Wer Immobilien vermietet, braucht meist eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtpolice. Der Test zeigt: Guten Schutz gibts günstig – doch die Preisunterschiede sind groß.
freischalten
Testergebnisse für 72 Haus- und Grundbesitzer-HaftpflichtversicherungenDie Privathaftpflicht ist die wichtigste Versicherung überhaupt, aber ihr Schutz hat Grenzen. Vermieten Grundbesitzer ihre Immobilie, sind Schäden – etwa durch Dachlawinen oder Bauarbeiten – oft nicht abgedeckt. Schutz bietet eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung. Die Stiftung Warentest hat 72 Angebote verglichen.
Erfreulich: Elf Tarife bieten guten und vollständigen Schutz, zum Teil für wenig Geld. Doch die Preisunterschiede sind enorm. So lässt sich ein Mehrfamilienhaus schon für 43 Euro im Jahr versichern – wer den falschen Anbieter wählt, kann aber auch das Achtfache bezahlen. Vergleichen lohnt sich also – auch für alle, die schon so eine Police haben.
Warum sich der Vergleich Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtpolicen lohnt
Testergebnisse
Die Stiftung Warentest hat 72 Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherungen von 32 Anbietern verglichen, aufgeschlüsselt nach Ein-, Zwei- und Mehrfamilienhäusern sowie nach Eigentümergemeinschaften und unbebauten Grundstücken. Wir nennen die Jahresbeiträge für alle Modellhäuser und -wohnungen sowie für ein Grundstück ohne Bebauung.
Leistungsvergleich
Wir zeigen, wo die Angebote Lücken haben, wo beispielsweise Bauvorhaben und Schäden durch Photovoltaik-Anlagen mitversichert sind – und welche Policen alle wichtigen Risiken komplett abdecken.
Vertragswechsel
Wir sagen, wie Sie durch einen Vertragswechsel Geld sparen – und in welchen Fällen die Grundbesitzer-Haftpflicht unnötig ist, weil Ihre Privathaftpflichtversicherung für den Schaden aufkommt.
Heftartikel
Wenn Sie das Thema freischalten, erhalten Sie Zugriff auf das PDF zum Testbericht aus Finanztest 5/2024.
freischalten
Testergebnisse für 72 Haus- und Grundbesitzer-HaftpflichtversicherungenWichtiger Schutz für Vermieter
Während 11 Versicherer Tarife mit vollständigem Schutz bieten, haben die übrigen 61 Angebote aus unserem Test Lücken: Mal ist der Haftpflichtschutz für Photovoltaik-Anlagen unvollständig oder der Versicherer zahlt den Mietausfall bei Eigentumswohnungen nicht, wenn eine Wohnung wegen Schäden am Gemeinschaftseigentum nicht nutzbar ist.
Gut zu wissen: Eigentümer haften auch ohne eigenes Verschulden für von ihrer Immobilie ausgehende Gefahren. Schäden können zum Beispiel entstehen, wenn Vermieter ihrer Räum- und Streupflicht nicht ausreichend nachgekommen sind und sich dadurch jemand verletzt. Auch Dachlawinen, nicht richtig abgesicherte Baustellen oder sich lösende Bauteile stellen eine Gefahr dar. Für selbstbewohnte Immobilien reicht meistens die Privathaftpflichtversicherung.
Riesige Preisunterschiede bei Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtpolicen
Wer mithilfe unserer Testtabelle Tarife vergleicht, kann viel Geld sparen – denn die Preisunterschiede sind enorm, und zwar auch zwischen den Tarifen, die alle Bereiche gut abdecken. Teure Tarife kosten zum Teil etliche Hundert Prozent mehr als günstige. Wer schon so eine Police hat, sollte prüfen, ob sich ein Wechsel lohnt. Einige Versicherer bieten besonders günstige Tarife für Einfamilienhäuser.
Tipp: Schon vor dem Freischalten können Sie in der Ergebnistabelle sehen, welche Tarife wir getestet haben – und ob ihr derzeitiger Tarif dabei ist.
Das sollte versichert sein
Versicherungssumme. Mindestens 10 Millionen Euro sollten abgedeckt sein, auch wenn so große Schäden extrem selten sind. Mitversichert sein sollten kleinere Bauvorhaben, etwa ein Um- oder Ausbau. Die meisten Policen leisten bis zu einer Bausumme von mindestens 50 000 Euro. Einige Tarife bieten das Doppelte. Wer Bauarbeiten plant, sollte auf ausreichenden Haftpflichtschutz achten, denn Unfälle auf Baustellen sind keineswegs selten. Übersteigt die Bausumme den versicherten Betrag, ist zusätzlich eine Bauherren-Haftpflichtversicherung sinnvoll.
Rechtsschutz. In manchen Fällen wirkt die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht wie eine Rechtsschutzversicherung. Der Versicherer wehrt unberechtigte Forderungen ab, wenn ein Geschädigter vor Gericht Ansprüche gegen den Vermieter durchsetzen will.
Photovoltaik. Viele Versicherer schließen auch Schäden aus einer Photovoltaik-Anlage ein. Das betrifft aber nur das Haftpflichtrisiko, zum Beispiel wenn ein Sturm einzelne Module vom Dach weht, die ein vor dem Haus geparktes Auto treffen. Zusätzlich schließen viele Policen Schäden durch die Stromeinspeisung aus Photovoltaik-Anlagen ins Netz ein. Der Schutz greift aber nicht für Schäden an der Anlage selbst. Dafür wäre eine spezielle Photovoltaik-Versicherung nötig.
Öltank. Besitzer von Häusern mit Ölheizung haften für auslaufendes Öl, auch wenn sie kein Verschulden trifft. Die Haftung für bis zu 5 000 Liter große Tanks im Gebäude ist über die meisten Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherungen mit abgedeckt. Schauen Sie in den Versicherungsbedingungen nach oder fragen Sie im Zweifel Ihren Versicherer. Wo der Schutz – wie oft bei unterirdischen oder großen Tanks – fehlt, brauchen Sie zusätzlich eine Gewässerschadenhaftpflichtversicherung.
Was in der Eigentümergemeinschaft nötig ist
Eigentümergemeinschaften brauchen immer eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung. Diese zahlt für typische Haftungsfälle wie Glatteisunfälle oder abstürzende Bauteile. Zuständig ist der Verwalter.
Einzeleigentümer. Vermieten Einzeleigentümer ihre Wohnung, haften sie der Gemeinschaft gegenüber für Schäden, die sie oder ihre Mieter am Gemeinschaftseigentum anrichten. Dann kann es sein, dass sie selbst zusätzlich eine Police benötigen.
Tipp: Prüfen Sie unbedingt, ob Ihre Privathaftpflicht Ihre Haftung als Grundbesitzer in diesem Fall abdeckt. Wohnen Sie selbst nicht im selben Haus, brauchen Sie oft eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtpolice zusätzlich.
Selbstnutzer. Wer selbst in seiner Eigentumswohnung lebt, braucht keinen weiteren Schutz, wenn er oder sie eine gute Privathaftpflicht hat. Diese Police ist unerlässlich, auch für Mitglieder einer Eigentümergemeinschaft. Verursachen sie einen Schaden am Gemeinschaftseigentum, wird das oft sehr teuer. Typischer Haftungsfall: Ein Eigentümer hat ein Leck in einer Wasserleitung zu verantworten. Dann kann die Renovierung der darunter liegenden Wohnung und manchmal sogar die kostspielige Sanierung tragender Teile nötig sein.
Schadensanteil. Den auf sie entfallenden Teil eines selbst verursachten Schadens am Gemeinschaftseigentum müssen Wohnungseigentümer stets selbst tragen. Das ist ein so genannter Eigenschaden, für den Haftpflichtversicherungen nie zahlen. Beträgt ihr Anteil am Gemeinschaftseigentum zum Beispiel 1 000/10 000stel, müssen sie also 10 Prozent selbst bezahlen.
Tipp: Lesen Sie, welche Regeln in einer Eigentümergemeinschaft gelten und worauf Wohnungskäufer achten sollten.
freischalten
Testergebnisse für 72 Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherungen-
- Wer haftet für den Schaden und kommt für Ertragsausfälle auf, wenn die Photovoltaik-Anlage kaputtgeht? Das zeigt unser Vergleich von 80 Photovoltaik-Versicherungen.
-
- Eine Küche ist oft teuer. Ob ein Versicherer bei einem Schaden einspringt, hängt auch davon ab, wem sie gehört. Im schlimmsten Fall streiten sich Hausrat-, Haftpflicht-...
-
- Unwetter, Sturm, Starkregen und Überschwemmung treffen viele Regionen in Deutschland häufiger – derzeit vor allem im Süden. Wir sagen, welche Versicherungen einspringen.
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.
Kommentarliste
Nutzerkommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.
Wie Leo089 und VermietermitSorgen treibt mich das Thema Vermieterhaftpflichtversicherung um. Vor ein paar Wochen im öffentlich-rechtlichen TV in einer Verbrauchersendung der 3. Programme (wann genau und welches?) wurde exemplarisch anhand eines haarsträubenden Falls (von dem ich leider auch nur den letzten Teil sah) massiv davor gewarnt, sich als Eigentümer einer vermieteten Wohnung generell auf die eigene Privathaftpflichtversicherung zu verlassen - selbst WENN die vermietete Wohnung angemeldet und grundsätzlich versichert ist! - Diesem TV-Beitrag gemäß, gibt es demnach jede Menge Unterschiede und Fallstricke in den Policen und wären demnach einen Extra-"Stiftung Warentest"-Test wert!
@Kölnerjung76: Die maximal zu versichernde Grundstücksgröße für unbebaute Flächen haben wir in unserem Test nicht abgefragt, daher können wir Ihnen an dieser Stelle keine konkreten Anbieter nennen. Sie können bei den genannten Gesellschaften anfragen, oder einen unabhängigen Versicherungsberater kontaktieren. Gewerbliche Risiken untersuchen wir hier nicht.
Bei dem unbebauten Muster-Grundstück haben Sie eine Grundstücksgröße von 500 qm zugrunde gelegt. Welche Möglichkeiten gibt es, für - zugegebenermaßen eher atypische - Fälle sehr großer Grundstücke (über 2.000 qm)? Die meisten Versicherer begrenzen die versicherbare Grundstücksgröße. Ist Ihnen bekannt, bei welchem Anbieter auch über 2.000 qm große Grundstücke versicherbar sind? Wie sieht es aus, wenn das Grundstück nicht unbebaut ist, sondern es (abrissreifen) Altbestand gibt (etwa alte Fabrikhallen)? Sind derartige Objekte überhaupt versicherbar? Gerade in solchen Fällen ist die Verkehrssicherungspflicht von großer Bedeutung.
@Mischka1911: Wir haben keine Mindestanforderung an die Höhe der Versicherungssumme für allgemeine Umweltrisiken in der Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung gestellt.
Bei der Gewässerschadenhaftpflichtversicherung haben wir nur Tarife berücksichtigt, die mindestens 3 Millionen Euro Versicherungssumme pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden bieten.
@Mischka1911: Für die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung der WGV gilt die Besonderheit, dass es sich hier um ein Kombiprodukt aus Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung und Gewässerschadenhaftpflicht handelt.
Bei anderen Anbietern, wie z.B. bei der Europa, muss man dafür zwei Policen kaufen.
- Allgemeine Umweltrisiken, wie zum Beispiel durch auslaufenden Kleingebinde verursachte Schäden, sind über die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abgesichert.
- Schäden aufgrund besonderer Umweltrisiken, die von Anlagen ausgehen, wie zum Beispiel nach dem Auslaufen eines Öltankens, werden über die Gewässerschadenhaftpflchtversicherung abgesichert. Sie schützt auch bei Schäden nach dem USchadG).
- Unseren Test zur Gewässerschadenversicherung finden Sie hier:
www.test.de/Vergleich-Gewaesserschaden-Haftpflicht-Versicherung-4864386-0