der Preiserhöhung für den Stromvertrag folgte.

  • frosti1972 am 17.11.2021 um 15:31 Uhr
    Sowas noch nie erlebt

    Das ist eine wirklich nette Firma. Ankündigung für Erhöhung der Abschlagszahlung für Gas um 100 % (von 80 auf 160 Euro), zwei Wochen später eine Email, in der die Erhöhung des Arbeitspreises von aktuell knapp über 5 ct auf 17 ct angekündigt wurde. Wiederum 2 Wochen später die Mitteilung, dass "unter Berücksichtigung der Marktregeln" in 2 Wochen die Belieferung eingestellt wird, da ich den Maßnahmen nicht zugestimmt hätte. Mein Vertrag läuft noch bis Ende 2022 und hat eine eingeschränkte Preisgarantie. Mein Anwalt hat sich krank gelacht und meinte, dass wäre ein Paradebeispiel für eine Jura-Prüfung.

  • Gelöschter Nutzer am 09.11.2021 um 20:22 Uhr
    Falsch aber verständlich

    Überhaupt keine Frage, auch Energieanbieter müssen sich an Verträge halten. Und wo das nicht geschieht, ist es richtig und wichtig, dass sie abgemahnt werden.
    Das kann allerdings natürlich nicht darüber hinweg täuschen, dass die Stromanbieter solche Maßnahmen nicht treffen, weil sie Kunden loswerden wollen. Letztlich ist das ein verzweifelter Versuch, die Insolvenz abzuwenden. Auch mein Stromanbieter, ein Tochterunternehmen eines großen Stadtwerkes, hat meine Strombelieferung fristgerecht gekündigt. Es wurde mir einen Änderungsvertrag vorgelegt, bei dem der jetzige Strompreis um 48 % angehoben wird. Dem Vertrag habe ich nicht zugestimmt. In meinem Fall hat sich mein Anbieter rechtlich vollkommen korrekt verhalten.
    Man sieht deutlich, was für Auswirkungen die Energiepolitik unsere Regierung hat. Die Zeche dafür, wie wir gewählt haben, zahlen wir nun alle. Leider bezahlen die Ärmsten der Gesellschaft am bittersten dafür.