Hausrat­versicherung Nach Rolex-Diebstahl gibt es Geld – ohne Beleg

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Nehmen Diebe bei einem Wohnungs­einbruch eine teure Rolex-Uhr mit, muss die Hausrat­versicherung den vollen Neupreis ersetzen, auch wenn der Eigentümer nach dem Diebstahl weder ein Echt­heits­zertifikat noch eine Original­verpackung vorlegen kann. Es handelt sich um eine Neuwert­versicherung, daher komme es nicht auf den Zustand der gestohlenen Sachen an, urteilte das Ober­landes­gericht Düssel­dorf (Az. 4 U 141/17).

Die Versicherung hatte nicht bestritten, dass der Bestohlene tatsäch­lich eine Rolex besessen hatte. Sie wollte jedoch wegen des fehlenden Echt­heits­zertifikats 12,5 Prozent von der Entschädigung abziehen. Ein Uhrmacher, von dem der Kunde die Uhr hatte warten lassen, bestätigte jedoch ihre Echt­heit.

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